Nicht viel los bei immateriblog.de in letzter Zeit. Das liegt unter anderem daran, dass ich eine sehr spannende Veranstaltung vorbereite, auf die ich hier wenigstens hinweisen sollte:

Stars der internationalen Mashup-Szene treffen auf Filmemacher, deren Filme nicht gezeigt werden dürfen, und auf solche, deren Projekte aus rechtlichen Gründen gar nicht erst verwirklicht werden konnten: eine interessante Mischung, zu erleben beim Symposium Verbotene Filme am 9. und 10. September 2010 in Berlin – veranstaltet von iRights.info und der Deutschen Kinemathek.

Bannder für das Symposium Verbotene Filme von iRights.info und Deutscher Kinemathek

Wir (iRights.info) sind dabei zuständig für den Teil Filme, die es gar nicht geben dürfte (Remixes und Mashups) – neben anderen mit Peter Conheim von der Künstlergruppe Negativland, die durch einen öffentlichkeitswirksamen Rechtsstreit mit U2 bekannt wurde, und dem Schweden Johan Söderberg, der mit seinem Liebesduett Endless Love zwischen George W. Busch und Tony Blair bei YouTube Aufmerksamkeit erregt hat. Außerdem dabei: die Künstlerinnen Eliza Kreisinger und Susanne Gerber, Kuratorin Kathrin Becker vom Video-Forum des NBK, Stefan Eckel von der Künstlergruppe reproducts.de.

Hier geht’s zum detaillierte Programm.

Bitte schnell anmelden, es ist schon sehr voll:

Organisation: Marc Thümmler
symposium-recht [at] deutsche-kinemathek [Punkt] de
Telefon: +49 (0)30 300 903-0
Fax: +49 (0)30 300 903-13

Telefon: +49 (0)30 300 903-0
Fax: +49 (0)30 300 903-13

Hier endlich die Präsentation, die ich als (vorgezogene) After Dinner Lecture am 18. August 2010 bei der Summer Academy des Internationalen Instituts für Journalismus gehalten habe. Es ging darum, wie Social Media in Konfliktsituationen genutzt werden. Sind sie immer hilfreich, treiben sie die Entwicklung im positiven Sinne voran, ermöglichen sie gar erst – oder sind sie schädlich, weil sie eine Wirkung vorgaukeln, die gar nicht exisitiert, Menschen von “echtem”, wirkungsvollem und gefährlichem Protest abhalten und sogar authoritären Regimes eine größere Kontrolle denn je ermöglichen? Zum Download als PDF (9,5 MB).

Man könnte es eine salomonische Entscheidung nennen – oder einen Kotau vor der EU-Kommission: Der Ombudsmann der EU hat nach einer Beschwerde der FFII entschieden, dass Bürger zwar ein Interesse an Information zur geplanten, stark umstrittenen Urheberrechtsrichtlinie ACTA haben, aber kein Recht darauf. Das berichtet die FFII in einer Presserklärung, die noch nicht online ist (ah, jetzt doch):

According to the EU Ombudsman, citizens have a clear interest in being informed about the Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA). Despite this, he concludes for formal reasons that there was no maladministration by the Council of the European Union when it denied access to the ACTA documents. The Foundation for a Free Information Infrastructure (FFII) had filed a complaint with the Ombudsman concerning the Council’s refusal to grant access to ACTA documents.

Der Ombudsmann argumentiert, dass das Verfahren, das dazu dient, ACTA einzuführen, selbst formal kein Gesetzgebungsprozess ist und daher nicht die Regeln für einen Gesetzgebungsprozess gelten (die z.B. bedeuten würden, dass entsprechende Unterlagen veröffentlicht werden müssen).

Die FFII wertet diese Einschätzung als Schlupfloch, um Gesetze (in diesem Fall eine überstaatliche Richtlinie) zu erlassen, ohne dass die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben zu überprüfen, wie es dazu kam. Dieses Vorgehen verstoße auch gegen das Wiener Übereinkommen, das besage, dass die Historie eines Vertrags eine Rolle bei seiner Auslegung spiele. Ohne vollständige Transparenz müssten die Parlamente (der ACTA-Unterzeichnerstaaten) einem Vertrag zustimmen, dessen Gehalt sie nicht kennen:

“This is a loophole, it is possible to force legislation upon democracies while the public can not scrutinize all documents. The EU legislation on access to documents needs to be repaired. In the meantime, parliaments should not accept the usage of this loophole. The Vienna Convention on the Law of Treaties stipulates that the history of a treaty plays a role in the interpretation of that treaty. Without full disclosure, parliaments will have to decide on a proposal with unknown aspects, a dark horse.”

