Einmal jährlich veranstaltet die Deutsche Kinemathek ein Kolloquium und ein Symposium, bei dem es um Fragen und Themen rund um den Film geht. In diesem Jahr wird das Symposium am 9. und 10. September eine Kooperation mit iRights.info sein: unter dem Titel “Verbotene Filme” geht es dann um Filme, die aus rechtlichen Gründen nicht gedreht werden können, die gedreht wurden, aber nicht gezeigt werden dürfen, und schließlich solche, die eigentlich nicht zu sehen sein dürften, aber zu sehen sind: Mashups und Remixes im Netz.

Das Programm für das Symposium steht noch nicht fest, aber für die Schwesterveranstaltung, das Kolloquium, wurden heute die Details bekannt gegeben.

Sind Filme gefährlich?
Restriktive Maßnahmen wie Zensur und Altersbeschränkungen begleiten den Film seit seiner Geburtsstunde und belegen sein – tatsächliches oder vermutetes – Gefahrenpotenzial. Beispiele aus mehr als 100 Jahren Filmgeschichte geben Aufschluss über Wandelbarkeit und Kontinuität von Zensurentscheidungen mit ihren nicht zu unterschätzenden Auswirkungen auf Filmgeschichtsschreibung sowie Produktions- und Distributionspraktiken.

Strafrechtliche Verbote, Jugendschutzgesetze und Zugangsbeschränkungen erweisen sich bis heute häufig genug als juristischer Ausdruck gesellschaftlicher Tabus. So legen die stets erneut aufflammenden Diskussionen darüber, was mit welchen Mitteln zu welchem Zweck dargestellt werden darf, vor allem die sich wandelnden Normen einer Gesellschaft offen.

Umgekehrt ist die visuelle Provokation und Tabuverletzung ein wesentlicher Bestandteil filmischer Produktion und stellt für bestimmte Genres geradezu eine Existenzberechtigung dar.

Welche Funktion erfüllen diese Filme, die sich am Rande des Erlaubten und Erträglichen bewegen, und wie finden sie ihr Publikum? Wie gehen Archive mit den unliebsamen Beständen fragwürdiger und umstrittener Filme um? Wie kann der Herausforderung begegnet werden, die das Internet als neues Verbreitungsmedium von strafrechtlich und urheberrechtlich problematischen Bewegtbildern darstellt? Das Kolloquium widmet sich diesen und weiteren Fragen zu verbotenen, beschnittenen und skandalisierten Filmen.

Mit dabei auch iRights.info-Ressortleiter Recht, Till Kreutzer, mit seinem Vortrag zu “Neue Wege, neue Filme: Das Internet als Verbreitungsmedium von rechtlich problematischen Bewegtbildern”

Das Programm als PDF (kb)

Konzeption: Anke Hahn, Martin Koerber (Deutsche Kinemathek)
Anmeldungen für das Kolloquium bitte bis zum 1. Juni:
Anke Hahn, T + 49 (0) 30 300 903-32
ahahn [at] deutsche-kinemathek [punkt] de

Im Rahmen des Kolloquiums findet zum elften Mal die Vergabe der Kinopreises an die Kommunalen Kinos für deren herausragende Leistungen statt
11. Juni, Vergabe Kinopreis des Kinematheksverbundes
Organisation: Holger Theuerkauf, T + 49 (0)30 300 903-31
htheuerkauf [at] deutsche-kinemathek [punkt] de

Heute um 10 Uhr beginnt die Tagung Enteignung oder Infotopia? Google Books und die Zukunft des Wissens im Haus der Heinricht-Böll-Stiftung in Berlin. Wer nicht dabei sein kann, muss dennoch nichts verpassen. Es gibt einen Video-Stream und Kurzberichte von iRights.info-Autor Ilja Braun, der von der Tagung bloggt.

Der Video-Stream ist hier zu sehen, die Kurzberichte gibt es hier.

Später wird es dann auch eine Video-Zusammenfassung geben. Sobald sie fertig gestellt ist, weisen wir darauf hin.

