Das Buch liegt bereits seit Monaten auf dem Tisch, aber wie es eben leider oft so ist – mir ist etwas dazwischen gekommen auf dem Weg zur Rezension. Die hat aber inzwischen zum Glück Philipp Albers für die Sendung Breitband in Deutschlandradio Berlin geliefert (auch schon wieder mehr als eine Woche her…):

Die digitale Explosion konfrontiert uns seit Jahren mit einem regelrechten Daten-Tsunami. Die Suchmaschinen sind es, die uns helfen, diesen Tsunami zu beherrschen. Das Verheerende: Was wir über die Welt wissen, erfahren wir fast immer durch Google. Anders gesagt: Was Google nicht findet, existiert für viele Menschen nicht. Mit dieser Situation und ihren Implikationen beschöftigen sich Medientheoretiker, Kulturwissenschaftler, Soziologen und Politologen im Sammelband “Deep Search – Politik des Suchens jenseits von Google”.

  • Konrad Becker / Felix Stalder (Hrsg.): “Deep Search: The Politics of Search beyond Google”, StudienVerlag & Transaction Publishers, Wien 2009. 216 Seiten, 24,90 €

deutsche Ausgabe:

  • Konrad Becker/ Felix Stalder (Hrsg.): “Deep Search: Die Politik des Suchens jenseits von Google”, Studienverlag & Transaction Publishers, Wien 2009. ca. 220 Seiten, 24,90 €
Das Buch liegt bereits seit Monaten auf dem Tisch, aber wie es eben leider oft so ist – mir ist etwas dazwischen gekommen auf dem Weg zur Rezension. Die hat aber inzwischen zum Glück Philipp Albers für die Sendung Breitband in Deutschlandradio Berlin geliefert (auch schon wieder mehr als eine Woche her…):
Die digitale Explosion konfrontiert uns seit Jahren mit einem regelrechten Daten-Tsunami. Die Suchmaschinen sind es, die uns helfen, diesen Tsunami zu beherrschen. Das Verheerende: Was wir über die Welt wissen, erfahren wir fast immer durch Google. Anders gesagt: Was Google nicht findet, existiert für viele Menschen nicht. Mit dieser Situation und ihren Implikationen beschöftigen sich Medientheoretiker, Kulturwissenschaftler, Soziologen und Politologen im Sammelband “Deep Search – Politik des Suchens jenseits von Google”.
Konrad Becker / Felix Stalder (Hrsg.): “Deep Search: The Politics of Search beyond Google”, StudienVerlag & Transaction Publishers, Wien 2009. 216 Seiten, 24,90 €
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Konrad Becker/ Felix Stalder (Hrsg.): “Deep Search: Die Politik des Suchens jenseits von Google”, Studienverlag & Transaction Publishers, Wien 2009. ca. 220 Seiten, 24,90 €
Hier der Beitrag zum Anhören:
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Die MP3 zum Runterladen (3,4 MB)

Ganz schön schwierig, nach so langer Abwesenheit in den Flow zu kommen – und auch mal wieder einen Blogeintrag zu schreiben. Nun, Dirk von Gehlen hat mir geholfen, indem er mich für jetzt.de dazu befragt hat, welche Auswirkungen das Urteil zur Vorratsdatenspeicherung auf Tauschbörsennutzer hat.

Ohne Worte.

Vodafone-Werbung “Heroes” Satire from Generation Upload on Vimeo.

klicksafe-largeGerade in Zeiten des Web 2.0, wo jeder Inhalte ins Internet einstellen und „mitmachen“ kann, muss betont werden, dass das Internet kein Rechtsfreier Raum ist und nicht alles, was geht, auch erlaubt ist. Gemeinsam stellen iRights.info und klicksafe deshalb ab heute im Rahmen einer Themenreihe Informationen zu rechtlichen Fragen im Netz zur Verfügung.

Ziel der gemeinsamen Themenreihe von iRights.info und klicksafe ist es, aktuelle medienbezogene Themen aus rechtlicher Sicht zu beleuchten. Aus Sicht der Internetnutzer relevante Themenschwerpunkte sollen über die Rechtslage aufklären, Hinweise auf den Umgang mit dem Medium Internet geben und so das Rechtsbewusstsein und die Medienkompetenz der Nutzer stärken. Neben Fragen wie „Darf man Fotos anderer Personen auf sein Social-Network-Profil hochladen?“ oder „Wie zitiere ich richtig im Blog?“ werden auch Tipps gegeben, wo „freie Inhalte“ im Netz zu finden sind.

