06_07

Ilja Braun hat sich der Frage angenommen, was Verlage E-Book-Käufern (sind es überhaupt “Käufer”?) vorschreiben wollen, was davon rechtens ist, wie’s in der Frage weitergeht. Hier sein Ergebnis.

Bin endlich dazu gekommen, eine Twitter-Liste zum Thema Urheberrecht zu erstellen. Vorschläge für weitere Twitterer bitte hier in den Kommentaren. Danke!

liste-urheberrecht

Ein Anwalt in Hamburg hat Strafanzeige gegen Google erstattet, weil über Youtube urheberrechtlich geschützte Videos angeboten werden, ohne dass die Rechteinhaber ihre Erlaubnis dazu gegeben haben. Einem Bericht des Hamburger Abendblatts zufolge bestätigte  die Staatsanwaltschaft, Ermittlungen aufgenommen zu haben.

Der Fall hat große Ähnlichkeit mit der Auseinandersetzung zwischen Viacom und Youtube in den USA. Vor kurzem hatte ich Bill Rosenblatt interviewt, der auf den Fall eingegangen ist. Hier noch einmal die Stelle, von der ich denke, das sie auch den Hintergrund des deutschen Falls erläutern hilft:

Sie haben an anderer Stelle gesagt, dass die Klage Viacoms gegen Youtube großen Einfluss auf Googles Buchprojekt haben kann. Wie hängen diese beiden Fälle zusammen?

Viacom hat Youtube auf circa zwei Milliarden Dollar Schadenersatz verklagt, um zu verhindern, dass urheberrechtlich geschützte Videos bei Youtube gezeigt werden. Viacom will, dass Youtube jedes Video daraufhin kontrolliert, ob Rechte verletzt werden oder nicht. Die Inhalte sollen also daraufhin gefiltert werden, ob sie urheberrechtlich geschütztes Material enthalten oder nicht. Youtube, das Google gehört, widerspricht und sagt, dass man alles tut, was das US-Recht verlangt.

Zum einen, indem jeder Rechteinhaber den sogenannten “Notice and takedown”-Weg gehen kann: Wenn Youtube darauf aufmerksam gemacht wird, dass ein Video Urheberrechte verletzt, wird es sofort gelöscht. Zum anderen sagt Youtube, dass es Fingerprintingsysteme bereits einsetzt, um Videos zu filtern, aber es gibt viele Zweifel daran, wie engagiert das gemacht wird und wie effektiv es ist. Viacom geht das ohnehin nicht weit genug. Es will erreichen, dass Youtube jedes Video, das dort veröffentlicht wird, vorab auf seine Rechtmäßigkeit prüft. Youtube müsste also eine Art Haftung für das Verhalten Dritter übernehmen.

Und warum will Viacom das erreichen?

Weil es verhindern will, dass die Inhalte überhaupt auf Videosites landen, und weil es Youtube zwingen will, die Kosten zu übernehmen. Viacom zahlt Millionen und Abermillionen Dollar dafür, Videos daraufhin zu prüfen, ob seine Rechte verletzt sind – nicht nur bei Youtube, sondern auch bei Dailymotion und woanders. Es gibt tatsächlich Räume voll mit Menschen, meist Studenten, die auf Youtube herumsuchen. Das ist eine Sisyphosaufgabe, die eine Menge Geld kostet.

Die Hoffnung, dass der Kongress ein Gesetz zugunsten von Viacom erlässt, hat die Firma im Moment aufgegeben, also ist sie vor Gericht gezogen. Wenn das Gericht zugunsten von Viacom entscheidet, dann sind auch bei Google Books die Karten neu gemischt. Es kann aber noch Jahre dauern, bis eine Entscheidung fällt. Das Verfahren läuft seit zwei Jahren und das Gericht ist noch immer bei der Beweisaufnahme. Wahrscheinlich wird es eine außergerichtliche Einigung geben, denn ein Gerichtsverfahren ist ein Glücksspiel. (Hier das gesamte Interview)

Es ist nicht überraschend, dass es nun auch in Deutschland zu der Anzeige gegen Google gekommen ist; ich frage mich vielmehr, warum es so lange gedauert hat.

Für diejenigen, die mir nicht bei Twitter folgen, eine Liste meiner Lesempfehlungen (gibt’s für sowas ein Tool oder einen Dienst? – Hinweise bitte in den Kommentaren):

In der vergangenen Woche war ich beim Virtual-Goods-Workshop in Nancy und habe dort Bill Rosenblatt zum ersten Mal im meatspace getroffen. Rosenblatt ist einer der bekanntesten Experten für DRM-Systeme. Er ist Autor des Buches “Digital Rights Management: Business and Technology” und bloggt unter Copyright and Technology. Bill arbeitete für Sun Microsystems und große US-Verlage wie McGraw-Hill und Times Mirror, bevor er sein eigenes Beratungsunternehmen Giantsteps gründete.