In der Welt ist ein Artikel mit dem Titel Deutsche Schriftsteller wehren sich gegen Google erschienen. Schön ist, dass Autor Hendrik Werner den Unterschied zwischen Google Books und Open Access verstanden hat; da hat er den KollegInnen bei der FAZ einiges voraus. Aber auf den einen oder anderen Widerspruch möchte ich doch hinweisen. Werner schreibt:

Erst nach massiven Protesten gegen den “Scan Gang”, den zu vergüten ihm zuvor nicht eingefallen war, sah sich der beratungsresistente Dickhäuter überhaupt dazu genötigt, den Urhebern Konzessionen zu machen

Ja, das ist richtig, Google wollte nichts bezahlen. Aber nicht, weil ihnen nicht eingefallen wäre zu bezahlen, sondern weil sie der Ansicht waren, dass es sich bei dem, was sie tun, um fair use handelt. Unterstützung in dieser Ansicht hat Google dabei z.B. von Larry Lessig bekommen, einem der prominentesten US-Copyright-Experten. Dagegen haben die Verleger und Autoren geklagt, wozu sie jedes Recht haben. Haben sie gewonnen? In gewisser Weise. Hat Google Unrecht getan? Das wissen wir nicht, denn es ist zu keiner Verhandlung gekommen, sondern die Parteien haben sich verglichen. Wer Google Urheberrechtsverletzungen unterstellt, ohne das zu qualifizieren, hat den Fall nicht begriffen.

Interessant in diesem Zusammenhang ist ja, dass die Axel Springer AG, die die Welt herausgibt, seit einiger Zeit wegen der Geschäftsbedingungen, die sie den ach so geschätzten Urhebern, ihren freien Autoren nämlich, aufzwingt, vor Gericht steht. Und: im Gegensatz zum Google-Verfahren hat das Landgericht Berlin entschieden, dass Springer gegen das Gesetz verstoßen hat.

Weiter schreibt Werner:

Dem durch wolkige Phrasen kaum effektiv und schon gar nicht juristisch zu befehdende Raubrittertum im Internet geht es auch um andere mediale Hervorbringungen als Bücher. So werden die Online-Angebote von etlichen Tageszeitungen und periodischen Publikumszeitschriften gleichfalls in einem Maß kopiert und vermarktet, das dem Glauben an die Würde der Urheberschaft Hohn spricht. Der synoptische Nachrichtendienst “Google News” etwa verweist zwar via Link auf den jeweiligen Schöpfer einer Nachricht.

Nein, Google News verweist nicht auf den “Schöpfer einer Nachricht”. Sondern auf den Artikel im Online-Angebot von Bild.de, Welt Online, Hamburger Abendblatt und was weiß ich noch wie vielen Springer-Postillen. Und was macht Springer? Die Inhalte aus dem Netz nehmen, damit Google nicht weiter auf sie verweisen kann? Oder Google bitten, Welt, Bild und alle anderen Springer-Online-Angebote aus dem News-Angebot zu streichen (was Google augenblicklich tun würde)? Schön bescheuert wären sie. Im Gegenteil: Welt Online unterhält eins der größten und cleversten Suchmaschinen-Optimierungsteams der Branche, das keine andere Aufgabe hat, als Artikel für Suchmachinen besser auffindbar zu machen. Mit Mitteln, die in der Branche nicht immer auf Gegenliebe stoßen.

Nun fordert Springer schon länger ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage, ohne aber verstanden zu haben, was sie da fordern. Und unser um die Urheber besorgter Welt-Autor Werner schreibt:

In den Augen weniger medienkompetenter Nutzer indes dürften die spezifischen Quellenangaben zu einem einzigen, übermächtigen Nachrichtengenerator namens Google verschmelzen. Darunter leiden vor allem Verlagshäuser, die von ihnen erarbeitete journalistische Inhalte dem Internet zur kostenlosen Nutzung einspeisen. Eine gesetzliche Copyright-Regelung, die den Produzenten von Online-Angeboten Gerechtigkeit widerfahren ließe, steht auch in diesem tagesaktuellen Segment aus.

