Klar, es gehört sich nicht, eine Diskussion vom Zaun zu brechen und dann die Biege zu machen. Mein offener Brief an Stefan Michalk, Geschäftsführer des Bundesverbands der Musikindustrie, hat eine rege Debatte ausgelöst drüben im Kulturkampf-Blog von ZEIT Online. Und ich mache nicht mit. Aber wie ich schon schrieb (zumindest hier in meinem eigenen Blog): früher konnte ich nicht (meine Reaktion auf das Positionspapier des BMVI kam ja nur einen Tag nach dessen Veröffentlichung), einen Monat warten hat auch keinen Zweck, und jetzt bin ich nun mal im Urlaub. Lang geplant, weit weg, und von nun auch offline. So ist es eben manchmal. Ich schaue dann Ende Februar wieder, was draus geworden ist.

Lieber Herr Michalk,

vor einiger Zeit schon haben wir uns bei einer Konferenz kennen gelernt, bei der ich auf dem Podium saß und mich zum Verhalten der Kulturindustrie im Allgemeinen und der Musikindustrie im Besonderen äußern durfte. Ich habe mich darüber echauffiert, wie manipulativ die Lobbyisten der Verwertungsindustrie mit Zahlen umgehen, wenn es darum geht zu zeigen, wie sehr ihr Urheberrechtsverletzungen zu schaffen machen (gern als “Piraterie” oder “Raubkopien” bezeichnet, um zu suggerieren, dass es sich um ein verabscheuungswürdiges Verbrechen handelt, bei dem Menschen Gewalt angetan wird; gern kommt an der Stelle auch der Versuch, Urheberrechtsverletzungen mit organisierter Gewaltkriminalität oder gar Terrorismus [1] zu verknüpfen).

Mein Beispiel: 200 – 250 Milliarden US-Dollar Einnahmen sollen den Rechteinhabern (nicht den Urhebern!) durch Verletzungen von Immaterialgüterrechten verloren gehen, 750.000 Jobs seien gefährdet (Arbeitsplätze!). Das Problem an den Zahlen ist nicht allein, dass überhaupt nicht klar ist, worauf sie sich beziehen. Gehen diese Jobs und diese Einnahmen pro Jahr verloren? Oder kumulativ? Über welchen Zeitraum? Vielmehr ist es so, dass es bislang völlig unklar war, wie die Zahlen zustande gekommen sind. Woher stammen sie? Wer hat sie erhoben? Mit welcher Methode?

Zum Glück gibt es Blogs, denn irgendwer muss ja “Qualitätsjournalismus” liefern, wenn es die selbst ernannten “Qualitätsmedien” nicht tun.[2] Daher können wir beide doch den Machern von Ars Technica dankbar sein, die für einen wunderbaren Beitrag mit dem Titel 750,000 lost jobs? The dodgy digits behind the war on piracy aufwändig recherchiert haben, was denn dran ist an den Zahlen (super übrigens der Untertitel: “A 20-year game of Telephone”, auf Deutsch: 20 Jahre stille Post). Die Antwort: nichts ist dran an den Zahlen. Gar nichts. Ausgedacht, weitererzählt, zitiert, dann wieder zitiert, dann nochmal zitiert, und schon hat man Quelle über Quelle, auf die man sich berufen kann – völlig unabhängig davon, dass es nie eine belastbare Aussage gab. Praktisch, nicht wahr?

Sie waren mit meinen Einlassungen nicht einverstanden und haben mir während der Konferenz in Ihrer freundlichen Art (keine Ironie – ich finde Sie sehr sympathisch!) gesagt, dass wir uns doch unbedingt mal zusammensetzen sollten um darüber zu reden, woher denn die Zahlen kommen, mit denen argumentiert werde. Sicher, habe ich gesagt, daran habe ich großes Interesse. Und Ihnen den Link zum Artikel von Ars Technica geschickt, den Sie aber nie kommentiert haben.

Ebenfalls großes Interesse hatte ich kurz nach der Konferenz am Artikel eines Kollegen des Guardian (Illegal downloads and dodgy figures), der die Zahlenspiele nicht der Urheberrechtsindustrie im Ganzen, sondern der Musikindustrie unter die Lupe genommen hat. Sein Fazit: “As far as I’m concerned, everything from this industry is false, until proven otherwise.” Er ist übrigens Wissenschafts-, nicht Musikjournalist, und der Guardian macht das, was die deutschen Verleger nicht hinbekommen: Geld im Internet verdienen – mit gutem Journalismus!

