Mär
14
Deutschlandfunk: Freie Fahrt für Filesharer? – Guter Beitrag, seltsamer Teaser
Filed Under Abmahnungen, In eigener Sache, Internet Governance, Internet-Regulierung, Musik, Urheberrecht | Leave a Comment
In der Sendung “Computer & Kommunikation” beim Deutschlandfunk berichtet Maximilian Schönherr unter dem Titel Freie Fahrt für Filesharer? darüber, wie Abmahnungen gegen Tauschbörsennutzer zustande kommen, wer daran verdient, und welche Auswirkungen das Urteil gegen die Voratsdatenspeicherung haben wird.
Es ist ein sehr guter Beitrag, nur führen Überschrift und Anreißer in die völlig falsche Richtung. Denn zum einen zieht der Autor das Fazit, dass es keine freie Fahrt für Tauschbörsennutzer gibt, zum anderen stellt er klar, dass das Urteil zur Vorratsdatenspeicherung auf Abmahnverfahren überhaupt keine Auswirkungen haben wird. Warum das so ist, sagt er nicht so klar, aber wer’s wissen will, kann sich mein Interview bei jetzt.de durchlesen, da habe ich es erklärt
Es stellt sich mir nur die Frage, warum der Anreißer dann lautet: “Das Urteil zur Vorratsdatenspeicherung erschwert auch Abmahnverfahren”? Da haben entweder die Online-Redakteure den Beitrag nicht angehört, oder es ging mal wieder darum, nach dem Motto “reim dich oder ich schlag dich” einen aktuellen Anlass zu konstruieren, den es so nicht gibt. Das MP3 gibt’s hier.
Mär
5
iRights.info: Was kauft man, wenn man ein E-Book kauft?
Filed Under AGB, DRM, E-Books, Publizieren, Urheberrecht, Verbraucherschutz, Verlage, digitales Publizieren | Leave a Comment
Ilja Braun hat sich der Frage angenommen, was Verlage E-Book-Käufern (sind es überhaupt “Käufer”?) vorschreiben wollen, was davon rechtens ist, wie’s in der Frage weitergeht. Hier sein Ergebnis.
Mär
5
„Die Daten werden trotzdem weiter gespeichert“ – Interview bei jetzt.de
Filed Under Datenschutz, Internet Governance, Internet-Regulierung, Urheberrecht | 1 Comment
Ganz schön schwierig, nach so langer Abwesenheit in den Flow zu kommen – und auch mal wieder einen Blogeintrag zu schreiben. Nun, Dirk von Gehlen hat mir geholfen, indem er mich für jetzt.de dazu befragt hat, welche Auswirkungen das Urteil zur Vorratsdatenspeicherung auf Tauschbörsennutzer hat.
Jan
28
Ich bin dann mal weg
Filed Under In eigener Sache, Lobbyismus, Musik, Urheberrecht | Leave a Comment
Klar, es gehört sich nicht, eine Diskussion vom Zaun zu brechen und dann die Biege zu machen. Mein offener Brief an Stefan Michalk, Geschäftsführer des Bundesverbands der Musikindustrie, hat eine rege Debatte ausgelöst drüben im Kulturkampf-Blog von ZEIT Online. Und ich mache nicht mit. Aber wie ich schon schrieb (zumindest hier in meinem eigenen Blog): früher konnte ich nicht (meine Reaktion auf das Positionspapier des BMVI kam ja nur einen Tag nach dessen Veröffentlichung), einen Monat warten hat auch keinen Zweck, und jetzt bin ich nun mal im Urlaub. Lang geplant, weit weg, und von nun auch offline. So ist es eben manchmal. Ich schaue dann Ende Februar wieder, was draus geworden ist.
