Wenn man einen Hammer hat, ist die Welt ein Nagel, sagt das Sprichwort. Dennoch kann ich nicht umhin, in diesem Vortrag mit fantastischer Visualisierung auch eine Analogie zu sehen zur Situation der Verlage in Deutschlannd. Statt anzuerkennen, dass sie die riesige, hoch qualifizierte, selbstmotivierte Schar an freien Mitarbeitern in erster Linie dadurch motivieren könnten, dass sie sie anständig behandeln (und damit meine ich nicht nur höhere Honorare), tun sie genau das Gegenteil – und riskieren es, die besten davon zu verlieren. Sich um Management Skills zu kümmern, z.B. zur Mitarbeitermotivation, ist in Redaktionen eben leider weiterhin ein weithin unbekanntes Konzept.

Bei IUWIS – Infrastruktur Urheberrecht für Wissenschaft und Bildung gibt es nicht nur einen Artikel zur Berliner Rede der Bundesjustizminsterin von Ben Kaden, sondern auch eine umfasende Zusammenstellung der Reaktionen auf die Rede.

Da ich derzeit wieder unterrichte, komme ich leider nicht dazu, ebenfalls eine fundierte Einschätzung abzugeben. Aber so viel kann ich sagen: Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat eine erschreckend rückwarts gewandte Rede gehalten, die mit keinem Wort die drängendsten Probleme der Urheberrechtsgegenwart und -praxis erwähnte: zum einen das völlig aus der Balance geratene Verhältnis zwischen Urhebern und Verwertern. Dass die vertraglichen Regelungen, die Urheber mit  Verwertern treffen, eben genau nicht durch das Urheberrechtsgesetz angemessen reguliert werden (auch nicht durch das Stärkungsgesetz), sondern Total-Buyout-Verträge an der Tagesordnung sind, ist im Ministerium entweder nicht angekommen, oder es wird ignoriert. Ich weiß nicht, was ich schlimmer finden soll.

Durch Aussagen wie “Wenn man sich anschaut, wie über das Urheberrecht in der digitalen Welt gestritten wird, dann stelle ich fest, dass die Debatte leider von zwei Extremen bestimmt wird”, versucht die Ministerin den Eindruck zu erwecken, als sei die eine Seite ebenso ernst zu nehmen wie die andere. Damit verschleiert sie, dass es keine ernstzunehmenden, einflussreichen politischen Kräfte gibt, die eine Abschaffung des Urheberrechts fordern (”für die das Urheberrecht ein blanker Anachronismus geworden ist”, wie die Ministerin es ausdrückt), auf der anderen Seite aber Vorschläge wie das Leistungsschutzrecht für Presseverlage im Koalitionsvertrag stehen. Eine bewährte Strategie, um später sagen zu können, man habe einen Ausgleich gesucht und gefunden.

Das andere drängende Problem sind die Fragen von Wissenschaft und Forschung, die also offenbar auch im 3. Korb nicht adäquat adressiert werden. Aber dazu s. den Beitrag von Kaden.

Zum Schluss noch ein Wort zu Ulrich Wickert. Offenbar hatte man ihn eingeladen mit dem Hintersinn, dass nach seiner Einführung die Rede der Ministerin nur noch eine Steigerung sein konnte. Das Kalkül ist aufgegangen. Wickert hat genau die Bräsigkeit und Borniertheit demonstriert, die ihn seit Jahrzehnten charakterisiert hat (als er sich vom Journalisten zum Journalistendarsteller wandelte), und die so viele selbsternannte Alpha-Journalisten auszeichnet: Sie glauben, dass sie auch ohne weitere Recherche zu jedem sich bietenden Thema innerhalb einer Stunde etwas Sinnvolles sagen können. Und niemand hat hinterher die Chuzpe, ihnen zu sagen, dass sie damit leider völlig falsch liegen. Eine kenntnisfreiere Einlassung zum Urheberrecht habe ich selten gehört.