Es hat noch mehr als ein halbes Jahr gedauert, bis es zu unserem Treffen gekommen ist, nicht ganz unpassend im Einstein unter den Linden, wo sich Lobbyisten und Journalisten eben treffen.[3] Wir haben dann kaum über Zahlen geredet (zum Glück, denn darauf wäre ich nicht vorbereitet gewesen. Aber ich glaube, Sie auch nicht). Es ging eher darum, wie es in Zukunft weitergehen kann mit dem Internet und der Digitalisierung, was die Aufgabe der Verwerter sein kann und wovon Kreative leben sollen. Es war ein angenehmes Gespräch, und ich habe Sie als klugen und differenzierten Beobachter der Entwicklungen empfunden. Dass wir bei den meisten Themen nicht einer Meinung waren, hat mich nicht überrascht (und Sie bestimmt auch nicht), aber wir sind ja erwachsene Menschen und können damit leben, dass es unterschiedliche Auffassungen davon gibt, was gut und schlecht und richtig und fasch ist in dieser Welt.

Kürzlich habe ich dann in meinem Posteingang eine eMail mit folgendem Bestreff gefunden: “[BVMI Pressemitteilung] Bundesverband Musikindustrie veröffentlicht Positionspapier zur Kulturflatrate”. Die Mail ist recht lang, so dass ich sie erstmal ungelesen wieder zugemacht habe und erst jetzt (im Urlaub! Ja, bin ich denn verrückt…) dazu komme, sie zu lesen. Und was lese ich da?

Der Bundesverband Musikindustrie (BVMI) hat ein Positionspapier mit zehn Argumenten gegen die Kulturflatrate veröffentlicht. “Bei Diskussionen um das Urheberrecht in der digitalen Welt fällt immer wieder das Schlagwort von der Kulturflatrate, obwohl eigentlich niemand genau weiß, was damit genau gemeint ist”, so Stefan Michalk, BVMI-Geschäftsführer. “Was von den Befürwortern als Lösung aller Probleme gesehen wird, wäre letztlich nichts anderes als die Kapitulation der Politik vor der Komplexität des Urheberrechts in der digitalen Welt”, so Michalk weiter.

So weit, so wenig überraschend. In zehn Thesen (”Argumente” genannt) wird dann erläutert, warum die Kulturflatrate eben genau diese Kapitulation der Politik vor der Komplexität des Urheberrechts in der digitalen Welt wäre. Was davon zu halten ist, wird inzwischen sicherlich heiß diskutiert, da Qualitätsblogger Simon Columbus die Thesen bei netzpolitik.org zur Diskussion gestellt hat – eine der tollen Möglichkeiten, die dieses Mitmachwebdings bietet, von dem man jetzt immer so viel in der Zeitung liest. Und überhaupt ist ja schon so wahnsinnig viel geschrieben und untersucht worden zur Kulturflatrate [4], dass Sie jetzt nicht befürchten müssen, ich erzähle Ihnen das alles, um Sie davon zu überzeugen, dass sie eine tolle Idee ist. Denn auch wenn ich das alles gelesen habe (haben Sie?), bin ich nicht überzeugt davon, dass sie eine gute Idee ist. Aber darum geht’s auch gar nicht.

Denn ich bin ohnehin nur bis zu Punkt 3 gekommen. Dann musste ich an unser Gespräch denken und wurde auf einmal ganz abgelenkt. Da steht:

3. Die Kulturflatrate führt zu einer unverhältnismäßig hohen Belastung aller Konsumenten und benachteiligt sozial Schwache. Mit fortschreitender Digitalisierung und zunehmendem Ausbau der Bandbreiten sind immer mehr Bereiche der Kultur- und Kreativwirtschaft vom unrechtmäßigen Gebrauch ihrer Produkte betroffen. Eine Kulturflatrate müsste mittelfristig nicht nur Musik, Filme oder Bücher erfassen, sondern würde alle Bereiche der Kultur- und Kreativwirtschaft betreffen. Nach Schätzungen der Bundesjustizministerin kämen auf jeden Verbraucher mit Internetanschluss zusätzliche Kosten in Höhe von 50 Euro pro Monat zu. Gerade sozial Schwache können sich das nicht leisten.

