alle

Ab sofort kann man sich zur Tagung Enteignung oder Infotopia? Google Books und die Zukunft des Wissens anmelden. Zum Formular geht’s hier. Wir rechnen mit einem vollen Haus, daher sollten Interessierte keine Zeit verlieren.

Hier die Pressemitteilung:

Immer mehr Verbraucher erhalten von verschiedenen Rechtsanwaltskanzleien Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen. Ihnen wird vorgeworfen, dass sie Musik, Hörbücher, Filme, Spiele oder Bilder im Internet zum Download angeboten haben. Aus diesem Grund werden die Betroffenen innerhalb einer extrem kurzen Frist aufgefordert, eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben und für den Urheberrechtsverstoß einen drei- bis vierstelligen Betrag zu begleichen.

“Heutzutage ist es möglich, fast alles aus dem Internet zu erhalten, doch nicht alles ist legal”, warnt Beate Scharf von der Verbraucherzentrale Sachsen. Das Anbieten von urheberrechtlich geschützten Werken ist so gut wie nie erlaubt, aber selbst das bloße Herunterladen kann gegen das Urheberrecht verstoßen.

“Viele Betroffene wissen noch nicht einmal, um welche Downloads es sich überhaupt handelt und haben noch niemals etwas aus dem Internet heruntergeladen oder gar etwas angeboten”, sagt Scharf. Oft wird der Internetanschluss durch die Kinder oder Enkel genutzt, die diese Urheberrechtsverletzungen begangen haben könnten. Bei einem drahtlosen Internetzugang (W-LAN) kommen auch unbekannte Dritte für den Missbrauch in Betracht. Die Abmahnung erhält aber zunächst immer der Inhaber des Internetanschlusses. Inwieweit dieser überhaupt für Urheberrechtsverstöße anderer Nutzer haftet, wird bislang von den Gerichten nicht einheitlich beurteilt.

“Wer eine solche Abmahnung erhält, sollte diese und die gesetzten Fristen ernst nehmen, jedoch keinesfalls ungeprüft eine Unterlassungserklärung abgeben”, rät Scharf. Betroffene Verbraucher holen sich vorher am besten fachlichen Rat ein. Die Verbraucherzentrale Sachsen bietet als neues Beratungsangebot seit kurzem juristische Unterstützung an, wenn jemand eine entsprechende Abmahnung erhalten hat. Ein Beratungstermin kann montags bis freitags zwischen 9.00 und 16.00 Uhr unter der Telefonnummer 0180-5-797777 (0,14 €/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk ggf. abweichend) vereinbart werden.

Interessanter Artikel bei telepolis:

Anwälte mahnen den Wiederverkauf legal erworbener Tonträger im Internet ab
Wer eine in einem Geschäft erworbene CD bei einem Online-Verkaufsportal wie eBay oder Hood.de einstellt, rechnet im Regelfall nicht damit, dass er abgemahnt wird. Immerhin hat er das Produkt ja selbst ganz regulär gekauft – und den Handel mit gebrauchten Tonträgern konnte die Musikindustrie trotz mehrerer Vorstöße bisher nicht grundsätzlich unterbinden. Trotzdem mahnen immer mehr Rechteinhaber private Anbieter von CDs, Bildern und Fanartikeln ab, von denen sie behaupten, dass sie nicht oder nicht ausreichend lizenziert seien.

Ein Leser kündigt in den Kommentaren an, Folgendes zu tun:

Bei Erhalt eines Abmahnschreibens dieses inklusive eines Strafantrages wegen aller möglichen in Betracht kommenden Delikte an die Staatsanwaltschaft weiterleiten.

Wäre schön, wenn es mal dazu käme. Auf den Ausgang könnte man gespannt sein.