Aber sein Gefalsel von den genialischen Autoren, die vor den bösen Raubkopierern geschützt werden wollen, spielt dem BMJ und der Verwerterlobby natürlich perfekt in die Hände. Wickert (und die Ministerin) sollten sich zwei Dinge durchlesen: Jessica Litmans Essay Copyright as Myth und die Studien von Martin Kretschmer zur ökonomischen Bedeutung des Urheberrechts.

Ach ja (Nachtrag): und natürlich Till Kreutzers Analyse zu AGB: Freiwild oder Artenschutz: Ausbeutung durch AGB und den von iRights.info im Projekt Arbeit2.0 erstellten Abschlussbericht: Arbeit 2.0 – Urheberrecht und kreatives Schaffen in der digitalen Welt (PDF, 6,6 MB) mit meinem Brancheportrait Journalismus.

Man wird ja noch träumen dürfen.

Mein Vortrag vom Publishers Forum am 26. April in Berlin ist jetzt bei Kress hinter einer Bezahlschranke verschwunden. Es ist das gute Recht der Betreiber, damit so umzugehen, aber wie so oft zeigt sich, dass Autoren und Verlage nicht zwangsläufig die gleichen Interessen haben. Ich will ja, dass er gelesen werden kann (und ärgere mich darüber, dass alle Links jetzt zu Kress führen und man dort den Eindruck bekommt, der Vortrag steht nicht mehr zur Verfügung). Daher hier noch einmal der volle Text.

Newspaper man

Newspaper man at Germantown Ave and Creshiam Valley Drive. Early 90's. Scanned. (c) Ed Stevenson (http://www.flickr.com/people/estevenson/), CC by-nc 2.0

02.05.2010

Eine Hand voller Content

Seit etwas mehr als zehn Jahren unterrichte ich an Journalistenschulen, in Volontärskursen und an Universitäten Journalismus. Und obwohl es dabei in den allermeisten Fällen nicht um Ethik des Journalismus oder vergleichbar Grundsätzliches geht, sondern um so profane, praxisrelevante Themen wie Recherche oder Online-Journalismus, kommt doch immer wieder die Frage auf, welche Aufgabe der Journalismus hat oder haben sollte, welche Motivation Journalisten antreibt, ihren Job zu machen.

Darauf gibt es viele schlaue Antworten: Man kann vom Journalismus als der vierten Gewalt im Staat sprechen, die die anderen drei kontrollieren soll, von der Wächterfunktion, die er übernimmt, um in einem System der Checks and Balances dafür zu sorgen, dass die Gewaltenteilung funktioniert.

Man kann aber auch sagen, und manchmal tue ich das: Lesen Sie Rafik Schamis Buch “Eine Hand voller Sterne“, dann wissen Sie es. Read more

Komme gerade vom Medienradio. Hab natürlich wieder vergessen, vorher zu twittern. Sei’s drum. Das MP3 (Vorsicht! 85 MB) ist inzwischen veröffentlicht.

Es war ein interessantes Gespräch mit Jana Wuttke, Philip Banse und Thomas Jaedicke. Es ging auch um Buyout-Verträge, und da fiel mir ein, dass ich mein Total-Buyout-Mashup noch gar nicht veröffentlicht habe, das Jörg Sundermeier und ich am Dienstag bei der Verbrecherversammlung in einer szenischen Lesung vorgetragen haben. Es ist ein Remix der Geschäftsbedingungen der Süddeutschen Zeitung, der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, des Parlaments, des Main-Echos, der Rheinpfalz, von Spiegel Online und des Axel-Springer-Verlags. Et voilà:

Sehr geehrter…,

wir freuen uns, Sie als freien Mitarbeiter des Verlags begrüßen zu dürfen. Wie Sie wissen, wächst das multimediale Informationsbedürfnis der Leser. Deshalb entwickelt der Verlag Publikationsformen für alle modernen Kommunikationstechniken. Dies gehört zum redaktionellen Kerngeschäft und dient dazu, die Bindung zum Leser und die Wettbewerbsposition des Magazins zu stärken.

