Nicht viel los bei immateriblog.de in letzter Zeit. Das liegt unter anderem daran, dass ich eine sehr spannende Veranstaltung vorbereite, auf die ich hier wenigstens hinweisen sollte:

Stars der internationalen Mashup-Szene treffen auf Filmemacher, deren Filme nicht gezeigt werden dürfen, und auf solche, deren Projekte aus rechtlichen Gründen gar nicht erst verwirklicht werden konnten: eine interessante Mischung, zu erleben beim Symposium Verbotene Filme am 9. und 10. September 2010 in Berlin – veranstaltet von iRights.info und der Deutschen Kinemathek.

Bannder für das Symposium Verbotene Filme von iRights.info und Deutscher Kinemathek

Wir (iRights.info) sind dabei zuständig für den Teil Filme, die es gar nicht geben dürfte (Remixes und Mashups) – neben anderen mit Peter Conheim von der Künstlergruppe Negativland, die durch einen öffentlichkeitswirksamen Rechtsstreit mit U2 bekannt wurde, und dem Schweden Johan Söderberg, der mit seinem Liebesduett Endless Love zwischen George W. Busch und Tony Blair bei YouTube Aufmerksamkeit erregt hat. Außerdem dabei: die Künstlerinnen Eliza Kreisinger und Susanne Gerber, Kuratorin Kathrin Becker vom Video-Forum des NBK, Stefan Eckel von der Künstlergruppe reproducts.de.

Hier geht’s zum detaillierte Programm.

Bitte schnell anmelden, es ist schon sehr voll:

Organisation: Marc Thümmler
symposium-recht [at] deutsche-kinemathek [Punkt] de
Telefon: +49 (0)30 300 903-0
Fax: +49 (0)30 300 903-13

Telefon: +49 (0)30 300 903-0
Fax: +49 (0)30 300 903-13

Man könnte es eine salomonische Entscheidung nennen – oder einen Kotau vor der EU-Kommission: Der Ombudsmann der EU hat nach einer Beschwerde der FFII entschieden, dass Bürger zwar ein Interesse an Information zur geplanten, stark umstrittenen Urheberrechtsrichtlinie ACTA haben, aber kein Recht darauf. Das berichtet die FFII in einer Presserklärung, die noch nicht online ist (ah, jetzt doch):

According to the EU Ombudsman, citizens have a clear interest in being informed about the Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA). Despite this, he concludes for formal reasons that there was no maladministration by the Council of the European Union when it denied access to the ACTA documents. The Foundation for a Free Information Infrastructure (FFII) had filed a complaint with the Ombudsman concerning the Council’s refusal to grant access to ACTA documents.

Der Ombudsmann argumentiert, dass das Verfahren, das dazu dient, ACTA einzuführen, selbst formal kein Gesetzgebungsprozess ist und daher nicht die Regeln für einen Gesetzgebungsprozess gelten (die z.B. bedeuten würden, dass entsprechende Unterlagen veröffentlicht werden müssen).

Die FFII wertet diese Einschätzung als Schlupfloch, um Gesetze (in diesem Fall eine überstaatliche Richtlinie) zu erlassen, ohne dass die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben zu überprüfen, wie es dazu kam. Dieses Vorgehen verstoße auch gegen das Wiener Übereinkommen, das besage, dass die Historie eines Vertrags eine Rolle bei seiner Auslegung spiele. Ohne vollständige Transparenz müssten die Parlamente (der ACTA-Unterzeichnerstaaten) einem Vertrag zustimmen, dessen Gehalt sie nicht kennen:

“This is a loophole, it is possible to force legislation upon democracies while the public can not scrutinize all documents. The EU legislation on access to documents needs to be repaired. In the meantime, parliaments should not accept the usage of this loophole. The Vienna Convention on the Law of Treaties stipulates that the history of a treaty plays a role in the interpretation of that treaty. Without full disclosure, parliaments will have to decide on a proposal with unknown aspects, a dark horse.”

Die vollständige Meldung (Englisch):

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Dass die Presseverleger ziemlich durcheinander sind, wenn es um ihre Forderung nach einem Leistungsschutzrecht geht, merkt man an dem Unsinn, den sie dazu beständig verzapfen. Wen es interessiert zu erfahren, dass diese Idee nicht nur unsinnig, sondern auch gefährlich ist, kann sich die iRights.info-Analyse dazu durchlesen.

