Man könnte es eine salomonische Entscheidung nennen – oder einen Kotau vor der EU-Kommission: Der Ombudsmann der EU hat nach einer Beschwerde der FFII entschieden, dass Bürger zwar ein Interesse an Information zur geplanten, stark umstrittenen Urheberrechtsrichtlinie ACTA haben, aber kein Recht darauf. Das berichtet die FFII in einer Presserklärung, die noch nicht online ist (ah, jetzt doch):

According to the EU Ombudsman, citizens have a clear interest in being informed about the Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA). Despite this, he concludes for formal reasons that there was no maladministration by the Council of the European Union when it denied access to the ACTA documents. The Foundation for a Free Information Infrastructure (FFII) had filed a complaint with the Ombudsman concerning the Council’s refusal to grant access to ACTA documents.

Der Ombudsmann argumentiert, dass das Verfahren, das dazu dient, ACTA einzuführen, selbst formal kein Gesetzgebungsprozess ist und daher nicht die Regeln für einen Gesetzgebungsprozess gelten (die z.B. bedeuten würden, dass entsprechende Unterlagen veröffentlicht werden müssen).

Die FFII wertet diese Einschätzung als Schlupfloch, um Gesetze (in diesem Fall eine überstaatliche Richtlinie) zu erlassen, ohne dass die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben zu überprüfen, wie es dazu kam. Dieses Vorgehen verstoße auch gegen das Wiener Übereinkommen, das besage, dass die Historie eines Vertrags eine Rolle bei seiner Auslegung spiele. Ohne vollständige Transparenz müssten die Parlamente (der ACTA-Unterzeichnerstaaten) einem Vertrag zustimmen, dessen Gehalt sie nicht kennen:

“This is a loophole, it is possible to force legislation upon democracies while the public can not scrutinize all documents. The EU legislation on access to documents needs to be repaired. In the meantime, parliaments should not accept the usage of this loophole. The Vienna Convention on the Law of Treaties stipulates that the history of a treaty plays a role in the interpretation of that treaty. Without full disclosure, parliaments will have to decide on a proposal with unknown aspects, a dark horse.”

Die vollständige Meldung (Englisch):

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  • Leistungsrechtsschutz, äh, Rechtsleitungsschutz, äh, ach, ist auch egal, steht ja im Kolatitionsverlag – http://bit.ly/brVdch #LSR ->

Dass die Presseverleger ziemlich durcheinander sind, wenn es um ihre Forderung nach einem Leistungsschutzrecht geht, merkt man an dem Unsinn, den sie dazu beständig verzapfen. Wen es interessiert zu erfahren, dass diese Idee nicht nur unsinnig, sondern auch gefährlich ist, kann sich die iRights.info-Analyse dazu durchlesen.

Jetzt aber setzen die Verleger noch eins drauf, und ihre Dreistigkeit ist geradezu bewundernswert. Das Handelsblatt veröffentlichte (online) eine Meldung der dpa, in der über Flipboard berichtet wird, zu dem die “Zeitungsverleger die Frage nach dem Urheberrecht aufgeworfen” sehen. Was es genau bedeutet, dass sie diese Fragen aufgeworfen sehen, erfährt man aus dem Artikel nicht. Das wäre auch zu viel verlangt, denn es würde bedeuten, dass die Verlage diese rechtlichen Probleme benennen könnten. Aber auf die Idee, danach mal zu fragen, kommt man bei der dpa offensichtlicht nicht.

Muss man aber auch nicht, denn für klare Verhältnisse sorgt ja demnächst das Justizministerium. Obwohl, was heißt schon demnächst? Bei den Verlagen geht man offenbar davon aus, dass das Leistungsschutzrecht bereits Realität ist. Wie sonst wäre der folgende Satz zu erklären:

Das erklärte der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (Bdzv) am Donnerstag zu einer Anfrage der Nachrichtenagentur dpa. “Für die Anbieter dieser Inhalte im Internet sind allerdings Fragen des Urheberrechts und des Leistungsrechtsschutzes zu klären.”

Nein, könnte man einwerfen, Fragen des Leistungsrechtsschutzes, äh, Leistungsschutzrechts (ok, man kann nicht erwarten, dass der BDZV weiß, wie das heißt, von dem sie nicht begründen können, dass sie es fordern) sind nicht zu klären. Denn es gibt kein Leistungsschutzrecht für Presseverlage.

Man fragt sich, worüber man sich mehr wundern soll: Über die Frechheit, mit der der BDZV agiert (wobei einen eigentlich nichts wundern sollte bei einem Verband von Zeitungsverlegern, der aktiv gegen die Pressefreiheit eintritt),  oder die Dummheit/Frechheit/Käuflichkeit der dpa, die diesen Unsinn einfach weiter verbreitet.

Ach ja, das ist natürlich der von den Verlagen unter so großen Schwierigkeiten finanzierte Qualitätsjournalismus, mit dem wir es hier zu tun haben, und der geschützt werden muss, indem ein Leistungsschutzrecht eingeführt wird. Oder ein Leistungsrechtsschutz. Oder so. Aber Moment – haben wir den nicht schon? Oder das? Äh…

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