Jan
28
Lieber Herr Michalk! (Ein offener Brief an den Geschäftsführer des Bundesverbands Musikindustrie, BMVI, zu seinem “Positionspapier zur Kulturflatrate”)
Filed Under Economics, In eigener Sache, Journalismus, Lobbyismus, Musik, Urheberrecht | 11 Comments
Lieber Herr Michalk,
vor einiger Zeit schon haben wir uns bei einer Konferenz kennen gelernt, bei der ich auf dem Podium saß und mich zum Verhalten der Kulturindustrie im Allgemeinen und der Musikindustrie im Besonderen äußern durfte. Ich habe mich darüber echauffiert, wie manipulativ die Lobbyisten der Verwertungsindustrie mit Zahlen umgehen, wenn es darum geht zu zeigen, wie sehr ihr Urheberrechtsverletzungen zu schaffen machen (gern als “Piraterie” oder “Raubkopien” bezeichnet, um zu suggerieren, dass es sich um ein verabscheuungswürdiges Verbrechen handelt, bei dem Menschen Gewalt angetan wird; gern kommt an der Stelle auch der Versuch, Urheberrechtsverletzungen mit organisierter Gewaltkriminalität oder gar Terrorismus [1] zu verknüpfen).
Mein Beispiel: 200 – 250 Milliarden US-Dollar Einnahmen sollen den Rechteinhabern (nicht den Urhebern!) durch Verletzungen von Immaterialgüterrechten verloren gehen, 750.000 Jobs seien gefährdet (Arbeitsplätze!). Das Problem an den Zahlen ist nicht allein, dass überhaupt nicht klar ist, worauf sie sich beziehen. Gehen diese Jobs und diese Einnahmen pro Jahr verloren? Oder kumulativ? Über welchen Zeitraum? Vielmehr ist es so, dass es bislang völlig unklar war, wie die Zahlen zustande gekommen sind. Woher stammen sie? Wer hat sie erhoben? Mit welcher Methode?
Zum Glück gibt es Blogs, denn irgendwer muss ja “Qualitätsjournalismus” liefern, wenn es die selbst ernannten “Qualitätsmedien” nicht tun.[2] Daher können wir beide doch den Machern von Ars Technica dankbar sein, die für einen wunderbaren Beitrag mit dem Titel 750,000 lost jobs? The dodgy digits behind the war on piracy aufwändig recherchiert haben, was denn dran ist an den Zahlen (super übrigens der Untertitel: “A 20-year game of Telephone”, auf Deutsch: 20 Jahre stille Post). Die Antwort: nichts ist dran an den Zahlen. Gar nichts. Ausgedacht, weitererzählt, zitiert, dann wieder zitiert, dann nochmal zitiert, und schon hat man Quelle über Quelle, auf die man sich berufen kann – völlig unabhängig davon, dass es nie eine belastbare Aussage gab. Praktisch, nicht wahr?
Sie waren mit meinen Einlassungen nicht einverstanden und haben mir während der Konferenz in Ihrer freundlichen Art (keine Ironie – ich finde Sie sehr sympathisch!) gesagt, dass wir uns doch unbedingt mal zusammensetzen sollten um darüber zu reden, woher denn die Zahlen kommen, mit denen argumentiert werde. Sicher, habe ich gesagt, daran habe ich großes Interesse. Und Ihnen den Link zum Artikel von Ars Technica geschickt, den Sie aber nie kommentiert haben.
Ebenfalls großes Interesse hatte ich kurz nach der Konferenz am Artikel eines Kollegen des Guardian (Illegal downloads and dodgy figures), der die Zahlenspiele nicht der Urheberrechtsindustrie im Ganzen, sondern der Musikindustrie unter die Lupe genommen hat. Sein Fazit: “As far as I’m concerned, everything from this industry is false, until proven otherwise.” Er ist übrigens Wissenschafts-, nicht Musikjournalist, und der Guardian macht das, was die deutschen Verleger nicht hinbekommen: Geld im Internet verdienen – mit gutem Journalismus!
Es hat noch mehr als ein halbes Jahr gedauert, bis es zu unserem Treffen gekommen ist, nicht ganz unpassend im Einstein unter den Linden, wo sich Lobbyisten und Journalisten eben treffen.[3] Wir haben dann kaum über Zahlen geredet (zum Glück, denn darauf wäre ich nicht vorbereitet gewesen. Aber ich glaube, Sie auch nicht). Es ging eher darum, wie es in Zukunft weitergehen kann mit dem Internet und der Digitalisierung, was die Aufgabe der Verwerter sein kann und wovon Kreative leben sollen. Es war ein angenehmes Gespräch, und ich habe Sie als klugen und differenzierten Beobachter der Entwicklungen empfunden. Dass wir bei den meisten Themen nicht einer Meinung waren, hat mich nicht überrascht (und Sie bestimmt auch nicht), aber wir sind ja erwachsene Menschen und können damit leben, dass es unterschiedliche Auffassungen davon gibt, was gut und schlecht und richtig und fasch ist in dieser Welt.
