Mai
25
Über eBooks, DRM und Urheberrecht: Interview bei e-book-news.de
Filed Under Bücher, DRM, E-Books, In eigener Sache, Publizieren, Urheberrecht, Verbraucherschutz, Verlage, digitales Publizieren, eBook | 3 Comments
Ansgar Warner hat mich heute Vormittag zu vielen Fragen rund um eBooks befragt. Und nun steht das Interview bereits online:
Warum kann man ein Hörbuch kopieren, ein E-Book aber nicht? Darf Amazon die Bücher auf dem Kindle löschen? Wozu braucht Aristoteles DRM-Schutz? Urheberrecht im virtuellen Zeitalter gibt selbst Juristen so manches Rätsel auf. Die Macher von irights.info sind angetreten, eine Schneise durch den digitalen Rechte-Dschungel zu schlagen. E-Book-News sprach mit Projektleiter Matthias Spielkamp über alltägliche Risiken und Nebenwirkungen des elektronischen Lesens.
Hier ein Ausschnitt, in dem es darum geht, warum Nutzer Kopierschutz hassen, warum DRM mehr ist als Kopierschutz und welche ungeklärten Fragen sich beim Einsatz digitaler Wasserzeichen stellen. Den Rest gibt’s bei e-book-news.de.
Mär
31
AGB des iTunes-Stores von Apple: mehr als 125.000 Anschläge feinstes Juristendeutsch
Filed Under Verbraucherschutz | 2 Comments
Habe seit Längerem mal wieder etwas aufs iPhone heruntergeladen, das es erforderlich macht, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des iTunes-Stores zu akzeptieren.Da sie offanbar vor Kurzem aktualisiert wurden, wurden sie mir “zur Kenntnis gegeben”. Es waren 60 Seiten auf dem iPhone. Um zu sehen, wie lang sie genau sind, habe ich sie mir als eMail zuschicken lassen. Ergebnis: 125.559 Anschläge. Zum Vergleich: das ist ungefähr dreimal so viel wie ein Dossier in der ZEIT. Wie man sich vorstellen kann, sind Apples AGB aber nicht so gut geschrieben. Im Gegenteil, da stehen so schöne Sachen drin wie:
iTunes ist berechtigt aber nicht verpflichtet, jede Information und jedes Material, das in diesem Zusammenhang durch Sie bereitgestellt, zur Verfügung gestellt oder in anderer Weise im Rahmen des Dienstes zugänglich gemacht wird, in Bezug auf gemeldete oder offensichtliche Verletzungen dieser Vereinbarung zu prüfen und gegebenenfalls nach eigenem Ermessen geeignete und verfügbare Schritte einzuleiten, einschließlich Maßnahmen gemäß Ziff. 24 dieser Vereinbarung oder gemäß Apples Urheberrechtsrichtlinie (Apple`s Copyright Policy) (http://www.apple.com/de/legal/privacy/).
Wer’s genau wissen will: hier ist der ganze Rotz.
Unterhaltsam und leicht verständlich. Aber nicht nur das: der Verweis auf “Apple`s Copyright Policy” führ zu einem englischsprachigen Dokument. Wenn das aber Bestandteil der Vereinbarungen ist, dann ist es zweifelhaft, ob die AGB überhaupt Gültigkeit erlangen, denn derartige Dokumente müssen den Nutzern in einer Form angeboten werden, die sie auch verstehen können. Nicht ohne Grund hat der vzbv gegen die Bedingungen Klage erhoben – die aber nach über drei Jahren noch immer nicht entschieden ist. Wenn sie einmal entschieden ist, können die Verbraucherschützer wahrscheinlich gleich von vorn beginnen,da die Bedingungen inzwischen völlig anders aussehen.
Warum ich das schreibe? Weil ich wieder einmal daran erinnern möchte, wie weit es mit den Beteuerungen der Anbieter her ist, sich nach den Wünschen ihrer Kunden zu richten. Und wie groß der Elan des Gesetzgebers ist, wenn es darum geht, Regulierungen zu schaffen, die im Sinne der Bürger sind und das Machtverhältnis zu deren Gunsten verschieben. Aber das wäre natürlich unerwünschter Paternalismus, die Verbraucher sind schlicßlich informiert und mündig und können dementsprechende Entscheidungen treffen. Ich wüsste gern, ob die Justiz- oder die Verbraucherschutzministerin alle Fallstricke erkennen würden, die sich in einem solchen Dokument verbergen. Aber man hat ja offenbar was Besseres zu tun, als sich um derartige Lappalien zu kümmern.
Mär
5
iRights.info: Was kauft man, wenn man ein E-Book kauft?
Filed Under AGB, DRM, E-Books, Publizieren, Urheberrecht, Verbraucherschutz, Verlage, digitales Publizieren | Leave a Comment
Ilja Braun hat sich der Frage angenommen, was Verlage E-Book-Käufern (sind es überhaupt “Käufer”?) vorschreiben wollen, was davon rechtens ist, wie’s in der Frage weitergeht. Hier sein Ergebnis.