Jetzt aber setzen die Verleger noch eins drauf, und ihre Dreistigkeit ist geradezu bewundernswert. Das Handelsblatt veröffentlichte (online) eine Meldung der dpa, in der über Flipboard berichtet wird, zu dem die “Zeitungsverleger die Frage nach dem Urheberrecht aufgeworfen” sehen. Was es genau bedeutet, dass sie diese Fragen aufgeworfen sehen, erfährt man aus dem Artikel nicht. Das wäre auch zu viel verlangt, denn es würde bedeuten, dass die Verlage diese rechtlichen Probleme benennen könnten. Aber auf die Idee, danach mal zu fragen, kommt man bei der dpa offensichtlicht nicht.

Muss man aber auch nicht, denn für klare Verhältnisse sorgt ja demnächst das Justizministerium. Obwohl, was heißt schon demnächst? Bei den Verlagen geht man offenbar davon aus, dass das Leistungsschutzrecht bereits Realität ist. Wie sonst wäre der folgende Satz zu erklären:

Das erklärte der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (Bdzv) am Donnerstag zu einer Anfrage der Nachrichtenagentur dpa. “Für die Anbieter dieser Inhalte im Internet sind allerdings Fragen des Urheberrechts und des Leistungsrechtsschutzes zu klären.”

Nein, könnte man einwerfen, Fragen des Leistungsrechtsschutzes, äh, Leistungsschutzrechts (ok, man kann nicht erwarten, dass der BDZV weiß, wie das heißt, von dem sie nicht begründen können, dass sie es fordern) sind nicht zu klären. Denn es gibt kein Leistungsschutzrecht für Presseverlage.

Man fragt sich, worüber man sich mehr wundern soll: Über die Frechheit, mit der der BDZV agiert (wobei einen eigentlich nichts wundern sollte bei einem Verband von Zeitungsverlegern, der aktiv gegen die Pressefreiheit eintritt),  oder die Dummheit/Frechheit/Käuflichkeit der dpa, die diesen Unsinn einfach weiter verbreitet.

Ach ja, das ist natürlich der von den Verlagen unter so großen Schwierigkeiten finanzierte Qualitätsjournalismus, mit dem wir es hier zu tun haben, und der geschützt werden muss, indem ein Leistungsschutzrecht eingeführt wird. Oder ein Leistungsrechtsschutz. Oder so. Aber Moment – haben wir den nicht schon? Oder das? Äh…

Wenn man einen Hammer hat, ist die Welt ein Nagel, sagt das Sprichwort. Dennoch kann ich nicht umhin, in diesem Vortrag mit fantastischer Visualisierung auch eine Analogie zu sehen zur Situation der Verlage in Deutschlannd. Statt anzuerkennen, dass sie die riesige, hoch qualifizierte, selbstmotivierte Schar an freien Mitarbeitern in erster Linie dadurch motivieren könnten, dass sie sie anständig behandeln (und damit meine ich nicht nur höhere Honorare), tun sie genau das Gegenteil – und riskieren es, die besten davon zu verlieren. Sich um Management Skills zu kümmern, z.B. zur Mitarbeitermotivation, ist in Redaktionen eben leider weiterhin ein weithin unbekanntes Konzept.

Morgen (Donnerstag) entscheidet der Bundesgerichtshof in der Causa Perlentaucher. Dabei geht es in erster Linie darum, ob der Perlentaucher aus Rezensionen der FAZ und der Südeutschen Zeitung Zusammenfassungen schreiben und sie weiter lizenzieren darf. Aber es geht hier um wesentlich mehr als den Einzelfall Perlentaucher vs. FAZ/SZ. Es geht darum, wie weit das Urheberrecht reicht – ob es einzig die konkrete Ausformung, also einen Text, schützt, oder auch Inhalte – also Informationen – unter Schutz stellen kann.