Es wurde ein sehr ausführliches Interview (24.000 Zeichen), weshalb es auch so lange gedauert hat, bis es fertig war. Nun ist es in voller Länge bei Golem.de erschienen. Bill erklärt darin, warum DRM nicht gleichbedeutend mit Kopierschutz ist, weshalb DRM eine Zukunft in sozialen Netzwerken hat, welche Fehler die Buchbranche macht und warum Creative Commons ein guter Partner für DRM ist.

Den Teil, in dem ich ihn zur Rolle von DRM bei Google Books und Geschäftsmodellen mit Büchern befrage, gibt es nun hier auch als Audio-Datei. Die Tonqualität ist nicht besonders gut, weil ich als Aufnahmegerät das iPhone genutzt habe (mit iTalk Lite – dafür ist sie allerdings hervorragend). Das Gespräch (auf Englisch) dauert 30 Minuten.

 
icon for podpress  Bill Rosenblatt on DRM and Google Books: Play Now | Play in Popup | Download

UPDATE 21. Sept.: Auf meine Nachfrage, ob ich seine Aussagen korrekt dargestellt habe, merkt Christoph Bläsi an, dass „man sagen könnte [...], dass durch die Nachzeichnung im Detail vielleicht meine Hauptthesen etwas aus dem Fokus geraten“. Daher hier noch einmal explizit, wie von ihm selbst zusammengefasst:

  • In bestimmten Funktionen und in bestimmten „Formen“ wird das Buch noch lange kein Auslaufmodell sein.
  • Die Verbreitung von E-Books wird keine nennenswerten Auswirkungen auf Literatur und Literaturrezeption haben.
  • Es gibt natürlich und zum Glück erkennbare Tendenzen zu neuen Formen von Literatur und Literaturrezeption – aber diese spielen sich eher um andere mobile Geräte und um  „vollfunktionale“ Rechner ab.

Ab hier das ursprüngliche Posting:

Auf der Tagung Literatur2.0 der evangelischen Akademie Loccum hat der Mainzer Buchwissenschaftler Christoph Bläsi einen sehr interessanten Vortrag zum Thema eBooks gehalten. Da ich nicht auf das Tagungsprotokoll warten will, hier einige Stichworte.

Bläsi fragt: Ist das Buch ein Auslaufmodell? – und antwortet:

In den Naturwissenschaften (und der Medizin) spielt Gedrucktes für Originalarbeiten schon jetzt praktisch nur noch als Abrechnungseinheit und Archivierung einen Rolle, am ehesten noch in der Form von Lehrbüchern, d.h. in der Ausbildung.
Wie sieht es aus mit dem Buch als „performativer Langtext“ bzw. „long-form narrative for immersive reading“ (zwei Versuche, das belletristische Buch besser zu definieren)?

Zwei Antworten:

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iPhone

Ich habe das iPhone (noch) nicht abgeschafft, aber mich oft genug darüber aufgeregt, welche Art von autoritären, kundenfeindlichen und unverschämten Bedingungen damit verbunden sind – und das, obwohl ich ein SIMlock-freies Telefon mit E-Plus nutze. So kann ich etwa Skype auf dem iPhone nicht mit UMTS nutzen, obwohl E-Plus das erlauben würde (wenn ich das iPhone als Modem nutze, kann ich über den PC skypen), denn die Skype-Software muss verkrüppelt werden, damit sie in den App-Store darf.

Und was Arrington beschreibt (auf Englisch), hat auch gar nichts mit der Situation oder den Diensten zu tun, die man in Deutschland derzeit nutzen kann. Aber es zeigt die Haltung der Anbieter, die auf ihre Kunden und deren Wünsche pfeifen (in dem Fall Apple und AT&T, aber T-Mobile ist ja auch nicht besser, s. die wirklich unglaubliche Extra-Gebühr fürs Tethering).

Das Problem ist ja, dass in allen Fällen, in denen man kein physisches Produkt kauft, sondern einen Vertrag über die Erfüllung einer Dienstleistung eingeht, die Anbieter dieser Dienstleistung die Bedingungen dafür ändern können. Ob das legal ist, bezweifeln z.B. die Verbraucherzentralen in vielen Fällen. Aber auch Amazon ist ein hervorragendes Beispiel für diese unsägliche Politik. Dort wird nicht nur die Sprachausgabe für den Kindle abgeschaltet (Amazon, der Kindle und die US-Verleger: Der Papst will nicht zu den Blinden sprechen (lassen)), sondern Amazon will auch verhindern, dass “fremde” E-Books auf den Kindle kommen und nimmt sich mitunter gar das Recht heraus, Nutzern den eigenen Kindle abzuschalten.

Das alles hat natürlich auch einen Vorteil: es bietet Chancen für Anbieter, die ihren Kunden ihre Freiheit lassen. Aber die Kunden müssen das auch wollen. Ich hoffe jedenfalls, bald eine Alternative zum iPhone zu finden. Dann wird es bei mir auch ausgemustert.