Das Interent ist ein rechtsfreier Raum – in letzter Zeit kommt es, vor allem Dank Frau von der Leyens Zensurgesetz, häufiger vor, dass dieser Ansicht heftig widdersprochen wird. Das ist gut so, denn sie ist blanker Unsinn, auch wenn sie noch so oft von beratungsresistenten und/oder manipulativen Politikern und Lobbyisten wiederholt wird. Nun gibt es eine Onlineumfrage, mit der herausgefunden werden soll, wie Internetnutzer über  Recht und Eigentum im Internet denken. Aus der Pressemitteilung:

Das Institut für Strategieentwicklung (IFSE) an der Universität Witten/ Herdecke hat eine Umfrage zur digitalen Mentalität der Nutzer im Internet gestartet. Themen sind das Urheberrecht, Geschäftsmodelle sowie Fragen nach einer Gratiskultur und dem Rechtsbewusstsein. “In einer Zeit, in der die Popkomm als größte Musikmesse Deutschlands abgesagt wurde, Verlage ein Leistungsschutzrecht fordern sowie SPD und Bündnis 90/Die Grünen die Kulturflatrate ins Wahlprogramm aufgenommen haben, sind dies zentrale Fragen der deutschen Kreativwirtschaft”, begründet Hergen Wöbken, Geschäftsführer des Instituts, die Idee. “Viele glauben, das Internet sei ein rechtsfreier Raum, in dem es dazu auch noch alles umsonst gibt. Wir möchten da genauer hinsehen – wie weit verbreitet ist dieser Glaube und zahlen nicht bereits viele Nutzer im Internet?”, führt Wöbken weiter aus.

Interessant ist es in der Tat, mehr darüber zu erfahren, was “die Nutzer” denken. Ob man das mittels einer Internet-Umfrage gesichert herausbekommen kann – nun ja, da kann man gespannt sein. Weiter zur Pressemitteilung.

Christoph Endell, einer der Betreiber des Weblos IP-Notiz, hat freundlicherweise für iRights.info Gerd Hansens Dissertation “Warum Urheberrecht? Die Rechtfertigung des Urheberrechts unter besonderer Berücksichtigung des Nutzerschutzes” rezensiert. Vielen Dank dafür!

Inzwischen bin ich auf dem Weg nach La Paz, wo ich auf der Buchmesse einen Vortrag halten werde zur Idee der Verwertungsgesellschaften und Autorenrechten in Zeiten des Internets. Bin sehr gespannt, was mir die bolivianischen Kollegen zur Situation in ihrem Land berichten werden.

Aber vorher kann ich endlich verkünden, woran ich seit inzwischen mehr als zwei Monaten arbeite (die Urlaubszeit hat dazu beigetragen, dass es so lange gedauert hat):

Am 2. Oktober werden wir (iRights.info) zusammen mit der Heinrich-Böll-Stiftung und dem Goethe-Institut in Berlin eine große Tagung zum Google-Book-Settlement und seinen Auswirkungen veranstalten, die ich moderieren werde. Hier die Ankündigung:

Enteignung oder Infotopia? Google Books und die Zukunft des Wissens

Google will der Menschheit mit seinem Buchprogramm Millionen von Büchern zugänglich machen – auch Bücher, die vergriffen sind oder deren Urheberrechtsschutz abgelaufen ist. Nie war die Verheißung des „Wissens für alle“ so groß. Und nie war die Gefahr größer, einem Quasi-Monopolisten zu überlassen, was die Aufgabe öffentlicher Daseinsfürsorge sein sollte.

Im Herbst soll ein US-Gericht über die Zukunft der Bücher entscheiden. Wird es, darf es das auch für deutsche Leser, Autoren und Verlage tun? Selten war die Lage unübersichtlicher – und wohl nie zuvor war ein einzelnes Verfahren wichtiger für die Zukunft des Zugangs zu Wissen als dieses.

Mit einem vorurteilsfreien Blick auf die möglichen Implikationen des Google-Book-Settlements wird die Tagung Antworten suchen auf die vielen Fragen, die sich nicht nur auf juristischer Ebene stellen: für Verlage und Bibliotheken, vor allem aber auch für Autoren und Leser. Mit Tanja Dückers, Peter Glaser, Vittorio Klostermann, Nils Rauer (Lovells LLP), Arnd Haller (Google) und anderen.

Es lohnt also, sich den 2. Oktober frei zu halten. Die Tagung ist so konzipiert, dass tatsächlich eine offene Diskussion entstehen soll und kann über die Vor- und Nachteile des Settlements, über die Chancen und Gefahren. Es wird die Leser dieses Blogs nicht verwundern zu hören, dass es weniger um „Werkherrschaft“ gehen wird und mehr um die Fragen, was nicht nur Autoren zu befürchten und zu gewinnen haben, sondern auch die Leser – kurz: wir alle. Und ein Blick auf die Liste der Podiumsteilnehmer, die bisher zugesagt haben, zeigt, dass die Chancen dafür gut stehen.

