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	<title>immateriblog.de &#187; Datensicherheit</title>
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	<description>Matthias Spielkamp über Immaterialgüter in der digitalen Welt</description>
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		<title>When you click on these links from Twitter.com or a Twitter application, Twitter will log that click.</title>
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		<pubDate>Thu, 02 Sep 2010 06:50:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Matthias Spielkamp</dc:creator>
				<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Datensicherheit]]></category>
		<category><![CDATA[Publizieren]]></category>
		<category><![CDATA[Social Media]]></category>
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		<description><![CDATA[Aha. Und wie es aussieht, wird es schwer sein, diesem &#8220;Service&#8221;, von dem Twitter auch schreibt: &#8220;We hope to use this data to provide better and more relevant content to you over time&#8221;, zu entkommen. Eine schöne Formulierung: &#8220;we hope to use this data&#8230;&#8221;
Es wird auch interessant sein zu sehen, was das für Dienste wie [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Aha. Und wie es aussieht, wird es schwer sein, diesem &#8220;Service&#8221;, von dem Twitter auch schreibt: &#8220;We hope to use this data to provide better and more relevant content to you over time&#8221;, zu entkommen. Eine schöne Formulierung: &#8220;we hope to use this data&#8230;&#8221;</p>
<p>Es wird auch interessant sein zu sehen, was das für Dienste wie Bit.ly und Ow.ly bedeutet.</p>
<p>Das Zitat stammt aus einer Mail, die Twitter letzte Nacht (CET) an seine Nutzer verschickt hat. Hier komplett:</p>
<blockquote>
<p style="margin: 10px 0pt 20px; padding: 0pt;">Hi @spielkamp,</p>
<p style="margin: 2px 0pt 20px; padding: 0pt;">Over the coming weeks, we  will be making two important updates that will impact how you interact  with Twitter applications.  We are sending this notice to all Twitter  users to make sure you are aware of these changes.</p>
<p style="margin: 2px 0pt 20px; padding: 0pt;"><strong>What are applications?</strong></p>
<p style="margin: 2px 0pt 20px; padding: 0pt;">There are over 250,000  applications built using the Twitter API. To use most applications, you  first authorize the application to access your Twitter account, after  which you can use it to read and post Tweets, discover new users and  more.  Applications come in many varieties, including desktop  applications like <a href="http://www.tweetdeck.com" target="_blank">TweetDeck</a>, <a href="http://seesmic.com" target="_blank">Seesmic</a>, or <a href="http://www.echofon.com" target="_blank">EchoFon</a>, websites such as <a href="http://tweetmeme.com" target="_blank">TweetMeme</a>, <a href="http://fflick.com" target="_blank">fflick</a>, or <a href="http://topsy.com" target="_blank">Topsy</a>, or mobile applications such as <a href="http://itunes.apple.com/us/app/twitter/id333903271" target="_blank">Twitter for iPhone</a>, <a href="http://www.blackberry.com/twitter/" target="_blank">Twitter for Blackberry</a>, or <a href="http://foursquare.com" target="_blank">Foursquare</a>.</p>
<p style="margin: 2px 0pt 20px; padding: 0pt;"><strong>Update 1: New authorization rules for applications</strong></p>
<p style="margin: 2px 0pt 20px; padding: 0pt;">Starting August 31, all applications will be required to use “OAuth” to access your Twitter account.</p>
<p style="margin: 2px 0pt 20px; padding: 0pt;">What&#8217;s OAuth?</p>
<ul>
<li>OAuth is a technology that enables applications to access Twitter on  your behalf with your approval without asking you directly for your  password.</li>
<li>Desktop and mobile applications may still ask for your password  once, but after that request, they are required to use OAuth in order to  access your timeline or allow you to tweet.</li>
</ul>
<p style="margin: 2px 0pt 20px; padding: 0pt;">What does this mean for me?</p>
<ul>
<li>Applications are no longer allowed to store your password.</li>
<li>If you change your password, the applications will continue to work.</li>
<li>Some applications you have been using may require you to reauthorize them or may stop functioning at the time of this change.</li>
<li>All applications you have authorized will be listed at <a href="http://twitter.com/settings/connections?utm_medium=email&amp;utm_source=newsletter&amp;utm_content=app_settings&amp;utm_campaign=tco" target="_blank">http://twitter.com/settings/connections</a>.</li>
<li>You can revoke access to any application at any time from the list.</li>
</ul>
<p style="margin: 2px 0pt 20px; padding: 0pt;"><strong>Update 2: <a href="http://t.co" target="_blank">t.co</a> URL wrapping</strong></p>
<p style="margin: 2px 0pt 20px; padding: 0pt;">In the coming weeks, we will be expanding the roll-out of our link wrapping service <a href="http://t.co" target="_blank">t.co</a>,  which wraps links in Tweets with a new, simplified link.  Wrapped links  are displayed in a way that is easier to read, with the actual domain  and part of the URL showing, so that you know what you are clicking on.  When you click on a wrapped link, your request will pass through the  Twitter service to check if the destination site is known to contain  malware, and we then will forward you on to the destination URL. All of  that should happen in an instant.</p>
<p style="margin: 2px 0pt 20px; padding: 0pt;">You will start seeing  these links on certain accounts that have opted-in to the service; we  expect to roll this out to all users by the end of the year. When this  happens, all links shared on Twitter.com or third-party apps will be  wrapped with a <a href="http://t.co" target="_blank">t.co</a> URL.</p>
<p style="margin: 2px 0pt 20px; padding: 0pt;">What does this mean for me?</p>
<ul>
<li>A really long link such as <a href="http://www.amazon.com/Delivering-Happiness-Profits-Passion-Purpose/dp/0446563048" target="_blank">http://www.amazon.com/Delivering-Happiness-Profits-Passion-Purpose/dp/0446563048</a> might be wrapped as <a href="http://t.co/DRo0trj" target="_blank">http://t.co/DRo0trj</a> for display on SMS, but it could be displayed to web or application users as <a href="http://www.amazon.com/Delivering-Happiness-Profits-Passion-Purpose/dp/0446563048" target="_blank">amazon.com/Delivering-</a> or as the whole URL or page title.</li>
<li>You will start seeing links in a way that removes the obscurity  of shortened links and lets you know where each link will take you.</li>
<li>When you click on these links from Twitter.com or a Twitter  application, Twitter will log that click. We hope to use this data to  provide better and more relevant content to you over time.</li>
</ul>
<p style="margin: 2px 0pt 20px; padding: 0pt;">Thanks for reading this important update.  Come and check what&#8217;s new at <a href="http://twitter.com?utm_medium=email&amp;utm_source=newsletter&amp;utm_content=dotcom&amp;utm_campaign=tco" target="_blank">http://twitter.com</a>.</p>
<p style="margin: 2px 0pt 20px; padding: 0pt;">Thanks,<br />
The Twitter Team</p></blockquote>
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		<item>
		<title>“Deep Search” – Politik des Suchens jenseits von Google</title>
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		<pubDate>Tue, 06 Apr 2010 08:00:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Matthias Spielkamp</dc:creator>
				<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Datensicherheit]]></category>
		<category><![CDATA[Internet Governance]]></category>
		<category><![CDATA[Internet-Regulierung]]></category>
		<category><![CDATA[Rezension]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Buch liegt bereits seit Monaten auf dem Tisch, aber wie es eben leider oft so ist &#8211; mir ist etwas dazwischen gekommen auf dem Weg zur Rezension. Die hat aber inzwischen zum Glück Philipp Albers für die Sendung Breitband in Deutschlandradio Berlin geliefert (auch schon wieder mehr als eine Woche her…):
Die digitale Explosion konfrontiert [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Buch liegt bereits seit Monaten auf dem Tisch, aber wie es eben leider oft so ist &#8211; mir ist etwas dazwischen gekommen auf dem Weg zur Rezension. Die hat aber inzwischen zum Glück Philipp Albers für die Sendung Breitband in Deutschlandradio Berlin geliefert (auch schon wieder mehr als eine Woche her…):</p>
<blockquote><p>Die digitale Explosion konfrontiert uns seit Jahren mit einem regelrechten Daten-Tsunami. Die Suchmaschinen sind es, die uns helfen, diesen Tsunami zu beherrschen. Das Verheerende: Was wir über die Welt wissen, erfahren wir fast immer durch Google. Anders gesagt: Was Google nicht findet, existiert für viele Menschen nicht. Mit dieser Situation und ihren Implikationen beschöftigen sich Medientheoretiker, Kulturwissenschaftler, Soziologen und Politologen im Sammelband “Deep Search – Politik des Suchens jenseits von Google”.</p></blockquote>
<ul>
<li>Konrad Becker / Felix Stalder (Hrsg.): “Deep Search: The Politics of Search beyond Google”, StudienVerlag &amp; Transaction Publishers, Wien 2009. 216 Seiten, 24,90 €</li>
</ul>
<p>deutsche Ausgabe:</p>
<ul>
