Ganz schön schwierig, nach so langer Abwesenheit in den Flow zu kommen – und auch mal wieder einen Blogeintrag zu schreiben. Nun, Dirk von Gehlen hat mir geholfen, indem er mich für jetzt.de dazu befragt hat, welche Auswirkungen das Urteil zur Vorratsdatenspeicherung auf Tauschbörsennutzer hat.

Wie kann der Journalismus in Zukunft noch bezahlt werden? Diese Frage stellt sich Brigitte Baetz in ihrem Beitrag, der gestern im Deutschlandfunk lief:

Journalismus ist nicht länger ein Handwerk, das ein ausreichendes Einkommen garantiert. In großem Ausmaß werden Stellen gestrichen, werden die Honorare für freie Journalisten gekürzt. Weniger Personal bedeutet aber meist auch: weniger Qualität. Denn Journalismus ist arbeitsintensiv.

Anhören und druchlesen bei DRadio.de.

Schwer zu sagen, ob sie nun etwas gebracht hat, die Diskussion übers Leistungsschutzrecht Gottes Werk und Googles Beitrag – Zeitungsverlage und die Herausforderungen der Link-Ökonomie gestern Abend in der Böll-Stiftung. Die Debatte krankt an zwei Problemen. Zum einen hätte im Koalitionsvertrag stehen können:

Verlage sollen im Online-Bereich nicht schlechter gestellt sein als andere Werkvermittler. Es ist deshalb zu prüfen, ob das der Fall ist und, wenn ja, ob der Gesetzgeber sinnvollerweise etwas unternehmen soll und kann, um das zu ändern.

Aber so funktioniert Politik nicht. Stattdessen steht dort:

Verlage sollen im Online-Bereich nicht schlechter gestellt sein als andere Werkvermittler. Wir streben deshalb die Schaffung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage zur Verbesserung des Schutzes von Presseerzeugnissen im Internet an.

D.h. die Frage, ob es ein Leistungsschutzrecht geben soll, welchen Zweck es erfüllen könnte und ob es die richtige Antwort auf die richtige Frage ist, kann Verlagsvertreter Christoph Keese leicht abwehren mit der Antwort, darüber müsse man sich nicht mehr unterhalten, der Drops ist gelutscht. Das ist ein gewaltiger Lobbying-Erfolg der Verlage und ein Versagen der Politik.

Das zweite Problem ist, dass die Verlage alle konkreten Fragen danach, welcher Preis für ein Leistungsschutzrecht zu zahlen sein wird und wie es genau funktionieren soll, kontern mit der Aussage: Das kann man nicht sagen, da es noch keinen Gesetzesentwurf gibt, aber Sie können sicher sein, dass alles dufte sein wird.

Nicht die besten Bedingungen für eine Diskussion. Eigentlich lausige Bedingungen für eine Diskussion. Aber soll man sie deshalb nicht führen? Bei Twitter wurde sie schon als nutzlos bezeichnet, aber das ist mir zu einfach. Bei Carta heißt es in den Kommentaren:

Die gestrige Diskussion zum Leistungsschutzrecht hat die Diskussion darüber selbst ad absurdum geführt, was gut war:

- Es nutzt nichts, wenn rhetorisch geschulte PA-Leute um den heißen Brei reden, ein eigentliches Leistungsschutzrecht nicht definieren können als auch die Finanzierung eines solchen. Von Dogmatik zu sprechen erweckt den Eindruck, als wenn der Redner über vertiefende Kenntnisse verfügt, dabei wird definitorisches Unvermögen vertuscht.

- Fachbegriffe in den Raum zu werfen – wie „Gesetzeslücke“ – beeindrucken, sind aber falsch

Dem kann ich nur ganz und gar zustimmen. Wenn das ein allgemeiner Eindruck war, war die Diskussion ein Erfolg.

