Nach drei Wochen on the road ist es nicht immer leicht einzsuchätzen, was denn nun wirklich neu ist (vor allem, wenn diejenigen, die News veröffentlichen, kein Datum angeben), aber wenn ich mich nicht täusche, ist die  Ergänzende Mitteilung für Autoren, Verleger und andere Bücher-Rechteinhaber zum Google-Buch-Vergleich (PDF, 160 kb) gerade erst erschienen.

Das Wichtigste:

Diese Ergänzende Mitteilung soll nicht die ursprüngliche Mitteilung ersetzen, sondern sie nur ergänzen.
Diese Ergänzende Mitteilung erläutert:
1) Die inhaltlichen Änderungen des Ursprünglichen Vergleichs,
2) Ihre Rechte unter dem Geänderten Vergleich (siehe diese Ergänzende Mitteilung Seite 5), und
3) Das Datum der Fairness-Anhörung, die anberaumt wurde, um festzustellen, ob der Geänderte
Vergleich die endgültige Zustimmung erhalten sollte (siehe diese Ergänzende Mitteilung Seite 6).
WICHTIGE AKTUALISIERUNG:  Der Stichtag für die Anmeldung von Büchern und Beilagen zur Barzahlung
wurde vom 5. Januar 2010 auf den 31. März 2011 verschoben. Der Stichtag zur Entfernung von Google wurde vom
5. April 2011 auf den 9. März 2012 verschoben. (Der Stichtag zur Entfernung hinsichtlich der digitalen Kopien für
Bibliotheken bleibt beim 5. April 2011).

Diese Ergänzende Mitteilung soll nicht die ursprüngliche Mitteilung ersetzen, sondern sie nur ergänzen.

Diese Ergänzende Mitteilung erläutert:

1) Die inhaltlichen Änderungen des Ursprünglichen Vergleichs,

2) Ihre Rechte unter dem Geänderten Vergleich (siehe diese Ergänzende Mitteilung Seite 5), und

3) Das Datum der Fairness-Anhörung, die anberaumt wurde, um festzustellen, ob der Geänderte Vergleich die endgültige Zustimmung erhalten sollte (siehe diese Ergänzende Mitteilung Seite 6).

WICHTIGE AKTUALISIERUNG:  Der Stichtag für die Anmeldung von Büchern und Beilagen zur Barzahlung wurde vom 5. Januar 2010 auf den 31. März 2011 verschoben. Der Stichtag zur Entfernung von Google wurde vom 5. April 2011 auf den 9. März 2012 verschoben. (Der Stichtag zur Entfernung hinsichtlich der digitalen Kopien für Bibliotheken bleibt beim 5. April 2011).

Leider habe ich gerade keine Zeit, mir das Dokument genauer anzusehen, aber es werden sicher im Laufe der kommenden Tage etliche  Einschätzungen veröffentlicht werden. Hier ist das englische Original (PDF, 160 kb).

Wer die Überschrift liest und einen Schrecken bekommt, weil er denkt, ich habe jetzt auch den Heidelberger Appell unterzeichnet, der kann beruhigt sein. Ich habe die sinnlose Gegenüberstellung nur verwendet, weil die WELT es auch macht:

umfrage-WELT

Beam me up, Scotty, there’s no intelligent life on this planet.

Eigentlich hatte Hendrik Werner einen erstaunlich differenzierten Artikel über die Petition zu Open Access geschrieben – und dann haut ihm die (Online-)Redaktion diese idiotische Umfrage in die Seite. Klick mich oder ich schlag Dich. An Werners Stelle würde ich die Kollegen mal schnell ins Gebet nehmen.

Ich erspare mir jetzt zu erläutern, warum niemandes Urheberrechte in Gefahr sind, der seine Werke Open Access zugänglich macht. Das habe ich oft genug getan. Wer’s nicht weiß, aber interessiert ist, der lese den Wikipedia-Eintrag.

Ach ja: Hier geht’s zur Petition.

Bin endlich dazu gekommen, eine Twitter-Liste zum Thema Urheberrecht zu erstellen. Vorschläge für weitere Twitterer bitte hier in den Kommentaren. Danke!

liste-urheberrecht

Für diejenigen, die mir nicht bei Twitter folgen, eine Liste meiner Lesempfehlungen (gibt’s für sowas ein Tool oder einen Dienst? – Hinweise bitte in den Kommentaren):

Es ist es wie immer bei diesen Dingen: jemand (in diesem Fall Angela Merkel) sagt mit Verve etwas, durch den ein bestimmter Eindruck erweckt werden soll, aber bleibt dabei so vage, dass man es nicht falsch nennen kann, obwohl es nicht richtig ist.