Bitte geben Sie uns nun formell die Erlaubnis, dass wir Ihre Beiträge für solchen modernen Verbreitungsformen nutzen können. Dies trägt dazu bei, das traditionsstarke Medium Zeitung in eine gute Zukunft zu führen.

Im Hinblick auf die multimediale Nutzung aller Beiträge erlauben wir uns, Sie darauf hinzuweisen, dass seit jeher mit jeder Honorarzahlung die Einräumung und Nutzung des Printmedien-, des Multimedia-, des Datenbank- sowie des Werberechtes zur ausschließlichen, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkten Nutzung an allen bekannten, körperlichen und unkörperlichen Nutzungsarten abgegolten wird.

Zur Ausübung der [folgenden] Nutzungsrechte durch den Verlag bedarf es keiner weiteren Zustimmung des/r Mitarbeiters/in. Eine Verpflichtung zur Nennung des/r Mitarbeiters/in bei Ausübung der Nutzungsrechte und zur Autorennennung besteht nicht. Das Recht auf Zugang zu den Arbeitsergebnissen oder Teilen davon sowie das Recht auf Herausgabe einer Autorenkopie sind ausgeschlossen.

Printmediarecht:
Der Verlag darf das Werk ganz oder in Teilen in körperlicher Form im In- und Ausland in allen Printausgaben der Zeitung sowie für oder in Printmedien aller Art nutzen. Das Nutzungsrecht umfasst dabei insbesondere das Vervielfältigungsrecht, das Verbreitungsrecht, das Vermietungsrecht, das Verleihrecht und das Archivierungsrecht.

Bearbeitungsrecht:
Das Werk darf in andere Sprachen übersetzt, bearbeitet (z.B. Layoutänderungen, Endredaktion) und insbesondere auch gekürzt werden.

Werberecht:
Der Verlag ist befugt, das Werk zu (eigenen) Werbezwecken abzudrucken, im Rundfunk und Fernsehen zu senden, in Online-Medien zu präsentieren und auf sonstige Weise wiederzugeben.

Recht der elektronisch/digitalen Verwertung:
Der Verlag darf das Werk digitalisiert oder nicht digitalisiert erfassen, auf Datenbanken mit anderen Werken und Beiträgen vereinen und kombinieren und auf allen bekannten Speichermedien speichern. Ferner darf das Werk in jeder beliebigen Form, auch interaktiv, auf elektronischem Wege nutzbar gemacht (z.B. e-paper), auf beliebigen Daten-, Bild- oder Tonträgern, beispielsweise CD-ROM, CD und DVD, vervielfältigt und eigenständig vermarktet oder verbreitet werden. Erlaubt ist insbesondere die Nutzung in Online-Diensten (z.B. Tele- und Mediendiensten), Internet, Film, Rundfunk, Video, in und aus Datenbanken, Telekommunikations-, Mobilfunk-, Breitband- und Datennetzen sowie für elektronische Pressespiegel, gleichgültig, mit welcher Technik die Übertragung auf vorhandene mobile und stationäre Endgeräte erfolgt.

Datenbankrecht:
Das Werk darf digitalisiert erfasst und auf allen derzeit bekannten Speicher-, Aufzeichnungs- und Wiedergabesystemen unter Einschluss aller optischen, magnetischen, magnetooptischen, holografischen und sonstigen digitalen und analogen Speichermedien gemeinsam mit anderen Materialien gespeichert, bearbeitet, mit einer Retrieval-Software versehen und auf beliebige Datenträger gespeichert werden. Diese Datenträger dürfen in beliebiger Form vervielfältigt werden. Außerdem ist es erlaubt, das Werk im Wege der Datenfernübertragung (download) auf die Rechner Dritter zu übertragen und Ausdrucke von Papierkopien durch diese Endnutzern zu gestatten.