Zum ersten Satz hat “Sandra” bereits einen schönen Kommentar geschrieben:

Google News verweist keineswegs nur “via Link auf den Urheber”, es verweist auf den Artikel selbt. Und selbst der dümmste Internetnutzer begreift das Prinzip.

Naja, vielleicht ja nur die Kollegen der Printausgabe nicht. Zum zweiten Teil: wie leiden denn die Verlagshäuser, wenn sie kostenlos Inhalte veröffentlichen? Dadurch, dass sie keine Verkaufserlöse erzielen? Dann würde ich raten, nicht kostenlos zu veröffentlichen. Denn Artikel kostenlos zu veröffentlichen und dann Geld mit dem Verkauf der Artikel zu verdienen ist – nun ja, wie soll ich mich ausdrücken? – unlogisch.

Bliebe also die Werbung, auf die Springer massiv setzt, sonst würde der Verlag nicht so viel Geld in Suchmaschinenoptimierung investieren (s. oben). Und wie soll da eine “gesetzliche Copyright-Regelung, die den Produzenten von Online-Angeboten Gerechtigkeit widerfahren ließe”, helfen? Ich weiß es nicht. (Robin Meyer-Lucht weiß es auch nicht.) Ich weiß nur eins: wenn mit den Produzenten die Autoren gemeint sein sollen, dann kann es ihnen nicht helfen: denn denen werden per Geschäftsbedingung die Online-Rechte abgezwungen. Wer nicht unterschreibt, bekommt keine Aufträge.

So sieht der Respekt vor dem geistigen Eigentum bei Springer aus. Ganz ehrlich: mir wird schlecht bei so viel Heuchelei.

Phil Bronstein vom San Francisco Chronicle schreibt:

The whole concept of citizen journalism is still floating around waiting for a good example wave to carry it somewhere, and user-generated material has yet to be a huge hit within the media world unless someone with a Flip catches Brangelina running into a lamp post.

Von hier. Und nach dem zitierten Absatz wird’s spannend.

Vom Turbo fürs Filesharing berichtet Kurt Kleiner in der deutschen Ausgabe des Technology Review:

Internet-Provider kämpfen mit einer ständig zunehmenden Multimedia-Datenflut – besonders beliebt sind Dateitauschnetze in Peer-to-Peer-Technik (P2P). Die Online-Anbieter reagieren unterschiedlich darauf. Während die einen ihre Kapazitäten ausbauen, haben andere damit begonnen, den Durchsatz entsprechender Dienste einzuschränken, was sowohl Nutzer als auch Regulierungsbehörden verärgert. Ein neues Konzept, das Anfang 2009 an den Start gehen soll, wählt nun einen anderen Ansatz: Provider sollen künftig indirekt mit den Tauschnetzen kooperieren, damit Daten effizienter übertragen werden können.

Der Bundesverband mit dem schwierigen Namen (für “Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V.”, kurz BITKOM) hat einen Leitfaden mit einem ebenso schwierigen Namen veröffentlicht: Der richtige Umgang mit dem Urheberrecht – Leitfaden zum legalen Kopieren nach §§ 53 ff. UrhG (PDF, 32 kb). Sehr sexy. Ich sehe schon Horden von Jugendlichen zu ihren Mäusen greifen, um sich aufklären zu lassen. (via Institut für Urheber- und Medienrecht)

Und Frau Zypreis sind drei Urheberrechtsreformen in sieben Jahren nicht genug:

Ich begrüße es sehr, dass die Europäische Union Kreativität und Innovation in den Fokus für das kommende Jahr gerückt hat. Kreativität und Innovation brauchen die richtigen Rahmenbedingungen, um sich zu entwickeln. Dazu gehört auch und vor allem das Recht. Deshalb wollen wir das Recht des geistigen Eigentums auch im kommenden Jahr aktiv fortentwickeln – in Deutschland, Europa und international. Dafür haben wir uns eine Menge vorgenommen

wird die Ministerin in Chip Online zitiert.

Ach ja: Al Dschasira / Al Jazeera stellt Videos aus Gaza unter CC. (Dank an Claus)

Da sage noch jemand, Urheberrecht sei langweilig.