Habe seit Längerem mal wieder etwas aufs iPhone heruntergeladen, das es erforderlich macht, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des iTunes-Stores zu akzeptieren.Da sie offanbar vor Kurzem aktualisiert wurden, wurden sie mir “zur Kenntnis gegeben”. Es waren 60 Seiten auf dem iPhone. Um zu sehen, wie lang sie genau sind, habe ich sie mir als eMail zuschicken lassen. Ergebnis: 125.559 Anschläge. Zum Vergleich: das ist ungefähr dreimal so viel wie ein Dossier in der ZEIT. Wie man sich vorstellen kann, sind Apples AGB aber nicht so gut geschrieben. Im Gegenteil, da stehen so schöne Sachen drin wie:

iTunes ist berechtigt aber nicht verpflichtet, jede Information und jedes Material, das in diesem Zusammenhang durch Sie bereitgestellt, zur Verfügung gestellt oder in anderer Weise im Rahmen des Dienstes zugänglich gemacht wird, in Bezug auf gemeldete oder offensichtliche Verletzungen dieser Vereinbarung zu prüfen und gegebenenfalls nach eigenem Ermessen geeignete und verfügbare Schritte einzuleiten, einschließlich Maßnahmen gemäß Ziff. 24 dieser Vereinbarung oder gemäß Apples Urheberrechtsrichtlinie (Apple`s Copyright Policy) (http://www.apple.com/de/legal/privacy/).

Wer’s genau wissen will: hier ist der ganze Rotz.

Unterhaltsam und leicht verständlich. Aber nicht nur das: der Verweis auf “Apple`s Copyright Policy” führ zu einem englischsprachigen Dokument. Wenn das aber Bestandteil der Vereinbarungen ist, dann ist es zweifelhaft, ob die AGB überhaupt Gültigkeit erlangen, denn derartige Dokumente müssen den Nutzern in einer Form angeboten werden, die sie auch verstehen können. Nicht ohne Grund hat der vzbv gegen die Bedingungen Klage erhoben – die aber nach über drei Jahren noch immer nicht entschieden ist. Wenn sie einmal entschieden ist, können die Verbraucherschützer wahrscheinlich gleich von vorn beginnen,da die Bedingungen inzwischen völlig anders aussehen.

Warum ich das schreibe? Weil ich wieder einmal daran erinnern möchte, wie weit es mit den Beteuerungen der Anbieter her ist, sich nach den Wünschen ihrer Kunden zu richten. Und wie groß der Elan des Gesetzgebers ist, wenn es darum geht, Regulierungen zu schaffen, die im Sinne der Bürger sind und das Machtverhältnis zu deren Gunsten verschieben. Aber das wäre natürlich unerwünschter Paternalismus, die Verbraucher sind schlicßlich informiert und mündig und können dementsprechende Entscheidungen treffen. Ich wüsste gern, ob die Justiz- oder die Verbraucherschutzministerin alle Fallstricke erkennen würden, die sich in einem solchen Dokument verbergen. Aber man hat ja offenbar was Besseres zu tun, als sich um derartige Lappalien zu kümmern.

In der Sendung “Computer & Kommunikation” beim Deutschlandfunk berichtet Maximilian Schönherr unter  dem Titel Freie Fahrt für Filesharer? darüber, wie Abmahnungen gegen Tauschbörsennutzer zustande kommen, wer daran verdient, und welche Auswirkungen das Urteil gegen die Voratsdatenspeicherung haben wird.

Es ist ein sehr guter Beitrag, nur führen Überschrift und Anreißer in die völlig falsche Richtung. Denn zum einen zieht der Autor das Fazit, dass es keine freie Fahrt für Tauschbörsennutzer gibt, zum anderen stellt er klar, dass das Urteil zur Vorratsdatenspeicherung auf Abmahnverfahren überhaupt keine Auswirkungen haben wird. Warum das so ist, sagt er nicht so klar, aber wer’s wissen will, kann sich mein Interview bei jetzt.de durchlesen, da habe ich es erklärt ;-)

Es stellt sich mir nur die Frage, warum der Anreißer dann lautet: “Das Urteil zur Vorratsdatenspeicherung erschwert auch Abmahnverfahren”? Da haben entweder die Online-Redakteure den Beitrag nicht angehört, oder es ging mal wieder darum, nach dem Motto “reim dich oder ich schlag dich” einen aktuellen Anlass zu konstruieren, den es so nicht gibt. Das MP3 gibt’s hier.

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Ilja Braun hat sich der Frage angenommen, was Verlage E-Book-Käufern (sind es überhaupt “Käufer”?) vorschreiben wollen, was davon rechtens ist, wie’s in der Frage weitergeht. Hier sein Ergebnis.

Ganz schön schwierig, nach so langer Abwesenheit in den Flow zu kommen – und auch mal wieder einen Blogeintrag zu schreiben. Nun, Dirk von Gehlen hat mir geholfen, indem er mich für jetzt.de dazu befragt hat, welche Auswirkungen das Urteil zur Vorratsdatenspeicherung auf Tauschbörsennutzer hat.