Kürzlich habe ich dann in meinem Posteingang eine eMail mit folgendem Bestreff gefunden: “[BVMI Pressemitteilung] Bundesverband Musikindustrie veröffentlicht Positionspapier zur Kulturflatrate”. Die Mail ist recht lang, so dass ich sie erstmal ungelesen wieder zugemacht habe und erst jetzt (im Urlaub! Ja, bin ich denn verrückt…) dazu komme, sie zu lesen. Und was lese ich da?
Der Bundesverband Musikindustrie (BVMI) hat ein Positionspapier mit zehn Argumenten gegen die Kulturflatrate veröffentlicht. “Bei Diskussionen um das Urheberrecht in der digitalen Welt fällt immer wieder das Schlagwort von der Kulturflatrate, obwohl eigentlich niemand genau weiß, was damit genau gemeint ist”, so Stefan Michalk, BVMI-Geschäftsführer. “Was von den Befürwortern als Lösung aller Probleme gesehen wird, wäre letztlich nichts anderes als die Kapitulation der Politik vor der Komplexität des Urheberrechts in der digitalen Welt”, so Michalk weiter.
So weit, so wenig überraschend. In zehn Thesen (”Argumente” genannt) wird dann erläutert, warum die Kulturflatrate eben genau diese Kapitulation der Politik vor der Komplexität des Urheberrechts in der digitalen Welt wäre. Was davon zu halten ist, wird inzwischen sicherlich heiß diskutiert, da Qualitätsblogger Simon Columbus die Thesen bei netzpolitik.org zur Diskussion gestellt hat – eine der tollen Möglichkeiten, die dieses Mitmachwebdings bietet, von dem man jetzt immer so viel in der Zeitung liest. Und überhaupt ist ja schon so wahnsinnig viel geschrieben und untersucht worden zur Kulturflatrate [4], dass Sie jetzt nicht befürchten müssen, ich erzähle Ihnen das alles, um Sie davon zu überzeugen, dass sie eine tolle Idee ist. Denn auch wenn ich das alles gelesen habe (haben Sie?), bin ich nicht überzeugt davon, dass sie eine gute Idee ist. Aber darum geht’s auch gar nicht.
Denn ich bin ohnehin nur bis zu Punkt 3 gekommen. Dann musste ich an unser Gespräch denken und wurde auf einmal ganz abgelenkt. Da steht:
3. Die Kulturflatrate führt zu einer unverhältnismäßig hohen Belastung aller Konsumenten und benachteiligt sozial Schwache. Mit fortschreitender Digitalisierung und zunehmendem Ausbau der Bandbreiten sind immer mehr Bereiche der Kultur- und Kreativwirtschaft vom unrechtmäßigen Gebrauch ihrer Produkte betroffen. Eine Kulturflatrate müsste mittelfristig nicht nur Musik, Filme oder Bücher erfassen, sondern würde alle Bereiche der Kultur- und Kreativwirtschaft betreffen. Nach Schätzungen der Bundesjustizministerin kämen auf jeden Verbraucher mit Internetanschluss zusätzliche Kosten in Höhe von 50 Euro pro Monat zu. Gerade sozial Schwache können sich das nicht leisten.
Schätzungen der Bundesjustizministerin? Das ist ja interessant. Können Sie mir dafür bitte eine Quelle nennen? Sie meinen doch bestimmt nicht die Interviews, in denen die ehemalige Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (da war doch was im vergangen September…) sagte, dass die Kosten für jeden Einzelnen bei 50 Euro im Monat liegen könnten, oder? Weil: Wenn Sie das meinen, dann muss ich Ihnen leider mitteilen, dass da ein Missverständnis vorliegt.