Sie räumen uns an jedem Ihrer Beiträge neben dem Recht auf Erstveröffentlichung das ausschließliche zeitliche, räumliche und inhaltlich unbeschränkte Recht ein, den jeweiligen Beitrag auch in sonstigen Publikationen des Verlags zu veröffentlichen, ihn in jede Form wiederzugeben und zu verbreiten sowie Dritten entgeltlich der unentgeltlich einfache Nutzungsrechte daran einzuräumen und/oder die eingeräumten Rechte entgeltlich oder unentgeltlich auf Dritte zu übertragen, und den Dritten zu ermächtigen, diese Nutzungsrechte wiederum weiter zu übertragen, gegebenenfalls auch mit der Maßgabe, abermals Drittverwertungsrechte einräumen zu können usw., insbesondere

das Multimediarecht,
das heißt, das Recht, Ihre Texte oder einzelne Teile davon Dritten im Hörfunk, im Fernsehen, PC, PDA, (z.B. Palm) oder sonstigen Geräten zur Verfügung zu stellen bzw. zu empfangen oder wiederzugeben, unabhängig von der Übertragungstechnik, das heißt insbesondere analoge, digitale oder anderweitige Datenübertragung mit und ohne Zwischenspeicher, drahtlos (z.B. per Funk oder Satellit) oder mittels Kabel oder sonstigen Datenträgern durch individuellen und/oder gesammelten Abruf (insbesondere BTX, Videotext, Online-Dienste, Internet, Intranet, Extranet, LAN, WAN, Abo-Dienste, e-paper, Push-Dienste. Pull-Dienste, WAP-Handy, UMTS, SMS etc.) einschließlich des Rechts zur auch audiovisuellen Speicherung, Herstellung und Nutzung, Verbreitung und/oder Wiedergabe Ihrer Texte oder einzelner Teile davon auf Datenträgern wie Compact-Discs, CD-ROM, CD-I, Minidisk und anderen CD-Versionen, Magento-Optical-Disc, Tonbändern, Tonkassetten, DAT- und DCC-Kassetten, Disketten, Festplatten, Schallplatten, USB-Sticks, Speicherkarten, Speicherchips, Arbeitsspeichern etc. oder einer Kombination solcher Medien.

Für Fahndungsfotos und Phantomzeichnungen wird weder Honorar noch Beschaffungshonorar gezahlt.

Der Auftragnehmer stellt die Auftraggeberin von Ansprüchen Dritter frei, wenn und soweit die vertragsgemäße Nutzung des Werkes Schadensersatzansprüche gegen die Auftraggeberin begründet.

Der Auftragnehmer versichert, dass das vereinbarte Zeilenhonorar – insbesondere hinsichtlich der vorstehenden Übertragung der Nutzungsrechte auf die Auftraggeberin – angemessen ist.

Es ist Ihnen ungenommen, Ihre Manuskripte nach der Erstveröffentlichung bei uns anderweitig anbieten und veröffentlichen zu lassen; die dafür nötigen Nutzungsrechte werden wir Ihnen gerne einräumen, soweit dies die Verwertung der vorstehend eingeräumten exklusiven Nutzugsrechte nicht unbillig behindert.

Die vorliegenden Nutzungsbedingungen gelten auch für zukünftige Beiträge.

Indem Sie sich hiermit einverstanden erklären, entledigen Sie sich als freier Autor aber keineswegs umfassend Ihrer Rechte.

Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen und verbleiben mit freundlichen Grüßen.