Mein iRights.info-Kollege Till Kreutzer argumentiert in seinem Text bei iRights.info (und in der Frankfurter Rundschau und der Berliner Zeitung), dass das nicht passieren darf und kritisiert zugleich, wie das Oberlandesgericht Frankfurt in zweiter Instanz begründet hat, warum es für den Perlentaucher entschieden hat:

Warum die Frankfurter Gerichte den für die Entscheidung maßgeblichen Grundsatz von der Trennung von Inhalt und Form nicht einmal thematisiert haben, ist ebenso erstaunlich wie bedenklich. Sich an den Grundregeln des Urheberrechts zu orientieren wäre so einfach gewesen: „Einen Text in eigenen Worten wiederzugeben ist keine Urheberrechtsverletzung“, hätte der Tenor schlicht lauten können.
Dem Gemeinwohl wäre sehr damit gedient, wenn sich der BGH darauf besinnen würde. Denn es geht hier um die Frage, welchen Sinn und Zweck das Urheberrecht hat, was soll es schützen und wo Freiheiten gewähren? Über diese Fragen wird der BGH in seinem Urteil zwangsläufig mitentscheiden. Über Tatsachen und Inhalte frei berichten zu können, ist (oder war) nicht nur ein Grundsatz der Urheberrechtsordnung, sondern auch wesentliche Basis der Informationslandschaft – on- und offline. Wenn ohne Lizenz nicht mehr auf Quellen verwiesen oder darüber berichtet werden kann, was andere schreiben, komponieren oder programmieren, werden bedeutende Informationsquellen austrocknen. News-Aggregatoren und Suchmaschinen können nicht funktionieren, wenn Monopolrechte auf kurze Textausschnitte, Überschriften oder gar Inhalte von Texten reklamiert werden. Für Presseschauen müssten Rechte eingeholt werden, was bedeutet, dass sie nur möglich wären, wenn derjenige, über dessen Inhalte berichtet wird, nichts dagegen hat. So kann eine Informationsgesellschaft nicht funktionieren.

Warum die Frankfurter Gerichte den für die Entscheidung maßgeblichen Grundsatz von der Trennung von Inhalt und Form nicht einmal thematisiert haben, ist ebenso erstaunlich wie bedenklich. Sich an den Grundregeln des Urheberrechts zu orientieren wäre so einfach gewesen: „Einen Text in eigenen Worten wiederzugeben ist keine Urheberrechtsverletzung“, hätte der Tenor schlicht lauten können.

Dem Gemeinwohl wäre sehr damit gedient, wenn sich der BGH darauf besinnen würde. Denn es geht hier um die Frage, welchen Sinn und Zweck das Urheberrecht hat, was soll es schützen und wo Freiheiten gewähren? Über diese Fragen wird der BGH in seinem Urteil zwangsläufig mitentscheiden. Über Tatsachen und Inhalte frei berichten zu können, ist (oder war) nicht nur ein Grundsatz der Urheberrechtsordnung, sondern auch wesentliche Basis der Informationslandschaft – on- und offline. Wenn ohne Lizenz nicht mehr auf Quellen verwiesen oder darüber berichtet werden kann, was andere schreiben, komponieren oder programmieren, werden bedeutende Informationsquellen austrocknen. News-Aggregatoren und Suchmaschinen können nicht funktionieren, wenn Monopolrechte auf kurze Textausschnitte, Überschriften oder gar Inhalte von Texten reklamiert werden. Für Presseschauen müssten Rechte eingeholt werden, was bedeutet, dass sie nur möglich wären, wenn derjenige, über dessen Inhalte berichtet wird, nichts dagegen hat. So kann eine Informationsgesellschaft nicht funktionieren.

Ich drücke dem Perlentaucher die Daumen, denn er streitet stellvertretend für alle, die weiter der Ansicht sind, dass das Urheberrecht (auch) dazu da ist, eine gesellschaftliche Balance zu finden, und nicht in erster Linie, Rechteverwerter und ihre Geschäftsmodelle zu schützen.