Denn Frau Zypries hat einfach mal irgendwelche Zahlen genommen, die von den Befürwortern der Kulturflatrate ins Spiel gebracht wurden (von der Sie ja der Ansicht sind, dass “eigentlich niemand genau weiß, was damit genau gemeint ist” (genau!), so dass die genauen Zahlen ja auch Ihrer Ansicht nach nicht so richtig genau sein können, oder täusche ich mich?), und hat sie dann offenbar mit einem Faktor zwischen 5 und 10 multipliziert. Wie sie darauf gekommen ist, hat sie nicht verraten, aber wenigstens hat sie dann recht schnell zurück gerudert – und gar keine Zahlen mehr genannt. Nachzulesen in einem Interview, das mein Kollege Kai Schächtele und ich mit ihr für das Freelens-Magazin geführt haben:
Wir zahlen in Deutschland sowieso schon knapp 20 Euro im Monat für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Und wenn wir jetzt noch die Flatrate oben drauf setzen, sind wir schnell bei deutlich höheren Beträgen, die jeder zahlen müsste, um überhaupt an Informationen zu kommen. Das wirft in einem sozialen Rechtsstaat zahlreiche Probleme auf, schon wegen unserer Verfassung und wegen des Rechts auf freien Zugang zu Informationen. Das muss auch für sozial Schwächere gewährleistet bleiben.
Da konnte sie sich wohl nicht einmal mehr zu einem “50 Euro inklusive Rundfunkgebühr” durchringen, denn ihre Zahlen waren wohl etwas vage.
Nicht zu vage allerdings, um nicht von Ihnen acht Monate später als “Schätzungen der Bundesjustizministerin” verkauft zu werden. Denn das hört sich so schön autoritativ an. Die Bundesjustizministerin. Hat geschätzt. Ist zwar nur die Ex-. Und ob das tatsächlich “schät|zen <sw. V.; hat> [mhd. schetzen]: 1. a) (ohne exaktes Messen nur auf Erfahrung gestützt) näherungsweise bestimmen” (Duden) war, was Frau Zypries da gemacht hat, darüber kann man sich sicher vortrefflich streiten. Die meisten von uns würden das wohl eher “spekulieren” oder “mutmaßen” nennen, oder sogar “mal eben so daherplappern, weil man was gefragt wird, aber eigentlich gar keine Ahnung hat”, aber so haben wir eben alle unsere eigene Sicht der Dinge.
Mich machen solche Tricks ja misstrauisch. Als Journalist hat man irgendwann gelernt (sollte es zumindest gelernt haben): Namen und Zahlen müssen stimmen. Wenn sie nicht stimmen, verspielt man die Glaubwürdigkeit des gesamten Artikels. Und irgendwann natürlich auch die Glaubwürdigkeit der gesamten Institution, sei das der Journalist, der Verlag oder der Verband. Aber dafür muss natürlich jemand drauf kommen, dass etwas nicht stimmt.
Sehen wir es als Experiment und beobachten, welche Karriere die “Schätzungen der Bundesjustizministerin” nun weiter in den Medien machen werden. Ich bin nicht sehr optimistisch. Heißt: es wird weiter abgeschrieben werden, dann abgeschrieben, und dann wieder abgeschrieben. Und irgendwann werden einige wie sebstverständlich davon ausgehen, dass die Flatrate jeden einzelnen Bürger 50 Euro im Monat kosten wird, und dass der Bundesverband Musikindustrie sich auf die Fahnen geschrieben hat, für die sozial Schwachen in unserer Gesellschaft einzutreten. (Also gut: Den letzten Teil glaube ich nicht ernsthaft; so pessimistisch kann ich nicht mal sein, wenn ich mich bemühe.)
Aber wenigstens habe ich meinen Teil nun dazu beigetragen, dass es dazu nicht kommt. Und schließe mich dem Kollegen des Guardian an: Ich gehe (weiterhin) davon aus, dass alles, was von dieser Industrie kommt, als falsch betrachtet werden muss, bis das Gegenteil bewiesen ist.