Schätzungen der Bundesjustizministerin? Das ist ja interessant. Können Sie mir dafür bitte eine Quelle nennen? Sie meinen doch bestimmt nicht die Interviews, in denen die ehemalige Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (da war doch was im vergangen September…) sagte, dass die Kosten für jeden Einzelnen bei 50 Euro im Monat liegen könnten, oder? Weil: Wenn Sie das meinen, dann muss ich Ihnen leider mitteilen, dass da ein Missverständnis vorliegt.

Denn Frau Zypries hat einfach mal irgendwelche Zahlen genommen, die von den Befürwortern der Kulturflatrate ins Spiel gebracht wurden (von der Sie ja der Ansicht sind, dass “eigentlich niemand genau weiß, was damit genau gemeint ist” (genau!), so dass die genauen Zahlen ja auch Ihrer Ansicht nach nicht so richtig genau sein können, oder täusche ich mich?), und hat sie dann offenbar mit einem Faktor zwischen 5 und 10 multipliziert. Wie sie darauf gekommen ist, hat sie nicht verraten, aber wenigstens hat sie dann recht schnell zurück gerudert – und gar keine Zahlen mehr genannt. Nachzulesen in einem Interview, das mein Kollege Kai Schächtele und ich mit ihr für das Freelens-Magazin geführt haben:

Wir zahlen in Deutschland sowieso schon knapp 20 Euro im Monat für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Und wenn wir jetzt noch die Flatrate oben drauf setzen, sind wir schnell bei deutlich höheren Beträgen, die jeder zahlen müsste, um überhaupt an Informationen zu kommen. Das wirft in einem sozialen Rechtsstaat zahlreiche Probleme auf, schon wegen unserer Verfassung und wegen des Rechts auf freien Zugang zu Informationen. Das muss auch für sozial Schwächere gewährleistet bleiben.

Da konnte sie sich wohl nicht einmal mehr zu einem “50 Euro inklusive Rundfunkgebühr” durchringen, denn ihre Zahlen waren wohl etwas vage.

Nicht zu vage allerdings, um nicht von Ihnen acht Monate später als “Schätzungen der Bundesjustizministerin” verkauft zu werden. Denn das hört sich so schön autoritativ an. Die Bundesjustizministerin. Hat geschätzt. Ist zwar nur die Ex-. Und ob das tatsächlich “schät|zen  <sw. V.; hat> [mhd. schetzen]: 1. a) (ohne exaktes Messen nur auf Erfahrung gestützt) näherungsweise bestimmen” (Duden) war, was Frau Zypries da gemacht hat, darüber kann man sich sicher vortrefflich streiten. Die meisten von uns würden das wohl eher “spekulieren” oder “mutmaßen” nennen, oder sogar “mal eben so daherplappern, weil man was gefragt wird, aber eigentlich gar keine Ahnung hat”, aber so haben wir eben alle unsere eigene Sicht der Dinge.

Mich machen solche Tricks ja misstrauisch. Als Journalist hat man irgendwann gelernt (sollte es zumindest gelernt haben): Namen und Zahlen müssen stimmen. Wenn sie nicht stimmen, verspielt man die Glaubwürdigkeit des gesamten Artikels. Und irgendwann natürlich auch die Glaubwürdigkeit der gesamten Institution, sei das der Journalist, der Verlag oder der Verband. Aber dafür muss natürlich jemand drauf kommen, dass etwas nicht stimmt.

Sehen wir es als Experiment und beobachten, welche Karriere die “Schätzungen der Bundesjustizministerin” nun weiter in den Medien machen werden. Ich bin nicht sehr optimistisch. Heißt: es wird weiter abgeschrieben werden, dann abgeschrieben, und dann wieder abgeschrieben. Und irgendwann werden einige wie sebstverständlich davon ausgehen, dass die Flatrate jeden einzelnen Bürger 50 Euro im Monat kosten wird, und dass der Bundesverband Musikindustrie sich auf die Fahnen geschrieben hat, für die sozial Schwachen in unserer Gesellschaft einzutreten. (Also gut: Den letzten Teil glaube ich nicht ernsthaft; so pessimistisch kann ich nicht mal sein, wenn ich mich bemühe.)

Aber wenigstens habe ich meinen Teil nun dazu beigetragen, dass es dazu nicht kommt. Und schließe mich dem Kollegen des Guardian an: Ich gehe (weiterhin) davon aus, dass alles, was von dieser Industrie kommt, als falsch betrachtet werden muss, bis das Gegenteil bewiesen ist.

