Ansgar Warner hat mich heute Vormittag zu vielen Fragen rund um eBooks befragt. Und nun steht das Interview bereits online:

Warum kann man ein Hörbuch kopieren, ein E-Book aber nicht? Darf Amazon die Bücher auf dem Kindle löschen? Wozu braucht Aristoteles DRM-Schutz? Urheberrecht im virtuellen Zeitalter gibt selbst Juristen so manches Rätsel auf. Die Macher von irights.info sind angetreten, eine Schneise durch den digitalen Rechte-Dschungel zu schlagen. E-Book-News sprach mit Projektleiter Matthias Spielkamp über alltägliche Risiken und Nebenwirkungen des elektronischen Lesens.

Hier ein Ausschnitt, in dem es darum geht, warum Nutzer Kopierschutz hassen, warum DRM mehr ist als Kopierschutz und welche ungeklärten Fragen sich beim Einsatz digitaler Wasserzeichen stellen. Den Rest gibt’s bei e-book-news.de.

Nach drei Wochen on the road ist es nicht immer leicht einzsuchätzen, was denn nun wirklich neu ist (vor allem, wenn diejenigen, die News veröffentlichen, kein Datum angeben), aber wenn ich mich nicht täusche, ist die  Ergänzende Mitteilung für Autoren, Verleger und andere Bücher-Rechteinhaber zum Google-Buch-Vergleich (PDF, 160 kb) gerade erst erschienen.

Das Wichtigste:

Diese Ergänzende Mitteilung soll nicht die ursprüngliche Mitteilung ersetzen, sondern sie nur ergänzen.
Diese Ergänzende Mitteilung erläutert:
1) Die inhaltlichen Änderungen des Ursprünglichen Vergleichs,
2) Ihre Rechte unter dem Geänderten Vergleich (siehe diese Ergänzende Mitteilung Seite 5), und
3) Das Datum der Fairness-Anhörung, die anberaumt wurde, um festzustellen, ob der Geänderte
Vergleich die endgültige Zustimmung erhalten sollte (siehe diese Ergänzende Mitteilung Seite 6).
WICHTIGE AKTUALISIERUNG:  Der Stichtag für die Anmeldung von Büchern und Beilagen zur Barzahlung
wurde vom 5. Januar 2010 auf den 31. März 2011 verschoben. Der Stichtag zur Entfernung von Google wurde vom
5. April 2011 auf den 9. März 2012 verschoben. (Der Stichtag zur Entfernung hinsichtlich der digitalen Kopien für
Bibliotheken bleibt beim 5. April 2011).

Diese Ergänzende Mitteilung soll nicht die ursprüngliche Mitteilung ersetzen, sondern sie nur ergänzen.

Diese Ergänzende Mitteilung erläutert:

1) Die inhaltlichen Änderungen des Ursprünglichen Vergleichs,

2) Ihre Rechte unter dem Geänderten Vergleich (siehe diese Ergänzende Mitteilung Seite 5), und

3) Das Datum der Fairness-Anhörung, die anberaumt wurde, um festzustellen, ob der Geänderte Vergleich die endgültige Zustimmung erhalten sollte (siehe diese Ergänzende Mitteilung Seite 6).

WICHTIGE AKTUALISIERUNG:  Der Stichtag für die Anmeldung von Büchern und Beilagen zur Barzahlung wurde vom 5. Januar 2010 auf den 31. März 2011 verschoben. Der Stichtag zur Entfernung von Google wurde vom 5. April 2011 auf den 9. März 2012 verschoben. (Der Stichtag zur Entfernung hinsichtlich der digitalen Kopien für Bibliotheken bleibt beim 5. April 2011).

Leider habe ich gerade keine Zeit, mir das Dokument genauer anzusehen, aber es werden sicher im Laufe der kommenden Tage etliche  Einschätzungen veröffentlicht werden. Hier ist das englische Original (PDF, 160 kb).

Ich habe heute folgenden Kommentar bei netzpolitik zur Meldung geschrieben, dass das Buch Reboot_D: Digitale Demokratie – Alles auf Anfang, herausgegeben von Ulrike Reinhard und Hendrik Heuermann, nun erhältlich ist:

Schön, dass das Buch unter CC zur Verfügung steht. Interessant ist, dass das PDF so lausig strukturiert ist, dass man es unmöglich für einen eReader tauglich machen kann. Es ist vielleicht Kritik an die falsche Adresse, weil das wahrscheinlich alles LowBudget ist, aber gerade bei solchen Projekten sollte man das bedenken. Es sei denn, es ist bedacht worden: als DRM…

Die DRM-Bemerkung war nur halb ernst gemeint, aber immerhin hätte es eine Motivation gegeben, die ich nicht unbedingt verwerflich gefunden hätte: bei einem Dual-Licensing-Modell dafür zu sorgen, dass das Buch einen größeren Nutzen hat. Ulrike Reinhard sagt mir aber, dass das nicht der Fall ist, sondern (wie ich ja auch vermutet hatte) der Tatsache geschuldet ist, dass sich niemand damit auskennt und auch keiner dran gedacht hatte. Jedenfalls würde sie es gern auch als eBook-Format anbieten, weiß aber nicht, wie.

Ich weiß es auch nicht, sondern nur, dass die zum PDF gemachte Quark-Xpress-Version einen ganz tollen Formatierungszauber hinlegt:

d-eBook

Aber es wäre doch gelacht, wenn man Ulrike nicht helfen könnte, oder? Tipps und sachdienliche Hinweise bitte in den Kommentaren! Und vorab schon mal vielen Dank.