Eine Zusammenfassung von Valie Djordjevic gibt’s im iRights.info-Blog, erste Einschätzungen z.B. bei Daniel Schultz, im Kulturkampf-Blog von ZEIT Online, im Altpapier bei DNews und im Freitag. Das Video gibt’s hier:

Watch live streaming video from cartalive at livestream.com
Provider-Jurist zum Leistungsschutzrecht: „Netzsperren für Verlagsinhalte wären denkbar.“Gottes Werk und Googles Beitrag
Zeitungsverlage und die Herausforderungen der Link-Ökonomie
Die Medienwelt befindet sich durch die Folgewirkungen der Digitalisierung in einem epochalen Umbruch. Die Zeitungen, einstmals stolze Träger der “vierten Gewalt”, fürchten um ihr klassisches Geschäftsmodell einer anzeigen- und abofinanzierten Bündelung journalistischer Inhalte. Denn der Wegfall der Distributionskosten und die Verweisstrukturen im Internet haben machtvolle Konkurrenz erwachsen lassen. Aggregationstechnologien, soziale Netzwerke und Blogs bieten Leser_innen vielfältige Möglichkeiten, viel gezielter nach Themen zu suchen und Beiträge im Netz mit eigenen Kommentaren und Faktenchecks anzureichern. Die Zeitungsverlage müssen auf dieses veränderte Konsumverhalten reagieren, doch bislang hat sich kein funktionierendes Modell für bezahlten Online-Journalismus herausgebildet.
Im Gegenteil: Aktuelle Nachrichten sind heute in der Regel kostenlos über das Internet oder mobile Applikationen zu beziehen. Von den damit verbundenen Werbeerlösen profitiert vor allem ein Unternehmen wie Google, das mit 85 Prozent den Markt der Suchmaschinen dominiert. Nun möchten auch deutsche Zeitungsverlage an dessen Erlösquellen beteiligt werden. Die geistige Wertschöpfung von Urhebern und Werkmittlern müsse auch im digitalen Raum ihren Preis haben, fordert die Zeitungsbranche. Ein eigenes “Leistungsschutzrecht”, fest im schwarz-gelben Koalitionsvertrag verankert, soll ihnen dafür eine gesetzliche Grundlage geben. Wie begründen sich die Ansprüche der Verlage? Welchen Wert messen wir professionellem Journalismus heute zu?
Mit:
Dr. Till Jaeger (Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Berlin)
Christoph Keese (Head of Public Affairs, Axel Springer AG, Berlin)
Dr. Eva-Maria Schnurr (Freie Journalistin, Hamburg)
Malte Spitz (Bundesvorstand Bündnis 90/Die Grünen, Berlin)
Moderation:
Matthias Spielkamp (Freier Journalist, Berlin)
Twitter-Hashtag:
#boell
Anmeldung erwünscht
Informationen:
Monika Steins
Fon: 030-28534-244
E-Mail: steins@boell.de
Veranstalter Heinrich-Böll-Stiftung, Berlin
Veranstaltungs- ort Heinrich-Böll-Stiftung, Berlin
Raum: Kleiner Saal 1/2
10117 Berlin, Schumannstr. 8
Mit der S-Bahn oder mit der U-Bahn bis Bahnhof Friedrichstraße. Ausgang über die Spree, dann Albrechtstraße, Reinhardtstraße überqueren und nach links in die Schumannstraße.
Lageplan
Programm

Kommende Woche Mittwoch ist es soweit: Die Heinrich-Böll-Stiftung veranstaltet (unterstützt von iRights.info) eine Podiumsdiskussion zum Leistungsschutzrecht. Unten gibt es eine Linkliste zum Thema (bitte um Hinweise, falls etwas Wichtiges fehlt!).