Mit freundlichen Grüßen, Matthias Spielkamp

[1] As a result of this expansive approach, counterfeiting and piracy, which are often associated to the operation of criminal networks, are confused with other infringements of IPRs where no criminal behavior exists, such as in cases of the non-attributed quotation of a copyrighted work, the downloading of a piece of music from an Internet site, or the infringement of a patent by a competitor. Such an approach improperly equates any IP infringement with crime and elevates IP enforcement to the category of a vital tool against crime and even terrorism. Carsten Fink: Enforcing Intellectual Property Rights: an Economic Perspective, in: The Global Debate on the Enforcement of Intellectual Property Rights and Developing Countries, International Centre for Trade and Sustainable Development Issue Paper No. 22, Genf, Februar 2009 [PDF, 270 kb]

[2] Früher nannte man das Recherche, Vier-Augen-Prinzip und Korrektorat, aber dafür gibt’s bei Springer und Konsorten, die nach einem Leistungsschutzrecht rufen, kein Geld mehr. Oder wie ist es zu erklären, dass das “Qualitätsblatt” Die Welt als einzige Publikation nicht imstande war, das gedruckte Program (oder das im Internet) zu lesen, oder mal schnell beim Google-Teufel nachzuschauen, um Eva-Maria Schnurrs Namen richtig zu schreiben, die an der – welche Ironie! – Diskussion ums Leistungsschutzrecht mit Springer-Vertreter Keese teilgenommen hat? Ein Fehler, der bis heute nicht korrigiert ist. Alle Blogs konnten das besser. Aber das ist nur eine Fußnote, denn für die Stümpereien meiner Kollegen können Sie ja nichts.

[3] Ich habe mein Frühstück selbst bezahlt.

[4] Der Artikel The World Is Going Flat(-Rate) von Volker Grassmuck bei Intellectual Property Watch fasst die Diskussion zusammen und bietet Links zu beinahe allen relevanten weiterführenden Texten.

Nun bin ich endlich dazu gekommen, mir zumindest einen Teil des Dokumentarfilms “RIP – A remix manifesto” anzuschauen. Der Film ist fantastisch: die Musik von Girl Talk ist mitreißend, und die Szene, in der Filmemacher Brett Gaylor der völlig sprachlosen Chefin des United States Copyright Office, Marybeth Peters, vorführt, wie Girl Talk ein Mashup erstellt, ist für die Ewigkeit (bei ca. 9.30 min.).

Ein Anwalt in Hamburg hat Strafanzeige gegen Google erstattet, weil über Youtube urheberrechtlich geschützte Videos angeboten werden, ohne dass die Rechteinhaber ihre Erlaubnis dazu gegeben haben. Einem Bericht des Hamburger Abendblatts zufolge bestätigte  die Staatsanwaltschaft, Ermittlungen aufgenommen zu haben.

Der Fall hat große Ähnlichkeit mit der Auseinandersetzung zwischen Viacom und Youtube in den USA. Vor kurzem hatte ich Bill Rosenblatt interviewt, der auf den Fall eingegangen ist. Hier noch einmal die Stelle, von der ich denke, das sie auch den Hintergrund des deutschen Falls erläutern hilft:

Sie haben an anderer Stelle gesagt, dass die Klage Viacoms gegen Youtube großen Einfluss auf Googles Buchprojekt haben kann. Wie hängen diese beiden Fälle zusammen?

Viacom hat Youtube auf circa zwei Milliarden Dollar Schadenersatz verklagt, um zu verhindern, dass urheberrechtlich geschützte Videos bei Youtube gezeigt werden. Viacom will, dass Youtube jedes Video daraufhin kontrolliert, ob Rechte verletzt werden oder nicht. Die Inhalte sollen also daraufhin gefiltert werden, ob sie urheberrechtlich geschütztes Material enthalten oder nicht. Youtube, das Google gehört, widerspricht und sagt, dass man alles tut, was das US-Recht verlangt.