Natürlich ist der Fall äußerst komplex, weshalb ich hier auf einige Hintergrundinfos verweisen möchte:

Henning Krieg: OLG Frankfurt a.M. urteilt: Abstracts auf Perlentaucher.de zulässig (Analyse des OLG-Urteils)

Julia Schulz: FAZ/SZ gegen Perlentaucher: Was darf eine Kurzzusammenfassung? (Analyse des Falls und der Frage, wie er mit der Forderung nach einem Leistungsschutzrecht zusammenhängt)

Breitband: Perlentaucher vs FAZ/SZ (Mit einem Gespräch mit Perlentaucher-Gründer Thierry Chervel)

Medienradio 25: Perlentaucher (Jana Wuttke und Philip Banse im Gespräch mit Thierry Chervel)

Bei iRights.info habe ich heute morgen live von der Anhörung des BMJ zu Open Access geblogged.

breitband

Im Mittelpunkt der Sendung standen heute Nachrichten und der Umgang mit Meldungen. Dabei ging es auch um die so genannte Berliner Rede zum Urheberrecht der Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, in der sie sich am Montag zum Leistungsschutzrecht geäußert hatte, und das Strategiepapier der Verlegerverbände, das gestern seinen Weg zu netzpolitik.org gefunden hat. Moderator Philip Banse fragte mich, was ich davon halte. Die komplette Sendung steht als MP3 (25 MB) zur Verfügung; das Segment zum Leistungsschutzrecht beginnt bei Minute 21:45. Das Interview mit mir als Einzelstück gibt’s hier (MP3, 3,1 MB).

medienradioDiese Woche hat Sabine “SLS” Leutheusser-Schnarrenberger eine als grundsätzlich angekündigte Rede zum Urheberrecht gehalten (Volltext). Besonders gespannt wurden ihre Ausführungen zum geplanten Leistungsschutzrecht (LSR) für Presseverlage erwartet. Im Medienradio kommentiert und kritisiert Thierry Chervel vom Perlentaucher die SLS-Rede. Aggregatoren wie der Perlentaucher sind vom geplanten Leistungsschutzrecht vermutlich besonders betroffen. Ich war kurz per Skype in der Sendung und habe meine Sicht auf die SLS-Rede erläutert.

Es geht um Fragen, wie ein LSR trennen will zwischen auf der einen Seite Links und Snippets großer Plattformen wie Google, die dafür zahlen sollen, und auf der anderen Seite Links und Snippets kleiner Publikationen wie Perlentaucher, die tendenziell eher nicht zahlen sollen. Auch die Einlassungen von SLS zum Verhältnis Urheber-Verwerter-Nutzer stoßen auf Kritik.

Thierry Chervel erzählt von den Anfängen des Perlentauchers, erläutert das Projekt heute und wirft einen Blick in die Zukunft – vor allem auf den Prozess vor dem BGH gegen die FAZ.

Die Sendung als MP3 (79 MB)

Bei IUWIS – Infrastruktur Urheberrecht für Wissenschaft und Bildung gibt es nicht nur einen Artikel zur Berliner Rede der Bundesjustizminsterin von Ben Kaden, sondern auch eine umfasende Zusammenstellung der Reaktionen auf die Rede.

Da ich derzeit wieder unterrichte, komme ich leider nicht dazu, ebenfalls eine fundierte Einschätzung abzugeben. Aber so viel kann ich sagen: Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat eine erschreckend rückwarts gewandte Rede gehalten, die mit keinem Wort die drängendsten Probleme der Urheberrechtsgegenwart und -praxis erwähnte: zum einen das völlig aus der Balance geratene Verhältnis zwischen Urhebern und Verwertern. Dass die vertraglichen Regelungen, die Urheber mit  Verwertern treffen, eben genau nicht durch das Urheberrechtsgesetz angemessen reguliert werden (auch nicht durch das Stärkungsgesetz), sondern Total-Buyout-Verträge an der Tagesordnung sind, ist im Ministerium entweder nicht angekommen, oder es wird ignoriert. Ich weiß nicht, was ich schlimmer finden soll.

Durch Aussagen wie “Wenn man sich anschaut, wie über das Urheberrecht in der digitalen Welt gestritten wird, dann stelle ich fest, dass die Debatte leider von zwei Extremen bestimmt wird”, versucht die Ministerin den Eindruck zu erwecken, als sei die eine Seite ebenso ernst zu nehmen wie die andere. Damit verschleiert sie, dass es keine ernstzunehmenden, einflussreichen politischen Kräfte gibt, die eine Abschaffung des Urheberrechts fordern (”für die das Urheberrecht ein blanker Anachronismus geworden ist”, wie die Ministerin es ausdrückt), auf der anderen Seite aber Vorschläge wie das Leistungsschutzrecht für Presseverlage im Koalitionsvertrag stehen. Eine bewährte Strategie, um später sagen zu können, man habe einen Ausgleich gesucht und gefunden.

