Als ein Kollege am Dienstag die Süddeutsche Zeitung anrief, um der Redaktion einen Beitrag zu Google und Urheberrechten anzubieten, sagte ihm der Redakteur, sie haben kein Interesse, weil sie “etwas Eigenes zu dem Thema” planen. Das war ein Tag, nachdem sie meinen Beitrag abgelehnt hatten. Nun ist diese “Eigene” offenbar erschienen:

Das wollt ihr nicht wirklich – Geistiges Eigentum im Netz
Von Marek Lieberberg
Der Raub des Urheberrechts von Dichtern, Musikern, Filmemachern und
Journalisten muss aufhören. Der Gastbeitrag eines Künstlervaters.

Es ist ein Trauerspiel. Nachtrag: Robin Meyer-Lucht beschäftigt sich ausführlich mit Lieberbergs Argumenten.

Schön ist die Info über den Autor:

Marek Lieberberg, 62, ist seit 40 Jahren Konzertveranstalter und heute einer der weltweit erfolgreichsten Impresarios. Zu seinen Künstlern gehörten und gehören The Who, Pink Floyd, Depeche Mode, Madonna, Bob Dylan, Bruce Springsteen und viele andere, darunter auch Künstler aus der klassischen Musik wie Juan Diego Flores. Lieberberg lebt in Frankfurt/Main.

“Zu seinen Künstlern gehörten und gehören…” Wie hübsch. Da wird “geistiges Eigentum” mal so richtig anfassbar. Ob jemandem in der Redaktion wohl die Ironie aufgefallen ist? Das wäre wohl zu viel gehofft. Bin ich eigentlich naiv, wenn mich sowas immer wieder und noch immer frustriert?

Weil Peter Praschl es kann.

Schön ist ja, dass es durch den schlecht gemachten Heidelberger Appell viel Gelegenheit gibt, die Vorteile von Open Access darzustellen. Z.B. heute Abend gegen 18.40 Uhr in der Sendung Trackback bei Radio Fritz.

Update:

Hier nun die Sendung (MP3, 59,5 MB). Das Gespräch zu OA beginnt bei Minute 15.

Gegen 14.05 Uhr werde ich in der Sendung Breitband die Gelegenheit haben, mich zum aktuellen Streit zu äußern.

Update:

Hier die Sendung (MP3, 4,4 MB).

Das Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“ hat gerade in einer Pressemitteilung zur aktuellen Debatte um Open Access Stellung bezogen. Der Kollege, der es mir geschickt hat, kommentierte es mit den Worten, dass man stärker darauf hinweisen sollte, “dass OA [Open Access] als Prinzip nichts mit Einschränkungen der Publikationsfreiheit zu tun hat und v.a., dass Google und OA nichts, aber auch gar nichts mit einander zu tun haben. Immerhin gut, dass sich jetzt mal die Wissenschaftler selbst zu Wort melden.”. Dem kann ich mich ohne Einschränkung anschließen.

Hier der Wortlaut:

Was ist uns Wissenschafts- und Publikationsfreiheit wert? Verlieren wir den Gedanken der Sozialpflichtigkeit von Wissen, verlieren wir unsere Zukunft.

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Man muss aufpassen, nicht als beleidigter Eiferer zu erscheinen, wenn es um die eigenen Texte und Standpunkte geht. Aber was die taz gerade macht, ist so peinlich, dass es kracht. Auf den unsäglichen taz-Artikel von Rudolf Walther hatte ich bereits hingewiesen; und mit mir eine Armada von “Bloggern”, wie die taz sie nennt.

Und hier folgt der Perspektivwechsel, denn jetzt geht es nicht mehr um Google Books, Open Access und den Heidelberger Appell. Jetzt geht es um Journalismus im Jahr 2009.

Denn was die Darstellung der taz im heute erschienenen Artikel Open Access oder ‘Open Enteignung’? von Ben Schwan zeigt ist, dass sie sich dort offenbar nicht mit dem Gedanken anfreunden können, dass in diesem Fall “Blogger” Menschen sind, die sich hervorragend mit einem Thema auskennen und die sie in anderen Fällen als “Experten” in ihren Artikeln zitieren würden (Wissenschaftler, Archivare, Bibliothekare usw.), denen aber das Internet jetzt die Möglichkeit gegeben hat, selbst zu publizieren.

Für einige bei der taz sind das offenbar immer noch die “Klowände des Internets”, wie es der Werbeagenturchef Jean-Remy von Matt so unnachahmlich formuliert hat. Aber das ist eine Weile her und er ist wenigstens lernfähig. Ich erinnere gern an Peggy Noonan, Kolumnistin des “Wall Street Journal”, die vor ziemlich langer Zeit (2005) schrieb: “Mainstream-Medien sind nicht vorbei. Sie können nur nicht mehr auftreten als Der Wächter der Unzweifelhaften Wahrheit. Die Mainstream-Medien sind jetzt nur noch ein Akteur unter vielen. Ein großer, aber eben nur ein Akteur.”