<li>Konrad Becker/ Felix Stalder (Hrsg.): “Deep Search: Die Politik des Suchens jenseits von Google”, Studienverlag &amp; Transaction Publishers, Wien 2009. ca. 220 Seiten, 24,90 €</li>
</ul>
<div id="_mcePaste" style="position: absolute; left: -10000px; top: 0px; width: 1px; height: 1px; overflow-x: hidden; overflow-y: hidden;">Das Buch liegt bereits seit Monaten auf dem Tisch, aber wie es eben leider oft so ist &#8211; mir ist etwas dazwischen gekommen auf dem Weg zur Rezension. Die hat aber inzwischen zum Glück Philipp Albers für die Sendung Breitband in Deutschlandradio Berlin geliefert (auch schon wieder mehr als eine Woche her…):</div>
<div id="_mcePaste" style="position: absolute; left: -10000px; top: 0px; width: 1px; height: 1px; overflow-x: hidden; overflow-y: hidden;">Die digitale Explosion konfrontiert uns seit Jahren mit einem regelrechten Daten-Tsunami. Die Suchmaschinen sind es, die uns helfen, diesen Tsunami zu beherrschen. Das Verheerende: Was wir über die Welt wissen, erfahren wir fast immer durch Google. Anders gesagt: Was Google nicht findet, existiert für viele Menschen nicht. Mit dieser Situation und ihren Implikationen beschöftigen sich Medientheoretiker, Kulturwissenschaftler, Soziologen und Politologen im Sammelband “Deep Search – Politik des Suchens jenseits von Google”.</div>
<div id="_mcePaste" style="position: absolute; left: -10000px; top: 0px; width: 1px; height: 1px; overflow-x: hidden; overflow-y: hidden;">Konrad Becker / Felix Stalder (Hrsg.): “Deep Search: The Politics of Search beyond Google”, StudienVerlag &amp; Transaction Publishers, Wien 2009. 216 Seiten, 24,90 €</div>
<div id="_mcePaste" style="position: absolute; left: -10000px; top: 0px; width: 1px; height: 1px; overflow-x: hidden; overflow-y: hidden;">deutsche Ausgabe:</div>
<div id="_mcePaste" style="position: absolute; left: -10000px; top: 0px; width: 1px; height: 1px; overflow-x: hidden; overflow-y: hidden;">Konrad Becker/ Felix Stalder (Hrsg.): “Deep Search: Die Politik des Suchens jenseits von Google”, Studienverlag &amp; Transaction Publishers, Wien 2009. ca. 220 Seiten, 24,90 €</div>
<div id="_mcePaste" style="position: absolute; left: -10000px; top: 0px; width: 1px; height: 1px; overflow-x: hidden; overflow-y: hidden;">Hier der Beitrag zum Anhören:</div>
<div>Hier der Beitrag zum Anhören:</div>
<p><object classid="clsid:d27cdb6e-ae6d-11cf-96b8-444553540000" width="600" height="20" codebase="http://download.macromedia.com/pub/shockwave/cabs/flash/swflash.cab#version=6,0,40,0"><param name="data" value="http://breitband.dradio.de/player.swf" /><param name="bgcolor" value="#ffffff" /><param name="FlashVars" value="mp3=http://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2010/03/27/drk_20100327_1450_340974dc.mp3&amp;configxml=http://breitband.dradio.de/player.xml" /><param name="src" value="http://breitband.dradio.de/player.swf" /><param name="flashvars" value="mp3=http://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2010/03/27/drk_20100327_1450_340974dc.mp3&amp;configxml=http://breitband.dradio.de/player.xml" /><embed type="application/x-shockwave-flash" width="600" height="20" src="http://breitband.dradio.de/player.swf" flashvars="mp3=http://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2010/03/27/drk_20100327_1450_340974dc.mp3&amp;configxml=http://breitband.dradio.de/player.xml" bgcolor="#ffffff" data="http://breitband.dradio.de/player.swf"></embed></object></p>
<p>Die <a href="http://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2010/03/27/drk_20100327_1450_340974dc.mp3">MP3 zum Runterladen</a> (3,4 MB)</p>
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		</item>
		<item>
		<title>DRM und Trusted Computing: Was Dir gehört, gehört Dir nicht.</title>
		<link>http://immateriblog.de/datensicherheit/drm-und-trusted-computing-was-dir-gehort-gehort-dir-nicht/</link>
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		<pubDate>Fri, 13 Nov 2009 10:33:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Matthias Spielkamp</dc:creator>
				<category><![CDATA[AGB]]></category>
		<category><![CDATA[Datensicherheit]]></category>
		<category><![CDATA[Internet Governance]]></category>
		<category><![CDATA[Internet-Regulierung]]></category>
		<category><![CDATA[Verbraucherschutz]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Elektrische Reporter berichtet über die Einschränkungen, die Nutzer durch DRM hinnehmen müssen: Digitale Entmündigung: Was Dir gehört, gehört Dir nicht (Video am Ende des Beitrags). Ist sehr gut gemacht. Schon vor einiger Zeit hatte ich hier über Apples unsägliche Geschäftspolitik geschrieben.
Aus gegebenem Anlass veröffentliche ich hier im Blog noch einmal meinen Beitrag &#8220;Endlich sicher?&#8221; [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Elektrische Reporter berichtet über die Einschränkungen, die Nutzer durch DRM hinnehmen müssen: Digitale Entmündigung: <a href="http://www.elektrischer-reporter.de/elr/video/180/">Was Dir gehört, gehört Dir nicht</a> (Video am Ende des Beitrags). Ist sehr gut gemacht. Schon vor einiger Zeit hatte ich hier <a href="http://immateriblog.de/?p=876">über Apples unsägliche Geschäftspolitik geschrieben</a>.</p>
<p>Aus gegebenem Anlass veröffentliche ich hier im Blog noch einmal meinen Beitrag &#8220;Endlich sicher?&#8221; über Trusted Computing, der 2004 in der ZEIT erschienen ist (Ausgabe 20/2004). Denn als ich Marios Video gesehen habe, ist mir aufgefallen, wie aktuell er noch ist:</p>
<h1><strong>Endlich sicher?</strong></h1>
<p><strong>Fast jede Woche gibt es neue Nachrichten über Würmer und Viren. Trusted Computing soll den PC besser gegen solche Angriffe schützen &#8211; aber es wird auch den Nutzer entmündigen.<span id="more-1119"></span></strong></p>
<p>Der Wurm der Woche heißt &#8220;Sasser&#8221;, und wie viele seiner Vorgänger hat er sich über eine Schwachstelle im Windows-Betriebssystem in Millionen Rechnern eingenistet. Für die Computerbenutzer sind die Desinfizierung des heimischen Rechners und das Laden des entsprechenden Sicherheits-Updates schon fast zur Routine geworden. Aber sie können auch von Glück reden, dass eine wirklich vernichtende Attacke der im Dunkeln agierenden Virenschreiber bisher ausgeblieben ist.</p>
<p>&#8220;Im Kampf der Mächte des Lichts mit den Mächten der Finsternis befinden wir uns in der Phase der Abenddämmerung&#8221;, sagt Ross Anderson. Aber der Professor am Computing Lab der englischen Cambridge University meint mit den &#8220;Mächten der Finsternis&#8221; nicht die Script-Kids, die Woche für Woche neuen infektiösen Programmcode ins Internet einschleusen, sondern das Establishment der Computerszene. Genauer gesagt die Firmen, die sich zu einem Industriekonsortium namens Trusted Computing Group zusammengeschlossen haben und mit &#8220;vertrauenswürdiger Computertechnik&#8221; die Rechner und Netzwerke sicherer machen wollen: Microsoft, Intel, IBM und AMD sind dabei, aber auch deutsche Firmen wie Siemens und Infineon &#8211; insgesamt mehr als fünfzig Unternehmen, die in der Computerbranche Rang und Namen haben.</p>
<p>Trusted Computing soll den Computer endlich zu einem Gerät machen, auf dessen reibungsloses Funktionieren man sich so verlassen kann, wie man es von der Waschmaschine und dem Fernseher her gewohnt ist. Abstürze und Fehlfunktionen durch malicious software, also bösartige Programme, sollen der Vergangenheit angehören, der unautorisierte Zugriff von außen soll unmöglich werden. Vor allem vernetzte Anwendungen wie Online-Banking oder E-Commerce will die Trusted Computing Group gegen Hacker und Betrüger schützen.</p>
<p>Technisches Herzstück des Trusted Computing ist das Trusted Platform Module (TPM). Das ist ein Chip, der fest mit dem Computer verbunden ist. Er enthält einen Software-Schlüssel, der den Rechner eindeutig identifizierbar macht.</p>
<p>Ein auf diese Art gesicherter Schlüssel macht zweierlei möglich. Zum einen kann die &#8220;Integrität&#8221; des Systems geprüft werden. Was, vereinfacht gesagt, bedeutet, dass jede Veränderung des Systems gegenüber seinem Urzustand festgestellt werden kann. Nichts kann mehr verändert werden, ohne dass der Besitzer zustimmt. Die zweite Funktion ist die so genannte Remote Attestation, also die &#8220;Überprüfung aus der Distanz&#8221;. Bei jedem Computer mit einem TPM kann über ein Datennetz, also auch das Internet, abgefragt werden, ob er sich in einem vorab definierten Zustand befindet: dass etwa keine Programme installiert wurden, um Passwörter auszuschnüffeln. Dann kann zum Beispiel der Systembetreuer einer Firma unbesorgt vertrauliche Daten an den Rechner des Mitarbeiters übertragen. Es kann aber auch ein Anbieter von Musik oder Filmen prüfen, ob ein Kunde seinen Computer nur in einer Art nutzt, die dem Anbieter gefällt &#8211; oder ob er etwa eine Software zum Kopieren von DVD-Filmen laufen lässt.</p>
<p>Einerseits kann TC also das Vertrauen des Nutzers in seinen Computer stärken. Der Rechner schlüge Alarm, wenn ein Programm versuchte, das System zu verändern &#8211; beispielsweise ein Dialer. Und mit der TC-Architektur können auf der Festplatte und im Arbeitsspeicher Segmente erzeugt werden, die so sicher abgeschottet sind, dass die darin gespeicherten Informationen anderen Programmen, vor allem Viren und Trojanern, nicht zugänglich sind.</p>