Die vollständige Meldung (Englisch):

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Dass die Presseverleger ziemlich durcheinander sind, wenn es um ihre Forderung nach einem Leistungsschutzrecht geht, merkt man an dem Unsinn, den sie dazu beständig verzapfen. Wen es interessiert zu erfahren, dass diese Idee nicht nur unsinnig, sondern auch gefährlich ist, kann sich die iRights.info-Analyse dazu durchlesen.

Jetzt aber setzen die Verleger noch eins drauf, und ihre Dreistigkeit ist geradezu bewundernswert. Das Handelsblatt veröffentlichte (online) eine Meldung der dpa, in der über Flipboard berichtet wird, zu dem die “Zeitungsverleger die Frage nach dem Urheberrecht aufgeworfen” sehen. Was es genau bedeutet, dass sie diese Fragen aufgeworfen sehen, erfährt man aus dem Artikel nicht. Das wäre auch zu viel verlangt, denn es würde bedeuten, dass die Verlage diese rechtlichen Probleme benennen könnten. Aber auf die Idee, danach mal zu fragen, kommt man bei der dpa offensichtlicht nicht.

Muss man aber auch nicht, denn für klare Verhältnisse sorgt ja demnächst das Justizministerium. Obwohl, was heißt schon demnächst? Bei den Verlagen geht man offenbar davon aus, dass das Leistungsschutzrecht bereits Realität ist. Wie sonst wäre der folgende Satz zu erklären:

Das erklärte der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (Bdzv) am Donnerstag zu einer Anfrage der Nachrichtenagentur dpa. “Für die Anbieter dieser Inhalte im Internet sind allerdings Fragen des Urheberrechts und des Leistungsrechtsschutzes zu klären.”

Nein, könnte man einwerfen, Fragen des Leistungsrechtsschutzes, äh, Leistungsschutzrechts (ok, man kann nicht erwarten, dass der BDZV weiß, wie das heißt, von dem sie nicht begründen können, dass sie es fordern) sind nicht zu klären. Denn es gibt kein Leistungsschutzrecht für Presseverlage.

Man fragt sich, worüber man sich mehr wundern soll: Über die Frechheit, mit der der BDZV agiert (wobei einen eigentlich nichts wundern sollte bei einem Verband von Zeitungsverlegern, der aktiv gegen die Pressefreiheit eintritt),  oder die Dummheit/Frechheit/Käuflichkeit der dpa, die diesen Unsinn einfach weiter verbreitet.

Ach ja, das ist natürlich der von den Verlagen unter so großen Schwierigkeiten finanzierte Qualitätsjournalismus, mit dem wir es hier zu tun haben, und der geschützt werden muss, indem ein Leistungsschutzrecht eingeführt wird. Oder ein Leistungsrechtsschutz. Oder so. Aber Moment – haben wir den nicht schon? Oder das? Äh…

Die Lobbying-Gruppe ICOMP (Selbstbeschreibung: “die Initiative für einen wettbewerbsfähigen Online-Markt”) hat ein neues White Paper veröffentlicht. Titel: Geistiges Eigentum im Internet: Die Suche nach nachhaltigen Geschäftspraktiken. Nach eigener Auskunft  handelt es von den “Möglichkeiten der Zusammenarbeit von Politik und Wirtschaft zum Schutz der Anreize für Kreativität und Handel im Internet”. (Deutsch – PDF, 1,4 MB | English – PDF, 952 kb).

Bereits seit einigen Jahren mischt ICOMP in der Debatte mit, als Sprachrohr der Content-Industrie. Ich hatte darüber in meinem Artikel Die Lobbyisten der Unfreiheit berichtet (Message – Internationale Zeitschrift für Journalismus, 4/2009):

Beim Bundesjustizministerium ist zu diesem Zeitpunkt die Forderung nach einem Leistungsschutzrecht bereits bekannt. Der Springer-Verlag hatte sie wiederholt ins Spiel gebracht, etwa bei der Tagung »Digitale Revolution – Chance oder Bedrohung für die Kreativwirtschaft« am 5. Februar 2009. Veranstaltet wurde die Konferenz von der Europa-Union, einer Organisation zur Förderung der europäischen Idee, und ICOMP, der »Initiative for a Competitive Online Marketplace« (Initiative für einen wettbewerbsfähigen Online-Markt).