Für diejenigen, die mir nicht bei Twitter folgen, eine Liste meiner Lesempfehlungen (gibt’s für sowas ein Tool oder einen Dienst? – Hinweise bitte in den Kommentaren):

beger

Gabriele Beger, Vorsitzende des Deutschen Bibliotheksverbands und Direktorin der Staatsbibliothek Hamburg, auf dem Podium "Zwischen Daseinsvorsorge und Monopolbildung: Wie regeln wir den Zugang zu Wissen?" Rechts Arnd Haller, Jutsiziar bei Google, links icke. (Foto: stephan-roehl.de)

Die Tagung zum Google Settlement ist vorbei. Sie war ein großer Erfolg (etwa 200 Besucher, viele Medienvertreter anwesend, viel Lob von den Anwesenden) und ein kleiner Misserfolg (man ist nicht viel schlauer als vorher). Ob man den Misserfolg des mangelnden Erkenntnisgewinns hätte verringern können, ist immer schwer zu beantworten. Die Veranstaltung war absichtlich als das Gegenteil einer Expertendiskussion konzipiert, da bleiben Details zwangsläufig, aber eben auch notwenig auf der Strecke. Und die Komplexität eines solchen Themas an einem Tag voller Diskussionen zugleich durchdringen und zugleich vermitteln zu wollen, wäre ohnehin Hybris.

Aber ich hoffe, dass wir mit einem Ziel erfolgreich gewesen sind: zu zeigen, dass das Thema mehr Facetten hat, als uns einige fehl geleitete Professoren, Verleger und Schriftsteller glauben machen wollen, die einen Appell unterzeichnet haben, den der größte Teil von ihnen nicht verstanden hat. Die Tatsache, dass wir uns eine Absage nach der anderen eingefangen haben von denen, die wir gebeten haben, die Positionen des Appells zu vertreten, spricht Bände.

Hier Ilja Brauns heldenhafte Live-Zusammenfassung der Diskussion.

Hinweise auf weitere Berichte bitte als Kommentar hinterlassen!

In der vergangenen Woche war ich beim Virtual-Goods-Workshop in Nancy und habe dort Bill Rosenblatt zum ersten Mal im meatspace getroffen. Rosenblatt ist einer der bekanntesten Experten für DRM-Systeme. Er ist Autor des Buches “Digital Rights Management: Business and Technology” und bloggt unter Copyright and Technology. Bill arbeitete für Sun Microsystems und große US-Verlage wie McGraw-Hill und Times Mirror, bevor er sein eigenes Beratungsunternehmen Giantsteps gründete.

Es wurde ein sehr ausführliches Interview (24.000 Zeichen), weshalb es auch so lange gedauert hat, bis es fertig war. Nun ist es in voller Länge bei Golem.de erschienen. Bill erklärt darin, warum DRM nicht gleichbedeutend mit Kopierschutz ist, weshalb DRM eine Zukunft in sozialen Netzwerken hat, welche Fehler die Buchbranche macht und warum Creative Commons ein guter Partner für DRM ist.

Den Teil, in dem ich ihn zur Rolle von DRM bei Google Books und Geschäftsmodellen mit Büchern befrage, gibt es nun hier auch als Audio-Datei. Die Tonqualität ist nicht besonders gut, weil ich als Aufnahmegerät das iPhone genutzt habe (mit iTalk Lite – dafür ist sie allerdings hervorragend). Das Gespräch (auf Englisch) dauert 30 Minuten.

 
icon for podpress  Bill Rosenblatt on DRM and Google Books: Play Now | Play in Popup | Download

UPDATE 21. Sept.: Auf meine Nachfrage, ob ich seine Aussagen korrekt dargestellt habe, merkt Christoph Bläsi an, dass „man sagen könnte [...], dass durch die Nachzeichnung im Detail vielleicht meine Hauptthesen etwas aus dem Fokus geraten“. Daher hier noch einmal explizit, wie von ihm selbst zusammengefasst:

  • In bestimmten Funktionen und in bestimmten „Formen“ wird das Buch noch lange kein Auslaufmodell sein.
  • Die Verbreitung von E-Books wird keine nennenswerten Auswirkungen auf Literatur und Literaturrezeption haben.
  • Es gibt natürlich und zum Glück erkennbare Tendenzen zu neuen Formen von Literatur und Literaturrezeption – aber diese spielen sich eher um andere mobile Geräte und um  „vollfunktionale“ Rechner ab.

Ab hier das ursprüngliche Posting:

Auf der Tagung Literatur2.0 der evangelischen Akademie Loccum hat der Mainzer Buchwissenschaftler Christoph Bläsi einen sehr interessanten Vortrag zum Thema eBooks gehalten. Da ich nicht auf das Tagungsprotokoll warten will, hier einige Stichworte.

Bläsi fragt: Ist das Buch ein Auslaufmodell? – und antwortet:

In den Naturwissenschaften (und der Medizin) spielt Gedrucktes für Originalarbeiten schon jetzt praktisch nur noch als Abrechnungseinheit und Archivierung einen Rolle, am ehesten noch in der Form von Lehrbüchern, d.h. in der Ausbildung.
Wie sieht es aus mit dem Buch als „performativer Langtext“ bzw. „long-form narrative for immersive reading“ (zwei Versuche, das belletristische Buch besser zu definieren)?

Zwei Antworten:

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