Aktueller Schwerpunkt: Urheber- und Persönlichkeitsrechte in sozialen Netzwerken
In Sozialen Netzwerken wie schülerVZ, Facebook oder wer-kennt-wen werden alle Inhalte wie Nachrichten, Texte, Fotos, Videos oder Musikdateien von den Nutzern selbst eingestellt. Die Profilinhaber werden dadurch – meist ohne sich darüber bewusst zu sein – auch rechtlich für ihr Handeln verantwortlich. Vor allem kommt es immer wieder zu Verstößen gegen das Persönlichkeits- und gegen das Urheberrecht. Was es beim Füllen der Profile rechtlich zu beachten gibt, was man tun kann, wenn man unerwünschte Bilder von sich im Netz findet oder wie man auf eine Abmahnung reagiert erfahren Sie auf unseren neu eingerichteten Informationsseiten.

Bei Abgeordnetenwatch.de hatKulturstaatsminister Bernd Neumann noch einiges zu beantworten:

“[...] Erfüllt ihre von mir zitierte Aussage nicht die Definition von “Propaganda”, in diesem Fall gegen eBooks? [...]“

15 Interessierte warten auf diese Antwort

“[...] Verstehe ich Sie also richtig, dass nichtverurteilte Personen, bei denen i.d.R. private “Schnüfflerfirmen” angebliche UrhG-Verstösse feststellten, die Leitung gesperrt werden könnte? [...]“

34 Interessierte warten auf diese Antwort

“[...] Ich bin sehr an einer Äußerung von Ihnen zu diesem Thema interessiert, denn im zur Zeit wirken Sie auf mich eher wie jemand, der alleine die Interessen der Rechteverwerter und nicht der Urheber vertritt, aber ich möchte Ihnen nicht unrecht tun und bin deswegen sehr an einer Antwort von Ihnen zu diesen Fällen interessiert. [...]“

5 Interessierte warten auf diese Antwort

Da kann man gespannt sein.

Der Trans Atlantic Consumer Dialogue (TACD), die Dachorganisation der US- und EU-Verbraucherschutzorganisationen, hat eine Resolution veröffentlicht, die sich gegen das Vorgehen der Regierungen wendet, Regulierungen zur Durchsetzungen von Immaterialgüterrechten zu verschärfen. Der Text hat sechs Seiten und ich keine Zeit, ihn zusammenzufassen, aber einige wichtige Ausschnitte seien zitiert:

According to the WTO TRIPS Agreement, the enforcement of intellectual property rights should be consistent with the promotion of technological innovation and the transfer and dissemination of technology. The policies should be to the mutual advantage of producers and users of knowledge, in a manner conducive to social and economic welfare, and to a balance of rights and obligations.

Kurz: die TRIPS-Vereinbarung (Trade-related aspects of intellectual property rights) sieht vor, dass die Durchsetzung von Immaterialgüterrechten in Übereinstimmung stehen muss mit der Förderung technischer Innovationen etc.; die Regelungen sollen zugleich den Produzenten und Nutzern von Technologie in einer Weise zugute kommen, die das Gemeinwohl fördert und einen Ausgleich schafft zwischen Rechten und Pflichten.

Diese und andere Vorgaben sieht TACD durch EU und USA verletzt, und fordert, bei den Verhandlungen, die bisher unter strenger Geheimhaltung stattfinden, die folgenden Richtlinien zu beachten:

  • Verhandlungen müssen transparent und offfen geführt werden;
  • Menschenrechte dürfen nicht eingeschränkt werden durch Regeln zur Durchsetzung von Immaterialgüterrechten;
  • Datenschutz und Privatsphäre müssen gewahrt bleiben;
  • Wettbewerb darf nicht eingeschränkt werden;
  • Verbraucherschutz muss erhalten werden;
  • Zugang zu wissen muss ermöglicht werden bzw. erhalten bleiben;
  • Kultur und kulturelle Vielfalt müssen bewahrt werden.