Was tut die taz also, wenn einem ihrer Autoren in den eigenen Kommentarspalten und zahlreichen Internet-Publikationen Recherche- und Verständnisfehler nachgewiesen werden, die so krass sind, dass sie sich nicht als Missverständnisse darstellen lassen? Sie gibt dem Autor die Gelegenheit, einen zweiten Text nachzuschieben, in dem er den gleichen Quatsch nochmal “weiter drehen” kann, wie es in der Medienbranche so schön heißt (”Deutschlands Kulturelite schlägt zurück: Schöne neue Google-Demokratie” – den verlinke ich jetzt hier nicht. Wäre ja noch schöner).

Da möchte man an Bismarck erinnern, der sagte: “Je weniger die Leute wissen, wie Würste und Gesetze gemacht werden, desto besser schlafen sie!” und ergänzen: und Journalismus!

Wenn es dann aber komplett unhaltbar wird und sich auch in der Redaktion die Erkenntnis durchsetzt, dass etwas falsch gelaufen ist (und hier muss ich sagen: Kann passieren! Mir unterlaufen auch Fehler! Aber: Es kommt nicht darauf an, dass man nie Fehler macht, sondern wie man damit umgeht.), dann – ja dann wird jemand damit beauftragt, einen Text dazu zu schreiben, der das Kunststück vollbringen muss, auf die massive Kritik einzugehen, so dass man erkennen kann: ach, die merken’s also doch noch, gleichzeitig aber den Eindruck zu erwecken, die völlig fehlerhafte Darstellung von Fakten sei nicht Unfähigkeit gewesen, sondern die Leistung der taz, eine Debatte anzustoßen (”Wie soll der Zugang zu digitalem Wissen aussehen? Nach einem taz-Text ist in den Blogs ein Streit um die Verfügbarmachung wissenschaftlicher Informationen entbrannt.”), ohne einen einzigen Fehler einzugestehen. Respekt, Herr Kollege Schwan, damit haben Sie sich als Pressesprecher der Bundesregierung qualifiziert!

So kunstvoll wie schamlos wird es dann, wenn in dem selben Text versucht wird, die Kritik an Walthers Artikel für die eigenen Zwecke zu vereinnahmen. Schwan schreibt:

Matthias Spielkamp, Experte für digitale Rechte, meldet sich auf Perlentaucher zu Wort und schreibt, Google habe mit seiner Buchdigitalisierung Fakten geschaffen, um anschließend unter dem Einsatz von Millionen US-Dollar an Anwaltshonoraren mit den US-Verleger- und Autorenverbänden eine Einigung zu erzielen. “Der müssen sich jetzt alle Verleger und Autoren beugen, da es sich um eine so genannte, dem deutsche Recht fremde “Class Action” handelt, die eine quasi-gesetzliche Wirkung für alle Angehörige einer Klasse entfaltet.”

Richtig, lieber Herr Schwan, und liebe taz, das habe ich geschrieben. Und das sieht so aus, als sei ich Ihrer und Herrn Walthers Meinung, nicht wahr? Ich habe aber auch folgendes geschrieben:

Rudolf Walther verschärft die Desinformation in der taz noch und behauptet, die Bibliothek von Yale habe allein für den “open access” zu einem einzigen Artikel aus Biomed Central Tausende von Dollar zahlen müssen: “Im Jahr 2005 kostete es die Universität Yale noch 4.648 Dollar, ihren Forschern einen einzigen Artikel aus einer digital erscheinenden hochspezialisierten biomedizinischen Zeitschrift zugänglich zu machen. Ein Jahr später verlangten die Quasi-Monopolisten 31.625 Dollar pro Artikel.” Das ist nun völlig gaga. Walther verwechselt die Kosten für das Einreichen aller Yale-Artikel eines Jahres bei Biomed Central mit dem Zugang zu diesen Artikeln in Bibliotheken und weltweit über das Internet, der bei “Open Access” definitionsgemäß kostenlos ist.

Es hätte Größe gehabt, darauf einzugehen (und auch die Punkte, die Klaus Graf anspricht, statt ihn mit dem Zitat “Auch taz hetzt jetzt gegen Open Access” wie einen Spinner dastehen zu lassen); man muss es ja nicht gleich zitieren ;-) . Es hätte gezeigt, dass man aus Debatten lernen kann, dass man versteht, dass man in einer Welt neuer journalistischer Herausforderungen diese Herausforderungen annimmt und Wert darauf legt, die eigenen Leser zu informieren, so gut man kann. Stattdessen scheint der “Berliner Appell” wohl gewesen zu sein: “Einmauern, Kollegen, keine Handbreit zurückweichen. Wir haben die Definitionsmacht darüber, was richtig und was falsch ist, wir sind die Journalisten!”

