Klar, es gehört sich nicht, eine Diskussion vom Zaun zu brechen und dann die Biege zu machen. Mein offener Brief an Stefan Michalk, Geschäftsführer des Bundesverbands der Musikindustrie, hat eine rege Debatte ausgelöst drüben im Kulturkampf-Blog von ZEIT Online. Und ich mache nicht mit. Aber wie ich schon schrieb (zumindest hier in meinem eigenen Blog): früher konnte ich nicht (meine Reaktion auf das Positionspapier des BMVI kam ja nur einen Tag nach dessen Veröffentlichung), einen Monat warten hat auch keinen Zweck, und jetzt bin ich nun mal im Urlaub. Lang geplant, weit weg, und von nun auch offline. So ist es eben manchmal. Ich schaue dann Ende Februar wieder, was draus geworden ist.

Lieber Herr Michalk,

vor einiger Zeit schon haben wir uns bei einer Konferenz kennen gelernt, bei der ich auf dem Podium saß und mich zum Verhalten der Kulturindustrie im Allgemeinen und der Musikindustrie im Besonderen äußern durfte. Ich habe mich darüber echauffiert, wie manipulativ die Lobbyisten der Verwertungsindustrie mit Zahlen umgehen, wenn es darum geht zu zeigen, wie sehr ihr Urheberrechtsverletzungen zu schaffen machen (gern als “Piraterie” oder “Raubkopien” bezeichnet, um zu suggerieren, dass es sich um ein verabscheuungswürdiges Verbrechen handelt, bei dem Menschen Gewalt angetan wird; gern kommt an der Stelle auch der Versuch, Urheberrechtsverletzungen mit organisierter Gewaltkriminalität oder gar Terrorismus [1] zu verknüpfen).

Mein Beispiel: 200 – 250 Milliarden US-Dollar Einnahmen sollen den Rechteinhabern (nicht den Urhebern!) durch Verletzungen von Immaterialgüterrechten verloren gehen, 750.000 Jobs seien gefährdet (Arbeitsplätze!). Das Problem an den Zahlen ist nicht allein, dass überhaupt nicht klar ist, worauf sie sich beziehen. Gehen diese Jobs und diese Einnahmen pro Jahr verloren? Oder kumulativ? Über welchen Zeitraum? Vielmehr ist es so, dass es bislang völlig unklar war, wie die Zahlen zustande gekommen sind. Woher stammen sie? Wer hat sie erhoben? Mit welcher Methode?

Zum Glück gibt es Blogs, denn irgendwer muss ja “Qualitätsjournalismus” liefern, wenn es die selbst ernannten “Qualitätsmedien” nicht tun.[2] Daher können wir beide doch den Machern von Ars Technica dankbar sein, die für einen wunderbaren Beitrag mit dem Titel 750,000 lost jobs? The dodgy digits behind the war on piracy aufwändig recherchiert haben, was denn dran ist an den Zahlen (super übrigens der Untertitel: “A 20-year game of Telephone”, auf Deutsch: 20 Jahre stille Post). Die Antwort: nichts ist dran an den Zahlen. Gar nichts. Ausgedacht, weitererzählt, zitiert, dann wieder zitiert, dann nochmal zitiert, und schon hat man Quelle über Quelle, auf die man sich berufen kann – völlig unabhängig davon, dass es nie eine belastbare Aussage gab. Praktisch, nicht wahr?

Sie waren mit meinen Einlassungen nicht einverstanden und haben mir während der Konferenz in Ihrer freundlichen Art (keine Ironie – ich finde Sie sehr sympathisch!) gesagt, dass wir uns doch unbedingt mal zusammensetzen sollten um darüber zu reden, woher denn die Zahlen kommen, mit denen argumentiert werde. Sicher, habe ich gesagt, daran habe ich großes Interesse. Und Ihnen den Link zum Artikel von Ars Technica geschickt, den Sie aber nie kommentiert haben.

Ebenfalls großes Interesse hatte ich kurz nach der Konferenz am Artikel eines Kollegen des Guardian (Illegal downloads and dodgy figures), der die Zahlenspiele nicht der Urheberrechtsindustrie im Ganzen, sondern der Musikindustrie unter die Lupe genommen hat. Sein Fazit: “As far as I’m concerned, everything from this industry is false, until proven otherwise.” Er ist übrigens Wissenschafts-, nicht Musikjournalist, und der Guardian macht das, was die deutschen Verleger nicht hinbekommen: Geld im Internet verdienen – mit gutem Journalismus!

