Dass die Presseverleger ziemlich durcheinander sind, wenn es um ihre Forderung nach einem Leistungsschutzrecht geht, merkt man an dem Unsinn, den sie dazu beständig verzapfen. Wen es interessiert zu erfahren, dass diese Idee nicht nur unsinnig, sondern auch gefährlich ist, kann sich die iRights.info-Analyse dazu durchlesen.

Jetzt aber setzen die Verleger noch eins drauf, und ihre Dreistigkeit ist geradezu bewundernswert. Das Handelsblatt veröffentlichte (online) eine Meldung der dpa, in der über Flipboard berichtet wird, zu dem die “Zeitungsverleger die Frage nach dem Urheberrecht aufgeworfen” sehen. Was es genau bedeutet, dass sie diese Fragen aufgeworfen sehen, erfährt man aus dem Artikel nicht. Das wäre auch zu viel verlangt, denn es würde bedeuten, dass die Verlage diese rechtlichen Probleme benennen könnten. Aber auf die Idee, danach mal zu fragen, kommt man bei der dpa offensichtlicht nicht.

Muss man aber auch nicht, denn für klare Verhältnisse sorgt ja demnächst das Justizministerium. Obwohl, was heißt schon demnächst? Bei den Verlagen geht man offenbar davon aus, dass das Leistungsschutzrecht bereits Realität ist. Wie sonst wäre der folgende Satz zu erklären:

Das erklärte der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (Bdzv) am Donnerstag zu einer Anfrage der Nachrichtenagentur dpa. “Für die Anbieter dieser Inhalte im Internet sind allerdings Fragen des Urheberrechts und des Leistungsrechtsschutzes zu klären.”

Nein, könnte man einwerfen, Fragen des Leistungsrechtsschutzes, äh, Leistungsschutzrechts (ok, man kann nicht erwarten, dass der BDZV weiß, wie das heißt, von dem sie nicht begründen können, dass sie es fordern) sind nicht zu klären. Denn es gibt kein Leistungsschutzrecht für Presseverlage.

Man fragt sich, worüber man sich mehr wundern soll: Über die Frechheit, mit der der BDZV agiert (wobei einen eigentlich nichts wundern sollte bei einem Verband von Zeitungsverlegern, der aktiv gegen die Pressefreiheit eintritt),  oder die Dummheit/Frechheit/Käuflichkeit der dpa, die diesen Unsinn einfach weiter verbreitet.

Ach ja, das ist natürlich der von den Verlagen unter so großen Schwierigkeiten finanzierte Qualitätsjournalismus, mit dem wir es hier zu tun haben, und der geschützt werden muss, indem ein Leistungsschutzrecht eingeführt wird. Oder ein Leistungsrechtsschutz. Oder so. Aber Moment – haben wir den nicht schon? Oder das? Äh…

Wenn man einen Hammer hat, ist die Welt ein Nagel, sagt das Sprichwort. Dennoch kann ich nicht umhin, in diesem Vortrag mit fantastischer Visualisierung auch eine Analogie zu sehen zur Situation der Verlage in Deutschlannd. Statt anzuerkennen, dass sie die riesige, hoch qualifizierte, selbstmotivierte Schar an freien Mitarbeitern in erster Linie dadurch motivieren könnten, dass sie sie anständig behandeln (und damit meine ich nicht nur höhere Honorare), tun sie genau das Gegenteil – und riskieren es, die besten davon zu verlieren. Sich um Management Skills zu kümmern, z.B. zur Mitarbeitermotivation, ist in Redaktionen eben leider weiterhin ein weithin unbekanntes Konzept.

Morgen (Donnerstag) entscheidet der Bundesgerichtshof in der Causa Perlentaucher. Dabei geht es in erster Linie darum, ob der Perlentaucher aus Rezensionen der FAZ und der Südeutschen Zeitung Zusammenfassungen schreiben und sie weiter lizenzieren darf. Aber es geht hier um wesentlich mehr als den Einzelfall Perlentaucher vs. FAZ/SZ. Es geht darum, wie weit das Urheberrecht reicht – ob es einzig die konkrete Ausformung, also einen Text, schützt, oder auch Inhalte – also Informationen – unter Schutz stellen kann.