Als Sekretariat der ICOMP agiert die PR-Agentur Burson Marsteller, die bereits die Belange der Regierungen Nigerias während des Biafra-Kriegs vertrat, Indonesien nach den Massakern in Ost-Timor beriet und für Rumänien während der Ceausescu-Diktatur arbeitete. ICOMP ist nach eigenen Angaben »eine Industrie-Initiative für Organisationen und Unternehmen, die im Internet-Geschäft tätig sind, vor allem Online-Verlage und -Werbetreibende, Internet-Service- und Netzwerk-Provider und Agenturen für Online-Werbung«.

Das zur Einordnung. Ich habe das Papier noch nicht gelesen, aber es ist sicher ganz gut zu wissen, woher es kommt, damit man die Argumente entsprechend einordnen kann.

Als Sekretariat der ICOMP agiert PR-Agentur Burson Marsteller, die bereits die Belange der Regierungen Nigerias während des Biafra-Kriegs vertrat, Indonesien nach den Massakern in Ost-Timor beriet und für Rumänien während der Ceausescu-Diktatur arbeitete. ICOMP ist nach eigenen Angaben »eine Industrie-Initiative für Organisationen und Unternehmen, die im Internet-Geschäft tätig sind, vor allem Online-Verlage und -Werbetreibende, Internet-Service- und Netzwerk-Provider und Agenturen für Online-Werbung«

breitband

Im Mittelpunkt der Sendung standen heute Nachrichten und der Umgang mit Meldungen. Dabei ging es auch um die so genannte Berliner Rede zum Urheberrecht der Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, in der sie sich am Montag zum Leistungsschutzrecht geäußert hatte, und das Strategiepapier der Verlegerverbände, das gestern seinen Weg zu netzpolitik.org gefunden hat. Moderator Philip Banse fragte mich, was ich davon halte. Die komplette Sendung steht als MP3 (25 MB) zur Verfügung; das Segment zum Leistungsschutzrecht beginnt bei Minute 21:45. Das Interview mit mir als Einzelstück gibt’s hier (MP3, 3,1 MB).

Mein Vortrag vom Publishers Forum am 26. April in Berlin ist jetzt bei Kress hinter einer Bezahlschranke verschwunden. Es ist das gute Recht der Betreiber, damit so umzugehen, aber wie so oft zeigt sich, dass Autoren und Verlage nicht zwangsläufig die gleichen Interessen haben. Ich will ja, dass er gelesen werden kann (und ärgere mich darüber, dass alle Links jetzt zu Kress führen und man dort den Eindruck bekommt, der Vortrag steht nicht mehr zur Verfügung). Daher hier noch einmal der volle Text.

Newspaper man

Newspaper man at Germantown Ave and Creshiam Valley Drive. Early 90's. Scanned. (c) Ed Stevenson (http://www.flickr.com/people/estevenson/), CC by-nc 2.0

02.05.2010

Eine Hand voller Content

Seit etwas mehr als zehn Jahren unterrichte ich an Journalistenschulen, in Volontärskursen und an Universitäten Journalismus. Und obwohl es dabei in den allermeisten Fällen nicht um Ethik des Journalismus oder vergleichbar Grundsätzliches geht, sondern um so profane, praxisrelevante Themen wie Recherche oder Online-Journalismus, kommt doch immer wieder die Frage auf, welche Aufgabe der Journalismus hat oder haben sollte, welche Motivation Journalisten antreibt, ihren Job zu machen.

Darauf gibt es viele schlaue Antworten: Man kann vom Journalismus als der vierten Gewalt im Staat sprechen, die die anderen drei kontrollieren soll, von der Wächterfunktion, die er übernimmt, um in einem System der Checks and Balances dafür zu sorgen, dass die Gewaltenteilung funktioniert.