Das andere drängende Problem sind die Fragen von Wissenschaft und Forschung, die also offenbar auch im 3. Korb nicht adäquat adressiert werden. Aber dazu s. den Beitrag von Kaden.

Zum Schluss noch ein Wort zu Ulrich Wickert. Offenbar hatte man ihn eingeladen mit dem Hintersinn, dass nach seiner Einführung die Rede der Ministerin nur noch eine Steigerung sein konnte. Das Kalkül ist aufgegangen. Wickert hat genau die Bräsigkeit und Borniertheit demonstriert, die ihn seit Jahrzehnten charakterisiert hat (als er sich vom Journalisten zum Journalistendarsteller wandelte), und die so viele selbsternannte Alpha-Journalisten auszeichnet: Sie glauben, dass sie auch ohne weitere Recherche zu jedem sich bietenden Thema innerhalb einer Stunde etwas Sinnvolles sagen können. Und niemand hat hinterher die Chuzpe, ihnen zu sagen, dass sie damit leider völlig falsch liegen. Eine kenntnisfreiere Einlassung zum Urheberrecht habe ich selten gehört.

Aber sein Gefalsel von den genialischen Autoren, die vor den bösen Raubkopierern geschützt werden wollen, spielt dem BMJ und der Verwerterlobby natürlich perfekt in die Hände. Wickert (und die Ministerin) sollten sich zwei Dinge durchlesen: Jessica Litmans Essay Copyright as Myth und die Studien von Martin Kretschmer zur ökonomischen Bedeutung des Urheberrechts.

Ach ja (Nachtrag): und natürlich Till Kreutzers Analyse zu AGB: Freiwild oder Artenschutz: Ausbeutung durch AGB und den von iRights.info im Projekt Arbeit2.0 erstellten Abschlussbericht: Arbeit 2.0 – Urheberrecht und kreatives Schaffen in der digitalen Welt (PDF, 6,6 MB) mit meinem Brancheportrait Journalismus.

Man wird ja noch träumen dürfen.

Mein Vortrag vom Publishers Forum am 26. April in Berlin ist jetzt bei Kress hinter einer Bezahlschranke verschwunden. Es ist das gute Recht der Betreiber, damit so umzugehen, aber wie so oft zeigt sich, dass Autoren und Verlage nicht zwangsläufig die gleichen Interessen haben. Ich will ja, dass er gelesen werden kann (und ärgere mich darüber, dass alle Links jetzt zu Kress führen und man dort den Eindruck bekommt, der Vortrag steht nicht mehr zur Verfügung). Daher hier noch einmal der volle Text.

Newspaper man

Newspaper man at Germantown Ave and Creshiam Valley Drive. Early 90's. Scanned. (c) Ed Stevenson (http://www.flickr.com/people/estevenson/), CC by-nc 2.0

02.05.2010

Eine Hand voller Content

Seit etwas mehr als zehn Jahren unterrichte ich an Journalistenschulen, in Volontärskursen und an Universitäten Journalismus. Und obwohl es dabei in den allermeisten Fällen nicht um Ethik des Journalismus oder vergleichbar Grundsätzliches geht, sondern um so profane, praxisrelevante Themen wie Recherche oder Online-Journalismus, kommt doch immer wieder die Frage auf, welche Aufgabe der Journalismus hat oder haben sollte, welche Motivation Journalisten antreibt, ihren Job zu machen.

Darauf gibt es viele schlaue Antworten: Man kann vom Journalismus als der vierten Gewalt im Staat sprechen, die die anderen drei kontrollieren soll, von der Wächterfunktion, die er übernimmt, um in einem System der Checks and Balances dafür zu sorgen, dass die Gewaltenteilung funktioniert.

Man kann aber auch sagen, und manchmal tue ich das: Lesen Sie Rafik Schamis Buch “Eine Hand voller Sterne“, dann wissen Sie es. Read more

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