Denn: nein, es stimmt eben einfach nicht, dass die “Die Wahrheit [...] wie so häufig irgendwo in der Mitte liegen” dürfte, wie Schwan so windelweich wie einfallslos schreibt. Sondern: Der “Wahrheit” kommt man dann nahe,  wenn man sich die Mühe macht zu verstehen, worum es geht. Im Journalismus heißt das Recherche. Dass Rudolf Walther sich diese Mühe nicht gemacht hat: geschenkt. Das Thema hier ist längst ein anderes: Warum geht die taz damit auf so peinliche Weise um?

Disclosure: Ich bin taz-Genosse, taz-Abonnent und gelegentlich auch taz-Autor. Der geneigte Leser merkt schon: Ich lege hier andere Maßstäbe an, als ich sie bei anderen Zeitungen anlegen würde. Weil ich höhere Erwartungen hatte. Und auch noch habe; so schnell gebe ich nicht auf. So ist das mit enttäuschter Liebe…

Es gibt ja auch noch andere wichtige Sachen außer Open Access, bei denen vergleichbar viel interessengeleiteter Unsinn geredet wird. Udo Vetter weist darauf hin:

Laut Familienministerin Ursula von der Leyen verdienen die Betreiber kinderpornografischer Seiten “monatlich Millionenbeträge”. Ich verteidige viele Betroffene, die des Besitzes von Kinderpornografie beschuldigt werden. [...] Lassen wir aber jene beiseite, die unschuldig verdächtigt werden. Nehmen wir nur die Internetnutzer, bei denen tatsächlich Kinderpornos auf Datenträgern gefunden werden. Keiner, ich wiederhole, keiner der in den letzten anderthalb Jahren dazu gekommenen Mandanten hat auch nur einen Cent für das Material bezahlt. [...] Vielleicht ist es nur Zufall, dass ich nur Mandanten habe, die nichts für Kinderpornos zahlen und demgemäß auch keine Industrie unterstützen. Ich halte es aber ebenso für möglich, dass Frau von der Leyen einfach falsch informiert ist – zumindest was die angeblichen Millionenumsätze einer angeblichen Kinderpornoindustrie betrifft. Der Verweis auf die Millionenumsätze ist kein Randaspekt. So wird nämlich der Eindruck erweckt, die Konsumenten von Kinderpornografie pumpten Geld in einen lukrativen Markt mit der Folge, dass sich Kindesmissbrauch finanziell lohnt. Wenn man also den Kinderpornomarkt trockenlege, würden weniger Kinder missbraucht. Das ist aus meiner Sicht leider ein fataler Trugschluss.

In der Tat. Und mich erinnert es an die hemmungslos frisierten Zahlen, mit denen die Unterhaltunsgindustrie versucht zu “belegen”, das die Verletzung von gewerblichen Schutzrechten (Urheber- und Markenrechte, Patente) Milliarden Euro an Schaden anrichtet. S. Die windigen Zahlen der Urheberrechtsextremisten.

Wie nicht anders zu erwarten, gibt es nun eine “Gemeinsame Erklärung der Wissenschaftsorganisationen” zum Heidelberger Appell. Hier der Wortlaut:

Open Access und Urheberrecht: Kein Eingriff in die Publikationsfreiheit

In der Erklärung “Für Publikationsfreiheit und die Wahrung der Urheberrechte”, die  von zahlreichen Verlegern und Autoren unterzeichnet wurde, sieht sich die Allianz der deutschen Wissenschaftsorganisationen mit der inakzeptablen Unterstellung konfrontiert, die Freiheit zur Veröffentlichung in grundgesetzwidriger Weise beschneiden zu wollen. Die Allianz-Initiative “Digitale Information” – auf die sich die Initiatoren der oben genannten Erklärung beziehen – verfolgt im Gegenteil das Ziel, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit der bestmöglichen Informationsinfrastruktur auszustatten, die sie für ihre Forschung brauchen. Bezogen auf die erhobenen Vorwürfe hält die Allianz der Wissenschaftsorganisationen fest:

1.    Die Allianz der Wissenschaftsorganisationen fordert eine für den Leser entgeltfreie Publikation (Open Access) ausschließlich von Forschungsergebnissen, die durch den Einsatz öffentlicher Mittel und damit zum Nutzen der Forschung und Gesellschaft insgesamt erarbeitet wurden. Keinesfalls fordert die Allianz eine Open-Access-Publikation belletristischer Schriften, aus deren Verwertung Autoren ihren Lebensunterhalt beziehen. Dies zu suggerieren, ist irreführend.