Wer auf dem Laufenden bleiben will, was die Tagung angeht, wird an dieser Stelle mehr erfahren (in der Kategorie GBS-Tagung, deren Neuigkeiten man auch per RSS-Feed abonnieren kann), außerdem bei Twitter unter spielkamp oder auch iRights.info.

share-itWer sich gefragt hat, warum es in den letzten Wochen hier so still war, dem kann ich jetzt den Grund präsentieren:

Share it! | People-Power | Media Ladder

Das sind die Websites, die die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Kurses “Multimedia- und Online-Journalismus” des Internationalen Instituts für Journalismus von InWEnt aufgebaut haben. Sie sind die Abschlussprojekte eines neunwöchigen Kurses, den ich zusammen mit meinem Kollegen Joachim Vögele konzipiert und geleitet habe.

Neun Wochen, in denen Journalisten aus elf Entwicklungsländern (Bangaldesch, Ghana, Indien, Indonesien, Kenia, Pakistan, Philippinen, Simbabwe, Tansania, Uganda, Vietnam) all das gelernt haben, was man für den Online-Journalismus braucht: Schreiben fürs Web (Headlines, Intros, Captions, Subheads, Links etc.), Multimedia-Reporting (Slideshows, Podcasting, Mobile Video etc.), Bildbearbeitung, CMS, Webdesign und Navigation, Internet-Technologie, Datensicherheit, User generated content, Social Media und einiges mehr.

So viel davon wie möglich sollten (konnten, durften) die Kolleginnen und Kollegen dann in einem einwöchigen Projekt umsetzen. Das Thema: What is the impact of social media on developing countries?

Die meisten der TeilnehmerInnen kamen dieses Mal ohne große Vorkenntnisse in den Kurs; die meisten arbeiten (noch) nicht in einer Online-Redaktion. Ich kann nur sagen: Hut ab vor dem, was sie am Ende geleistet haben. Und wenn wir einen Programmierer und einen Designer gehabt hätten, um sie zu unterstützen, hätte das alles noch viel besser ausgesehen.

Im Freischreiber-Blog gibt’s gute Nachrichten für freie Journalisten:

Wenigstens beim “Nordkurier” – der nach eigener Aussage “führenden Tageszeitung im Osten Mecklenburg-Vorpommerns und der Uckermark (Brandenburg)” – müssen die AGBs für freie Mitarbeiter jetzt schleunigst gründlich aufgeräumt und zusammen gestrichen werden – und zwar zu Gunsten der freien Journalisten.

Stallman, Gründervater der Free-Software-Bewegung, hat in einem interessanten Text die Forderungen der schwedischen Piratenpartei analysiert. Sein Fazit: schlecht für freie Software, da eine Begrenzung des Urheberrechtsschutzes auf fünf Jahre dazu führt, dass anschließend die General Public License (GPL) die Freiheit der Software nicht mehr garantieren kann, zugleich aber proprietäre Software durch End User License Agreements (EULA) “geschützt” wird, die nicht auslaufen.

Philippe Agrain, CEO von Sopinspace, Society for Public Information Spaces und Gründer von La Quadrature du Net, der NGO, die sich vor allem gegen die französische “Three Strikes”-Gesetzgebung engagiert hat, entwirft in einem Papier eine Vorstellung davon, dass “Information Commons” (dt. etwa Wissensallmende) in der internationalen Normensetzung besonders berücksichtigt werden müssen:

Richard Stalman’s analysis highlights one of the reasons that led me to advocate (now for some years) the creation of a positive recognition of information commons (including their being safe against reproprietarization) in international norms. The dependency of the definition of present copylefted commons on contractual (or at least licensing) schemes is a structural weakness. It leads us to fear events such as shortening of copyright protection that we recognize for other reasons as desirable. Of course, until the positive recognition exists, the licensing-based copylefted commons are necessary and the approach used to define them in the GPL is invaluable. But as a longer-term perspective we should reflect and act about the structural weakness. For more on the positive recognition, see Towards a positive recognition of Commons-based research and innovation in international norms. (PDF, 372 kb)