<p>Was bringt Kritiker wie Ross Anderson gegen dieses Sicherheitskonzept auf? Wenn Dritte von außen den Rechner überprüfen können, verändert sich das Prinzip des PCs grundlegend. Der ist bis heute eine &#8220;Universalmaschine&#8221;: Alles, was technisch mit ihm möglich ist, kann der Besitzer tun, wenn er die Kenntnisse dazu hat. Der Eigner hat also die oberste Kontrolle. Informatiker sprechen vom PC als einem &#8220;offenen System&#8221;. Im Gegensatz dazu sind geschlossene Systeme solche, die nur zu einem bestimmten Zweck gebaut werden. Sie sind so ausgelegt, dass sie nur tun, wofür sie bestimmt sind &#8211; etwa ein digitaler Fernsehempfänger oder eine Spielkonsole.</p>
<p>Eine Trusted Platform wäre eine Art Zwitter. Nicht ganz geschlossen, aber auch nicht mehr wirklich offen. Nach weltweiter Kritik von Daten- und Verbraucherschützern hat die Trusted Computing Group zwar inzwischen festgelegt, dass die Besitzer die Möglichkeit haben werden, den Schlüssel im TPM zu löschen. Dann könnte unter keinen Umständen mehr von außen kontrolliert werden, was auf dem Rechner passiert. Aber es stünden auch viele Funktionen nicht mehr zur Verfügung, die auf das TPM angewiesen sind. Eine Bank etwa könnte nach Abschalten des Moduls nicht feststellen, ob die Software des Bankkunden verändert wurde, etwa von einem Trojaner, der Passwörter ausspähen soll. Eine Bank könnte sich also weigern, mit solchen &#8220;unsicheren&#8221; Systemen Daten auszutauschen, und von Online-Kunden verlangen, dass deren Rechner jederzeit überwachbar bleibt.</p>
<p>Ross Anderson unterstellt den Herstellern von Hard- und Software, über Trusted Computing das so genannte digitale Rechte-Management (DRM) durchzusetzen, mit dem verhindert werden soll, dass digitale Inhalte unerlaubt kopiert und weitergegeben werden. &#8220;Die Industrie versucht, einen Chip in jeden Computer und jedes Mobiltelefon einzubauen, der als kleiner Polizeibeamter darauf achten soll, dass auf dem Computer nur von der Industrie genehmigte Programme laufen&#8221;, beschreibt Anderson die drohende Gefahr.</p>
<p>Trusted Computing würde in diesem Fall bedeuten: Die Anbieter von Inhalten geben ihre Daten nur noch an Computer weiter, denen sie vertrauen &#8211; die also nicht über Software zum Raubkopieren verfügen. Diese Gefahr sehen auch manche Industrievertreter, zum Beispiel Michael Waidner, Direktor des IBM Privacy Research Institute in Rüschlikon bei Zürich: &#8220;Jeder Kunde, der einen PC kauft, könnte die Funktion abschalten. Aber dann bekäme er die neuesten Hollywood-Produktionen nicht mehr.&#8221; Mit einem Trusted Platform Module allein könnte man eine solche Schnüffelei allerdings ohnehin nicht erreichen, sondern nur mit zusätzlichen Komponenten ? und mit einem &#8220;sicheren&#8221; Betriebssystem, das darauf aufbaut. Microsoft entwickelt unter dem Namen Next Generation Secure Computing Base (NGSCB) ein solches System. Gerold Hübner, bei Microsoft Deutschland für die Computersicherheit zuständig, schließt allerdings kategorisch aus, dass NGSCB genutzt werden wird, um zu überwachen, mit welchen Programmen die Nutzer welche Inhalte bearbeiten und ansehen. Dazu wäre eine zentrale Erfassung aller Programme nötig sowie eine Stelle, die der Software eine Art Unbedenklichkeitssiegel gibt. &#8220;Darüber denkt niemand nach&#8221;, sagt Hübner, &#8220;und wir werden uns dafür einsetzen, dass es so etwas nicht geben wird.&#8221;</p>
<p>Technisch möglich wäre eine solche Zentralaufsicht jedoch, und Microsoft selbst besitzt ein Patent, in dem ein entsprechendes System detailliert beschrieben wird. Die amerikanische Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation hat daher vorgeschlagen, einen owner override einzuführen: ein Verfahren, durch das Besitzer von Computern einen &#8220;vertrauenswürdigen&#8221; Zustand vortäuschen können. Der Anbieter von Film-Downloads etwa, bei dem sie sich anmelden, bekommt nicht die eigentlichen TPM-Daten zu sehen, sondern eine veränderte Fassung, die den Computer nach außen &#8220;unschuldig&#8221; aussehen lässt &#8211; damit wäre die externe Kontrolle faktisch unmöglich. Gleichzeitig aber würden die Sicherheitsvorteile für den Eigentümer bewahrt, er könnte die Integrität seines Rechners weiterhin prüfen.</p>
<p>Die Sicherheit in Firmennetzwerken wäre weiterhin gegeben. Denn nur der Besitzer des Computers könnte einen owner override vornehmen &#8211; der einzelne Mitarbeiter dagegen kann nichts verheimlichen. Ein Systemadministrator wäre in der Lage, stets zu kontrollieren, was für Programme auf den Rechnern innerhalb der Firma laufen.</p>
<p>Stefan Bechtold, Jurist an der Uni Tübingen und einer der besten Kenner der TC-Architektur, hält das owner override dennoch für keinen guten Ansatz ? zu viele Möglichkeiten des Trusted Computing gingen verloren. Er sorgt sich auch weniger um die Nöte von Datenschützern, sondern um ein wettbewerbspolitisches Problem: TC ermöglicht es prinzipiell, dass eine Firma, die ein neues Datenformat für elektronische Medien einführt, bestimmen kann, dass diese Daten nur noch mit ihren Programmen gelesen und bearbeitet werden können. &#8220;Ich glaube nicht, dass man dafür eine technische Lösung finden kann&#8221;, sagt Bechtold. Nötig sei ein Zusammenspiel von Technik und Recht &#8211; neue Gesetze sollten einen solchen Missbrauch von TC verhindern.</p>
<p>Diese Einschätzung teilt Andreas Neumann, ein Wettbewerbsrechtler an der Universität Bonn. Doch er weist auf grundsätzliche Schwierigkeiten hin: &#8220;Wenn in Netzwerkmärkten, die sich sehr schnell bewegen, etwa in der Computerbranche, mit Hilfe des Wettbewerbsrechts eingegriffen wird, ist es meistens zu spät.&#8221; Das zeigt das Verfahren, das die EU im Moment gegen Microsoft führt &#8211; dort geht es um Wettbewerbsverstöße von Programmen, die heute kaum noch jemand benutzt.</p>
<p>Bei Trusted Computing ist es vielleicht noch nicht zu spät für regulierende Eingriffe. Zwar sind schon jetzt in vielen Rechnern TC-Chips enthalten, aber die werden bisher nur genutzt, um zum Beispiel Passwörter sicher auf dem Rechner zu speichern. Erst Chips der zweiten Generation sollen zum Aufbau einer TC-Architektur genutzt werden. Über Microsofts neues Betriebssystem mit dem Tarnnamen Longhorn, das TC enthalten soll, wird seit Jahren spekuliert ? es wird frühestens 2006 auf den Markt kommen. &#8220;Aber wir gehen davon aus, dass es dort vorerst für den Privatanwender überhaupt keine Rolle spielen wird, sondern nur für Geschäftskunden, bei denen höhere Sicherheitsanforderungen erfüllt sein müssen&#8221;, sagt Gerold Hübner. In diesem Licht sei das Erfreuliche an der Debatte über Trusted Computing, dass sie so früh begonnen habe, findet der Wettbewerbsrechtler Neumann: &#8220;Microsoft hat noch kein Produkt auf dem Markt, aber wir haben schon seit einem Jahr die Diskussion, welche Auswirkungen das auf Wettbewerb und Verbraucher haben wird.&#8221;</p>
<p>Hier noch das Video des Elektrischen Reporters:</p>
<p><object classid="clsid:d27cdb6e-ae6d-11cf-96b8-444553540000" width="320" height="180" codebase="http://download.macromedia.com/pub/shockwave/cabs/flash/swflash.cab#version=6,0,40,0"><param name="quality" value="high" /><param name="allowscriptaccess" value="always" /><param name="allowfullscreen" value="true" /><param name="src" value="http://www.elektrischer-reporter.de/FlowPlayer.swf?config= configFileName: 'http://www.elektrischer-reporter.de/embed.js', videoFile: 'http://www.blinkenfilme.de/elr/018/ELR_018.mp4', splashImageFile: 'http://www.blinkenfilme.de/elr/018/ELR_018.jpg'" /><embed type="application/x-shockwave-flash" width="320" height="180" src="http://www.elektrischer-reporter.de/FlowPlayer.swf?config= configFileName: 'http://www.elektrischer-reporter.de/embed.js', videoFile: 'http://www.blinkenfilme.de/elr/018/ELR_018.mp4', splashImageFile: 'http://www.blinkenfilme.de/elr/018/ELR_018.jpg'" allowfullscreen="true" allowscriptaccess="always" quality="high"></embed></object></p>
<p style="text-align: center; margin-top: 1em; margin-bottom: 1em;"><a href="http://www.elektrischer-reporter.de/elr/video/180/">Elektrischer Reporter – Digitale Entmündigung: Was Dir gehört, gehört Dir nicht</a></p>
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		<title>Bundesverfassungsgericht zu &#8220;Hackerparagraph&#8221; §202</title>
		<link>http://immateriblog.de/datensicherheit/bundesverfassungsgericht-zu-hackerparagraph-%c2%a7202/</link>
		<comments>http://immateriblog.de/datensicherheit/bundesverfassungsgericht-zu-hackerparagraph-%c2%a7202/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 24 Jun 2009 12:36:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Matthias Spielkamp</dc:creator>
				<category><![CDATA[Datensicherheit]]></category>
		<category><![CDATA[Internet Governance]]></category>
		<category><![CDATA[Internet-Regulierung]]></category>
		<category><![CDATA[Wissenschaft]]></category>

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		<description><![CDATA[Bei netzpolitik gibt es ein gutes Interview mit Rüdiger Weiss zum Thema. Ich hatte vor mehr als zwei Jahren einen Beitrag für brand eins dazu geschrieben. Die schlimmsten Befürchtungen (&#8221;Berufsverbot für eine ganze Branche&#8221;) sind nun nicht eingetreten, aber man kann sagen: nur dank der Klarstellungen des Verfassungsgerichts.