Es hat noch mehr als ein halbes Jahr gedauert, bis es zu unserem Treffen gekommen ist, nicht ganz unpassend im Einstein unter den Linden, wo sich Lobbyisten und Journalisten eben treffen.[3] Wir haben dann kaum über Zahlen geredet (zum Glück, denn darauf wäre ich nicht vorbereitet gewesen. Aber ich glaube, Sie auch nicht). Es ging eher darum, wie es in Zukunft weitergehen kann mit dem Internet und der Digitalisierung, was die Aufgabe der Verwerter sein kann und wovon Kreative leben sollen. Es war ein angenehmes Gespräch, und ich habe Sie als klugen und differenzierten Beobachter der Entwicklungen empfunden. Dass wir bei den meisten Themen nicht einer Meinung waren, hat mich nicht überrascht (und Sie bestimmt auch nicht), aber wir sind ja erwachsene Menschen und können damit leben, dass es unterschiedliche Auffassungen davon gibt, was gut und schlecht und richtig und fasch ist in dieser Welt.

Kürzlich habe ich dann in meinem Posteingang eine eMail mit folgendem Bestreff gefunden: “[BVMI Pressemitteilung] Bundesverband Musikindustrie veröffentlicht Positionspapier zur Kulturflatrate”. Die Mail ist recht lang, so dass ich sie erstmal ungelesen wieder zugemacht habe und erst jetzt (im Urlaub! Ja, bin ich denn verrückt…) dazu komme, sie zu lesen. Und was lese ich da?

Der Bundesverband Musikindustrie (BVMI) hat ein Positionspapier mit zehn Argumenten gegen die Kulturflatrate veröffentlicht. “Bei Diskussionen um das Urheberrecht in der digitalen Welt fällt immer wieder das Schlagwort von der Kulturflatrate, obwohl eigentlich niemand genau weiß, was damit genau gemeint ist”, so Stefan Michalk, BVMI-Geschäftsführer. “Was von den Befürwortern als Lösung aller Probleme gesehen wird, wäre letztlich nichts anderes als die Kapitulation der Politik vor der Komplexität des Urheberrechts in der digitalen Welt”, so Michalk weiter.

So weit, so wenig überraschend. In zehn Thesen (”Argumente” genannt) wird dann erläutert, warum die Kulturflatrate eben genau diese Kapitulation der Politik vor der Komplexität des Urheberrechts in der digitalen Welt wäre. Was davon zu halten ist, wird inzwischen sicherlich heiß diskutiert, da Qualitätsblogger Simon Columbus die Thesen bei netzpolitik.org zur Diskussion gestellt hat – eine der tollen Möglichkeiten, die dieses Mitmachwebdings bietet, von dem man jetzt immer so viel in der Zeitung liest. Und überhaupt ist ja schon so wahnsinnig viel geschrieben und untersucht worden zur Kulturflatrate [4], dass Sie jetzt nicht befürchten müssen, ich erzähle Ihnen das alles, um Sie davon zu überzeugen, dass sie eine tolle Idee ist. Denn auch wenn ich das alles gelesen habe (haben Sie?), bin ich nicht überzeugt davon, dass sie eine gute Idee ist. Aber darum geht’s auch gar nicht.

Denn ich bin ohnehin nur bis zu Punkt 3 gekommen. Dann musste ich an unser Gespräch denken und wurde auf einmal ganz abgelenkt. Da steht:

3. Die Kulturflatrate führt zu einer unverhältnismäßig hohen Belastung aller Konsumenten und benachteiligt sozial Schwache. Mit fortschreitender Digitalisierung und zunehmendem Ausbau der Bandbreiten sind immer mehr Bereiche der Kultur- und Kreativwirtschaft vom unrechtmäßigen Gebrauch ihrer Produkte betroffen. Eine Kulturflatrate müsste mittelfristig nicht nur Musik, Filme oder Bücher erfassen, sondern würde alle Bereiche der Kultur- und Kreativwirtschaft betreffen. Nach Schätzungen der Bundesjustizministerin kämen auf jeden Verbraucher mit Internetanschluss zusätzliche Kosten in Höhe von 50 Euro pro Monat zu. Gerade sozial Schwache können sich das nicht leisten.

Schätzungen der Bundesjustizministerin? Das ist ja interessant. Können Sie mir dafür bitte eine Quelle nennen? Sie meinen doch bestimmt nicht die Interviews, in denen die ehemalige Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (da war doch was im vergangen September…) sagte, dass die Kosten für jeden Einzelnen bei 50 Euro im Monat liegen könnten, oder? Weil: Wenn Sie das meinen, dann muss ich Ihnen leider mitteilen, dass da ein Missverständnis vorliegt.