Mein iRights.info-Kollege Till Kreutzer argumentiert in seinem Text bei iRights.info (und in der Frankfurter Rundschau und der Berliner Zeitung), dass das nicht passieren darf und kritisiert zugleich, wie das Oberlandesgericht Frankfurt in zweiter Instanz begründet hat, warum es für den Perlentaucher entschieden hat:

Warum die Frankfurter Gerichte den für die Entscheidung maßgeblichen Grundsatz von der Trennung von Inhalt und Form nicht einmal thematisiert haben, ist ebenso erstaunlich wie bedenklich. Sich an den Grundregeln des Urheberrechts zu orientieren wäre so einfach gewesen: „Einen Text in eigenen Worten wiederzugeben ist keine Urheberrechtsverletzung“, hätte der Tenor schlicht lauten können.
Dem Gemeinwohl wäre sehr damit gedient, wenn sich der BGH darauf besinnen würde. Denn es geht hier um die Frage, welchen Sinn und Zweck das Urheberrecht hat, was soll es schützen und wo Freiheiten gewähren? Über diese Fragen wird der BGH in seinem Urteil zwangsläufig mitentscheiden. Über Tatsachen und Inhalte frei berichten zu können, ist (oder war) nicht nur ein Grundsatz der Urheberrechtsordnung, sondern auch wesentliche Basis der Informationslandschaft – on- und offline. Wenn ohne Lizenz nicht mehr auf Quellen verwiesen oder darüber berichtet werden kann, was andere schreiben, komponieren oder programmieren, werden bedeutende Informationsquellen austrocknen. News-Aggregatoren und Suchmaschinen können nicht funktionieren, wenn Monopolrechte auf kurze Textausschnitte, Überschriften oder gar Inhalte von Texten reklamiert werden. Für Presseschauen müssten Rechte eingeholt werden, was bedeutet, dass sie nur möglich wären, wenn derjenige, über dessen Inhalte berichtet wird, nichts dagegen hat. So kann eine Informationsgesellschaft nicht funktionieren.

Warum die Frankfurter Gerichte den für die Entscheidung maßgeblichen Grundsatz von der Trennung von Inhalt und Form nicht einmal thematisiert haben, ist ebenso erstaunlich wie bedenklich. Sich an den Grundregeln des Urheberrechts zu orientieren wäre so einfach gewesen: „Einen Text in eigenen Worten wiederzugeben ist keine Urheberrechtsverletzung“, hätte der Tenor schlicht lauten können.

Dem Gemeinwohl wäre sehr damit gedient, wenn sich der BGH darauf besinnen würde. Denn es geht hier um die Frage, welchen Sinn und Zweck das Urheberrecht hat, was soll es schützen und wo Freiheiten gewähren? Über diese Fragen wird der BGH in seinem Urteil zwangsläufig mitentscheiden. Über Tatsachen und Inhalte frei berichten zu können, ist (oder war) nicht nur ein Grundsatz der Urheberrechtsordnung, sondern auch wesentliche Basis der Informationslandschaft – on- und offline. Wenn ohne Lizenz nicht mehr auf Quellen verwiesen oder darüber berichtet werden kann, was andere schreiben, komponieren oder programmieren, werden bedeutende Informationsquellen austrocknen. News-Aggregatoren und Suchmaschinen können nicht funktionieren, wenn Monopolrechte auf kurze Textausschnitte, Überschriften oder gar Inhalte von Texten reklamiert werden. Für Presseschauen müssten Rechte eingeholt werden, was bedeutet, dass sie nur möglich wären, wenn derjenige, über dessen Inhalte berichtet wird, nichts dagegen hat. So kann eine Informationsgesellschaft nicht funktionieren.

Ich drücke dem Perlentaucher die Daumen, denn er streitet stellvertretend für alle, die weiter der Ansicht sind, dass das Urheberrecht (auch) dazu da ist, eine gesellschaftliche Balance zu finden, und nicht in erster Linie, Rechteverwerter und ihre Geschäftsmodelle zu schützen.

Natürlich ist der Fall äußerst komplex, weshalb ich hier auf einige Hintergrundinfos verweisen möchte:

Henning Krieg: OLG Frankfurt a.M. urteilt: Abstracts auf Perlentaucher.de zulässig (Analyse des OLG-Urteils)

Julia Schulz: FAZ/SZ gegen Perlentaucher: Was darf eine Kurzzusammenfassung? (Analyse des Falls und der Frage, wie er mit der Forderung nach einem Leistungsschutzrecht zusammenhängt)

Breitband: Perlentaucher vs FAZ/SZ (Mit einem Gespräch mit Perlentaucher-Gründer Thierry Chervel)

Medienradio 25: Perlentaucher (Jana Wuttke und Philip Banse im Gespräch mit Thierry Chervel)

Am Samstag habe ich gemeinsam mit Lorenz Matzat beim Jahrestreffen des Netzwerks Recherche einen Workshop zum Thema “OpenData und Journalismus” geleitet. Hier sind die Folien:

Außerdem nochmal mal als PDF (2,4 MB) zum Runterladen.