2.    Die Allianz der Wissenschaftsorganisationen fordert nicht zum Rechtsbruch auf. Die Open-Access-Politik der Allianz greift weder in die Urheberrechte der Autoren ein, noch lässt sie die Verlagsinteressen unberücksichtigt. Im Gegenteil: Die Förderung der Umstellung des wissenschaftlichen Publikationswesens geht mit der Umschichtung von Mitteln einher, die neue, Open-Access-kompatible Geschäftsmodelle ermöglichen. Diese Angebote werden von Verlagen aufgegriffen. Open Access ist für viele ein funktionierendes Geschäftsmodell. Alle Richtlinien, mit welchen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Deutschland oder in anderen Staaten zu Open-Access-kompatiblem Publizieren aufgefordert werden, verknüpfen das Open-Access-Publizieren mit dem geltenden Urheberrecht. Der Vorwurf einer “Enteignung der Urheber” entbehrt jeder Grundlage, denn Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bleiben nach wie vor alleinige Urheber ihrer Werke.

3.    Die Freiheit der Wissenschaft ist ein hohes und im Grundgesetz verbrieftes Gut, das konstitutives Merkmal der Allianzorganisationen ist. Die bei uns beschäftigten oder von uns geförderten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sind frei in der Wahl ihrer primären Publikationsformen. Wir erwarten jedoch, dass die Autoren der Gesellschaft, die ihre Forschung durch Steuermittel möglich macht, einen einfachen Zugang zu ihren Publikationen eröffnen, der zudem die öffentliche Hand möglichst wenig finanziell belastet. Wo dies primär nicht durch die Veröffentlichung in einem Open-Access-Medium geschehen kann, sollen die Autoren ihre Publikationen über Open-Access-Repositorien verfügbar machen, wo immer dies rechtlich möglich ist. Der Großteil gerade der international agierenden Verlage gestattet dies schon heute.

4.    Soweit öffentlich geförderte Forschung betroffen ist, bestreiten die Partner der Allianz mit ihrem finanziellen Engagement die gesamte Kette der Wissensverwertung von der Informationsbeschaffung über die erste Lektüre und die ersten Laborversuche bis hin zum Kauf der mit öffentlichen Mitteln erstellten Publikationen. Sofern Verlagsdienstleistungen in Anspruch genommen werden, um primär im Open Access zu publizieren, sind diese selbstverständlich nach wie vor zu vergüten. Genau hierfür stellen die Allianz-Organisationen einen Teil ihres Budgets bereit.

Alexander von Humboldt-Stiftung, Jean-Paul-Straße 12, 53173 Berlin

Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina, Emil-Abderhalden-Straße 37, 06108 Halle/Saale

DFG – Deutsche Forschungsgemeinschaft, Kennedyallee 40, 53175 Bonn

DAAD – Deutscher Akademischer Austauschdienst, Kennedyallee 50, 53175 Bonn

FhG – Fraunhofer Gesellschaft, Hansastraße 27 C, 80686 München

Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren, Anna-Louisa-Karsch-Straße 2, 10178 Berlin

HRK – Hochschulrektorenkonferenz, Ahrstraße 39, 53175 Bonn

MPG – Max-Planck-Gesellschaft, Hofgartenstraße 8, 80539 München

WGL – Leibniz-Gemeinschaft, Eduard-Pflüger-Straße 55, 53113 Bonn

Wissenschaftsrat, Brohler Straße 11, 50968 Köln

Weitere Informationen der “Schwerpunktinitiative ‘Digitale Information’
der Allianz-Partnerorganisationen” (PDF, 104 kb)

So schnell geht das:

rivva2

Drei Blog-Einträge, und schon ist eine Story Top-Story in der deutschen Blogosphäre. Da muss ich mal kichern. Zwei Einträge sind von mir…

Dennoch hoffe ich natürlich, dass es so weiter geht. Und merke, dass es bisweilen nicht schlecht ist, wenn ein Artikel am Nachmittag veröffentlicht wird.

Ups, Update: netzpolitik hatte es auch schon (frage mich, warum das nicht gleich auf der ersten Seite steht; wird ja so viel gelesen wie die anderen drei zusammen) und Tweets gibt es ebenfalls. Also doch nicht ganz so mager, die Reaktionen.

In der vergangenen Woche musste man sich nur über den schaurigen
taz-Artikel zu OA aufregen. Inzwischen ist es schlimmer geworden, denn
nun haben 150 zum Teil sehr bekannte Menschen (Michael Naumann, Daniel
Kehlmann) den “Heidelberger Appell” des Literaturwissenschaftlers Roland
Reuß unterzeichnet. Dieser Appell ist haarsträubend und für OA sehr
gefährlich. Ich habe mir die Mühe gemacht, das in einem langen Text zu
analysieren, der gerade bei perlentaucher erscheinen ist (Links zu den Quellen und Dokumenten dort):

Open Excess: Der Heidelberger Appell

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