Denn Frau Zypries hat einfach mal irgendwelche Zahlen genommen, die von den Befürwortern der Kulturflatrate ins Spiel gebracht wurden (von der Sie ja der Ansicht sind, dass “eigentlich niemand genau weiß, was damit genau gemeint ist” (genau!), so dass die genauen Zahlen ja auch Ihrer Ansicht nach nicht so richtig genau sein können, oder täusche ich mich?), und hat sie dann offenbar mit einem Faktor zwischen 5 und 10 multipliziert. Wie sie darauf gekommen ist, hat sie nicht verraten, aber wenigstens hat sie dann recht schnell zurück gerudert – und gar keine Zahlen mehr genannt. Nachzulesen in einem Interview, das mein Kollege Kai Schächtele und ich mit ihr für das Freelens-Magazin geführt haben:

Wir zahlen in Deutschland sowieso schon knapp 20 Euro im Monat für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Und wenn wir jetzt noch die Flatrate oben drauf setzen, sind wir schnell bei deutlich höheren Beträgen, die jeder zahlen müsste, um überhaupt an Informationen zu kommen. Das wirft in einem sozialen Rechtsstaat zahlreiche Probleme auf, schon wegen unserer Verfassung und wegen des Rechts auf freien Zugang zu Informationen. Das muss auch für sozial Schwächere gewährleistet bleiben.

Da konnte sie sich wohl nicht einmal mehr zu einem “50 Euro inklusive Rundfunkgebühr” durchringen, denn ihre Zahlen waren wohl etwas vage.

Nicht zu vage allerdings, um nicht von Ihnen acht Monate später als “Schätzungen der Bundesjustizministerin” verkauft zu werden. Denn das hört sich so schön autoritativ an. Die Bundesjustizministerin. Hat geschätzt. Ist zwar nur die Ex-. Und ob das tatsächlich “schät|zen  <sw. V.; hat> [mhd. schetzen]: 1. a) (ohne exaktes Messen nur auf Erfahrung gestützt) näherungsweise bestimmen” (Duden) war, was Frau Zypries da gemacht hat, darüber kann man sich sicher vortrefflich streiten. Die meisten von uns würden das wohl eher “spekulieren” oder “mutmaßen” nennen, oder sogar “mal eben so daherplappern, weil man was gefragt wird, aber eigentlich gar keine Ahnung hat”, aber so haben wir eben alle unsere eigene Sicht der Dinge.

Mich machen solche Tricks ja misstrauisch. Als Journalist hat man irgendwann gelernt (sollte es zumindest gelernt haben): Namen und Zahlen müssen stimmen. Wenn sie nicht stimmen, verspielt man die Glaubwürdigkeit des gesamten Artikels. Und irgendwann natürlich auch die Glaubwürdigkeit der gesamten Institution, sei das der Journalist, der Verlag oder der Verband. Aber dafür muss natürlich jemand drauf kommen, dass etwas nicht stimmt.

Sehen wir es als Experiment und beobachten, welche Karriere die “Schätzungen der Bundesjustizministerin” nun weiter in den Medien machen werden. Ich bin nicht sehr optimistisch. Heißt: es wird weiter abgeschrieben werden, dann abgeschrieben, und dann wieder abgeschrieben. Und irgendwann werden einige wie sebstverständlich davon ausgehen, dass die Flatrate jeden einzelnen Bürger 50 Euro im Monat kosten wird, und dass der Bundesverband Musikindustrie sich auf die Fahnen geschrieben hat, für die sozial Schwachen in unserer Gesellschaft einzutreten. (Also gut: Den letzten Teil glaube ich nicht ernsthaft; so pessimistisch kann ich nicht mal sein, wenn ich mich bemühe.)

Aber wenigstens habe ich meinen Teil nun dazu beigetragen, dass es dazu nicht kommt. Und schließe mich dem Kollegen des Guardian an: Ich gehe (weiterhin) davon aus, dass alles, was von dieser Industrie kommt, als falsch betrachtet werden muss, bis das Gegenteil bewiesen ist.

Mit freundlichen Grüßen, Matthias Spielkamp

[1] As a result of this expansive approach, counterfeiting and piracy, which are often associated to the operation of criminal networks, are confused with other infringements of IPRs where no criminal behavior exists, such as in cases of the non-attributed quotation of a copyrighted work, the downloading of a piece of music from an Internet site, or the infringement of a patent by a competitor. Such an approach improperly equates any IP infringement with crime and elevates IP enforcement to the category of a vital tool against crime and even terrorism. Carsten Fink: Enforcing Intellectual Property Rights: an Economic Perspective, in: The Global Debate on the Enforcement of Intellectual Property Rights and Developing Countries, International Centre for Trade and Sustainable Development Issue Paper No. 22, Genf, Februar 2009 [PDF, 270 kb]