 ]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bei netzpolitik gibt es ein gutes <a href="http://netzpolitik.org/2009/netzpolitik-interview-bundesverfassungsgericht-und-der-hackerparagraph-202/">Interview mit Rüdiger Weiss</a> zum Thema. Ich hatte vor mehr als zwei Jahren einen <a href="http://www.brandeins.de/home/inhalt_detail.asp?id=2215">Beitrag für brand eins</a> dazu geschrieben. Die schlimmsten Befürchtungen (&#8221;Berufsverbot für eine ganze Branche&#8221;) sind nun nicht eingetreten, aber man kann sagen: nur dank der Klarstellungen des Verfassungsgerichts.</p>
 ]]></content:encoded>
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		</item>
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		<title>Suuuper: die Wirtschaft als &#8220;natürlicher Partner&#8221; der Justiz (sagt die GVU)</title>
		<link>http://immateriblog.de/urheberrecht/suuuper-die-wirtschaft-als-naturlicher-partner-der-justiz-sagt-die-gvu/</link>
		<comments>http://immateriblog.de/urheberrecht/suuuper-die-wirtschaft-als-naturlicher-partner-der-justiz-sagt-die-gvu/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 04 Feb 2009 12:29:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Matthias Spielkamp</dc:creator>
				<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Datensicherheit]]></category>
		<category><![CDATA[Internet Governance]]></category>
		<category><![CDATA[Internet-Regulierung]]></category>
		<category><![CDATA[Lobbyismus]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Wirtschaft]]></category>

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		<description><![CDATA[Wenn da mal nicht der Bock zum Gärtner gemacht wird:
Liebe Medienpartner,
bereits vergangene Woche fanden die 3. Berliner Sicherheitstage statt. Im Rahmen dieser Diskussionsrunde sprach sich die GVU für öffentliche-private Partnerschaften zur Etablierung von Kompetenzzentren für Internetkriminalität bei den Strafverfolgungsbehörden aus.
Das scheibt die GVU, die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V., in einer Pressemitteilung. Und weiter:
Fehlende [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn da mal nicht der Bock zum Gärtner gemacht wird:</p>
<blockquote><p>Liebe Medienpartner,</p>
<p>bereits vergangene Woche fanden die 3. Berliner Sicherheitstage statt. Im Rahmen dieser Diskussionsrunde sprach sich die GVU für öffentliche-private Partnerschaften zur Etablierung von Kompetenzzentren für Internetkriminalität bei den Strafverfolgungsbehörden aus.</p></blockquote>
<p>Das scheibt die <a href="http://gvu.de">GVU</a>, die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V., in einer Pressemitteilung. Und weiter:</p>
<blockquote><p>Fehlende Mittel, zu wenig Mitarbeiter, zu viele unterschiedliche Aufgabenbereiche beklagten unisono die Teilnehmer der 3. Berliner Sicherheitsgespräche aus Polizei, Staatsanwaltschaft, Politik und Wirtschaft am 26. Januar. Bei Online-Straftaten seien zunehmende Reaktionsunfähigkeit des Rechtsstaats und reine Kriminalitätsverwaltung die Folgen, lautete die erschreckende Bilanz aus den Reihen der Strafverfolgungsbehörden. &#8220;Eine wirksame Bekämpfung der Internetkriminalität erfordert die Schaffung von Kompetenzzentren bei Polizei und Justiz sowie die feste Verankerung von Internet-Fachwissen in der dortigen Aus- und Weiterbildung&#8221;, resümiert daher auch Dr. Matthias Leonardy, Vorstandsvorsitzender der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU), die Diskussionsrunde zum Thema Der virtuelle Tatort. Nur so könne die quantitative und qualitative Überlastung der Dienststellen bei Internetfällen aufgefangen werden, führt Leonardy weiter aus. Dafür erachtet der GVU-Geschäftsführer die Wirtschaft als natürlichen und notwendigen Partner und schlägt eine Public Private Partnership gegen Internetkriminalität vor.</p></blockquote>
<p>Wieso werde ich immer ganz furchtbar misstrauisch, wenn es ein &#8220;Public-Private-Partnership&#8221; bei der Strafverfolgung geben soll (ohnehin schon eine sehr zweifelhafte Einrichtung), und der &#8220;private&#8221; Parter ganz eindeutige Interessen vertritt, die nicht immer (nur) darin bestehen, das geltende Recht durchzusetzen?</p>
<p>Dass dabei nicht immer alles mit rechten Dingen zugeht, <a href="http://www.heise.de/ct/06/22/102/">ist bekannt und dokumentiert</a>. Nun kann es immer mal vorkommen, dass Fehler passieren, wobei die GVU schon <a href="http://www.heise.de/newsticker/GVU-soll-Raubkopierer-gesponsert-haben--/meldung/68760">zu oft Mist gebaut</a> hat, um noch daran zu glauben, dass das alles nur Unachtsamkeiten sind. Viel wichtiger ist aber, dass das Prinzip, eine private Interessenvetretung zu einem Gutachter in Strafverfahren zu machen, natürlich eine Aushöhlung des Rechtsstaats bedeutet. Das hat auch das <a href="http://www.heise.de/newsticker/Staatsanwaltschaft-darf-GVU-nicht-bei-Urheberrechtsermittlungen-beiziehen--/meldung/80286">Langericht Kiel erkannt</a>. Wollen wir hoffen, dass es Justizministerium und Strafverfolgungsbehörden auch so sehen.</p>
<p>(Und von dem unsäglichen <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Biologismus">Bilogismus-Ideologie-Dummgeschwätz</a> der Mitteilung will ich gar nicht erst anfangen&#8230;)</p>
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		</item>
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		<title>Kann man immaterielle Güter stehlen?</title>
		<link>http://immateriblog.de/urheberrecht/kann-man-immaterielle-guter-stehlen/</link>
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		<pubDate>Fri, 30 Jan 2009 09:56:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Matthias Spielkamp</dc:creator>
				<category><![CDATA[Arbeit2.0]]></category>
		<category><![CDATA[Datensicherheit]]></category>
		<category><![CDATA[Games]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Schlagwort hinzufügen]]></category>

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		<description><![CDATA[Mit einem interessanten Fall muss sich nun die Bochumer Polizei herumschlagen, wie Spiegel Online berichtet.
 ]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Mit einem interessanten Fall muss sich nun die Bochumer Polizei herumschlagen, wie <a href="http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,604334,00.html">Spiegel Online berichtet</a>.</p>
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		<title>Mein Beitrag ein &#8220;Sahnehäubchen&#8221;</title>
		<link>http://immateriblog.de/datenschutz/mein-beitrag-als-sahnehaubchen/</link>
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		<pubDate>Mon, 24 Nov 2008 10:08:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Matthias Spielkamp</dc:creator>
				<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Datensicherheit]]></category>

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		<description><![CDATA[Ist ja nett: Das Medienhandbuch hat das Buch &#8220;Unerkannt im Netz. Sicher kommunizieren und recherchieren im Internet&#8221; besprochen (schon am 30. Oktober, aber ich habe es jetzt erst gesehen): Buchkritik: Die Top 10 für diskretes Kommunizieren im Internet exklusiv &#124; medienhandbuch.de
Letzter Satz: &#8220;Am Ende des Buches schenkt der Autor dem Leser dann noch zwei „Sahnehäubchen“ [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ist ja nett: Das Medienhandbuch hat das Buch &#8220;Unerkannt im Netz. Sicher kommunizieren und recherchieren im Internet&#8221; besprochen (schon am 30. Oktober, aber ich habe es jetzt erst gesehen):<a href="http://www.medienhandbuch.de/news/buchkritik-die-top-10-fuer-diskretes-kommunizieren-im-internet-exklusiv-17550.html"><span class="Apple-style-span" style="color: #000000; text-decoration: none"> </span></a><a href="http://www.medienhandbuch.de/news/buchkritik-die-top-10-fuer-diskretes-kommunizieren-im-internet-exklusiv-17550.html">Buchkritik: Die Top 10 für diskretes Kommunizieren im Internet exklusiv | medienhandbuch.de</a></p>
<p>Letzter Satz: &#8220;Am Ende des Buches schenkt der Autor dem Leser dann noch zwei „Sahnehäubchen“ in Form einer „Top 10 für diskretes Kommunizieren“ und eines Gastbeitrages von Matthias Spielkamp mit dem Titel „Was tun, wenn der Staatsanwalt klingelt?“.&#8221;</p>
<p>Den Beitrag gibt&#8217;s übrigens <a href="http://immateriblog.de/?p=109">komplett hier im Blog</a>.</p>
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		<title>Was tun, wenn der Staatsanwalt klingelt?</title>
		<link>http://immateriblog.de/in-eigener-sache/was-tun-wenn-der-staatsanwalt-klingelt/</link>
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		<pubDate>Thu, 16 Oct 2008 09:00:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Matthias Spielkamp</dc:creator>
				<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Datensicherheit]]></category>
		<category><![CDATA[In eigener Sache]]></category>

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		<description><![CDATA[Die neue Message &#8211; Internationale Zeitschrift für Journalismus ist frisch am Kiosk. In jeder Message gibt es eine Beilage namens &#8220;Werkstatt&#8220;, die auf besonders praxisnahe Weise journalistisches Handwerk vermitteln soll. Die aktuelle Ausgabe steht unter der Überschrift
