Ich habe heute folgenden Kommentar bei netzpolitik zur Meldung geschrieben, dass das Buch Reboot_D: Digitale Demokratie – Alles auf Anfang, herausgegeben von Ulrike Reinhard und Hendrik Heuermann, nun erhältlich ist:

Schön, dass das Buch unter CC zur Verfügung steht. Interessant ist, dass das PDF so lausig strukturiert ist, dass man es unmöglich für einen eReader tauglich machen kann. Es ist vielleicht Kritik an die falsche Adresse, weil das wahrscheinlich alles LowBudget ist, aber gerade bei solchen Projekten sollte man das bedenken. Es sei denn, es ist bedacht worden: als DRM…

Die DRM-Bemerkung war nur halb ernst gemeint, aber immerhin hätte es eine Motivation gegeben, die ich nicht unbedingt verwerflich gefunden hätte: bei einem Dual-Licensing-Modell dafür zu sorgen, dass das Buch einen größeren Nutzen hat. Ulrike Reinhard sagt mir aber, dass das nicht der Fall ist, sondern (wie ich ja auch vermutet hatte) der Tatsache geschuldet ist, dass sich niemand damit auskennt und auch keiner dran gedacht hatte. Jedenfalls würde sie es gern auch als eBook-Format anbieten, weiß aber nicht, wie.

Ich weiß es auch nicht, sondern nur, dass die zum PDF gemachte Quark-Xpress-Version einen ganz tollen Formatierungszauber hinlegt:

d-eBook

Aber es wäre doch gelacht, wenn man Ulrike nicht helfen könnte, oder? Tipps und sachdienliche Hinweise bitte in den Kommentaren! Und vorab schon mal vielen Dank.

oa-woche

Am vergangenen Montag habe ich Auftaktveranstaltung zur internationalen Open-Access-Woche in München (Open Access – eine Option für alle Wissenschaftsbereiche?) moderiert. Dort diskutierten Gudrun Gersmann, Historikerin vom Deutschen Historischen Institut in Paris, Gerhard Lauer, Literaturwissenschaftler der Universität Göttingen,
Rainer Jonas, Biowissenschaftler vom Helmholtz Zentrum für Infektionsforschung, Joachim Wambsgans, Astronom der Universität Heidelberg und Anke Beck, Vice President Publishing beim Verlag Walter deGruyter.

Inzwischen sind die Videos der Diskussion online.

Für diejenigen, die mir nicht bei Twitter folgen, eine Liste meiner Lesempfehlungen (gibt’s für sowas ein Tool oder einen Dienst? – Hinweise bitte in den Kommentaren):

Bei der Tagung zu Google Books hatte ich in meiner Einfürhung noch gescherzt:

Jetzt steht im Programm: Einführung. Also jetzt werde ich Ihnen jetzt eine Stunde lang erläutern, was meine Ansicht zum Google Book Settlement ist. Nein. Natürlich nicht. Das hat mir Jan Engelmann verboten, und da er hier der Hausherr ist, muss ich mich dem natürlich fügen. Es hätte aber auch ohnehin keinen Zweck, weil ich längst den Überblick verloren habe.

Warum?

Ich gebe Ihnen kurzes Beispiel: es gibt mehr als 400 Eingaben bei US-Gericht in New York. Die könnten unterschiedlicher nicht sein:

Die US-Vereinigung der Menschen mit Behinderungen, AAPD, ist dafür, dass das Settlement wie vorgelegt beschlossen wird, denn es sei gut für Nutzer. Der Internationaler Bibliotheksverband, IFLA, möchte, dass es verändert wird, denn in der aktuellen Form sei es schlecht für die Nutzer.

Die Britische Verwertungsgesellschaft ALCS sagt, es ist gut für die Rechteinhaber. Die Verlegerverbände Deutschlands, der Schweiz, Österreichs und Schwedens finden, es sei schlecht für die Rechteinhaber.