[2] Früher nannte man das Recherche, Vier-Augen-Prinzip und Korrektorat, aber dafür gibt’s bei Springer und Konsorten, die nach einem Leistungsschutzrecht rufen, kein Geld mehr. Oder wie ist es zu erklären, dass das “Qualitätsblatt” Die Welt als einzige Publikation nicht imstande war, das gedruckte Program (oder das im Internet) zu lesen, oder mal schnell beim Google-Teufel nachzuschauen, um Eva-Maria Schnurrs Namen richtig zu schreiben, die an der – welche Ironie! – Diskussion ums Leistungsschutzrecht mit Springer-Vertreter Keese teilgenommen hat? Ein Fehler, der bis heute nicht korrigiert ist. Alle Blogs konnten das besser. Aber das ist nur eine Fußnote, denn für die Stümpereien meiner Kollegen können Sie ja nichts.

[3] Ich habe mein Frühstück selbst bezahlt.

[4] Der Artikel The World Is Going Flat(-Rate) von Volker Grassmuck bei Intellectual Property Watch fasst die Diskussion zusammen und bietet Links zu beinahe allen relevanten weiterführenden Texten.

Wie kann der Journalismus in Zukunft noch bezahlt werden? Diese Frage stellt sich Brigitte Baetz in ihrem Beitrag, der gestern im Deutschlandfunk lief:

Journalismus ist nicht länger ein Handwerk, das ein ausreichendes Einkommen garantiert. In großem Ausmaß werden Stellen gestrichen, werden die Honorare für freie Journalisten gekürzt. Weniger Personal bedeutet aber meist auch: weniger Qualität. Denn Journalismus ist arbeitsintensiv.

Anhören und druchlesen bei DRadio.de.

Schwer zu sagen, ob sie nun etwas gebracht hat, die Diskussion übers Leistungsschutzrecht Gottes Werk und Googles Beitrag – Zeitungsverlage und die Herausforderungen der Link-Ökonomie gestern Abend in der Böll-Stiftung. Die Debatte krankt an zwei Problemen. Zum einen hätte im Koalitionsvertrag stehen können:

Verlage sollen im Online-Bereich nicht schlechter gestellt sein als andere Werkvermittler. Es ist deshalb zu prüfen, ob das der Fall ist und, wenn ja, ob der Gesetzgeber sinnvollerweise etwas unternehmen soll und kann, um das zu ändern.

Aber so funktioniert Politik nicht. Stattdessen steht dort:

Verlage sollen im Online-Bereich nicht schlechter gestellt sein als andere Werkvermittler. Wir streben deshalb die Schaffung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage zur Verbesserung des Schutzes von Presseerzeugnissen im Internet an.

D.h. die Frage, ob es ein Leistungsschutzrecht geben soll, welchen Zweck es erfüllen könnte und ob es die richtige Antwort auf die richtige Frage ist, kann Verlagsvertreter Christoph Keese leicht abwehren mit der Antwort, darüber müsse man sich nicht mehr unterhalten, der Drops ist gelutscht. Das ist ein gewaltiger Lobbying-Erfolg der Verlage und ein Versagen der Politik.

Das zweite Problem ist, dass die Verlage alle konkreten Fragen danach, welcher Preis für ein Leistungsschutzrecht zu zahlen sein wird und wie es genau funktionieren soll, kontern mit der Aussage: Das kann man nicht sagen, da es noch keinen Gesetzesentwurf gibt, aber Sie können sicher sein, dass alles dufte sein wird.

Nicht die besten Bedingungen für eine Diskussion. Eigentlich lausige Bedingungen für eine Diskussion. Aber soll man sie deshalb nicht führen? Bei Twitter wurde sie schon als nutzlos bezeichnet, aber das ist mir zu einfach. Bei Carta heißt es in den Kommentaren:

Die gestrige Diskussion zum Leistungsschutzrecht hat die Diskussion darüber selbst ad absurdum geführt, was gut war:

- Es nutzt nichts, wenn rhetorisch geschulte PA-Leute um den heißen Brei reden, ein eigentliches Leistungsschutzrecht nicht definieren können als auch die Finanzierung eines solchen. Von Dogmatik zu sprechen erweckt den Eindruck, als wenn der Redner über vertiefende Kenntnisse verfügt, dabei wird definitorisches Unvermögen vertuscht.

- Fachbegriffe in den Raum zu werfen – wie „Gesetzeslücke“ – beeindrucken, sind aber falsch

Dem kann ich nur ganz und gar zustimmen. Wenn das ein allgemeiner Eindruck war, war die Diskussion ein Erfolg.