So sieht sie aus, die Welt des “freien” Journalismus…

Am vergangenen Montag habe ich einen Vortrag beim Publishers’ Forum gehalten; heute ist er nun – leicht überarbeitet und mit Links versehen – bei kress online erschienen. Es geht darum, wie Verlage ihre freien Mitarbeiter behandeln, und dass das zu einem Brain Drain führen kann:

Eine Hand voller Content

Seit etwas mehr als zehn Jahren unterrichte ich an Journalistenschulen, in Volontärskursen und an Universitäten Journalismus. Und obwohl es dabei in den allermeisten Fällen nicht um Ethik des Journalismus oder vergleichbar Grundsätzliches geht, sondern um so profane, praxisrelevante Themen wie Recherche oder Online-Journalismus, kommt doch immer wieder die Frage auf, welche Aufgabe der Journalismus hat oder haben sollte, welche Motivation Journalisten antreibt, ihren Job zu machen.

Darauf gibt es viele schlaue Antworten: Man kann vom Journalismus als der vierten Gewalt im Staat sprechen, die die anderen drei kontrollieren soll, von der Wächterfunktion, die er übernimmt, um in einem System der Checks and Balances dafür zu sorgen, dass die Gewaltenteilung funktioniert.

Man kann aber auch sagen, und manchmal tue ich das: Lesen Sie Rafik Schamis Buch “Eine Hand voller Sterne”, dann wissen Sie es.

Hier geht’s weiter.

Heute nachmittag nun endlich die Veranstaltung zum Leistungsschutzrecht bei der re:publica. Zur Einführung habe ich eine Mindmap vorgestellt, die ich angelegt hatte, um die Fragen, die sich mit dem Leistungsschutzrecht verbinden, zu visualisieren. Es war ein Experiment, und Thomas Rhode  (@bewegte_lettern) hat mich auch darauf hingewiesen, dass eine Variante, bei der die einzelnen Punkte vergrößert und verkleinert werden, die bessere gewesen wäre. Vielleicht beim nächsten Mal.

Interessant wäre es, wenn man an der Mindmap gemeinsam weiter arbeiten würde, denn da stecken sicher einige Fehlschlüsse drin, ganz zu schweigen davon, was man alles noch ergänzen kann. Daher habe ich sie nun bei Mindmeister online gestellt (Dank für den Tipp an Daniel Schultz (@presseschauer) und einen anderen freundlichen Tippgeber, den ich leider nicht mit Namen kenne) und zur WikiMap erklärt, d.h. jeder kann sie ergänzen. Nun, wie sieht’s aus: Collaboration or not?

Immer wieder verschwindet der Embed-Code für die Mindmap aus dem Blog. Ich habe weder Zeit noch Lust herauszufinden, woran das liegt. Sollte sie hier nicht zu sehen sein, gibt es sie außerdem im iRights.info-Blog.

Wie kann der Journalismus in Zukunft noch bezahlt werden? Diese Frage stellt sich Brigitte Baetz in ihrem Beitrag, der gestern im Deutschlandfunk lief:

Journalismus ist nicht länger ein Handwerk, das ein ausreichendes Einkommen garantiert. In großem Ausmaß werden Stellen gestrichen, werden die Honorare für freie Journalisten gekürzt. Weniger Personal bedeutet aber meist auch: weniger Qualität. Denn Journalismus ist arbeitsintensiv.

Anhören und druchlesen bei DRadio.de.

Schwer zu sagen, ob sie nun etwas gebracht hat, die Diskussion übers Leistungsschutzrecht Gottes Werk und Googles Beitrag – Zeitungsverlage und die Herausforderungen der Link-Ökonomie gestern Abend in der Böll-Stiftung. Die Debatte krankt an zwei Problemen. Zum einen hätte im Koalitionsvertrag stehen können:

Verlage sollen im Online-Bereich nicht schlechter gestellt sein als andere Werkvermittler. Es ist deshalb zu prüfen, ob das der Fall ist und, wenn ja, ob der Gesetzgeber sinnvollerweise etwas unternehmen soll und kann, um das zu ändern.

Aber so funktioniert Politik nicht. Stattdessen steht dort:

Verlage sollen im Online-Bereich nicht schlechter gestellt sein als andere Werkvermittler. Wir streben deshalb die Schaffung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage zur Verbesserung des Schutzes von Presseerzeugnissen im Internet an.