Gottes Werk und Googles Beitrag

Zeitungsverlage und die Herausforderungen der Link-Ökonomie

Die Medienwelt befindet sich durch die Folgewirkungen der Digitalisierung in einem epochalen Umbruch. Die Zeitungen, einstmals stolze Träger der “vierten Gewalt”, fürchten um ihr klassisches Geschäftsmodell einer anzeigen- und abofinanzierten Bündelung journalistischer Inhalte. Denn der Wegfall der Distributionskosten und die Verweisstrukturen im Internet haben machtvolle Konkurrenz erwachsen lassen. Aggregationstechnologien, soziale Netzwerke und Blogs bieten Leser_innen vielfältige Möglichkeiten, viel gezielter nach Themen zu suchen und Beiträge im Netz mit eigenen Kommentaren und Faktenchecks anzureichern. Die Zeitungsverlage müssen auf dieses veränderte Konsumverhalten reagieren, doch bislang hat sich kein funktionierendes Modell für bezahlten Online-Journalismus herausgebildet.

Im Gegenteil: Aktuelle Nachrichten sind heute in der Regel kostenlos über das Internet oder mobile Applikationen zu beziehen. Von den damit verbundenen Werbeerlösen profitiert vor allem ein Unternehmen wie Google, das mit 85 Prozent den Markt der Suchmaschinen dominiert. Nun möchten auch deutsche Zeitungsverlage an dessen Erlösquellen beteiligt werden. Die geistige Wertschöpfung von Urhebern und Werkmittlern müsse auch im digitalen Raum ihren Preis haben, fordert die Zeitungsbranche. Ein eigenes “Leistungsschutzrecht”, fest im schwarz-gelben Koalitionsvertrag verankert, soll ihnen dafür eine gesetzliche Grundlage geben. Wie begründen sich die Ansprüche der Verlage? Welchen Wert messen wir professionellem Journalismus heute zu?

Mit:

Moderation: Matthias Spielkamp (Freier Journalist, Projektleiter iRights.info, Berlin)

Twitter-Hashtag: #boell

Anmeldung erwünscht bei Monika Steins, Fon: 030-28534-244, steins@boell.de

Veranstaltungsort: Heinrich-Böll-Stiftung, Berlin, Großer Saal, 10117 Berlin, Schumannstr. 8, (Lageplan)

Mit der S-Bahn oder mit der U-Bahn bis Bahnhof Friedrichstraße. Ausgang über die Spree, dann Albrechtstraße, Reinhardtstraße überqueren und nach links in die Schumannstraße.

Für diejenigen, die sich auf die Diskussion dieses doch sehr komplexen Themas vorbereiten möchten, hier eine Leseliste:

Artikel:

Studien und Gutachten:

Wem das immer noch nicht reicht, kann sich die Diskussion anschauen, die das Institut für Medien- und Kommunikationspolitik (IfM) veranstaltet hat, mit Christoph Keese, Markus Beckedahl (netzpolitik.org), Christoph Fiedler (VDZ) und mir, moderiert von Lutz Hachmeister (IfM):

Ich finde, das hat was: Internet-Unternehmer – turned Blogger – turned Suchmaschinenbetreiber – turned Vodcaster Jason Calacanis skizziert ein Szenario, in dem Verleger geschlossen mit Bing (oder Yahoo) verhandeln, dass ihre Inhalte dort gegen Gebühr indexiert werden.

Gleichzeitig wird Google blockiert. Wer will die Suchmaschine nutzen, bei der er dann die Inhalte der New York Times, von CNN und der Washington Post nicht mehr findet? Wenn das erstmal gelungen ist, kann man auch von Google Geld eintreiben.

Ich wäre für Hinweise dankbar, warum ich das nicht gut finden soll. Denn im Moment sehe ich nur den Charme dieser Strategie: Googles Konkurrenz zu stärken, um sich in eine bessere Verhandlungsposition zu bringen. Genau das soll ja eine Marktwirtschaft mit Konkurrenz ermöglichen. Und die Debatte um ein Leistungsschutzrecht können sich die Verleger damit auch klemmen.