Merkel sagt in ihrem Vodcast: “Deshalb lehnen wir es ab, dass ohne jeden urheberrechtlichen Schutz die Bücher einfach eingescannt werden, wie dies von Google gemacht wird.” Was soll das heißen? Dass die Bücher nach dem Scannen nicht mehr urheberrechtlich geschützt sind? Das stimmt nicht, aber das sagt sie so nicht. Dass Google Urheberrechte verletzt? Das stimmt nicht, aber das sagt sie ebenfalls so nicht.

Es ist ungeklärt, ob die Bücher-Digitalisierung gegen US-Recht verstößt. Google sagt nein, Verleger- und Autorenverband sagen ja. Das Verfahren wird nur dann zu Ende geführt (und damit entschieden, ob die Digitalisierung gegen US-Recht verstößt oder nicht), wenn der Vergleich platzt.

Würden in Deutschland Bücher digitalisiert, die urheberrechtlich geschützt sind, ohne die Rechteinhaber um Erlaubnis zu bitten, wäre das ein Verstoß gegen das Urheberrecht. Nur gilt deutsches Recht in den USA nicht.

Dass in Zeiten des Internets Landesgrenzen besonders dann an Bedeutung verlieren, wenn es um digitale Güter geht, ist allerdings ebenso unbestritten. Google sagt, Nicht-US-Nutzer werden nicht auf die Bücher zugreifen können, die noch urheberrechtlich geschützt sind. Damit blieben deutsche Nutzer außen vor.

Nun kann man diese Sperren relativ leicht umgehen. Und es ist zwar grotesk, dass das Bundesjustizministerium in seinem Amicus-Curiae-Brief an das US-Gericht diese Möglichkeit des Umgehens als Argument *gegen* das Settelment verwendet, während es beim Zugangserschwerungsgesetz angeblich nur *schwerpädophile* Nutzer sind, die die Sperren leicht umgehen können. Allerdings ist es ja so, dass es als Argument für die Rechtfertigung des Zugangserschwerungsgesetzes schwach ist, also sollte man es nicht stark machen, wenn es um Google geht. Dann würde man genau das tun, was die Bundesregierung tut: ohne Rücksicht auf Fakten argumentieren.

Die Frage, die sich mir stellt: Was sind wir nun – eine Nation von Schwerpädophilen, oder von Schwerbibliophilen? Nach Ansicht der Bundesregierung offenbar beides.

Bei der Tagung zu Google Books hatte ich in meiner Einfürhung noch gescherzt:

Jetzt steht im Programm: Einführung. Also jetzt werde ich Ihnen jetzt eine Stunde lang erläutern, was meine Ansicht zum Google Book Settlement ist. Nein. Natürlich nicht. Das hat mir Jan Engelmann verboten, und da er hier der Hausherr ist, muss ich mich dem natürlich fügen. Es hätte aber auch ohnehin keinen Zweck, weil ich längst den Überblick verloren habe.

Warum?

Ich gebe Ihnen kurzes Beispiel: es gibt mehr als 400 Eingaben bei US-Gericht in New York. Die könnten unterschiedlicher nicht sein:

Die US-Vereinigung der Menschen mit Behinderungen, AAPD, ist dafür, dass das Settlement wie vorgelegt beschlossen wird, denn es sei gut für Nutzer. Der Internationaler Bibliotheksverband, IFLA, möchte, dass es verändert wird, denn in der aktuellen Form sei es schlecht für die Nutzer.

Die Britische Verwertungsgesellschaft ALCS sagt, es ist gut für die Rechteinhaber. Die Verlegerverbände Deutschlands, der Schweiz, Österreichs und Schwedens finden, es sei schlecht für die Rechteinhaber.

Eine Gruppe von Professoren für Kartellrecht und Ökonomie der USA unterstützt das Settlement, da es gut für den Wettbewerb sei. Microsoft, Yahoo und Amazon sind dagegen der Ansicht, es ist schlecht für den Wettbewerb.

Der zuständige Richter Denny Chin hat vor kurzem erst im Rampenlicht gestanden, weil er den Milliardenbetrüger Bernie Maddoff zu 150 lebenslang Gefängnis verurteilt hat. Jetzt muss er selber sich offenbar den Rest seines Lebens mit dem Book-Settlement beschäftigen. Man weiß nicht, was schlimmer ist.

Damit das nicht passiert, hat Chin die beteiligten Parteien offenbar dazu verdonnert, sich nicht ganz so viel Zeit zu lassen. Der neue Termin, zu dem die überarbeitete Version der Einigung vorliegen muss, ist nun der 9. November, berichtet die New York TImes.