Details gibt’s (auf Englisch) hier (PDF, 188 kb).

Kein Kommentar. Einfach anschauen.

Ich war am Donnerstag sehr enttäuscht zu sehen, dass die ZEIT schon wieder Susanne Gaschke das Wort erteilt hat, um über “das Internet” zu berichten und den Lesern zu erklären, warum Pirate Bay, Google Books und das ganze Internet so eine große Gefahr darstellt, die wir bekämpfen müssen – noch dazu auf der Titelseite. Ich hatte keine Zeit, etwas darüber zu schreiben, aber wie ich jetzt sehe, hat es Ralf Bendrath getan. Danke dafür.

Kann es sein, dass deutsche Buchhändler und Verleger alle Fehler wiederholen, die die Musikindustrie so derart großzügig in den vergangenen Jahren vorgemacht hat, damit man aus ihnen lernen kann? Es sieht sehr danach aus. Spiegel Online hat Libreka getestet. Das Ergebnis ist erschütternd. Inklusive assive Drohungen gegen die “Piraten”… Und dabei ist Spiegel-Online-Autor Lischka nicht einmal auf die Datenschutzprobleme eingegangen, die Wasserzeichen mit sich bringen.

Wenn da mal nicht der Bock zum Gärtner gemacht wird:

Liebe Medienpartner,

bereits vergangene Woche fanden die 3. Berliner Sicherheitstage statt. Im Rahmen dieser Diskussionsrunde sprach sich die GVU für öffentliche-private Partnerschaften zur Etablierung von Kompetenzzentren für Internetkriminalität bei den Strafverfolgungsbehörden aus.

Das scheibt die GVU, die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V., in einer Pressemitteilung. Und weiter:

Fehlende Mittel, zu wenig Mitarbeiter, zu viele unterschiedliche Aufgabenbereiche beklagten unisono die Teilnehmer der 3. Berliner Sicherheitsgespräche aus Polizei, Staatsanwaltschaft, Politik und Wirtschaft am 26. Januar. Bei Online-Straftaten seien zunehmende Reaktionsunfähigkeit des Rechtsstaats und reine Kriminalitätsverwaltung die Folgen, lautete die erschreckende Bilanz aus den Reihen der Strafverfolgungsbehörden. “Eine wirksame Bekämpfung der Internetkriminalität erfordert die Schaffung von Kompetenzzentren bei Polizei und Justiz sowie die feste Verankerung von Internet-Fachwissen in der dortigen Aus- und Weiterbildung”, resümiert daher auch Dr. Matthias Leonardy, Vorstandsvorsitzender der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU), die Diskussionsrunde zum Thema Der virtuelle Tatort. Nur so könne die quantitative und qualitative Überlastung der Dienststellen bei Internetfällen aufgefangen werden, führt Leonardy weiter aus. Dafür erachtet der GVU-Geschäftsführer die Wirtschaft als natürlichen und notwendigen Partner und schlägt eine Public Private Partnership gegen Internetkriminalität vor.

Wieso werde ich immer ganz furchtbar misstrauisch, wenn es ein “Public-Private-Partnership” bei der Strafverfolgung geben soll (ohnehin schon eine sehr zweifelhafte Einrichtung), und der “private” Parter ganz eindeutige Interessen vertritt, die nicht immer (nur) darin bestehen, das geltende Recht durchzusetzen?

Dass dabei nicht immer alles mit rechten Dingen zugeht, ist bekannt und dokumentiert. Nun kann es immer mal vorkommen, dass Fehler passieren, wobei die GVU schon zu oft Mist gebaut hat, um noch daran zu glauben, dass das alles nur Unachtsamkeiten sind. Viel wichtiger ist aber, dass das Prinzip, eine private Interessenvetretung zu einem Gutachter in Strafverfahren zu machen, natürlich eine Aushöhlung des Rechtsstaats bedeutet. Das hat auch das Langericht Kiel erkannt. Wollen wir hoffen, dass es Justizministerium und Strafverfolgungsbehörden auch so sehen.

(Und von dem unsäglichen Bilogismus-Ideologie-Dummgeschwätz der Mitteilung will ich gar nicht erst anfangen…)

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