Uwe Krüger vom Institut für praktische Journalismusforschung an der Uni Leipzig präsentierte in seinem Vortrag “Top-Journalisten und ihre Nähe zu Politik und Wirtschaft” die Ergebnisse seiner Netzwerkanalyse deutscher Journalisten. Dabei geht es darum herauszufinden, in welchen Gremien, Organisationen und / oder Unternehmen einflussreiche Journalisten vertreten sind. Leider sind die sehr spannenden Folien nicht online.

Besonders interessant waren die Netzwerkstrukturen, in die Klaus-Dieter Frankenberger (FAZ), Stefan Kornelius (SZ) und Josef Joffe (ZEIT) eingebunden sind, darunter Organisationen wie die Deutsche Atlantische Gesellschaft, Atlantik-Brücke, Münchner Sicherheitskonferenz oder M100 Sanssouci Colloquium.

Krügers Thesen: durch eine derartige Eingebundenheit können ein transatlantischer und neoliberaler Bias entstehen, eine Eliten-Sicht dominiert, andere Perspektiven werden vernachlässigt, es kommt zu Mainstream-Effekten aufgrund
ähnlicher Netzwerke.

Ein Beispiel zur Illustration war die Berichterstattung in der Bild, in der der Artikel “‘Atlantik-Brücke’ verabschiedet Erklärung von Mumbai” bebildert wurde mit einem Gruppenfoto prominenter Unterzeichner (Roland Berger, der damalige EADS-Chef Thomas Enders), auf dem im Original auch Atlantik-Brücken-Mitglied und Bild-Chef Kai Diekmann zu sehen war – auf dem Foto, das in der Bild erschien, war er herausgeschnitten.

In der sehr erregten Diskussion ging es anschließend darum, wie weit die Mitgliedschaften in derartigen Netzwerken die “Lebensader des Journalismus” sind, wie ein Teilnehmer sagte, oder bedeuten, dass Journalisten ihre Distanz aufgeben. Krüger verwies auf die The New York Times Company Policy on Ethics in Journalism, in dem es in der Sektion Serving the Community heißt:

Journalists should stand apart from institutions that make news. Staff members may not serve on government boards or commissions, paid or unpaid. They may not join boards of trustees, advisory committees or similar groups except those serving journalistic organizations or otherwise promoting journalism education. Depending on circumstances, newsroom heads may permit staff members to serve on a board of trustees or visitors for a school, college or university, especially one with a family connection. Upon request, newsroom heads may also authorize a staff member to appear before a local school board to advocate decisions that may directly affect the journalist’s children, but only if the issue falls outside the staff member’s coverage responsibilities.

Zum Thema ein Beitrag von Oliver Trenkamp: Sagen Sie jetzt nichts! - Die Freiheit der Presse in den Hinterzimmern der Macht: Wie Politiker, Pressesprecher und Journalisten aushandeln, was in der Zeitung steht

Sagen Sie jetzt nichts!
Die Freiheit der Presse in den Hinterzimmern der Macht: Wie Politiker, Pressesprecher und Journalisten aushandeln, was in der Zeitung steht
Von Oliver Trenkam

Ich werde versuchen, die Liste unten weiter zu aktualisieren; außerdem habe ich eine abonnierbare Twitterlist (twitter.com/spielkamp/nr2010) angelegt:

Beim Jahrestreffen des Netzwerks Recherche hat Matthias Eberl gerade einen Vortrag zur Webreportage gehalten. Vom Duktus her ließ er keinen Zweifel, dass er gern eine Professur für Medienwissenschaften hätte. Aber was soll’s; trotz der wabernden Bedeutungsschwere, die auf dem Raum lastete, war es inhaltlich sehr interessant. Struktur und Beispiele kann man hier anschauen.