Mit freundlichen Grüßen, Matthias Spielkamp
[1] As a result of this expansive approach, counterfeiting and piracy, which are often associated to the operation of criminal networks, are confused with other infringements of IPRs where no criminal behavior exists, such as in cases of the non-attributed quotation of a copyrighted work, the downloading of a piece of music from an Internet site, or the infringement of a patent by a competitor. Such an approach improperly equates any IP infringement with crime and elevates IP enforcement to the category of a vital tool against crime and even terrorism. Carsten Fink: Enforcing Intellectual Property Rights: an Economic Perspective, in: The Global Debate on the Enforcement of Intellectual Property Rights and Developing Countries, International Centre for Trade and Sustainable Development Issue Paper No. 22, Genf, Februar 2009 [PDF, 270 kb]
[2] Früher nannte man das Recherche, Vier-Augen-Prinzip und Korrektorat, aber dafür gibt’s bei Springer und Konsorten, die nach einem Leistungsschutzrecht rufen, kein Geld mehr. Oder wie ist es zu erklären, dass das “Qualitätsblatt” Die Welt als einzige Publikation nicht imstande war, das gedruckte Program (oder das im Internet) zu lesen, oder mal schnell beim Google-Teufel nachzuschauen, um Eva-Maria Schnurrs Namen richtig zu schreiben, die an der – welche Ironie! – Diskussion ums Leistungsschutzrecht mit Springer-Vertreter Keese teilgenommen hat? Ein Fehler, der bis heute nicht korrigiert ist. Alle Blogs konnten das besser. Aber das ist nur eine Fußnote, denn für die Stümpereien meiner Kollegen können Sie ja nichts.
[3] Ich habe mein Frühstück selbst bezahlt.
[4] Der Artikel The World Is Going Flat(-Rate) von Volker Grassmuck bei Intellectual Property Watch fasst die Diskussion zusammen und bietet Links zu beinahe allen relevanten weiterführenden Texten.
Jan
22
Deutschlandfunk über die Zukunft des Journalismus: Qualität im Sinkflug
Filed Under Bürgerjournalismus, Citizen Journalism, Internet Governance, Internet-Regulierung, Journalismus, Leistungsschutzrecht, Lobbyismus, Urheberrecht, Verlage, angemessene Vergütung | Leave a Comment
Wie kann der Journalismus in Zukunft noch bezahlt werden? Diese Frage stellt sich Brigitte Baetz in ihrem Beitrag, der gestern im Deutschlandfunk lief:
Journalismus ist nicht länger ein Handwerk, das ein ausreichendes Einkommen garantiert. In großem Ausmaß werden Stellen gestrichen, werden die Honorare für freie Journalisten gekürzt. Weniger Personal bedeutet aber meist auch: weniger Qualität. Denn Journalismus ist arbeitsintensiv.
Anhören und druchlesen bei DRadio.de.
Jan
21
Diskussion übers Leistungsschutzrecht – nutzlos oder nicht?
Filed Under Internet Governance, Internet-Regulierung, Journalismus, Leistungsschutzrecht, Lobbyismus, Urheberrecht, Veranstaltungen, Verlage, angemessene Vergütung | 9 Comments
Schwer zu sagen, ob sie nun etwas gebracht hat, die Diskussion übers Leistungsschutzrecht Gottes Werk und Googles Beitrag – Zeitungsverlage und die Herausforderungen der Link-Ökonomie gestern Abend in der Böll-Stiftung. Die Debatte krankt an zwei Problemen. Zum einen hätte im Koalitionsvertrag stehen können:
Verlage sollen im Online-Bereich nicht schlechter gestellt sein als andere Werkvermittler. Es ist deshalb zu prüfen, ob das der Fall ist und, wenn ja, ob der Gesetzgeber sinnvollerweise etwas unternehmen soll und kann, um das zu ändern.
Aber so funktioniert Politik nicht. Stattdessen steht dort:
Verlage sollen im Online-Bereich nicht schlechter gestellt sein als andere Werkvermittler. Wir streben deshalb die Schaffung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage zur Verbesserung des Schutzes von Presseerzeugnissen im Internet an.