D.h. die Frage, ob es ein Leistungsschutzrecht geben soll, welchen Zweck es erfüllen könnte und ob es die richtige Antwort auf die richtige Frage ist, kann Verlagsvertreter Christoph Keese leicht abwehren mit der Antwort, darüber müsse man sich nicht mehr unterhalten, der Drops ist gelutscht. Das ist ein gewaltiger Lobbying-Erfolg der Verlage und ein Versagen der Politik.

Das zweite Problem ist, dass die Verlage alle konkreten Fragen danach, welcher Preis für ein Leistungsschutzrecht zu zahlen sein wird und wie es genau funktionieren soll, kontern mit der Aussage: Das kann man nicht sagen, da es noch keinen Gesetzesentwurf gibt, aber Sie können sicher sein, dass alles dufte sein wird.

Nicht die besten Bedingungen für eine Diskussion. Eigentlich lausige Bedingungen für eine Diskussion. Aber soll man sie deshalb nicht führen? Bei Twitter wurde sie schon als nutzlos bezeichnet, aber das ist mir zu einfach. Bei Carta heißt es in den Kommentaren:

Die gestrige Diskussion zum Leistungsschutzrecht hat die Diskussion darüber selbst ad absurdum geführt, was gut war:

- Es nutzt nichts, wenn rhetorisch geschulte PA-Leute um den heißen Brei reden, ein eigentliches Leistungsschutzrecht nicht definieren können als auch die Finanzierung eines solchen. Von Dogmatik zu sprechen erweckt den Eindruck, als wenn der Redner über vertiefende Kenntnisse verfügt, dabei wird definitorisches Unvermögen vertuscht.

- Fachbegriffe in den Raum zu werfen – wie „Gesetzeslücke“ – beeindrucken, sind aber falsch

Dem kann ich nur ganz und gar zustimmen. Wenn das ein allgemeiner Eindruck war, war die Diskussion ein Erfolg.

Eine Zusammenfassung von Valie Djordjevic gibt’s im iRights.info-Blog, erste Einschätzungen z.B. bei Daniel Schultz, im Kulturkampf-Blog von ZEIT Online, im Altpapier bei DNews und im Freitag. Das Video gibt’s hier:

Watch live streaming video from cartalive at livestream.com

DRadio Wissen ist gestartet und erregt im Netz einige Aufmerksamkeit. Aber nicht nur dort. Auch bei freien Jornalisten des Bayerischen Rundfunks und ver.di. Sie beklagen sich darüber, dass DRadio Wissen Beiträge ohne Vergütung übernimmt und sogar Tarifbruch begeht. Hier die Mitteilung von ver.di:

18.1.2010

WISSEN ZUM NULLTARIF?

Hirn will Arbeit – mit diesem Spruch wirbt Deutschlandradio für sein neues drittes Programm DRadio Wissen. Start: 18. Januar. Die Macher versprechen anders zu sein als die Schwesterprogramme. Das werde man hören – so das Versprechen. Allerdings: Vieles, was es zu hören gibt, dürfte dem Publikum aus Bayern bekannt in den Ohren klingen. Der Bayerische Rundfunk stellt dafür Beiträge und auch Features zu Verfügung – und kündigt unverblümt an, dass die Urheber oder Mitwirkenden kein Wiederholungshonorar bekommen sollen – auch für längere Stücke nicht.

Arbeit will Entlohnung – meint ver.di und hat mit dem Bayerischen Rundfunk gesprochen. Er verweist auf die Protokollnotizen 21 im Urheber- und im Mitwirkendentarifvertrag. Die Liste dazu zählt die Programmzulieferungen abschließend auf, in denen keine Zahlungen an Urheber oder Mitwirkende erfolgen muss. Doch diese Liste enthält keine Wissenschaftsprogramme. Darauf angesprochen, dass diese Liste ausdrücklich nur im Einvernehmen geändert werden kann, meint der BR, er könne sich für die weggefallenen Ausländerprogramme nun einfach eine andere Programmsparte aussuchen. Bei den muttersprachlichen Programmen handelte es sich um Programmaustausch, bei DRadio Wissen aber schlicht um Zulieferung.