Am Zeitmanagement muss Eberl noch arbeiten; keinen Raum für Diskussionen zu lassen, ist schlechter Stil und vor allem einer solchen Veranstaltung nicht angemessen. Mein Tipp: immer an den Zuhörer / Zuschauer denken! (”Der Rezepient wird dankbar zuhören” war einer seiner letzten Sätze – naja, zuhören wird der Rezipient, wenn ihm nichts anderes übrig bleibt; aber das Reporter-Forum ist keine Audio-Slideshow..)

dw-gmf

Morgen (Dienstag) werde ich beim Global Media Forum der Deutschen Welle in Bonn die Podiumsdiskussion Reaching out for the people – Climate change in social media moderieren.

Mit dabei: Der Brasilianer Bruno Rezende, der mit seinem Blog Coluna Zero den “Special Award Climate Change” der Best of Blogs (BOBs) gewonnen hat. Gemeinsam mit dem Wissenschaftler und Blogger Georg Hoffmann und der Forscherin und Expertin für Social Media Nina Heinze werden wir über die Rolle von Social Media in der Wissenschaft diskutieren. Dabei geht es um die Frage, ob sich das Social Web eignet, um wissenschaftliche Erkenntnisse über den Klimawandel transparenter zu machen, wie die Erfahrungen sind, was die Wissenschaft durch einen direkten Kontakt zu den Menschen im Social Web gewinnt und wie Internetnutzer davon profitieren können.

Die Konferenz ist natürlich nicht kostenlos, daher wird es sich für die wenigsten lohnen, für  diese Podiumsdiskussion zu kommen (wenn doch: Anmeldung), aber ich hoffe, es wird eine Dokumentation geben.

Die internationale Konferenz “Deutsche Welle Global Media Forum” (21. – 23. Juni) widmet sich in diesem Jahr dem Thema “The Heat is on – Climate Change and the Media”. Im Vordergrund steht dabei insbesondere die Frage nach der Rolle der Medien. Wie schaffen sie ein Bewusstsein für den Themenschwerpunkt Klimawandel? Inwieweit können die Medien so zu einem anderen Umgang mit Klimawandel und Klimaschutz beitragen? In über 40 Veranstaltungen und vielen internationalen Experten werden diese Fragestellungen untersucht und Lösungsansätze diskutiert. Das Deutsche Welle Global Media Forum findet seit 2008 mit wechselnden Schwerpunkten regelmäßig in Bonn statt.

breitband

Im Mittelpunkt der Sendung standen heute Nachrichten und der Umgang mit Meldungen. Dabei ging es auch um die so genannte Berliner Rede zum Urheberrecht der Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, in der sie sich am Montag zum Leistungsschutzrecht geäußert hatte, und das Strategiepapier der Verlegerverbände, das gestern seinen Weg zu netzpolitik.org gefunden hat. Moderator Philip Banse fragte mich, was ich davon halte. Die komplette Sendung steht als MP3 (25 MB) zur Verfügung; das Segment zum Leistungsschutzrecht beginnt bei Minute 21:45. Das Interview mit mir als Einzelstück gibt’s hier (MP3, 3,1 MB).

medienradioDiese Woche hat Sabine “SLS” Leutheusser-Schnarrenberger eine als grundsätzlich angekündigte Rede zum Urheberrecht gehalten (Volltext). Besonders gespannt wurden ihre Ausführungen zum geplanten Leistungsschutzrecht (LSR) für Presseverlage erwartet. Im Medienradio kommentiert und kritisiert Thierry Chervel vom Perlentaucher die SLS-Rede. Aggregatoren wie der Perlentaucher sind vom geplanten Leistungsschutzrecht vermutlich besonders betroffen. Ich war kurz per Skype in der Sendung und habe meine Sicht auf die SLS-Rede erläutert.

Es geht um Fragen, wie ein LSR trennen will zwischen auf der einen Seite Links und Snippets großer Plattformen wie Google, die dafür zahlen sollen, und auf der anderen Seite Links und Snippets kleiner Publikationen wie Perlentaucher, die tendenziell eher nicht zahlen sollen. Auch die Einlassungen von SLS zum Verhältnis Urheber-Verwerter-Nutzer stoßen auf Kritik.

Thierry Chervel erzählt von den Anfängen des Perlentauchers, erläutert das Projekt heute und wirft einen Blick in die Zukunft – vor allem auf den Prozess vor dem BGH gegen die FAZ.

Die Sendung als MP3 (79 MB)

Next Page →