Eine Gruppe von Professoren für Kartellrecht und Ökonomie der USA unterstützt das Settlement, da es gut für den Wettbewerb sei. Microsoft, Yahoo und Amazon sind dagegen der Ansicht, es ist schlecht für den Wettbewerb.

Der zuständige Richter Denny Chin hat vor kurzem erst im Rampenlicht gestanden, weil er den Milliardenbetrüger Bernie Maddoff zu 150 lebenslang Gefängnis verurteilt hat. Jetzt muss er selber sich offenbar den Rest seines Lebens mit dem Book-Settlement beschäftigen. Man weiß nicht, was schlimmer ist.

Damit das nicht passiert, hat Chin die beteiligten Parteien offenbar dazu verdonnert, sich nicht ganz so viel Zeit zu lassen. Der neue Termin, zu dem die überarbeitete Version der Einigung vorliegen muss, ist nun der 9. November, berichtet die New York TImes.

Wenn es für Chin gut läuft, schaut er sich den Fall ohnehin bald von oben an. US-Präsident Obama hat ihn für einen Sitz im Berufungsbgericht nominiert. Nun hat Chin also auch noch einen persönlichen Grund, dafür zu sorgen, dass das Settlement am Ende genehmigt wird. Denn sonst sieht hat den Fall womöglich in der Berufungsinstanz wieder auf dem Tisch.

In der vergangenen Woche war ich beim Virtual-Goods-Workshop in Nancy und habe dort Bill Rosenblatt zum ersten Mal im meatspace getroffen. Rosenblatt ist einer der bekanntesten Experten für DRM-Systeme. Er ist Autor des Buches “Digital Rights Management: Business and Technology” und bloggt unter Copyright and Technology. Bill arbeitete für Sun Microsystems und große US-Verlage wie McGraw-Hill und Times Mirror, bevor er sein eigenes Beratungsunternehmen Giantsteps gründete.

Es wurde ein sehr ausführliches Interview (24.000 Zeichen), weshalb es auch so lange gedauert hat, bis es fertig war. Nun ist es in voller Länge bei Golem.de erschienen. Bill erklärt darin, warum DRM nicht gleichbedeutend mit Kopierschutz ist, weshalb DRM eine Zukunft in sozialen Netzwerken hat, welche Fehler die Buchbranche macht und warum Creative Commons ein guter Partner für DRM ist.

Den Teil, in dem ich ihn zur Rolle von DRM bei Google Books und Geschäftsmodellen mit Büchern befrage, gibt es nun hier auch als Audio-Datei. Die Tonqualität ist nicht besonders gut, weil ich als Aufnahmegerät das iPhone genutzt habe (mit iTalk Lite – dafür ist sie allerdings hervorragend). Das Gespräch (auf Englisch) dauert 30 Minuten.

 
icon for podpress  Bill Rosenblatt on DRM and Google Books: Play Now | Play in Popup | Download

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat mir in einem Schreiben mitgeteilt, dass sie versuchen wird, zur Tagung Enteignung oder Infotopia? Google Books und die Zukunft des Wissens von iRights.info, Böll-Stiftung und Goethe-Institut am 2. Oktober zu kommen. Die Ministerin schreibt

Wie Sie wissen, bereitet mir der bei einem New Yorker Gericht anhängige Rechtsstreit um die Google-Buch-Suche Sorgen, und ich habe gerade einen Amicus Curiae-Schriftsatz dort eingereicht und die Einwände und Bedenken aus deutscher Sicht gegen den im Raum stehenden Vergleich vorgebracht. die Veranstaltung der Heinrich-Böll-Stiftung, des Goethe-Instituts und von iRights.info wird kurz vor dem sogenannten Fairness-Hearing am 7. Oktober 2009 stattfinden und lässt damit eine sehr spannende Diskussion erwarten. Ich habe mir den Termin notiert und werde versuchen, zu Ihnen zu kommen.