Nov
13
DRM und Trusted Computing: Was Dir gehört, gehört Dir nicht.
Filed Under AGB, Datensicherheit, Internet Governance, Internet-Regulierung, Verbraucherschutz | 2 Comments
Der Elektrische Reporter berichtet über die Einschränkungen, die Nutzer durch DRM hinnehmen müssen: Digitale Entmündigung: Was Dir gehört, gehört Dir nicht (Video am Ende des Beitrags). Ist sehr gut gemacht. Schon vor einiger Zeit hatte ich hier über Apples unsägliche Geschäftspolitik geschrieben.
Aus gegebenem Anlass veröffentliche ich hier im Blog noch einmal meinen Beitrag “Endlich sicher?” über Trusted Computing, der 2004 in der ZEIT erschienen ist (Ausgabe 20/2004). Denn als ich Marios Video gesehen habe, ist mir aufgefallen, wie aktuell er noch ist:
Endlich sicher?
Fast jede Woche gibt es neue Nachrichten über Würmer und Viren. Trusted Computing soll den PC besser gegen solche Angriffe schützen – aber es wird auch den Nutzer entmündigen. Read more
Sep
30
Leistungsschutzrecht bei “Bundesradio: Wahlstudio im Netz”
Filed Under In eigener Sache, Internet Governance, Internet-Regulierung, Leistungsschutzrecht, Lobbyismus, Urheberrecht, Verbraucherschutz, Verlage | Leave a Comment
Hatte ich ganz vergessen: Philip Banse und Tim Pritlove haben ein Bundesradio-Wahlstudio im Netz veranstaltet. Ich war am Sonntagabend zu Gast und habe den beiden Rede und Antwort gestanden (Flash-Video, ca. 23 Minuten, Einbetten geht leider nicht) zu den Themen Leistungsschutzrecht, den Urheberrechtspositionen von Union und FDP, transparenter Staat, 3-Strikes/HADOPI und Kulturflatrate.
Ich selber habe mich schlau gemacht durch die Wahlprüfsteine von Deutschem Kulturrat (PDF), telemedicus und netzpolitik.org. Außerdem gibt es noch die Dokumentation des Aktionsbündnisses “Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft”.
Aug
27
Verbraucherzentrale Sachsen berät bei Abmahnungen
Filed Under Abmahnungen, Verbraucherschutz | Leave a Comment
Hier die Pressemitteilung:
Immer mehr Verbraucher erhalten von verschiedenen Rechtsanwaltskanzleien Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen. Ihnen wird vorgeworfen, dass sie Musik, Hörbücher, Filme, Spiele oder Bilder im Internet zum Download angeboten haben. Aus diesem Grund werden die Betroffenen innerhalb einer extrem kurzen Frist aufgefordert, eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben und für den Urheberrechtsverstoß einen drei- bis vierstelligen Betrag zu begleichen.
“Heutzutage ist es möglich, fast alles aus dem Internet zu erhalten, doch nicht alles ist legal”, warnt Beate Scharf von der Verbraucherzentrale Sachsen. Das Anbieten von urheberrechtlich geschützten Werken ist so gut wie nie erlaubt, aber selbst das bloße Herunterladen kann gegen das Urheberrecht verstoßen.
“Viele Betroffene wissen noch nicht einmal, um welche Downloads es sich überhaupt handelt und haben noch niemals etwas aus dem Internet heruntergeladen oder gar etwas angeboten”, sagt Scharf. Oft wird der Internetanschluss durch die Kinder oder Enkel genutzt, die diese Urheberrechtsverletzungen begangen haben könnten. Bei einem drahtlosen Internetzugang (W-LAN) kommen auch unbekannte Dritte für den Missbrauch in Betracht. Die Abmahnung erhält aber zunächst immer der Inhaber des Internetanschlusses. Inwieweit dieser überhaupt für Urheberrechtsverstöße anderer Nutzer haftet, wird bislang von den Gerichten nicht einheitlich beurteilt.
“Wer eine solche Abmahnung erhält, sollte diese und die gesetzten Fristen ernst nehmen, jedoch keinesfalls ungeprüft eine Unterlassungserklärung abgeben”, rät Scharf. Betroffene Verbraucher holen sich vorher am besten fachlichen Rat ein. Die Verbraucherzentrale Sachsen bietet als neues Beratungsangebot seit kurzem juristische Unterstützung an, wenn jemand eine entsprechende Abmahnung erhalten hat. Ein Beratungstermin kann montags bis freitags zwischen 9.00 und 16.00 Uhr unter der Telefonnummer 0180-5-797777 (0,14 €/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk ggf. abweichend) vereinbart werden.