Eine Zusammenfassung von Valie Djordjevic gibt’s im iRights.info-Blog, erste Einschätzungen z.B. bei Daniel Schultz, im Kulturkampf-Blog von ZEIT Online, im Altpapier bei DNews und im Freitag. Das Video gibt’s hier:

Watch live streaming video from cartalive at livestream.com
Provider-Jurist zum Leistungsschutzrecht: „Netzsperren für Verlagsinhalte wären denkbar.“Gottes Werk und Googles Beitrag
Zeitungsverlage und die Herausforderungen der Link-Ökonomie
Die Medienwelt befindet sich durch die Folgewirkungen der Digitalisierung in einem epochalen Umbruch. Die Zeitungen, einstmals stolze Träger der “vierten Gewalt”, fürchten um ihr klassisches Geschäftsmodell einer anzeigen- und abofinanzierten Bündelung journalistischer Inhalte. Denn der Wegfall der Distributionskosten und die Verweisstrukturen im Internet haben machtvolle Konkurrenz erwachsen lassen. Aggregationstechnologien, soziale Netzwerke und Blogs bieten Leser_innen vielfältige Möglichkeiten, viel gezielter nach Themen zu suchen und Beiträge im Netz mit eigenen Kommentaren und Faktenchecks anzureichern. Die Zeitungsverlage müssen auf dieses veränderte Konsumverhalten reagieren, doch bislang hat sich kein funktionierendes Modell für bezahlten Online-Journalismus herausgebildet.
Im Gegenteil: Aktuelle Nachrichten sind heute in der Regel kostenlos über das Internet oder mobile Applikationen zu beziehen. Von den damit verbundenen Werbeerlösen profitiert vor allem ein Unternehmen wie Google, das mit 85 Prozent den Markt der Suchmaschinen dominiert. Nun möchten auch deutsche Zeitungsverlage an dessen Erlösquellen beteiligt werden. Die geistige Wertschöpfung von Urhebern und Werkmittlern müsse auch im digitalen Raum ihren Preis haben, fordert die Zeitungsbranche. Ein eigenes “Leistungsschutzrecht”, fest im schwarz-gelben Koalitionsvertrag verankert, soll ihnen dafür eine gesetzliche Grundlage geben. Wie begründen sich die Ansprüche der Verlage? Welchen Wert messen wir professionellem Journalismus heute zu?
Mit:
Dr. Till Jaeger (Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Berlin)
Christoph Keese (Head of Public Affairs, Axel Springer AG, Berlin)
Dr. Eva-Maria Schnurr (Freie Journalistin, Hamburg)
Malte Spitz (Bundesvorstand Bündnis 90/Die Grünen, Berlin)
Moderation:
Matthias Spielkamp (Freier Journalist, Berlin)
Twitter-Hashtag:
#boell
Anmeldung erwünscht
Informationen:
Monika Steins
Fon: 030-28534-244
E-Mail: steins@boell.de
Veranstalter Heinrich-Böll-Stiftung, Berlin
Veranstaltungs- ort Heinrich-Böll-Stiftung, Berlin
Raum: Kleiner Saal 1/2
10117 Berlin, Schumannstr. 8
Mit der S-Bahn oder mit der U-Bahn bis Bahnhof Friedrichstraße. Ausgang über die Spree, dann Albrechtstraße, Reinhardtstraße überqueren und nach links in die Schumannstraße.
Lageplan
Programm

Kommende Woche Mittwoch ist es soweit: Die Heinrich-Böll-Stiftung veranstaltet (unterstützt von iRights.info) eine Podiumsdiskussion zum Leistungsschutzrecht. Unten gibt es eine Linkliste zum Thema (bitte um Hinweise, falls etwas Wichtiges fehlt!).

Gottes Werk und Googles Beitrag

Zeitungsverlage und die Herausforderungen der Link-Ökonomie

Die Medienwelt befindet sich durch die Folgewirkungen der Digitalisierung in einem epochalen Umbruch. Die Zeitungen, einstmals stolze Träger der “vierten Gewalt”, fürchten um ihr klassisches Geschäftsmodell einer anzeigen- und abofinanzierten Bündelung journalistischer Inhalte. Denn der Wegfall der Distributionskosten und die Verweisstrukturen im Internet haben machtvolle Konkurrenz erwachsen lassen. Aggregationstechnologien, soziale Netzwerke und Blogs bieten Leser_innen vielfältige Möglichkeiten, viel gezielter nach Themen zu suchen und Beiträge im Netz mit eigenen Kommentaren und Faktenchecks anzureichern. Die Zeitungsverlage müssen auf dieses veränderte Konsumverhalten reagieren, doch bislang hat sich kein funktionierendes Modell für bezahlten Online-Journalismus herausgebildet.