Foto von oskay unter CC-by

Die Versuchung ist inzwischen groß, Hinweise auf interessante Artikel nur noch zu twittern. Damit aber auch die zahlreichen Nicht-Twitter-Abhängigen auch noch was zum Lesen bekommen, hier ein Hinweis auf ein interessantes Interview mit dem Wirtschaftswissenschaftler Dietmar Harhoff bei telepolis, in dem er darlegt, warum die Schutzfristen des Urheberrechts eher verkürzt als verlängert werden sollten. Und er wehrt sich gegen Vorwürfe, die ihm nach seinem Vortrag bei der Urheberrechtskonferenz des BMJ gemacht wurden:

In der FAZ wurde Ihnen vorgeworfen, Sie würden bei Ihren Überlegungen zum Urheberrecht nicht offen legen, welche Größen Sie bei Ihrer Rechnung zugrunde legen.

Dietmar Harhoff: Das hat mich überrascht, denn ich hatte in meinem Berliner Vortrag auf die Quelle der Daten und die Modelle von Pollock hingewiesen. Die Ergebnisse kann jeder nachlesen. Die Aussage, die Schätzungen seien beliebig, ist Unfug. Es ist längst eine Binsenweisheit, dass die Schutzdauer im Urheberrecht ökonomisch nicht gerechtfertigt werden kann.

Ein Kollege schreibt:

> > AfP mahnt jetzt ab

Interessant.

> > Dazu ne Frage. Ein User läßt den RSS von Google News auf seiner Site einlaufen, ergo auch AFP und dpa-Meldungen. Dann wird er jetzt zur Kasse gebeten?

Wie immer: schwer zu sagen ;-) Zum einen sagt AFP ja selber: “Wir haben es nicht auf Blogger, Lehrer und Professoren abgesehen.”

Nun gut, das können sie sich auch irgendwann anders überlegen. Zum anderen: es gibt Seiten, die Nutzungsbedingungen für ihre RSS-Feeds haben. Dann gilt erstmal das, was da drin steht, etwa dass der Feed zwar für private Zwecke genutzt werden darf, aber nicht veröffentlicht. Was Google dazu sagt, weiß ich nicht; muss man mal nachschauen (habe aber gerade keine Zeit). Außerdem kann der Feed ja auch woanders herkommen (Yahoo News), dann gilt wieder was anderes.

Ob solche Bedingungen vor Gericht bestehen würden, steht auf einem anderen Blatt. Gegen Apple etwa läuft eine Klage des vzbv wegen der AGB für iTunes. In vielen AGB steht ganz schön viel Mist drin, der bei genauer Betrachtung nicht unbedingt astrein ist. Aber wenn man nicht der vzbv ist, will man auch nicht unbedingt gegen Google oder Yahoo oder Springer vor Gericht stehen.

Zum dritten: AFP geht gegen Texte vor, nicht gegen Links. Ist ein RSS-Feed-Snippet ein Text oder ein Link? AP und US-Verlage streiten mit Google über genau diese Frage, denn auch Google News veröffentlicht nur Snippets, keine Texte.

Weiterhin: die Frage, ob z.B. Nachrichten überhaupt urheberrechtlich geschützt sind, ist alles andere als klar. Hört sich überraschend an? Mag sein, aber Tatsachen an sich sind natürlich nicht schützbar (auch wenn das mancher gern anders hätte). Hat eine möglichst faktengetreue und präzise Darstellung einer Tatsache also die Schöpfungshöhe, die erreicht werden muss, damit es sich um ein Werk im Sinne des UrhG handelt? Eher nein. Bei Reportagen und Features, die auch von den Agenturen angeboten werden, ist das wahrscheinlich anders.

Wenn die dpa wirklich gegen die WAZ klagt, wäre das eine sehr spannende Auseinandersetzung. Sieht aber im Moment noch nicht so aus. (Und wenn doch, dann sollten sie sich Berater einkaufen, die nicht so ahnungslos sind wie dpa-Chef Herlyn: “Ich erinnere etwa an Matthias Döpfner, den Vorstandschef des Axel Springer Verlags, der die Idee des Copyrights und des Kopierschutzes auch für das Internet aufgebracht hat.” Ist klar, bisher gibt es kein Copyright im Internet, und Kopierschutz für Textinhalte ist auch eine Super-Idee…)

UPDATE: Ups, da hatte ich was verpasst. Offenbar hat dpa bereits rechtliche Schritte eingeleitet.

Aber, wie gesagt: der Ausschnitt allein, der durch den eingebundenen RSS-Feed erscheint, ist m.E. kein Werk, und damit nicht geschützt. Ob die berüchtigten Gerichte in Hamburg oder München, die von den Rechteinhabern in solchen Fällen  regelmäßig angerufen werden, das auch so sehen, weiß man natürlich vorher nicht…

Das wäre ja noch nix Besonderes, aber es gibt sie schön nach Fragen portioniert. Vorbildlich.

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