KEINE SPUREN HINTERLASSEN!Wie Sie als Journalist Ihre Recherche und Ihre Informanten online wie offline vor dem Zugriff des Staates [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die neue <a href="http://www.message-online.com/">Message &#8211; Internationale Zeitschrift für Journalismus</a> ist frisch am Kiosk. In jeder Message gibt es eine Beilage namens &#8220;<a href="http://www.message-online.com/werkstatt.htm">Werkstatt</a>&#8220;, die auf besonders praxisnahe Weise journalistisches Handwerk vermitteln soll. Die aktuelle Ausgabe steht unter der Überschrift<br />
<blockquote style="margin-top: 0px; margin-right: 0px; margin-bottom: 0px; margin-left: 40px; border-width: initial; border-color: initial; border-style: none; padding: 0px" class="webkit-indent-blockquote"><span style="font-weight: bold" class="Apple-style-span">KEINE SPUREN HINTERLASSEN!</span>Wie Sie als Journalist Ihre Recherche und Ihre Informanten online wie offline vor dem Zugriff des Staates oder privater Detektive schützen können, zeigt Ihnen unsere aktuelle Message-Werkstatt.     </p></blockquote>
<p><span style="font-weight: bold" class="Apple-style-span"></span>Die Texte sind gekürzte Fassungen der Beiträge des Buches &#8220;<a href="http://unerkannt-im-netz.de/">Unerkannt im Netz &#8211; Sicher kommunizieren und recherchieren im Internet</a>&#8221; von <a href="http://www.medienstrategen.de/">Peter Berger</a>, in dem auch ein Beitrag von mir erschienen ist &#8211; zum Thema &#8220;Was tun, wenn der Staatsanwalt klingelt?&#8221; Der Verlag, UVK, hat mir erlaubt, den Text im Blog zu veröffentlichen. Was ich hiermit mache. Das soll natürlich niemanden daran hindern, die neue Message und/oder das Buch zu kaufen. Denn da steht ja noch viel mehr Interessantes drin.Na dann: Was tun, wenn der Staatsanwalt klingelt?<span id="more-109"></span>
<p style="font: normal normal normal 12px/normal Helvetica; margin: 0px">Die meisten Journalisten kennen die Situation nur aus den Medien: Es klingelt, vor der Tür stehen Polizisten mit einem Durchsuchungsbefehl (in der Fachsprache Durchsuchungsbeschluss oder -anordnung genannt). Der Schreck ist groß, und er ist ein schlechter Ratgeber. Daher sollte man sich darauf vorbereiten, damit man nicht in jede Falle tappt, die sich bietet. Davon gibt es einige.</p>
<p style="font: normal normal normal 12px/normal Helvetica; margin: 0px"><span class="Apple-style-span" style="font-weight: bold">Morgenstund hat Gold im Mund – aber besser keine unbedachten Aussagen</span></p>
<p style="font: normal normal normal 12px/normal Helvetica; margin: 0px">Durchsuchungen finden meist im Morgengrauen statt; in den meisten Fällen liegt ein Durchsuchungsbeschluss vor. Oft beginnen sie zwischen 7 und 8 Uhr, manchmal auch schon um 6 Uhr. Der frühe Morgen ist eine gute Gelegenheit, Beschuldigten Dinge zu entlocken, die sie nicht verraten wollen. In der Nacht darf nicht durchsucht werden. Nacht ist von April bis September zwischen 21 bis 4 Uhr und  von Oktober bis März zwischen 21 bis 6 Uhr, so steht’s tatsächlich im Gesetz (§ 104, Absatz 3 StPO). Allerdings gilt: bei Gefahr im Verzug darf auch nachts durchsucht werden.</p>
<p style="font: normal normal normal 12px/normal Helvetica; margin: 0px">Wichtig: Erklären sie sich nie mit einer Durchsuchung einverstanden, auch nicht im Gespräch, etwa indem sie sagen: „Kommen sie rein, suchen sie ruhig.“ Im Gegenteil, im Protokoll der Durchsuchung sollte deutlich vermerkt sein, dass sie der Durchsuchung widersprochen haben. Es gibt auf dem Protokoll ein Kästchen dafür, das man ankreuzen kann. Udo Vetter, Anwalt in Düsseldorf und Betreiber des viel gelesenen Lawblogs, rät, zu deutlicheren Mitteln zu greifen: „Schreiben sie quer über das Blatt ‚der Durchsuchung wurde widersprochen’, dann kann nicht geschummelt werden“, etwa indem das Kästchen nachträglich angekreuzt wird. Und: Unterschreiben sie nichts. Sie müssen nichts unterschreiben, auch nicht das Protokoll.</p>
<p style="font: normal normal normal 12px/normal Helvetica; margin: 0px">Warum das alles? Damit es nicht so aussieht, als hätten sie der Durchsuchung zugestimmt. Denn immer kann sich nachträglich heraus stellen, dass die Durchsuchung nicht rechtens war, etwa weil keine Gefahr im Verzug angenommen wird oder kein hinreichender Anfangsverdacht vorlag. In einen solchen Fall hätte man dennoch die Durchsuchung legitimiert, wenn man sich mit ihr einverstanden erklärt.</p>
<p style="font: normal normal normal 12px/normal Helvetica; margin: 0px">Das alltägliche Ärgernis: die Formulare. „Die sehen aus wie Bestellungen für ein Premiere-Abo, mit einem unklaren Preismodell“, scherzt Vetter. Kreuzchen könnten auch nachträglich gemacht werden, es gibt viele Felder, man muss der Durchsuchung und der Beschlagnahme an unterschiedlichen Stellen widersprechen und ähnliches mehr. Zu allem Überfluss füllen die Polizisten die Formulare häufig auch noch selber aus und legen sie zur Unterschrift vor. „Da sind also gerade Polizisten früh morgens durch ihre Privatsphäre getrampelt und sagen nun zu ihnen: ‚Sie müssen das unterschreiben’“, schildert Vetter die Situation, in der sich viele die Formulare gar nicht durchlesen, sondern gleich unterschreiben. Keine gute Idee.</p>
<p style="font: normal normal normal 12px/normal Helvetica; margin: 0px"><span style="font-weight: bold" class="Apple-style-span">Lassen Sie sich nicht verbieten, ihren Anwalt anzurufen<span style="font-weight: normal" class="Apple-style-span"> </span></span></p>
<p style="font: normal normal normal 12px/normal Helvetica; margin: 0px">Häufig würde in einer derartigen Lage wohl der Rat eines Anwalts helfen. Daher sollte man ihn sich holen. Denn wenn durchsucht wird, bedeutet das nicht, dass man nicht telefonieren darf oder in der Wohnung festgesetzt ist – man kann auch gehen. Dass man unbedingt die eigene Wohnung verlassen will, die gerade von der Polizei durchsucht wird, ist wohl unwahrscheinlich. Zu wissen, dass die Polizei nicht verbieten kann zu telefonieren, ist schon allein deshalb wichtig, weil Polizisten durchaus versuchen, mit verschiedenen Mitteln einen bestimmten Eindruck zu erwecken, der ihnen dazu dient, ans Ziel zu kommen. Wer seine Rechte nicht kennt, den kann man im Zweifel schon mit einer absichtlich unpräzise formulierten Bemerkung verunsichern. So darf man auch jederzeit seinen Rechtsbeistand anrufen, das darf nicht verboten werden.</p>
<p style="font: normal normal normal 12px/normal Helvetica; margin: 0px">Häufig, berichtet Vetter, könnte man bei einer Durchsuchung denken, man ist in den Ausflug eines Kegelvereins geraten. Das diene der Verführung an Ort und Stelle. Die Beamten arbeiten dabei mit verschiedenen Mitteln: dem Überraschungseffekt, dem Rechtfertigungsdruck, kumpelhaftem Verhalten („Erzählen sie ruhig mal, dann wird alles halb so schlimm“). Zusagen, die die Polizei in derartigen Situationen gibt, sind unwirksam. Vor allem sollte man sich nicht hinreißen lassen zu Gesprächen wie „Tja, Herr K., sie wissen ja, warum wir hier sind.“ „Ja klar weiß ich das…“ Vetter: „Sie dürfen die Verführungssituation vor Ort nicht unterschätzen.“</p>
<p style="font: normal normal normal 12px/normal Helvetica; margin: 0px">Im Gegenteil, nehmen sie sich das Recht zu schweigen. Wenn sie Fragen gestellt bekommen („woher ist diese Festplatte“ etc.), sollten sie antworten: „Auch das wäre eine Aussage von mir, bitte respektieren sie, das ich nichts aussagen will.“ Beschuldigte und Zeugen müssen nichts sagen, nicht mal piep – Polizisten weigern sich gern, das zur Kenntnis zu nehmen. Sie müssen als Zeuge nur aussagen, wenn sie schriftlich vom Staatsanwalt vorgeladen werden.</p>
<p style="font: normal normal normal 12px/normal Helvetica; margin: 0px"><span style="font-weight: bold" class="Apple-style-span">Wann darf die Polizei durchsuchen?</span></p>
<p style="font: normal normal normal 12px/normal Helvetica; margin: 0px">Erst einmal muss es dazu kommen, dass die Polizei vor der Tür steht. Um eine Hausdurchsuchung genehmigt zu bekommen, braucht die Polizei in der Regel einen hinreichenden Anfangsverdacht, der durch tatsächliche Anhaltspunkte, kriminalistische Erfahrung oder eine hinreichende Wahrscheinlichkeit gerechtfertigt sein muss. Die Realität sieht für dieBeschuldigten trübe aus. Vetter: „Nach zehnjähriger Erfahrung kann ich sagen, dass ein Anfangsverdacht ausreicht, der so gering ist, dass jeder, der einen PC mit Anschluss ans World Wide Web hat, damit zugleich Objekt einer Hausdurchsuchung werden kann.“</p>
<p style="font: normal normal normal 12px/normal Helvetica; min-height: 14px; margin: 0px">Dennoch bedarf es tatsächlicher Anhaltspunkte – es reicht nicht aus, wenn jemand das Gefühl hat es sei eine Straftat begangen worden. Allerdings werde dann alles, was nicht unter Logik oder Naturwissenschaft fällt, mit „kriminalistischer Erfahrung“ begründet. Nach Vetters Erfahrung könne mit diesem Kriterium die Polizei die Bedingung, tatsächliche Anhaltspunkte vorweisen zu müssen, komplett aushebeln.</p>