Wenn es für Chin gut läuft, schaut er sich den Fall ohnehin bald von oben an. US-Präsident Obama hat ihn für einen Sitz im Berufungsbgericht nominiert. Nun hat Chin also auch noch einen persönlichen Grund, dafür zu sorgen, dass das Settlement am Ende genehmigt wird. Denn sonst sieht hat den Fall womöglich in der Berufungsinstanz wieder auf dem Tisch.

beger

Gabriele Beger, Vorsitzende des Deutschen Bibliotheksverbands und Direktorin der Staatsbibliothek Hamburg, auf dem Podium "Zwischen Daseinsvorsorge und Monopolbildung: Wie regeln wir den Zugang zu Wissen?" Rechts Arnd Haller, Jutsiziar bei Google, links icke. (Foto: stephan-roehl.de)

Die Tagung zum Google Settlement ist vorbei. Sie war ein großer Erfolg (etwa 200 Besucher, viele Medienvertreter anwesend, viel Lob von den Anwesenden) und ein kleiner Misserfolg (man ist nicht viel schlauer als vorher). Ob man den Misserfolg des mangelnden Erkenntnisgewinns hätte verringern können, ist immer schwer zu beantworten. Die Veranstaltung war absichtlich als das Gegenteil einer Expertendiskussion konzipiert, da bleiben Details zwangsläufig, aber eben auch notwenig auf der Strecke. Und die Komplexität eines solchen Themas an einem Tag voller Diskussionen zugleich durchdringen und zugleich vermitteln zu wollen, wäre ohnehin Hybris.

Aber ich hoffe, dass wir mit einem Ziel erfolgreich gewesen sind: zu zeigen, dass das Thema mehr Facetten hat, als uns einige fehl geleitete Professoren, Verleger und Schriftsteller glauben machen wollen, die einen Appell unterzeichnet haben, den der größte Teil von ihnen nicht verstanden hat. Die Tatsache, dass wir uns eine Absage nach der anderen eingefangen haben von denen, die wir gebeten haben, die Positionen des Appells zu vertreten, spricht Bände.

Hier Ilja Brauns heldenhafte Live-Zusammenfassung der Diskussion.

Hinweise auf weitere Berichte bitte als Kommentar hinterlassen!

In der vergangenen Woche war ich beim Virtual-Goods-Workshop in Nancy und habe dort Bill Rosenblatt zum ersten Mal im meatspace getroffen. Rosenblatt ist einer der bekanntesten Experten für DRM-Systeme. Er ist Autor des Buches “Digital Rights Management: Business and Technology” und bloggt unter Copyright and Technology. Bill arbeitete für Sun Microsystems und große US-Verlage wie McGraw-Hill und Times Mirror, bevor er sein eigenes Beratungsunternehmen Giantsteps gründete.

Es wurde ein sehr ausführliches Interview (24.000 Zeichen), weshalb es auch so lange gedauert hat, bis es fertig war. Nun ist es in voller Länge bei Golem.de erschienen. Bill erklärt darin, warum DRM nicht gleichbedeutend mit Kopierschutz ist, weshalb DRM eine Zukunft in sozialen Netzwerken hat, welche Fehler die Buchbranche macht und warum Creative Commons ein guter Partner für DRM ist.

Den Teil, in dem ich ihn zur Rolle von DRM bei Google Books und Geschäftsmodellen mit Büchern befrage, gibt es nun hier auch als Audio-Datei. Die Tonqualität ist nicht besonders gut, weil ich als Aufnahmegerät das iPhone genutzt habe (mit iTalk Lite – dafür ist sie allerdings hervorragend). Das Gespräch (auf Englisch) dauert 30 Minuten.

 
icon for podpress  Bill Rosenblatt on DRM and Google Books: Play Now | Play in Popup | Download

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat mir in einem Schreiben mitgeteilt, dass sie versuchen wird, zur Tagung Enteignung oder Infotopia? Google Books und die Zukunft des Wissens von iRights.info, Böll-Stiftung und Goethe-Institut am 2. Oktober zu kommen. Die Ministerin schreibt

Wie Sie wissen, bereitet mir der bei einem New Yorker Gericht anhängige Rechtsstreit um die Google-Buch-Suche Sorgen, und ich habe gerade einen Amicus Curiae-Schriftsatz dort eingereicht und die Einwände und Bedenken aus deutscher Sicht gegen den im Raum stehenden Vergleich vorgebracht. die Veranstaltung der Heinrich-Böll-Stiftung, des Goethe-Instituts und von iRights.info wird kurz vor dem sogenannten Fairness-Hearing am 7. Oktober 2009 stattfinden und lässt damit eine sehr spannende Diskussion erwarten. Ich habe mir den Termin notiert und werde versuchen, zu Ihnen zu kommen.

Es ist klar, dass Zypries’ Teilnahme vom Ausgang der Bundestagswahl abhängt, die fünf Tage vor der Konferenz stattfindet – und davon, wie mögliche Koalitionsverhandlungen ablaufen werden. Dennoch ist Ihre Ankündigung natürlich eine freudige Nachricht, und wir hoffen sehr, dass sie auch tatsächlich kommen kann. Anmeldung zur Tagung hier.

alle

Ab sofort kann man sich zur Tagung Enteignung oder Infotopia? Google Books und die Zukunft des Wissens anmelden. Zum Formular geht’s hier. Wir rechnen mit einem vollen Haus, daher sollten Interessierte keine Zeit verlieren.

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