Zum einen, indem jeder Rechteinhaber den sogenannten “Notice and takedown”-Weg gehen kann: Wenn Youtube darauf aufmerksam gemacht wird, dass ein Video Urheberrechte verletzt, wird es sofort gelöscht. Zum anderen sagt Youtube, dass es Fingerprintingsysteme bereits einsetzt, um Videos zu filtern, aber es gibt viele Zweifel daran, wie engagiert das gemacht wird und wie effektiv es ist. Viacom geht das ohnehin nicht weit genug. Es will erreichen, dass Youtube jedes Video, das dort veröffentlicht wird, vorab auf seine Rechtmäßigkeit prüft. Youtube müsste also eine Art Haftung für das Verhalten Dritter übernehmen.

Und warum will Viacom das erreichen?

Weil es verhindern will, dass die Inhalte überhaupt auf Videosites landen, und weil es Youtube zwingen will, die Kosten zu übernehmen. Viacom zahlt Millionen und Abermillionen Dollar dafür, Videos daraufhin zu prüfen, ob seine Rechte verletzt sind – nicht nur bei Youtube, sondern auch bei Dailymotion und woanders. Es gibt tatsächlich Räume voll mit Menschen, meist Studenten, die auf Youtube herumsuchen. Das ist eine Sisyphosaufgabe, die eine Menge Geld kostet.

Die Hoffnung, dass der Kongress ein Gesetz zugunsten von Viacom erlässt, hat die Firma im Moment aufgegeben, also ist sie vor Gericht gezogen. Wenn das Gericht zugunsten von Viacom entscheidet, dann sind auch bei Google Books die Karten neu gemischt. Es kann aber noch Jahre dauern, bis eine Entscheidung fällt. Das Verfahren läuft seit zwei Jahren und das Gericht ist noch immer bei der Beweisaufnahme. Wahrscheinlich wird es eine außergerichtliche Einigung geben, denn ein Gerichtsverfahren ist ein Glücksspiel. (Hier das gesamte Interview)

Es ist nicht überraschend, dass es nun auch in Deutschland zu der Anzeige gegen Google gekommen ist; ich frage mich vielmehr, warum es so lange gedauert hat.

Interessanter Artikel bei telepolis:

Anwälte mahnen den Wiederverkauf legal erworbener Tonträger im Internet ab
Wer eine in einem Geschäft erworbene CD bei einem Online-Verkaufsportal wie eBay oder Hood.de einstellt, rechnet im Regelfall nicht damit, dass er abgemahnt wird. Immerhin hat er das Produkt ja selbst ganz regulär gekauft – und den Handel mit gebrauchten Tonträgern konnte die Musikindustrie trotz mehrerer Vorstöße bisher nicht grundsätzlich unterbinden. Trotzdem mahnen immer mehr Rechteinhaber private Anbieter von CDs, Bildern und Fanartikeln ab, von denen sie behaupten, dass sie nicht oder nicht ausreichend lizenziert seien.

Ein Leser kündigt in den Kommentaren an, Folgendes zu tun:

Bei Erhalt eines Abmahnschreibens dieses inklusive eines Strafantrages wegen aller möglichen in Betracht kommenden Delikte an die Staatsanwaltschaft weiterleiten.

Wäre schön, wenn es mal dazu käme. Auf den Ausgang könnte man gespannt sein.

Don Alphonso schreibt im FAZ-Blog “Stützen der Gesellschaft” über Hubert Burdas Forderung nach einem Leistungsschutzrecht für Verlage:

Ich kann dieses Gejammer nicht mehr hören. Das Geheule von Plattenfirmen, dass die Kunden den billigst abgemischten Kommerzpop inzwischen billiger beziehen, als er hergestellt wird – das ist in meinen Augen nur angemessene Preisfindung. Die Klagen von Herrn Burda, seine wertvollen Inhalte würden schleichend enteignet – was meint er damit? Auf Focus.de finde ich den gleichen Infomüll wie überall, angereichert mit einem “Strandführer Ibiza” und “Richtungsstreit in der Busenpartei“. In den Produktplatzierungssumpf der Freundin muss man dabei erst gar nicht hinabsteigen. Mit Verlaub: Da ist die Zahlungsbereitschaft der Leser nur angemessen. Andere kunstsinnige Männerfreunde von Herrn Burda, wie Springer, die Süddeutsche Zeitung und Gruner + Jahr bedienen sich bei Bildern und Videos schamlos aus dem Netz und bringen kostenlose PR-Fotos zum Abwinken, und darunter findet sich in den Nutzungsbedingungen der fette Hinweis auf ihr eingebildetes Urheberrecht. Warum sollten Leser und Google nicht genauso wurschtig, beliebig und desinteressiert sein, wie die Inhalte, die man ihnen darbietet?