Man kann aber auch sagen, und manchmal tue ich das: Lesen Sie Rafik Schamis Buch “Eine Hand voller Sterne“, dann wissen Sie es. Read more

Auch, wenn ich schon zahllose gute Texte von ihr gelesen habe (unter anderem diesen genialen Evergreen), finde ich es doch immer wieder erstaunlich, mit welch eleganter Genauigkeit Kathrin Passig Phänomene der sich rasant ändernden Welt Digitaliens beschreibt, analysiert und erklärt. In ihrer aktuellen Internetkolumne für den Merkur hat sie sich des Themas Empfehlungssyteme / kollaboratives Filtern angenommen. Und schreibt (unter andere in ihrem langen, lesenswerten Text):

Auch für den Einzelnen ist das Verallgemeinern des eigenen Geschmacks verlockend. Der Song, der mich so glücklich macht, muss diesen Effekt doch sicher auch für alle anderen haben. Selbst erfahrene Nutzer von Empfehlungssystemen, die genau wissen müssten, dass es zwischen ihren Geschmacksnachbarn und Freunden keine nennenswerten Überschneidungen gibt, sitzen dieser Illusion immer wieder auf und lassen sich zum Aussprechen von Kauf-, Lese- oder Anhörbefehlen »an alle« hinreißen. Schließlich geht ein Teil des Problems auch schlicht auf das Festhalten an vertrauten Modellen zurück. »Das Netz quillt über mit Informationen – wir organisieren die Rangreihenfolge. Das ist die Leistung, die wir bringen«, erklärte Christoph Keese, Journalist und Lobbyist der Axel Springer AG, im März 2010. Es gibt diese allgemeingültige Rangreihenfolge nicht, und dass Redaktionen eine Weile so tun durften, als gebe es sie, beruhte auf einem Mangel an besseren Lösungen, der mittlerweile behoben ist.

Dann hätte man zwar noch immer keine Lösung, würde aber einer Pseudolösung weniger hinterher rennen und könnte die dabei verschwendete Energie sinnvoller einsetzen.

Am Freitag haben wir bei iRights.info die Entwürfe der Verleger und Journalistengewerkschaften dju und DJV zum Leistungsschutzrecht veröffentlicht, inklusive einer ausführlichen Analyse. Inzwischen gibt es etliche Reaktionen:

Auch zwei Interessenverbände haben sich zu Wort gemeldet:

In Österreich ist die Diskussion inzwischen ebenfalls angekommen:

Eine ausführliche Linkliste mit älteren Beiträgen zum Leistungsschutzrecht – Verlegerpsositionen, Gutachten, Interviews etc. – gibt’s im Beitrag zur Podiumsdiskussion zum LSR bei der Böll-Stiftung.

Hier noch die Video-Aufzeichnung der Diskussion ums Leistungsschutzrecht bei der re:publica:

Nun ist heute die Hölle los bei iRights.info, und ich bin den halben Tag offline. So ist es eben manchmal. Daher kopiere ich hier einfach den Beitrag von der iRights.info-Kollegin Valie Djordjevic:

Der Redaktion von iRights.info liegt ein Gesetzesentwurf für das Leistungsschutzrecht für Presseverleger vor. Die Debatte darüber wird seit vielen Monaten intensiv geführt – auch bei iRights.info. Das der Redaktion vorliegende Dokument enthält einen konkreten Formulierungsvorschlag der Presseverleger sowie Änderungsvorschläge der Gewerkschaften DJV und dju/ver.di. iRights.info kommentiert exklusiv in einer ersten Analyse.

Der Entwurf kann nach Meinung der iRights.info-Redaktion die Kritik, die in der Diskussion gegen ein solches Leistungsschutzrecht vorgebracht wurde, nicht entkräften. Die Gefahr, dass die Rechte von Nutzern und Urhebern dadurch unverhältnismäßig eingeschränkt werden, bleibt bestehen.

Im Fazit heißt es:

Beide Entwürfe sind nicht nur unausgegoren. Sie räumen auch die im Vorfeld geäußerten Bedenken der Kritiker eines Verleger-Leistungsschutzrechts in keiner Weise aus, machen zudem nicht deutlich, wie ein solches Recht überhaupt gerechtfertigt werden kann. Würde der Gesetzgeber diesen Forderungen Folge leisten, würde das unweigerlich zu einer nie da gewesenen Rechtsverwirrung führen und die Berichterstattung und Informationsvermittlung sowie -beschaffung in einer Weise beeinträchtigen, die bislang nur in Ansätzen absehbar ist. Die Entwürfe machen mehr als deutlich, dass die vielfältigen Kollateralschäden mit gesetzlichen Formulierungen nicht vermieden werden können. Sie sind vielmehr eine Folge der Idee des Leistungsschutzrechts für Presseverleger selbst.

Zum Beitrag: Leistungsschutzrecht für Presseverlage: iRights.info veröffentlicht und kommentiert den Entwurf für das Leistungsschutzrecht für Presseverleger

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