Tarifbruch will verhindert werden – meint ver.di und fordert den BR auf, sich an den jedenfalls für Gewerkschaftsmitglieder zwingend geltenden Tarifvertrag zu halten und die Vergütung durch DRadio zu veranlassen. Unterlässt er dies, kann jeder Berechtigte den BR in Regress nehmen und die Zahlung von ihm eintreiben. Da hilft es dem BR auch nicht, wenn ein Freier schon im Vertrag mit dem BR auf Wiederholungshonorare verzichtet, denn das könnte der Freie nach Tarifvertrag für diese Zulieferung rechtswirksam nur mit DRadio vereinbaren.

Aber noch ist nur gebellt und nicht gebissen. Sollten die Wiederholungshonorare wirklich ausbleiben, dann melden Sie das bitte ver.di – wir werden gegen diesen dann vollzogenen Tarifvertragsverstoß einschreiten.

KEIN WISSEN ZUM NULLTARIF!

Man kann gespannt sein, wie die Auseinandersetzung weitergeht.

Provider-Jurist zum Leistungsschutzrecht: „Netzsperren für Verlagsinhalte wären denkbar.“Gottes Werk und Googles Beitrag
Zeitungsverlage und die Herausforderungen der Link-Ökonomie
Die Medienwelt befindet sich durch die Folgewirkungen der Digitalisierung in einem epochalen Umbruch. Die Zeitungen, einstmals stolze Träger der “vierten Gewalt”, fürchten um ihr klassisches Geschäftsmodell einer anzeigen- und abofinanzierten Bündelung journalistischer Inhalte. Denn der Wegfall der Distributionskosten und die Verweisstrukturen im Internet haben machtvolle Konkurrenz erwachsen lassen. Aggregationstechnologien, soziale Netzwerke und Blogs bieten Leser_innen vielfältige Möglichkeiten, viel gezielter nach Themen zu suchen und Beiträge im Netz mit eigenen Kommentaren und Faktenchecks anzureichern. Die Zeitungsverlage müssen auf dieses veränderte Konsumverhalten reagieren, doch bislang hat sich kein funktionierendes Modell für bezahlten Online-Journalismus herausgebildet.
Im Gegenteil: Aktuelle Nachrichten sind heute in der Regel kostenlos über das Internet oder mobile Applikationen zu beziehen. Von den damit verbundenen Werbeerlösen profitiert vor allem ein Unternehmen wie Google, das mit 85 Prozent den Markt der Suchmaschinen dominiert. Nun möchten auch deutsche Zeitungsverlage an dessen Erlösquellen beteiligt werden. Die geistige Wertschöpfung von Urhebern und Werkmittlern müsse auch im digitalen Raum ihren Preis haben, fordert die Zeitungsbranche. Ein eigenes “Leistungsschutzrecht”, fest im schwarz-gelben Koalitionsvertrag verankert, soll ihnen dafür eine gesetzliche Grundlage geben. Wie begründen sich die Ansprüche der Verlage? Welchen Wert messen wir professionellem Journalismus heute zu?
Mit:
Dr. Till Jaeger (Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Berlin)
Christoph Keese (Head of Public Affairs, Axel Springer AG, Berlin)
Dr. Eva-Maria Schnurr (Freie Journalistin, Hamburg)
Malte Spitz (Bundesvorstand Bündnis 90/Die Grünen, Berlin)
Moderation:
Matthias Spielkamp (Freier Journalist, Berlin)
Twitter-Hashtag:
#boell
Anmeldung erwünscht
Informationen:
Monika Steins
Fon: 030-28534-244
E-Mail: steins@boell.de
Veranstalter Heinrich-Böll-Stiftung, Berlin
Veranstaltungs- ort Heinrich-Böll-Stiftung, Berlin
Raum: Kleiner Saal 1/2
10117 Berlin, Schumannstr. 8
Mit der S-Bahn oder mit der U-Bahn bis Bahnhof Friedrichstraße. Ausgang über die Spree, dann Albrechtstraße, Reinhardtstraße überqueren und nach links in die Schumannstraße.
Lageplan
Programm