D.h. die Frage, ob es ein Leistungsschutzrecht geben soll, welchen Zweck es erfüllen könnte und ob es die richtige Antwort auf die richtige Frage ist, kann Verlagsvertreter Christoph Keese leicht abwehren mit der Antwort, darüber müsse man sich nicht mehr unterhalten, der Drops ist gelutscht. Das ist ein gewaltiger Lobbying-Erfolg der Verlage und ein Versagen der Politik.
Das zweite Problem ist, dass die Verlage alle konkreten Fragen danach, welcher Preis für ein Leistungsschutzrecht zu zahlen sein wird und wie es genau funktionieren soll, kontern mit der Aussage: Das kann man nicht sagen, da es noch keinen Gesetzesentwurf gibt, aber Sie können sicher sein, dass alles dufte sein wird.
Nicht die besten Bedingungen für eine Diskussion. Eigentlich lausige Bedingungen für eine Diskussion. Aber soll man sie deshalb nicht führen? Bei Twitter wurde sie schon als nutzlos bezeichnet, aber das ist mir zu einfach. Bei Carta heißt es in den Kommentaren:
Die gestrige Diskussion zum Leistungsschutzrecht hat die Diskussion darüber selbst ad absurdum geführt, was gut war:
- Es nutzt nichts, wenn rhetorisch geschulte PA-Leute um den heißen Brei reden, ein eigentliches Leistungsschutzrecht nicht definieren können als auch die Finanzierung eines solchen. Von Dogmatik zu sprechen erweckt den Eindruck, als wenn der Redner über vertiefende Kenntnisse verfügt, dabei wird definitorisches Unvermögen vertuscht.
- Fachbegriffe in den Raum zu werfen – wie „Gesetzeslücke“ – beeindrucken, sind aber falsch
Dem kann ich nur ganz und gar zustimmen. Wenn das ein allgemeiner Eindruck war, war die Diskussion ein Erfolg.
Eine Zusammenfassung von Valie Djordjevic gibt’s im iRights.info-Blog, erste Einschätzungen z.B. bei Daniel Schultz, im Kulturkampf-Blog von ZEIT Online, im Altpapier bei DNews und im Freitag. Das Video gibt’s hier:
Jan
19
DRadio Wissen – Wissen zum Nulltarif?
Filed Under Rundfunk, Urheberrecht, angemessene Vergütung | 1 Comment
DRadio Wissen ist gestartet und erregt im Netz einige Aufmerksamkeit. Aber nicht nur dort. Auch bei freien Jornalisten des Bayerischen Rundfunks und ver.di. Sie beklagen sich darüber, dass DRadio Wissen Beiträge ohne Vergütung übernimmt und sogar Tarifbruch begeht. Hier die Mitteilung von ver.di:
18.1.2010
WISSEN ZUM NULLTARIF?
Hirn will Arbeit – mit diesem Spruch wirbt Deutschlandradio für sein neues drittes Programm DRadio Wissen. Start: 18. Januar. Die Macher versprechen anders zu sein als die Schwesterprogramme. Das werde man hören – so das Versprechen. Allerdings: Vieles, was es zu hören gibt, dürfte dem Publikum aus Bayern bekannt in den Ohren klingen. Der Bayerische Rundfunk stellt dafür Beiträge und auch Features zu Verfügung – und kündigt unverblümt an, dass die Urheber oder Mitwirkenden kein Wiederholungshonorar bekommen sollen – auch für längere Stücke nicht.
Arbeit will Entlohnung – meint ver.di und hat mit dem Bayerischen Rundfunk gesprochen. Er verweist auf die Protokollnotizen 21 im Urheber- und im Mitwirkendentarifvertrag. Die Liste dazu zählt die Programmzulieferungen abschließend auf, in denen keine Zahlungen an Urheber oder Mitwirkende erfolgen muss. Doch diese Liste enthält keine Wissenschaftsprogramme. Darauf angesprochen, dass diese Liste ausdrücklich nur im Einvernehmen geändert werden kann, meint der BR, er könne sich für die weggefallenen Ausländerprogramme nun einfach eine andere Programmsparte aussuchen. Bei den muttersprachlichen Programmen handelte es sich um Programmaustausch, bei DRadio Wissen aber schlicht um Zulieferung.