<p style="font: normal normal normal 12px/normal Helvetica; min-height: 14px; margin: 0px">Auch müssen Durchsuchungen zwar grundsätzlich müssen durch einen Richter genehmigt sein. Wenn allerdings „Gefahr im Verzug“ ist, darf auch Staatsanwaltschaft oder Polizei eine Durchsuchung anordnen. Das führt in der Praxis dazu, dass bei einem konkreten Anlass oft auch ohne Beschluss durchsucht wird, berichtet Udo Vetter. Zwar haben die höchsten deutschen Gerichte entschieden, dass es nicht hinnehmbar ist, sich extensiv auf die Gefahr im Verzug zu berufen. Dennoch werde das weiter getan, oft mit hanebüchenen Begründungen, etwa „Der Beschuldigte fährt morgen in den Urlaub, oder im Zweifel: der Kriminalbeamte fährt morgen in den Urlaub“, so Vetter. Bei einem Drittel der Polizisten hätten sich die Urteile inzwischen herumgesprochen, bei den anderen nicht. Ihm sei ein Falle bekannt, bei dem jemand eine unbeschriftete DVD in der Tasche hatte, so dass die Durchsuchung als „begründete Ermittlungen wegen Raubkopierens“ vorgenommen wurde.</p>
<p style="font: normal normal normal 12px/normal Helvetica; min-height: 14px; margin: 0px"><span style="font-weight: bold" class="Apple-style-span">Widerstand ist zwecklos. Oder?</span></p>
<p style="font: normal normal normal 12px/normal Helvetica; min-height: 14px; margin: 0px">Keinen Sinn hat es, den Polizisten die Tür vor der Nase zuzuschlagen. Sie dürfen sich mit Gewalt Zugang zur Wohnung, zu verschlossenen Schränken oder auch Safes verschaffen. Wer versucht, die Beamten mit Tricks hinters Licht zu führen oder Beweismittel zu vernichten, riskiert ein Ermittlungsverfahren. Wobei es von der konkreten Situation abhängt, ob man lieber das Verfahren riskieren will, als der Polizei bestimmte Unterlagen zu überlassen. Nur wird man in der Regel auch keine Gelegenheit mehr haben, diese Unterlagen zu vernichten, wenn die Ermittler schon in der Tür stehen.</p>
<p style="font: normal normal normal 12px/normal Helvetica; min-height: 14px; margin: 0px">Vetter berichtet allerdings vom Fall eines Mandanten, der der Polizei sagte, er wolle nur schnell ein Backup seiner Computerdateien machen, was ihm die Polizei erstaunlicherweise erlaubte. Also setzte er sich an den Computer und fing an zu tippen. Später habe der Staatsanwalt bei ihm angerufen, so Vetter, und ganz erbost gefragt, warum denn auf der Festplatte keine Daten zu finden seien.</p>
<p style="font: normal normal normal 12px/normal Helvetica; min-height: 14px; margin: 0px"><span style="font-weight: bold" class="Apple-style-span">Genau hinschauen, genau dokumentieren</span></p>
<p style="font: normal normal normal 12px/normal Helvetica; min-height: 14px; margin: 0px">Unbedingt sollte man sich den Durchsuchungsbeschluss zeigen lassen und genau durchlesen. Er muss eine Beschreibung des Tatverdachts enthalten, die aber, wie oben erläutert, sehr unbestimmt sein kann. Außerdem ist der Durchsuchungsumfang anzugeben. Dabei falle ihm auf, so Vetter, dass sich in einigen Bundesländern die Ermittlungsrichter dadurch auszeichnen, dass sie ihren Job nicht machen wollten. Im Beschluss stünden dann Sätze wie: „Der Beschuldigte ist einer Straftat hinreichend verdächtig. Die Durchsuchung soll zur Auffindung belastender Indizien durchgeführt werden.“ Zwar muss der Tatvorwurf dargelegt werden, um feststellen zu können, ob das, was die Beamten machen, vom Beschluss gedeckt ist. Diese Regel werde durch derartig nichts sagende Formulierungen aber oft ad absurdum geführt.</p>
<p style="font: normal normal normal 12px/normal Helvetica; min-height: 14px; margin: 0px">Wenn dann also durchsucht wird, sollte derjenige, bei dem durchsucht wird, den Beschluss lesen und eine Kopie verlangen. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass der Beschuldigte das Recht hat, eine Kopie des Beschlusses ausgehändigt zu bekommen. Wenn die Polizisten sagen, sie haben aber keine Kopie dabei, dann müsse man eben entgegnen: drüben im Tabakladen steht ein Faxgerät, so Vetter.</p>
<p style="font: normal normal normal 12px/normal Helvetica; min-height: 14px; margin: 0px"><span style="font-weight: bold" class="Apple-style-span">Alle Beweise können verwertet werden</span></p>
<p style="font: normal normal normal 12px/normal Helvetica; min-height: 14px; margin: 0px">Das, was bei der Durchsuchung gefunden wird, kann verwertet werden – selbst dann, wenn etwas auf rechtswidrige Weise sichergestellt wurde. Es gibt kein Beweisverwertungsverbot. Was in US-Krimis gezeigt wird, hat mit der deutschen Realität wenig zu tun.</p>
<p style="font: normal normal normal 12px/normal Helvetica; min-height: 14px; margin: 0px">Ausgenommen sind Aussagen, die jemand gegenüber Ermittlungsbeamten gemacht hat,  ohne vorher über das Schweigerecht belehrt worden zu sein. Das kann bei diesen Aussagen dazu führen, dass sie nicht als Beweis verwertet werden dürfen. Auch hier gilt jedoch, dass es mitunter schwer fallen wird nachzuweisen, dass man nicht über das Schweigerecht belehrt wurde.</p>
<p style="font: normal normal normal 12px/normal Helvetica; min-height: 14px; margin: 0px">Helfen können dabei Zeugen, die bei einer Durchsuchung immer hinzu gezogen werden müssen, es sei denn, ein Richter oder Staatsanwalt ist mit dabei: „Wenn eine Durchsuchung der Wohnung, der Geschäftsräume oder des befriedeten Besitztums ohne Beisein des Richters oder des Staatsanwalts stattfindet, so sind, wenn möglich, ein Gemeindebeamter oder zwei Mitglieder der Gemeinde, in deren Bezirk die Durchsuchung erfolgt, zuzuziehen.“ (§ 105 StPO) In den meisten Fällen bringt die Polizei diese Zeugen selber mit, etwa Mitarbeiter des Ordnungsamtes. Polizisten oder Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft dürfen keine Zeugen sein.</p>
<p style="font: normal normal normal 12px/normal Helvetica; min-height: 14px; margin: 0px">Das Problem an derartigen Hinweisen ist allerdings, dass es fast nie Sanktionen nach sich zieht, wenn die Polizei gegen Regeln verstößt, etwa keine Kopie des Beschlusses aushändigt. Vetter: „Das wird leider bei uns recht lax gehandhabt. Die deutsche Rechtssprechung sagt praktisch: die Schutzvorschriften müssen beachtet werden, aber wenn sie nicht beachtet werden, führt das nicht zu einem Verwertungsverbot.“ Ausnahmen gibt es nur dann, wenn der Verstoß „schlicht unerträglich“ ist. Staatsanwälte und Polizei verhalten sich entsprechend. „Viele Polizisten kennen sich mit der Strafprozessordnung nicht aus, weil sie ohnehin egal ist“, so Vetter sarkastisch. Wenn jedoch offensichtlich gegen Bestimmungen verstoßen wurde, sähen die Richter das schon als Problem und bieten unter Umständen einen Handel an.</p>
<p style="font: normal normal normal 12px/normal Helvetica; min-height: 14px; margin: 0px"><span style="font-weight: bold" class="Apple-style-span">Mit gefangen, mit gehangen?</span></p>
<p style="font: normal normal normal 12px/normal Helvetica; min-height: 14px; margin: 0px">Was, wenn man in eine Durchsuchung hinein gerät, etwa weil man sich bei einem Bekannten aufhält, bei dem durchsucht wird? Durchsucht und beschlagnahmt wird beim Beschuldigten, daher sollte man darauf drängen, dass etwa das eigene Notebook nicht mitgenommen wird. Vetter berichtet von einem Fall, bei dem die Freundin des Beschuldigten den Polizisten sagte, dass das Notebook ihr gehöre. Die Polizisten seien dann auf die „kreative Idee“ gekommen, sich von der Frau anhand der Daten auf dem Computer – Urlaubsfotos und Firmendaten – zeigen zu lassen, dass es tatsächlich ihr Notebook sei. In einem vergleichbaren Fall rät Vetter, in die Offensive zu gehen und sich eventuell sogar ähnlich zu verhalten: „Wenn der PC weg ist, bekommen sie ihn erst in einem Dreivierteljahr zurück.“</p>
<p style="font: normal normal normal 12px/normal Helvetica; min-height: 14px; margin: 0px">Sollten Gegenstände eines Dritten beschlagnahmt worden sein, muss dieser Dritte dem widersprechen einlegen, nicht der Beschuldigte selber.</p>
<p style="font: normal normal normal 12px/normal Helvetica; min-height: 14px; margin: 0px"><span style="font-weight: bold" class="Apple-style-span">Was wird durchsucht und beschlagnahmt?</span></p>
<p style="font: normal normal normal 12px/normal Helvetica; min-height: 14px; margin: 0px">Bei Hardware und Daten ist es inzwischen in Privathaushalten der Regelfall, dass alles mitgenommen wird, selbst Drucker. Es ist erlaubt, Sicherungskopien oder Kopien von Papieren zu machen, wenn das am Ort möglich ist. In einer Firma werden üblicherweise Server, Datenträger und Kopien von Unterlagen mitgenommen.</p>
<p style="font: normal normal normal 12px/normal Helvetica; min-height: 14px; margin: 0px">Wenn der Computer läuft und der verschlüsselte Ordner oder das Volume aktiviert ist, hätten die Beamten allerdings Zugriff auf die Daten, die sich darin befinden. Sollte es sich um Daten handeln, die man schützen will, kann man den PC ausschalten oder den Stecker ziehen. Vetter ist überzeugt, dass einem das nicht als Vernichten von Beweismaterial ausgelegt werden könne, da die Daten nicht vernichtet würden. Sie seien ja noch vorhanden, nur eben verschlüsselt.</p>
<p style="font: normal normal normal 12px/normal Helvetica; min-height: 14px; margin: 0px">Etwas anderes ist es, wenn Daten gelöscht werden. Dann kann es darauf ankommen, ob es sich nachweisen lässt, dass sie gelöscht wurden, wenn die Durchsuchung bereits begonnen hat. Will man ein Programm zu diesem Zweck verwenden („Eraser“ oder ähnliches), sollte man in jedem Fall darauf achten, dass die Protokollfunktion abgeschaltet ist.</p>