Ist schon klar: Die Verlage würden zunächst sehr viel Traffic verlieren, denn z.B. in Deutschland ist der Marktanteil von Bing und Yahoo verschwindend gering. Aber bei dem, was auf dem Spiel steht, halte ich es für denkbar, dass sich genug zusammenschließen. Allerdings würde schon ein prominenter Ausreißer, wie Spiegel Online, die Erfolgsaussichten sehr schmälern. Und auch das wäre Marktwirtschaft…

Nun gut: Jeff Jarvis ist der Ansicht, dass die Strategie aus dem Grund, den ich auch genannt habe (die Konkurrenz unter den News-Anbietern) niemals funktionieren wird. Außerdem verliere Google so gut wie gar nichts, da in den ersten Treffern der Suche Verlagsangebote kaum eine Rolle spielen. Und nicht zuletzt (so habe ich in Gesprächen in den letzten Tagen auch schon häufiger argumentiert) kann man Seiten hochziehen, die Verweise anbieten, die wiederum von Google indexiert werden. Ich will mich auch gar nicht dazu versteigen zu behaupten, dass das funktionieren kann. Allerdings denke ich schon, dass die Aufmerksamkeit, die der Google-Konkurrenz zukommen würde, recht groß wäre.

Hier noch eine gute Zusammenfassung von Netzökonom Holger Schmidt.

Der Elektrische Reporter berichtet über die Einschränkungen, die Nutzer durch DRM hinnehmen müssen: Digitale Entmündigung: Was Dir gehört, gehört Dir nicht (Video am Ende des Beitrags). Ist sehr gut gemacht. Schon vor einiger Zeit hatte ich hier über Apples unsägliche Geschäftspolitik geschrieben.

Aus gegebenem Anlass veröffentliche ich hier im Blog noch einmal meinen Beitrag “Endlich sicher?” über Trusted Computing, der 2004 in der ZEIT erschienen ist (Ausgabe 20/2004). Denn als ich Marios Video gesehen habe, ist mir aufgefallen, wie aktuell er noch ist:

Endlich sicher?

Fast jede Woche gibt es neue Nachrichten über Würmer und Viren. Trusted Computing soll den PC besser gegen solche Angriffe schützen – aber es wird auch den Nutzer entmündigen. Read more

Bodo Hombach, Geschäftsführer der WAZ Mediengruppe, hat sich gegen ein Leistungsschutzrecht für Verlage ausgesprochen. In seiner Rede für die Münchner Medientage sagte er:

Ein lebendiger Markt ist gelebte Diversifizierung. Interessanterweise ist er besonders den Wirtschaftsvertretern zuwider, die ihn in jeder Talkshow vehement fordern. Sonst würden sie nicht ständig versuchen, durch Preisabsprachen und Fusionen die Diversifizierung des Marktes und seiner Kräfte auszuhebeln.

Diese Aussage kann nur so verstanden werden, dass Hombach ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage ablehnt, da dieses den freien Markt, den er beschwört, empfindlich beschränken würde.

(Disclaimer: Es gibt ihn selbstverständlich nicht, den freien Markt, von dem Hombach fabuliert. Aber den Widerspruch zwischen Hombachs Aussage und der Forderung nach staatlicher Protektion durch ein Leistungsschutzrecht, den gibt es trotzdem.)

Es ist es wie immer bei diesen Dingen: jemand (in diesem Fall Angela Merkel) sagt mit Verve etwas, durch den ein bestimmter Eindruck erweckt werden soll, aber bleibt dabei so vage, dass man es nicht falsch nennen kann, obwohl es nicht richtig ist.

Merkel sagt in ihrem Vodcast: “Deshalb lehnen wir es ab, dass ohne jeden urheberrechtlichen Schutz die Bücher einfach eingescannt werden, wie dies von Google gemacht wird.” Was soll das heißen? Dass die Bücher nach dem Scannen nicht mehr urheberrechtlich geschützt sind? Das stimmt nicht, aber das sagt sie so nicht. Dass Google Urheberrechte verletzt? Das stimmt nicht, aber das sagt sie ebenfalls so nicht.