Tarifbruch will verhindert werden – meint ver.di und fordert den BR auf, sich an den jedenfalls für Gewerkschaftsmitglieder zwingend geltenden Tarifvertrag zu halten und die Vergütung durch DRadio zu veranlassen. Unterlässt er dies, kann jeder Berechtigte den BR in Regress nehmen und die Zahlung von ihm eintreiben. Da hilft es dem BR auch nicht, wenn ein Freier schon im Vertrag mit dem BR auf Wiederholungshonorare verzichtet, denn das könnte der Freie nach Tarifvertrag für diese Zulieferung rechtswirksam nur mit DRadio vereinbaren.
Aber noch ist nur gebellt und nicht gebissen. Sollten die Wiederholungshonorare wirklich ausbleiben, dann melden Sie das bitte ver.di – wir werden gegen diesen dann vollzogenen Tarifvertragsverstoß einschreiten.
KEIN WISSEN ZUM NULLTARIF!
Man kann gespannt sein, wie die Auseinandersetzung weitergeht.
Jan
13
dju stimmt gemeinsamen Vergütungsregeln zu
Filed Under AGB, Journalismus, Leistungsschutzrecht, Lobbyismus, Urheberrecht, angemessene Vergütung | Leave a Comment
Hier die Pressemitteilung der dju (was ich davon halte, steht hier):
Gemeinsame Vergütungsregeln Tageszeitungen
dju-Tarifkommission stimmt dem Verhandlungsergebnis zu
In ihrer Sitzung am 12. Januar 2010 hat die Tarifkommission der dju in ver.di das Verhandlungsergebnis zu Vergütungsregeln für freie Journalistinnen und Journalisten einstimmig gebilligt. An diesem eindeutigen Votum waren ausschließlich die freiberuflich arbeitenden Mitglieder der Kommission beteiligt.
Die dju in ver.di setzt darauf, dass mit den vereinbarten Honorarsätzen Standards für den Wert journalistischer Arbeit definiert werden, die allen in der Branche Tätigen eine klare Orientierung liefern. „Für viele freie Journalistinnen und Journalisten würden diese Regeln zu einer deutlich verbesserten Einkommenssituation führen, weil Minihonorare von wenigen Cent pro Zeile danach nicht mehr rechtsverbindlich vereinbart werden können“, erklärte dazu der dju-Verhandlungsführer Wolfgang Schimmel. Deswegen will die dju die verhandelten Vergütungsregeln abschließen, auch wenn in der aktuellen Krisensituation der Tageszeitungen keine berauschenden Honorarsätze zu erzielen waren. „Wenn es gelingt, für die Tageszeitungen die Angemessenheit von Vergütungen aus eigener Kraft zu definieren, ist das besser, als darauf zu spekulieren, dass in Einzelfällen Rechtstreitigkeiten geführt werden, in denen letztlich ein Gericht Honorare festsetzen müsste,“ so Wolfgang Schimmel weiter. Die Sorge, Verlage könnten wegen der Vergütungsregel Honorare absenken, ist unbegründet, das ist nach dem Wortlaut der Vergütungsregel ausgeschlossen,.
Die Vergütungsregel stellt insbesondere klar, dass mit den vorgesehenen Honorarsätzen beliebig häufige Nutzungen (z.B. Nachdrucke in anderen Zeitungen) nicht abgegolten werden können. Da sich die Vergütung an der jeweils verkauften Auflage und am Umfang des Beitrags orientiert, wird auch dem urheberrechtlichen Beteiligungsgrundsatz Rechnung getragen.
Nach dem Beschluss der dju können diese Regeln zum 1. Februar 2010 in Kraft treten, sofern der DJV und der BDZV bis Ende Januar gleichfalls zustimmen.
Jan
11
Warum ich die Online-Petition gegen die Vereinbarung zur “angemessenen Vergütung” unterschrieben habe
Filed Under AGB, Arbeit2.0, Journalismus, Leistungsschutzrecht, Lobbyismus, Urheberrecht, angemessene Vergütung | 3 Comments
Die Journalistenverbände dju und DJV haben mit dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger eine Vereinbarung zur so genannten angemessenen Vergütung getroffen (hier im Volltext: PDF, 44 kb).