<p style="font: normal normal normal 12px/normal Helvetica; min-height: 14px; margin: 0px"><span style="font-weight: bold" class="Apple-style-span">„Mein Passwort? Das behalte ich lieber für mich.“</span></p>
<p style="font: normal normal normal 12px/normal Helvetica; min-height: 14px; margin: 0px">Wichtig: Es gibt keine Mitwirkungspflicht bei Verschlüsselung und externer Datensicherung! Wenn Daten verschlüsselt vorliegen, sagen sie einfach nicht das Passwort.</p>
<p style="font: normal normal normal 12px/normal Helvetica; min-height: 14px; margin: 0px">Wenn sie davon ausgehen müssen, dass die Beamten Beweismittel ohnehin finden würden, sollten sie sich überlegen, ob sie die nicht einfach selbst herausgeben. Denn dann kann es sein, dass die Durchsuchung abgebrochen wird.</p>
<p style="font: normal normal normal 12px/normal Helvetica; min-height: 14px; margin: 0px">Journalisten sind insofern privilegiert, als es in jedem Fall von einem Richter genehmigt sein muss, wenn eine Redaktion, ein Verlag, eine Druckerei oder eine Rundfunkanstalt durchsucht werden soll – also auch bei Gefahr im Verzug. Bei Privaträumen, etwa der Wohnung eines Journalisten, kommt die Polizei bei Gefahr im Verzug aber – wie bei anderen Privatpersonen auch – ohne richterlichen Beschluss aus.</p>
<p style="font: normal normal normal 12px/normal Helvetica; min-height: 14px; margin: 0px">Jede Beschlagnahme von Beweismitteln muss richterlich betätigt werden. Dabei gibt es keine besondere Rücksichtspflicht auf wirtschaftliche Interessen, sondern es wird nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entschieden: wenn es wichtig ist, dass die Unterlagen, der Computer und ähnliches beschlagnahmt bleiben, um die Straftat aufzuklären, dann ist das eben so. In der Regel sollte der Zeitraum zwei Monate betragen, aber, so Vetter, „wir sind ja alle alt genug um uns vorstellen zu können, wie diese Abwägung ausgehen wird“. Der Regelfall seien heute eher sechs bis neun Monate.</p>
<p style="font: normal normal normal 12px/normal Helvetica; min-height: 14px; margin: 0px"><span style="font-weight: bold" class="Apple-style-span">Nicht unter Druck setzen lassen</span></p>
<p style="font: normal normal normal 12px/normal Helvetica; min-height: 14px; margin: 0px">Es kommt vor, dass mit U-Haft und ähnlichem gedroht wird, um Druck auszuüben und Aussagen zu entlocken. In den meisten Fällen ist das Unsinn und ein Einschüchterungsversuch, denn dafür brachen die Beamten entweder einen Haftbefehl oder einen „dringenden Tatverdacht“. Die Mitnahme auf die Wache ist allerdings zulässig, aber es gibt keine Verpflichtung zur Mitwirkung. Seiner Ansicht nach sei es besser, keine Aussage zu machen, so Vetter, und eine Nacht auf der Wache zu verbringen. Vor allem: Niemals das Einverständnis zur Datenspeicherung und -verwendung geben. Es gibt keine Pflicht zur Teilnahme an einer Vernehmung, etwa auf der Wache. In jedem Fall müssen die Haftgründe müssen genannt werden. Im schlimmsten Fall darf man bis 24 Uhr des Folgetages festgehalten werden.</p>
<p style="font: normal normal normal 12px/normal Helvetica; min-height: 14px; margin: 0px"><span style="font-weight: bold" class="Apple-style-span">Wenn die Polizei einlädt</span></p>
<p style="font: normal normal normal 12px/normal Helvetica; min-height: 14px; margin: 0px">Ebenfalls gut zu wissen ist, wie man mit einer Einladung umgeht, die man als Zeuge oder Beschuldigter von den Ermittlern bekommen kann. Mit dem so genannten Anhörungsbogen wird ein Beschuldigter aufgefordert, bei der Polizei zu erscheinen und Stellung zu nehmen zu bestimmten Vorwürfen. Auch hier ist zwar festgelegt, dass der Beschuldigte über das Vergehen, das ihm vorgeworfen wird, informiert werden muss. Das wird aber in vielen Fällen so unbestimmt getan, dass es keine hilfreichen Rückschlüsse mehr zulässt darüber, um was es geht. So kann etwa im Anhörungsbogen stehen: „Sie sollen als Beschuldigter angehört werden wegen Internetkriminalität.“</p>
<p style="font: normal normal normal 12px/normal Helvetica; min-height: 14px; margin: 0px">Wer auf diese Art zur Vernehmung eingeladen wird, muss nicht kommen. Niemand ist verpflichtet, bei der Polizei zu erscheinen, auch wenn auf dem Briefbogen das Wort Vorladung steht – und entgegen der Darstellung in Krimis. Wenn die Vorladung kommt, sollte man allerdings gut überlegen, was als nächstes zu tun ist. Denn was anschließend ins Haus flattern kann, ist ein Strafbefehl oder ein Strafverfahren. Man muss nicht mehrmals gemahnt oder aufgefordert werden zu kommen, bevor das passiert. Es ist also sicher kein dummer Gedanke, einen Anwalt einzuschalten, sobald die Vorladung auf dem Tisch liegt.</p>
<p style="font: normal normal normal 12px/normal Helvetica; min-height: 14px; margin: 0px"><span style="font-weight: bold" class="Apple-style-span">Wichtige Rechtsnormen</span></p>
<p style="font: normal normal normal 12px/normal Helvetica; margin: 0px">Strafprozessordnung (StPO)</p>
<p style="font: normal normal normal 12px/normal Helvetica; min-height: 14px; margin: 0px">§ 98</p>
<p style="font: normal normal normal 12px/normal Helvetica; margin: 0px">(1) 1Beschlagnahmen dürfen nur durch das Gericht, bei Gefahr im Verzug auch durch die Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) angeordnet werden. 2Die Beschlagnahme nach § 97 Abs. 5 Satz 2 in den Räumen einer Redaktion, eines Verlages, einer Druckerei oder einer Rundfunkanstalt darf nur durch das Gericht angeordnet werden. </p>
<p style="font: normal normal normal 12px/normal Helvetica; margin: 0px">§ 102</p>
<p style="font: normal normal normal 12px/normal Helvetica; margin: 0px">Bei dem, welcher als Täter oder Teilnehmer einer Straftat oder der Begünstigung, Strafvereitelung oder Hehlerei verdächtig ist, kann eine Durchsuchung der Wohnung und anderer Räume sowie seiner Person und der ihm gehörenden Sachen sowohl zum Zweck seiner Ergreifung als auch dann vorgenommen werden, wenn zu vermuten ist, daß die Durchsuchung zur Auffindung von Beweismitteln führen werde.</p>
<p style="font: normal normal normal 12px/normal Helvetica; margin: 0px">§ 103</p>
<p style="font: normal normal normal 12px/normal Helvetica; margin: 0px">(1)</p>
<p style="font: normal normal normal 12px/normal Helvetica; margin: 0px">1 Bei anderen Personen sind Durchsuchungen nur zur Ergreifung des Beschuldigten oder zur Verfolgung von Spuren einer Straftat oder zur Beschlagnahme bestimmter Gegenstände und nur dann zulässig, wenn Tatsachen vorliegen, aus denen zu schließen ist, daß die gesuchte Person, Spur oder Sache sich in den zu durchsuchenden Räumen befindet.</p>
<p style="font: normal normal normal 12px/normal Helvetica; margin: 0px">2 Zum Zwecke der Ergreifung eines Beschuldigten, der dringend verdächtig ist, eine Straftat nach § 129a, auch in Verbindung mit § 129b Abs. 1, des Strafgesetzbuches oder eine der in dieser Vorschrift bezeichneten Straftaten begangen zu haben, ist eine Durchsuchung von Wohnungen und anderen Räumen auch zulässig, wenn diese sich in einem Gebäude befinden, von dem auf Grund von Tatsachen anzunehmen ist, daß sich der Beschuldigte in ihm aufhält.</p>
<p style="font: normal normal normal 12px/normal Helvetica; min-height: 14px; margin: 0px"> (2) Die Beschränkungen des Absatzes 1 Satz 1 gelten nicht für Räume, in denen der Beschuldigte ergriffen worden ist oder die er während der Verfolgung betreten hat.</p>
<p style="font: normal normal normal 12px/normal Helvetica; min-height: 14px; margin: 0px">§ 104</p>
<p style="font: normal normal normal 12px/normal Helvetica; margin: 0px">(1) Zur Nachtzeit dürfen die Wohnung, die Geschäftsräume und das befriedete Besitztum nur bei Verfolgung auf frischer Tat oder bei Gefahr im Verzug oder dann durchsucht werden, wenn es sich um die Wiederergreifung eines entwichenen Gefangenen handelt. </p>
<p style="font: normal normal normal 12px/normal Helvetica; margin: 0px">(2) Diese Beschränkung gilt nicht für Räume, die zur Nachtzeit jedermann zugänglich oder die der Polizei als Herbergen oder Versammlungsorte bestrafter Personen, als Niederlagen von Sachen, die mittels Straftaten erlangt sind, oder als Schlupfwinkel des Glücksspiels, des unerlaubten Betäubungsmittel- und Waffenhandels oder der Prostitution bekannt sind.</p>
<p style="font: normal normal normal 12px/normal Helvetica; min-height: 14px; margin: 0px"> (3) Die Nachtzeit umfaßt in dem Zeitraum vom ersten April bis dreißigsten September die Stunden von neun Uhr abends bis vier Uhr morgens und in dem Zeitraum vom ersten Oktober bis einunddreißigsten März die Stunden von neun Uhr abends bis sechs Uhr morgens.</p>
<p style="font: normal normal normal 12px/normal Helvetica; margin: 0px">§ 10</p>
<p style="font: normal normal normal 12px/normal Helvetica; margin: 0px">(1)</p>
<p style="font: normal normal normal 12px/normal Helvetica; margin: 0px">1 Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzug auch durch die Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) angeordnet werden.</p>
<p style="font: normal normal normal 12px/normal Helvetica; margin: 0px">2 Durchsuchungen nach § 103 Abs. 1 Satz 2 ordnet der Richter an; die Staatsanwaltschaft ist hierzu befugt, wenn Gefahr im Verzug ist.</p>
<p style="font: normal normal normal 12px/normal Helvetica; margin: 0px">(2)</p>