Im Gegenteil: Aktuelle Nachrichten sind heute in der Regel kostenlos über das Internet oder mobile Applikationen zu beziehen. Von den damit verbundenen Werbeerlösen profitiert vor allem ein Unternehmen wie Google, das mit 85 Prozent den Markt der Suchmaschinen dominiert. Nun möchten auch deutsche Zeitungsverlage an dessen Erlösquellen beteiligt werden. Die geistige Wertschöpfung von Urhebern und Werkmittlern müsse auch im digitalen Raum ihren Preis haben, fordert die Zeitungsbranche. Ein eigenes “Leistungsschutzrecht”, fest im schwarz-gelben Koalitionsvertrag verankert, soll ihnen dafür eine gesetzliche Grundlage geben. Wie begründen sich die Ansprüche der Verlage? Welchen Wert messen wir professionellem Journalismus heute zu?

Mit:

Moderation: Matthias Spielkamp (Freier Journalist, Projektleiter iRights.info, Berlin)

Twitter-Hashtag: #boell

Anmeldung erwünscht bei Monika Steins, Fon: 030-28534-244, steins@boell.de

Veranstaltungsort: Heinrich-Böll-Stiftung, Berlin, Großer Saal, 10117 Berlin, Schumannstr. 8, (Lageplan)

Mit der S-Bahn oder mit der U-Bahn bis Bahnhof Friedrichstraße. Ausgang über die Spree, dann Albrechtstraße, Reinhardtstraße überqueren und nach links in die Schumannstraße.

Für diejenigen, die sich auf die Diskussion dieses doch sehr komplexen Themas vorbereiten möchten, hier eine Leseliste:

Artikel:

Studien und Gutachten:

Wem das immer noch nicht reicht, kann sich die Diskussion anschauen, die das Institut für Medien- und Kommunikationspolitik (IfM) veranstaltet hat, mit Christoph Keese, Markus Beckedahl (netzpolitik.org), Christoph Fiedler (VDZ) und mir, moderiert von Lutz Hachmeister (IfM):

Hier die Pressemitteilung der dju (was ich davon halte, steht hier):

Gemeinsame Vergütungsregeln Tageszeitungen

dju-Tarifkommission stimmt dem Verhandlungsergebnis zu

In ihrer Sitzung am 12. Januar 2010 hat die Tarifkommission der dju in ver.di das Verhandlungsergebnis zu Vergütungsregeln für freie Journalistinnen und Journalisten einstimmig gebilligt. An diesem eindeutigen Votum waren ausschließlich die freiberuflich arbeitenden Mitglieder der Kommission beteiligt.

Die dju in ver.di setzt darauf, dass mit den vereinbarten Honorarsätzen Standards für den Wert journalistischer Arbeit definiert werden, die allen in der Branche Tätigen eine klare Orientierung liefern. „Für viele freie Journalistinnen und Journalisten würden diese Regeln zu einer deutlich verbesserten Einkommenssituation führen, weil Minihonorare von wenigen Cent pro Zeile danach nicht mehr rechtsverbindlich vereinbart werden können“, erklärte dazu der dju-Verhandlungsführer Wolfgang Schimmel. Deswegen will die dju die verhandelten Vergütungsregeln abschließen, auch wenn in der aktuellen Krisensituation der Tageszeitungen keine berauschenden Honorarsätze zu erzielen waren. „Wenn es gelingt, für die Tageszeitungen die Angemessenheit von Vergütungen aus eigener Kraft zu definieren, ist das besser, als darauf zu spekulieren, dass in Einzelfällen Rechtstreitigkeiten geführt werden, in denen letztlich ein Gericht Honorare festsetzen müsste,“ so Wolfgang Schimmel weiter. Die Sorge, Verlage könnten wegen der Vergütungsregel Honorare absenken, ist unbegründet, das ist nach dem Wortlaut der Vergütungsregel ausgeschlossen,.

Die Vergütungsregel stellt insbesondere klar, dass mit den vorgesehenen Honorarsätzen beliebig häufige Nutzungen (z.B. Nachdrucke in anderen Zeitungen) nicht abgegolten werden können. Da sich die Vergütung an der jeweils verkauften Auflage und am Umfang des Beitrags orientiert, wird auch dem urheberrechtlichen Beteiligungsgrundsatz Rechnung getragen.

Nach dem Beschluss der dju können diese Regeln zum 1. Februar 2010 in Kraft treten, sofern der DJV und der BDZV bis Ende Januar gleichfalls zustimmen.

Die Journalistenverbände dju und DJV haben mit dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger eine Vereinbarung zur so genannten angemessenen Vergütung getroffen (hier im Volltext: PDF, 44 kb).