Ich bin seit 15 Jahren Mitglied in der dju und auch manchmal (selten) dort aktiv gewesen. Ich finde die Aufklärungsangebote mediafon.net und connexx.av, den Ratgeber Freie und die Klagen gehen Total-Buyout-Geschäftsbedingungen ausgezeichnet. Das schreibe ich, um nicht den Eindruck zu erwecken, ich betreibe Gewerkschafts-Bashing.
Aber an der Politik zu Urheberrecht und Journalistenvergütung, die von den Beauftragten der dju betrieben wird, übe ich schon lange Kritik. Und sie wird nicht geringer werden durch die getroffene Vereinbarung. Ich kann mich nur der Stellungnahme des Verbands Freischreiber anschließen (dort bin ich ebenfalls Mitglied):
Freischreiber e.V. hält die Vereinbarungen jedoch für unzureichend. „Es wäre für freie Journalisten fatal, solche Vergütungsregeln zu akzeptieren“, so Lars Reppesgaard, Vorstandsmitglied von Freischreiber. „Die nun ausgehandelten Vereinbarungen stellen keine angemessene Vergütung dar.“
Denn die vereinbarten Regelungen zementieren Bedingungen, unter denen professioneller, unabhängiger, sauber recherchierter Journalismus durch freie Journalisten nicht möglich ist.
Zur lesenswerten Stellungnahme mit den Forderungen der Freischreiber.
Auch der iRights.info-Kollege Ilja Braun hat sich im Perlentaucher kritisch zum Verhandlungsergebnis geäußert: Zementierung der Misere.
Es muss klar werden, dass diese Vergütungen nicht angemessen sind, sondern völlig unangemessen. Diese Honorare erlauben es nicht, vom Journalismus zu leben. Die Gewerkschaften argumentrieren, dass mehr nicht drin gewesen sei. Ehrlich gesagt: dieses Argument ist eine Katastrophe. Was anderes sollte eine “angemessen Vergütung” erlauben, als dass auch Zeitungsjournalisten von ihrer Arbeit leben können? Genau das ermöglichen die Vereinbarten Honorare nicht. Die (sehr kreativen!) Freischreiber haben einen Tarifrechner entworfen, mit dem man sich einen schnellen Überlick dazu verschaffen kann, wie viele Nachrichten oder Berichte er bei einer Tageszeitung mit einer Auflage von 180.000 Exemplaren bei 88 Cent/Zeile netto, inkl. Online-Verwertung veröffentlichen muss (bezahlt nach den Vergütungsregeln), um so viel zu verdienen wie ein ALG II-Empfänger (807 Zeilen oder viereinhalb seitenfüllende Artikel) oder ein Arzt (7272 Zeilen oder 40 seitenfüllende Artitel).
Wären die vereinbarten Honorare Mindesthonorare, wäre das alles noch etwas anders zu beurteilen. Das sind sie aber nicht. Und so tun sie nichts anderes, als festzuschreiben, dass es angemessen ist, dass Journalisten, die als Freiberufler für Tageszeitungen arbeiten, nicht angemessen bezahlt werden müssen. Diese Vereinbarung ist eine Farce und ein Schlag ins Gesicht der Freiberufler.
Daher habe ich die Petition unterschrieben, die freie Journalisten angelegt haben, um die Verbände aufzufordern, die Diskussion um die Vergütungsregeln auszuweiten. Und ich würde mich freuen, wenn es viele meiner LeserInnen ebenfalls tun. Außerdem werde ich als Mitglied einen Brief an die dju schreiben, mit der selben Bitte, die die Petition formuliert:
Darum fordern wir, die wir hier unterzeichnen, die Verhandlungspartner DJV und dju/verdi dazu auf, die “Gemeinsamen Vergütungsregelungen Tageszeitungen” nun nicht im Eilverfahren zu verabschieden, sondern die Abstimmung aufzuschieben und eine breite öffentliche Diskussion der Regelungen unter freien Journalistinnen und Journalisten zu ermöglichen und zu gestalten, z.B. über Veranstaltungen, Blogs, etc. Außerdem fordern wir, Anregungen und Vorschläge von freien Journalistinnen und Journalisten bei der internen Diskussion zu berücksichtigen.