Es ist klar, dass Zypries’ Teilnahme vom Ausgang der Bundestagswahl abhängt, die fünf Tage vor der Konferenz stattfindet – und davon, wie mögliche Koalitionsverhandlungen ablaufen werden. Dennoch ist Ihre Ankündigung natürlich eine freudige Nachricht, und wir hoffen sehr, dass sie auch tatsächlich kommen kann. Anmeldung zur Tagung hier.

Bei Abgeordnetenwatch.de hatKulturstaatsminister Bernd Neumann noch einiges zu beantworten:

“[...] Erfüllt ihre von mir zitierte Aussage nicht die Definition von “Propaganda”, in diesem Fall gegen eBooks? [...]“

15 Interessierte warten auf diese Antwort

“[...] Verstehe ich Sie also richtig, dass nichtverurteilte Personen, bei denen i.d.R. private “Schnüfflerfirmen” angebliche UrhG-Verstösse feststellten, die Leitung gesperrt werden könnte? [...]“

34 Interessierte warten auf diese Antwort

“[...] Ich bin sehr an einer Äußerung von Ihnen zu diesem Thema interessiert, denn im zur Zeit wirken Sie auf mich eher wie jemand, der alleine die Interessen der Rechteverwerter und nicht der Urheber vertritt, aber ich möchte Ihnen nicht unrecht tun und bin deswegen sehr an einer Antwort von Ihnen zu diesen Fällen interessiert. [...]“

5 Interessierte warten auf diese Antwort

Da kann man gespannt sein.

Der Perlentaucher wird mehr und mehr zur letzten Bastion der Raison in diesen Zeiten feudalistischer Professoren und einfallsloser “Geschäftsleute”, die ihre Geschäfte nur noch unter dem Schutzschirm des Staates machen wollen. Küzlich habe ich auf Anja Seeligers hervorragenden Artikel über die deutschen Presseverleger hingewiesen, nun gibt es einen neuen Anlass: Thierry Chervels lehrreichen Blogeintrag zu E-Books, Googles Buchsuche und dem so genannten “Heidelberger Appell”. Darin:

Die Heidelberger Appellierenden fürchten um ihre Relevanz. Wenn sie gewinnen, werden sie sie endgültig verlieren.

In einem offenen Brief an die Geschäftsführung der Westermanngruppe protestieren Illustratoren gegen den Ausverkauf ihrer Rechte. Daraus:

Dass Sie versuchen, für Sie tätige Illustratoren um die wirtschaftliche Grundlage ihrer beruflichen Existenz zu bringen, ist nicht hinnehmbar. Verwerter, die einen TBO anstreben, mögen damit kurzfristig ihre Gewinnspanne erhöhen, riskieren aber mittelfristig ruinöse Nachforderungsklagen – und langfristig in Form von auf Ausweidung folgendem Vertrauens- und Qualitätsverlust die Demontage ihres Marktes.

Schöne Aktion. Ich drücke den Illustratoren die Daumen, dass es etwas bringt.

Nicht so schön: Auf der gleichen Seite fordert der Verband der Illustratoren seine Mitglieder auf, den unsäglichen Heidelberger Appell zu unterschreiben. Es ist wie so oft: Kreative finden alles toll, was vermeintlich “Urheberrechte stärkt”. Dass sie damit leider zu oft denen in die Hände spielen, die sie ausnehmen wollen, ist schwer zu vermitteln.

Wie mache ich Elke Heidenreich zur Herausgeberin meines Buches, ohne dass sie davon weiß oder ihre Zustimmung geben muss? Mit Hilfe der FAZ, die ja immer so um die Werkherrschaft der Autoren besorgt ist, und deren Total-Buyout-Verträgen geht das ganz gut, wie Wolfgang Tischer aufgedeckt hat. Nun hat Joachim Losehand eine lesenswerte Zusammenfassung geschrieben.

Ebenfalls kann man nur immer wieder auf die Beiträge zum Thema von Anja Seeliger und Ilja Braun hinweisen.

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