Ich bin seit 15 Jahren Mitglied in der dju und auch manchmal (selten) dort aktiv gewesen. Ich finde die Aufklärungsangebote mediafon.net und connexx.av, den Ratgeber Freie und die Klagen gehen Total-Buyout-Geschäftsbedingungen ausgezeichnet. Das schreibe ich, um nicht den Eindruck zu erwecken, ich betreibe Gewerkschafts-Bashing.

Aber an der Politik zu Urheberrecht und Journalistenvergütung, die von den Beauftragten der dju betrieben wird, übe ich schon lange Kritik. Und sie wird nicht geringer werden durch die getroffene Vereinbarung. Ich kann mich nur der Stellungnahme des Verbands Freischreiber anschließen (dort bin ich ebenfalls Mitglied):

Freischreiber e.V. hält die Vereinbarungen jedoch für unzureichend. „Es wäre für freie Journalisten fatal, solche Vergütungsregeln zu akzeptieren“, so Lars Reppesgaard, Vorstandsmitglied von Freischreiber. „Die nun ausgehandelten Vereinbarungen stellen keine angemessene Vergütung dar.“

Denn die vereinbarten Regelungen zementieren Bedingungen, unter denen professioneller, unabhängiger, sauber recherchierter Journalismus durch freie Journalisten nicht möglich ist.
Zur lesenswerten Stellungnahme mit den Forderungen der Freischreiber.

Auch der iRights.info-Kollege Ilja Braun hat sich im Perlentaucher kritisch zum Verhandlungsergebnis geäußert: Zementierung der Misere.

Es muss klar werden, dass diese Vergütungen nicht angemessen sind, sondern völlig unangemessen. Diese Honorare erlauben es nicht, vom Journalismus zu leben. Die Gewerkschaften argumentrieren, dass mehr nicht drin gewesen sei. Ehrlich gesagt: dieses Argument ist eine Katastrophe. Was anderes sollte eine “angemessen Vergütung” erlauben, als dass auch Zeitungsjournalisten von ihrer Arbeit leben können? Genau das ermöglichen die Vereinbarten Honorare nicht. Die (sehr kreativen!) Freischreiber haben einen Tarifrechner entworfen, mit dem man sich einen schnellen Überlick dazu verschaffen kann, wie viele Nachrichten oder Berichte er bei einer Tageszeitung mit einer Auflage von 180.000 Exemplaren bei 88 Cent/Zeile netto, inkl. Online-Verwertung veröffentlichen muss (bezahlt nach den Vergütungsregeln), um so viel zu verdienen wie ein ALG II-Empfänger (807 Zeilen oder viereinhalb seitenfüllende Artikel) oder ein Arzt (7272 Zeilen oder 40 seitenfüllende Artitel).

Wären die vereinbarten Honorare Mindesthonorare, wäre das alles noch etwas anders zu beurteilen. Das sind sie aber nicht. Und so tun sie nichts anderes, als festzuschreiben, dass es angemessen ist, dass Journalisten, die als Freiberufler für Tageszeitungen arbeiten, nicht angemessen bezahlt werden müssen. Diese Vereinbarung ist eine Farce und ein Schlag ins Gesicht der Freiberufler.

Daher habe ich die Petition unterschrieben, die freie Journalisten angelegt haben, um die Verbände aufzufordern, die Diskussion um die Vergütungsregeln auszuweiten. Und ich würde mich freuen, wenn es viele meiner LeserInnen ebenfalls tun. Außerdem werde ich als Mitglied einen Brief an die dju schreiben, mit der selben Bitte, die die Petition formuliert:

Darum fordern wir, die wir hier unterzeichnen, die Verhandlungspartner DJV und dju/verdi dazu auf, die “Gemeinsamen Vergütungsregelungen Tageszeitungen” nun nicht im Eilverfahren zu verabschieden, sondern die Abstimmung aufzuschieben und eine breite öffentliche Diskussion der Regelungen unter freien Journalistinnen und Journalisten zu ermöglichen und zu gestalten, z.B. über Veranstaltungen, Blogs, etc. Außerdem fordern wir, Anregungen und Vorschläge von freien Journalistinnen und Journalisten bei der internen Diskussion zu berücksichtigen.

Ich finde, das hat was: Internet-Unternehmer – turned Blogger – turned Suchmaschinenbetreiber – turned Vodcaster Jason Calacanis skizziert ein Szenario, in dem Verleger geschlossen mit Bing (oder Yahoo) verhandeln, dass ihre Inhalte dort gegen Gebühr indexiert werden.