Kommende Woche Mittwoch ist es soweit: Die Heinrich-Böll-Stiftung veranstaltet (unterstützt von iRights.info) eine Podiumsdiskussion zum Leistungsschutzrecht. Unten gibt es eine Linkliste zum Thema (bitte um Hinweise, falls etwas Wichtiges fehlt!).

Gottes Werk und Googles Beitrag

Zeitungsverlage und die Herausforderungen der Link-Ökonomie

Die Medienwelt befindet sich durch die Folgewirkungen der Digitalisierung in einem epochalen Umbruch. Die Zeitungen, einstmals stolze Träger der “vierten Gewalt”, fürchten um ihr klassisches Geschäftsmodell einer anzeigen- und abofinanzierten Bündelung journalistischer Inhalte. Denn der Wegfall der Distributionskosten und die Verweisstrukturen im Internet haben machtvolle Konkurrenz erwachsen lassen. Aggregationstechnologien, soziale Netzwerke und Blogs bieten Leser_innen vielfältige Möglichkeiten, viel gezielter nach Themen zu suchen und Beiträge im Netz mit eigenen Kommentaren und Faktenchecks anzureichern. Die Zeitungsverlage müssen auf dieses veränderte Konsumverhalten reagieren, doch bislang hat sich kein funktionierendes Modell für bezahlten Online-Journalismus herausgebildet.

Im Gegenteil: Aktuelle Nachrichten sind heute in der Regel kostenlos über das Internet oder mobile Applikationen zu beziehen. Von den damit verbundenen Werbeerlösen profitiert vor allem ein Unternehmen wie Google, das mit 85 Prozent den Markt der Suchmaschinen dominiert. Nun möchten auch deutsche Zeitungsverlage an dessen Erlösquellen beteiligt werden. Die geistige Wertschöpfung von Urhebern und Werkmittlern müsse auch im digitalen Raum ihren Preis haben, fordert die Zeitungsbranche. Ein eigenes “Leistungsschutzrecht”, fest im schwarz-gelben Koalitionsvertrag verankert, soll ihnen dafür eine gesetzliche Grundlage geben. Wie begründen sich die Ansprüche der Verlage? Welchen Wert messen wir professionellem Journalismus heute zu?

Mit:

Moderation: Matthias Spielkamp (Freier Journalist, Projektleiter iRights.info, Berlin)

Twitter-Hashtag: #boell

Anmeldung erwünscht bei Monika Steins, Fon: 030-28534-244, steins@boell.de

Veranstaltungsort: Heinrich-Böll-Stiftung, Berlin, Großer Saal, 10117 Berlin, Schumannstr. 8, (Lageplan)

Mit der S-Bahn oder mit der U-Bahn bis Bahnhof Friedrichstraße. Ausgang über die Spree, dann Albrechtstraße, Reinhardtstraße überqueren und nach links in die Schumannstraße.

Für diejenigen, die sich auf die Diskussion dieses doch sehr komplexen Themas vorbereiten möchten, hier eine Leseliste:

Artikel:

Studien und Gutachten:

Wem das immer noch nicht reicht, kann sich die Diskussion anschauen, die das Institut für Medien- und Kommunikationspolitik (IfM) veranstaltet hat, mit Christoph Keese, Markus Beckedahl (netzpolitik.org), Christoph Fiedler (VDZ) und mir, moderiert von Lutz Hachmeister (IfM):

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