<p style="font: normal normal normal 12px/normal Helvetica; margin: 0px">1 Wenn eine Durchsuchung der Wohnung, der Geschäftsräume oder des befriedeten Besitztums ohne Beisein des Richters oder des Staatsanwalts stattfindet, so sind, wenn möglich, ein Gemeindebeamter oder zwei Mitglieder der Gemeinde, in deren Bezirk die Durchsuchung erfolgt, zuzuziehen.</p>
<p style="font: normal normal normal 12px/normal Helvetica; margin: 0px">2 Die als Gemeindemitglieder zugezogenen Personen dürfen nicht Polizeibeamte oder Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft sein.</p>
<p style="font: normal normal normal 12px/normal Helvetica; margin: 0px">(3)</p>
<p style="font: normal normal normal 12px/normal Helvetica; margin: 0px">1 Wird eine Durchsuchung in einem Dienstgebäude oder einer nicht allgemein zugänglichen Einrichtung oder Anlage der Bundeswehr erforderlich, so wird die vorgesetzte Dienststelle der Bundeswehr um ihre Durchführung ersucht.</p>
<p style="font: normal normal normal 12px/normal Helvetica; margin: 0px">2 Die ersuchende Stelle ist zur Mitwirkung berechtigt.</p>
<p style="font: normal normal normal 12px/normal Helvetica; margin: 0px">3 Des Ersuchens bedarf es nicht, wenn die Durchsuchung von Räumen vorzunehmen ist, die ausschließlich von anderen Personen als Soldaten bewohnt werden.</p>
<p style="font: normal normal normal 12px/normal Helvetica; margin: 0px">§ 106</p>
<p style="font: normal normal normal 12px/normal Helvetica; margin: 0px">(1)</p>
<p style="font: normal normal normal 12px/normal Helvetica; margin: 0px">1 Der Inhaber der zu durchsuchenden Räume oder Gegenstände darf der Durchsuchung beiwohnen.</p>
<p style="font: normal normal normal 12px/normal Helvetica; margin: 0px">2 Ist er abwesend, so ist, wenn möglich, sein Vertreter oder ein erwachsener Angehöriger, Hausgenosse oder Nachbar zuzuziehen.</p>
<p style="font: normal normal normal 12px/normal Helvetica; margin: 0px">(2)</p>
<p style="font: normal normal normal 12px/normal Helvetica; margin: 0px">1 Dem Inhaber oder der in dessen Abwesenheit zugezogenen Person ist in den Fällen des § 103 Abs. 1 der Zweck der Durchsuchung vor deren Beginn bekanntzumachen. 2 Diese Vorschrift gilt nicht für die Inhaber der in § </p>
<p style="font: normal normal normal 12px/normal Helvetica; margin: 0px">§ 107</p>
<p style="font: normal normal normal 12px/normal Helvetica; margin: 0px">1 Dem von der Durchsuchung Betroffenen ist nach deren Beendigung auf Verlangen eine schriftliche Mitteilung zu machen, die den Grund der Durchsuchung (§§ 102, 103) sowie im Falle des § 102 die Straftat bezeichnen muß.</p>
<p style="font: normal normal normal 12px/normal Helvetica; margin: 0px">2 Auch ist ihm auf Verlangen ein Verzeichnis der in Verwahrung oder in Beschlag genommenen Gegenstände, falls aber nichts Verdächtiges gefunden wird, eine Bescheinigung hierüber zu geben. </p>
<p style="font: normal normal normal 12px/normal Helvetica; margin: 0px">§ 108</p>
<p style="font: normal normal normal 12px/normal Helvetica; margin: 0px">(1)</p>
<p style="font: normal normal normal 12px/normal Helvetica; margin: 0px">1 Werden bei Gelegenheit einer Durchsuchung Gegenstände gefunden, die zwar in keiner Beziehung zu der Untersuchung stehen, aber auf die Verübung einer anderen Straftat hindeuten, so sind sie einstweilen in Beschlag zu nehmen.</p>
<p style="font: normal normal normal 12px/normal Helvetica; margin: 0px">2 Der Staatsanwaltschaft ist hiervon Kenntnis zu geben. 3Satz 1 findet keine Anwendung, soweit eine Durchsuchung nach § 103 Abs. 1 Satz 2 stattfindet.</p>
<p style="font: normal normal normal 12px/normal Helvetica; margin: 0px">(2) Werden bei einem Arzt Gegenstände im Sinne von Absatz 1 Satz 1 gefunden, die den Schwangerschaftsabbruch einer Patientin betreffen, ist ihre Verwertung zu Beweiszwecken in einem Strafverfahren gegen die Patientin wegen einer Straftat nach § 218 des Strafgesetzbuches unzulässig.</p>
<p style="font: normal normal normal 12px/normal Helvetica; margin: 0px">(3) Werden bei einer in § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 genannten Person Gegenstände im Sinne von Absatz 1 Satz 1 gefunden, auf die sich das Zeugnisverweigerungsrecht der genannten Person erstreckt, ist die Verwertung des Gegenstandes zu Beweiszwecken in einem Strafverfahren nur insoweit zulässig, als Gegenstand dieses Strafverfahrens eine Straftat ist, die im Höchstmaß mit mindestens fünf Jahren Freiheitsstrafe bedroht ist und bei der es sich nicht um eine Straftat nach § 353b des Strafgesetzbuches handelt.</p>
<p style="font: normal normal normal 12px/normal Helvetica; margin: 0px">§ 109</p>
<p style="font: normal normal normal 12px/normal Helvetica; margin: 0px">Die in Verwahrung oder in Beschlag genommenen Gegenstände sind genau zu verzeichnen und zur Verhütung von Verwechslungen durch amtliche Siegel oder in sonst geeigneter Weise kenntlich zu machen.</p>
<p style="font: normal normal normal 12px/normal Helvetica; margin: 0px">§ 110</p>
<p style="font: normal normal normal 12px/normal Helvetica; margin: 0px">(1) Die Durchsicht der Papiere des von der Durchsuchung Betroffenen steht der Staatsanwaltschaft und auf deren Anordnung ihren Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) zu.</p>
<p style="font: normal normal normal 12px/normal Helvetica; margin: 0px">(2)</p>
<p style="font: normal normal normal 12px/normal Helvetica; margin: 0px">1 Im Übrigen sind Beamte zur Durchsicht der aufgefundenen Papiere nur dann befugt, wenn der Inhaber die Durchsicht genehmigt.</p>
<p style="font: normal normal normal 12px/normal Helvetica; margin: 0px">2 Andernfalls haben sie die Papiere, deren Durchsicht sie für geboten erachten, in einem Umschlag, der in Gegenwart des Inhabers mit dem Amtssiegel zu verschließen ist, an die Staatsanwaltschaft abzuliefern.</p>
<p style="font: normal normal normal 12px/normal Helvetica; margin: 0px">(3)</p>
<p style="font: normal normal normal 12px/normal Helvetica; margin: 0px">1 Die Durchsicht eines elektronischen Speichermediums bei dem von der Durchsuchung Betroffenen darf auch auf hiervon räumlich getrennte Speichermedien, soweit auf sie von dem Speichermedium aus zugegriffen werden kann, erstreckt werden, wenn andernfalls der Verlust der gesuchten Daten zu besorgen ist.</p>
<p style="font: normal normal normal 12px/normal Helvetica; margin: 0px">2 Daten, die für die Untersuchung von Bedeutung sein können, dürfen gesichert werden; § 98 Abs. 2 gilt entsprechend.</p>
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		<title>netzpolitik.org zu ACTA, Telekom-Paket und BKA-Gesetz (Online-Durchsuchung)</title>
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		<pubDate>Thu, 18 Sep 2008 08:49:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Matthias Spielkamp</dc:creator>
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		<description><![CDATA[NatÃ¼rlich wird netzpolitik.org ohnehin eine Million Mal mehr gelesen als mein Immateriblog. Dennoch kÃ¶nnte es ja sein, dass es der eine oder die andere meiner LeserInnen noch nicht kennt. Daher mÃ¶chte ich darauf hinweisen, welche tolle Berichtrstattung Markus Beckedahl (und Konsorten) zu ACTA, Telekom-Paket und BKA-Gesetz machen. Das ist ganz groÃŸ.
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			<content:encoded><![CDATA[<p>NatÃ¼rlich wird netzpolitik.org ohnehin eine Million Mal mehr gelesen als mein Immateriblog. Dennoch kÃ¶nnte es ja sein, dass es der eine oder die andere meiner LeserInnen noch nicht kennt. Daher mÃ¶chte ich darauf hinweisen, welche tolle Berichtrstattung Markus Beckedahl (und Konsorten) zu <a href="http://netzpolitik.org/tag/acta/">ACTA</a>, <a href="http://netzpolitik.org/tag/telekom-paket/">Telekom-Paket </a>und <a href="http://netzpolitik.org/tag/bka-gesetz/">BKA-Gesetz</a> machen. Das ist ganz groÃŸ.</p>
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		<title>FTD-Dossier: Sex, LÃ¼gen und Video</title>
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		<pubDate>Sun, 17 Aug 2008 11:55:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Matthias Spielkamp</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Passt sehr gut zum Eintrag vom 15.8. zum Buch &#8220;Unerkannt im Netz &#8211; Sicher kommunizieren und recherchieren im Internet&#8221;: Die FTD hat ein Dossier verÃ¶ffentlicht zum Thema Industrie- und Wirtschaftsspoionage:
Im Kampf gegen organisierte KriminalitÃ¤t und Wirtschaftsspionage rÃ¼sten deutsche Konzerne massiv auf. Sie spannen Ex-Geheimdienstler und Profi-Ermittler ein &#8211; und scheren sich nicht immer um Recht [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Passt sehr gut zum <a href="http://immateriblog.de/?p=63">Eintrag vom 15.8.</a> zum Buch &#8220;Unerkannt im Netz &#8211; Sicher kommunizieren und recherchieren im Internet&#8221;: Die FTD hat ein <a href="http://www.ftd.de/unternehmen/industrie/399910.html">Dossier</a> verÃ¶ffentlicht zum Thema Industrie- und Wirtschaftsspoionage:</p>
<blockquote><p>Im Kampf gegen organisierte KriminalitÃ¤t und Wirtschaftsspionage rÃ¼sten deutsche Konzerne massiv auf. Sie spannen Ex-Geheimdienstler und Profi-Ermittler ein &#8211; und scheren sich nicht immer um Recht und Gesetz. Angriff ist die beste Verteidigung, lautet die Devise.</p></blockquote>
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