Es ist ungeklärt, ob die Bücher-Digitalisierung gegen US-Recht verstößt. Google sagt nein, Verleger- und Autorenverband sagen ja. Das Verfahren wird nur dann zu Ende geführt (und damit entschieden, ob die Digitalisierung gegen US-Recht verstößt oder nicht), wenn der Vergleich platzt.

Würden in Deutschland Bücher digitalisiert, die urheberrechtlich geschützt sind, ohne die Rechteinhaber um Erlaubnis zu bitten, wäre das ein Verstoß gegen das Urheberrecht. Nur gilt deutsches Recht in den USA nicht.

Dass in Zeiten des Internets Landesgrenzen besonders dann an Bedeutung verlieren, wenn es um digitale Güter geht, ist allerdings ebenso unbestritten. Google sagt, Nicht-US-Nutzer werden nicht auf die Bücher zugreifen können, die noch urheberrechtlich geschützt sind. Damit blieben deutsche Nutzer außen vor.

Nun kann man diese Sperren relativ leicht umgehen. Und es ist zwar grotesk, dass das Bundesjustizministerium in seinem Amicus-Curiae-Brief an das US-Gericht diese Möglichkeit des Umgehens als Argument *gegen* das Settelment verwendet, während es beim Zugangserschwerungsgesetz angeblich nur *schwerpädophile* Nutzer sind, die die Sperren leicht umgehen können. Allerdings ist es ja so, dass es als Argument für die Rechtfertigung des Zugangserschwerungsgesetzes schwach ist, also sollte man es nicht stark machen, wenn es um Google geht. Dann würde man genau das tun, was die Bundesregierung tut: ohne Rücksicht auf Fakten argumentieren.

Die Frage, die sich mir stellt: Was sind wir nun – eine Nation von Schwerpädophilen, oder von Schwerbibliophilen? Nach Ansicht der Bundesregierung offenbar beides.

Titelbild Message

Deutsche Presseverlage fordern ein Leistungsschutzrecht. Mathias Döpfner und Christoph Keese vom Verlag Axel Springer fordern in Interviews staatlichen Schutz. Zugleich gibt ihr Verlag ein Gutachten in Auftrag, mit dem die Notwendigkeit des Leistungsschutzrechts begründet werden soll. Das Gutachten wird an Bundestagsabgeordnete verschickt. Beinahe zeitgleich veröffentlichen die schützenswerten Qualitätsmedien FAZ und Welt Aussagen des Springer-Gutachters, ohne auf seinen Interessenkonflikt hinzuweisen – oder den der Verlage. Die Leser werden im Dunkeln gelassen, aber sie sind ja schlau genug, sich ein eigenes Urteil zu bilden.

Sie meinen, das stinkt? Was Gutachter Jan Hegemann, Springers Konzergeschäftsführer Christoph Keese, FAZ-Ressortleiter Reinhard Müller und Geschäftsführer Roland Gerschermann, Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, der Urheberrechtler Ansgar Ohly und der Medienrechtler Udo Branahl dazu sagen, lesen Sie in der aktuellen Ausgabe der Message – Internationale Zeitschrift für Journalismus: Die Lobbyisten der Unfreiheit. (Auch als PDF, 476 kb)

Hatte ich ganz vergessen: Philip Banse und Tim Pritlove haben ein Bundesradio-Wahlstudio im Netz veranstaltet. Ich war am Sonntagabend zu Gast und habe den beiden Rede und Antwort gestanden (Flash-Video, ca. 23 Minuten, Einbetten geht leider nicht) zu den Themen Leistungsschutzrecht, den Urheberrechtspositionen von Union und FDP, transparenter Staat, 3-Strikes/HADOPI und Kulturflatrate.

Ich selber habe mich schlau gemacht durch die Wahlprüfsteine von Deutschem Kulturrat (PDF), telemedicus und netzpolitik.org. Außerdem gibt es noch die Dokumentation des Aktionsbündnisses “Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft”.

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