Gleichzeitig wird Google blockiert. Wer will die Suchmaschine nutzen, bei der er dann die Inhalte der New York Times, von CNN und der Washington Post nicht mehr findet? Wenn das erstmal gelungen ist, kann man auch von Google Geld eintreiben.

Ich wäre für Hinweise dankbar, warum ich das nicht gut finden soll. Denn im Moment sehe ich nur den Charme dieser Strategie: Googles Konkurrenz zu stärken, um sich in eine bessere Verhandlungsposition zu bringen. Genau das soll ja eine Marktwirtschaft mit Konkurrenz ermöglichen. Und die Debatte um ein Leistungsschutzrecht können sich die Verleger damit auch klemmen.

Ist schon klar: Die Verlage würden zunächst sehr viel Traffic verlieren, denn z.B. in Deutschland ist der Marktanteil von Bing und Yahoo verschwindend gering. Aber bei dem, was auf dem Spiel steht, halte ich es für denkbar, dass sich genug zusammenschließen. Allerdings würde schon ein prominenter Ausreißer, wie Spiegel Online, die Erfolgsaussichten sehr schmälern. Und auch das wäre Marktwirtschaft…

Nun gut: Jeff Jarvis ist der Ansicht, dass die Strategie aus dem Grund, den ich auch genannt habe (die Konkurrenz unter den News-Anbietern) niemals funktionieren wird. Außerdem verliere Google so gut wie gar nichts, da in den ersten Treffern der Suche Verlagsangebote kaum eine Rolle spielen. Und nicht zuletzt (so habe ich in Gesprächen in den letzten Tagen auch schon häufiger argumentiert) kann man Seiten hochziehen, die Verweise anbieten, die wiederum von Google indexiert werden. Ich will mich auch gar nicht dazu versteigen zu behaupten, dass das funktionieren kann. Allerdings denke ich schon, dass die Aufmerksamkeit, die der Google-Konkurrenz zukommen würde, recht groß wäre.

Hier noch eine gute Zusammenfassung von Netzökonom Holger Schmidt.

Begrenzter-Journalismus

Gerade ist beim Mainzer Mediendisput die Studie Begrenzter Journalismus (PDF, 1,2 MB) erschienen und wird wohl auch angeregt diskutiert, wie ZEIT online berichtet. Demnach hat sich Kurt Beck dafür ausgesprochen, Qualitätsjournalismus zu fördern. Wie, das hat er (natürlich) offen gelassen. (Christiane Schulzki-Haddouti hatte mich für die Studie befragt.)

Interessant in dem Zusammenhang der Hinweis, dass ich am kommenden Montag auf einer Podiumsdiskussion des Instituts für Medien- und Kommunikatiosnpolitik (IfM) zusammen mit Christoph Keese und Markus Beckedahl über das Leistungsschutzrecht diskutieren werde. Etwas ärgerlich ist, dass es unter der Überschrift >Die “Hamburger Erklärung” gegen das “Internetmanifest”< angekündigt ist und auch so verstanden wird. Ich habe allerdings nichts mit dem Internetmanifest zu tun.

In einer guten Kurzanalyse der gerade veröffentlichten Urteilsbegründung des BGH zu Übersetzerhonoraren (PDF, 148 kb) schreibt mediafon, das Informations- und Beratungsangebot von ver.di, das Urteil werde “erhebliche Wirkung in anderen Medienbranchen entfalten”, denn

viele Sätze der Urteilsbegründung lesen sich, als seien sie ausdrücklich für die Total-Buy-out-Verträge geschrieben, die vor allem im Bereich von Zeitungen und Zeitschriften inzwischen fast schon Standard geworden sind: “Grundsätzlich”, so heißt es zum Beispiel, sei “allein ein an der tatsächlichen Nutzung des Werkes orientiertes Absatzhonorar angemessen”. Zwar könnten auch Pauschalhonorare in diesem Sinne angemessen sein, “dies setzt jedoch voraus, dass die Pauschalvergütung – bei objektiver Betrachtung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses – eine angemessene Beteiligung am voraussichtlichen Gesamtertrag der Nutzung gewährleistet.” Und das ist bei Total-Buy-out-Verträgen so gut wie nie der Fall.

Wie fast jedes Jahr, seit 2002 das so genannte Stärkungsgesetz (die Novellierung des Urhebervertragsrechts) in Kraft getreten ist und damit der Anspruch auf eine angemessene Vergütung Gesetz geworden, haben die Journalistengewerkschaften für diesen Herbst angekündigt, es werde bald eine Einigung über die angemessene Vergütung erzielt sein (s. z.B. hier, letzter Absatz.) Man kann gespannt sein, was nun dabei herauskommt.

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