Dass Anja Seeliger im perlentaucher Burdas Unsinn auseinander nimmt, ist nicht überraschend. Aber dass die FAZ in ihrer Community das zulässt, kann nur darauf hindeuten, dass keiner ihrer Verleger Blogs liest. Was ja auch sehr wahrscheinlich ist.

Ein seltsames Erlebnis, bei der Jahreskonferenz der Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft zu sein. Kaum einer der (vielen) vermeintlich kreativen Podiumsteilnehmer verzichtete auf den Appell an „den Staat“ oder „die Regierung“. Der eine versteht darunter, dass subventionierter Gewerberaum zur Verfügung gestellt wird, der nächste möchte gern, dass deutsche Kreativität im Ausland vermarktet wird (mit steuerfinanzierten Subventionen), der dritte will Kreativitätsausbildung an Schulen, und dann gibt es noch die, die gern neue Gesetze zum Schutz „geistigen Eigentums“ hätten. Schwer zu glauben, dass man sich in einem Raum voller „Kreativer“ befunden haben soll.

Ausnahmen wie der Designer Michael Michalsky bestätigen die Regel, aber der kommt auch aus einer Industrie, die traditionell so gut wie überhaupt keinen Schutz genossen hat, sondern sich immer gegen enorme Konkurrenz behaupten musste. Im Gegensatz zu den angeblich Not leidenden Unternehmen der Musikindustrie und, the new kid on the block, den Presseverlagen. Der allgegenwärtige Dieter „Musikindustrie“ Gorny war da, und fehlen durfte nicht Christoph Keese, der sich nicht entblödete, sich in den Tagungsunterlagen als „Außenminister“ (im Original ohne Anführungszeichen) der Axel Springer AG vorstellen zu lassen. Auf der einen Seite will er damit offenbar die grenzenlose Selbstsicherheit eines globalen Konzerns darstellen, der im vergangenen Jahr einen Rekordgewinn erzielt hat und in große Stil Expansionspläne schmiedet – der aber zugleich nicht nur staatlichen Schutz fordert (ein Leistungsschutzrecht für seine Produkte), sondern auch gerichtlich bestätigt bekommen hat, dass die Geschäftsbedingungen, mit denen er seine freien Journalisten knebeln will, gegen geltendes Recht verstoßen.

Bösewicht Google durfte natürlich nicht fehlen, und auch da geht der Appell an den Staat. Staatsminister Neumann will die EU in Anschlag bringen, um das Unternehmen in die Schranken zu weisen, das wie kein anderes mit unvorstellbarer Kreativität in den vergangenen Jahren neue Produkte und Dienste auf den Markt gebracht hat, nach denen sich die Kunden reißen. Und das im Internet, dem am härtesten umkämpften Wirtschaftsraum, den es je gegeben hat.

Moderatorin Amelie Fried ließ sich (und wahrscheinlich dem größten Teil des Publikums) erklären, was Browser-Games sind und konterte Andreas Steinhausers (txtr.com) Begeisterung für E-Book-Reader mit der Bemerkung: „Ich habe das eigentlich ganz gern, wenn nach dem Urlaub Sand aus den Seiten rieselt.“ Das sei ihr ja unbenommen, aber wenn man den Eindruck bekommt, die deutschen Buchverleger finden das auch, dann weiß man ziemlich genau, wer als nächstes nach staatlicher Hilfe schreien wird.

1986 musste ich in der Schule mal in SoWi (Sozialwissenschaften) ein Berufsportrait schreiben. Das war der Versuch, Gymnasiasten in der 10. Klasse, als andere in den Arbeitsmarkt geschubst wurden, mit dem Berufsleben zu konfrontieren. Ich habe mir den Werbekaufmann rausgesucht, Schwerpunkt „Multimedia“ (ja, das gab’s damals schon!). Da habe ich genau das beschrieben, was in den Pausen geboten wurde: es gab Tanztheater, kombiniert mit Nebelschwaden, Laserstrahlen und in den Hintergrund projizierten Computergrafiken. Ein sehr kreativer (keine Ironie) Regisseur, Produzent und Unternehmer sagte in der Pause dann auch: „Hier ist alles irgendwie 80er – die Herangehensweise, die Haltungen, die Musik. Nur dass man in den 80ern da noch ein Streichquartett hingesetzt hätte. Und da sieht man dann doch, dass sich etwas geändert hat.“ Der Mann ist ganz offensichtlich unverbesserlicher Optimist. In 20 Jahren werden also die Gespräche in der heutigen Gegenwart angekommen sein. Man darf gespannt sein.

Einziger Lichtblick: Staatssekretärin Dagmar Wöhrl aus dem Bundeswirtschaftsministerium, die in ihrer Rede tatsächlich sagte, das „Verhältnis zwischen Urhebern und Verwertern ist ein wenig aus der Balance geraten“. Das kann man wohl sagen. Aber daher wurden wohl keine Vertreter von Autoren, Musikern, Programmierern auf die vier Podien eingeladen (ok, Olaf Zimmermann war da, Geschäftsführer des deutschen Kulturrats – nicht gerade ein großer Anteil bei 19 Podiumsteilnehmern).

So ein recht einfältiger Witz über den Zahnarztbesuch, über den ich mich als Kind prächtig amüsiert habe. Ähnlich muss es Dieter “Professor” Gorny gegangen sein. Jedenfalls erinnert mich seine Aussage in der jüngsten Pressemitteilung des Bundesverbands Musikindustrie, dem er vorsteht, daran. Ihr Titel:”Frankreich hält an Gesetz zur Bekämpfung von Internetpiraterie fest”.

Ja, klar, so wie die deutsche Regierung immer sagt, war gar nicht so schlimm, wenn sie mal wieder eine Klatsche aus Karlsruhe bekommen hat, und nicht etwa: “Tut uns echt leid, wir sollten echt nicht immer Gesetze machen, die gegen die Verfassung verstoßen, diesen Text, dessen Heiligkeit wir bei jeder sich bietenden Gelegenheiten betonen.” Stattdessen heißt es: “Wir ändern zwei Sätze und verbessern die Kommafehler, und dann geht das schon beim nächsten Mal durch.”

Jedenfalls begrüßt die

deutsche Musikwirtschaft [...] die Entschlossenheit der französischen Regierung, auch nach der Entscheidung des Verfassungsgerichtes, an der Umsetzung des so genannten Olivennes-Gesetzes zur Bekämpfung von Internetpiraterie, festzuhalten. Das französische Verfassungsgericht hatte gestern Teile des Gesetzes für unwirksam erklärt, da für die im Gesetz vorgesehene Abschaltung des Internetzuganges bei wiederholten Urheberrechtsverletzungen eine Richterentscheidung notwendig sei. Dieser war im Gesetz nicht vorgesehen. In einer umgehenden Reaktion hatte die französische Regierung angekündigt, eine Ergänzung des Gesetzes vorzulegen, der den Bedenken des Verfassungsgerichtes Rechnung trage.

Wir sind gespannt.

Und dann kommt Professor Gorny und sagt:

Uns geht es um das Grundprinzip `Warnen statt abmahnen´, dass wir auch in Deutschland für einen effizienten Weg zur Bekämpfung des massenhaften Diebstahls von Musik, Filmen, Höhrbüchern, Games oder Software im Internet halten.

Nee, ist klar: Wir wollen keine schlechte Presse mehr wegen der von uns auf Kunden losgehetzten Kettenhunde a.k.a. “Wir tun alles für Geld” Rechtsanwälte (sprich: “abmahnen”), sondern wir wollen lediglich, dass Downloadern der Internetzugang gesperrt wird (sprich: “warnen”). Da können dann Susi und Klausi demnächst sagen: “Mami, er hat gar nicht gemahnt, sondern gleich gewarnt.” Mami wird sich freuen. Und wir nehmen Professor Gorny in die Newspeak Hall of Shame auf.

Ed Felten, Professor für Computer Science und Public Affairs an der Princeton University, hat einen schönen Vorschlag gemacht, auf den ich jetzt erst gestoßen bin: warum nicht das französische Olivennes-Modell auch auf Pressepublikationen anwenden?

My proposed system is simplicity itself. The government sets up a registry of accused infringers. Anybody can send a complaint to the registry, asserting that someone is infringing their copyright in the print medium. If the government registry receives three complaints about a person, that person is banned for a year from using print.

Das wäre ja noch nix Besonderes, aber es gibt sie schön nach Fragen portioniert. Vorbildlich.

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