Wer die Überschrift liest und einen Schrecken bekommt, weil er denkt, ich habe jetzt auch den Heidelberger Appell unterzeichnet, der kann beruhigt sein. Ich habe die sinnlose Gegenüberstellung nur verwendet, weil die WELT es auch macht:

umfrage-WELT

Beam me up, Scotty, there’s no intelligent life on this planet.

Eigentlich hatte Hendrik Werner einen erstaunlich differenzierten Artikel über die Petition zu Open Access geschrieben – und dann haut ihm die (Online-)Redaktion diese idiotische Umfrage in die Seite. Klick mich oder ich schlag Dich. An Werners Stelle würde ich die Kollegen mal schnell ins Gebet nehmen.

Ich erspare mir jetzt zu erläutern, warum niemandes Urheberrechte in Gefahr sind, der seine Werke Open Access zugänglich macht. Das habe ich oft genug getan. Wer’s nicht weiß, aber interessiert ist, der lese den Wikipedia-Eintrag.

Ach ja: Hier geht’s zur Petition.

oa-woche

Am vergangenen Montag habe ich Auftaktveranstaltung zur internationalen Open-Access-Woche in München (Open Access – eine Option für alle Wissenschaftsbereiche?) moderiert. Dort diskutierten Gudrun Gersmann, Historikerin vom Deutschen Historischen Institut in Paris, Gerhard Lauer, Literaturwissenschaftler der Universität Göttingen,
Rainer Jonas, Biowissenschaftler vom Helmholtz Zentrum für Infektionsforschung, Joachim Wambsgans, Astronom der Universität Heidelberg und Anke Beck, Vice President Publishing beim Verlag Walter deGruyter.

Inzwischen sind die Videos der Diskussion online.

Eric Steinhauer hat zusammengefasst, was die Parteien zum Thema Urheberrecht zu sagen haben.

Bei netzpolitik gibt es ein gutes Interview mit Rüdiger Weiss zum Thema. Ich hatte vor mehr als zwei Jahren einen Beitrag für brand eins dazu geschrieben. Die schlimmsten Befürchtungen (”Berufsverbot für eine ganze Branche”) sind nun nicht eingetreten, aber man kann sagen: nur dank der Klarstellungen des Verfassungsgerichts.

Die  Association of Research Libraries (ARL) fordert, keine Geheimhaltungs- oder Vertraulichkeitsklauseln in Lizenzverträgen zu akzeptieren. Zugleich versucht der Verlag Elsevier zu verhindern, dass die Vertragsbedingungen mit der Washington State University bekannt werden. Zum Glück erfolglos. Bin mal gespannt zu erfahren, was Elsevier da geheim halten wollte. (via, auch Kommentar beachten)

In einem wunderbaren Blogbeitrag beschreibt Stuart M. Shieber, Professor of Computer Science an der Harvard University, wie er im Alleingang den Blackwell-Verlag dazu gebracht hat die Open-Access-Regelung für das Journal Noûs zu ändern.

Das Urteil im Rechtsstreit zwischen der ULB Darmstadt und dem Ulmer Verlag im Streit um die Zulässigkeit von elektronischen Leseplätzen im Sinne von § 52b UrhG ist schon älter, aber nun ist das Urteil online, und es gibt verschiedene Einschätzungen:

Eric Steinhauer:

Insgesamt eine positive Entscheidung für die Bibliotheken. Sie können tatsächlich alles, was sie gedruckt im Bestand haben, digitalisieren und am Leseplatz anbieten. Nicht überzeugend ist freilich die Ansicht des Gerichts, eine elektronische Kopie durch den Nutzer auszuschließen. Mehr…

Nils Rauer (Lovells) in der FTD:

Mit diesem Urteil ist ein erster Schritt hin zu größerer Rechtssicherheit gemacht. Dies ist sehr begrüßenswert. [...] Aufgrund des Mustercharakters des Verfahrens ist allerdings damit zu rechnen, dass sich ein Berufungsverfahren anschließen wird. Es darf daher mit Spannung erwartet werden, wie die Richter des Oberlandesgerichts die Frage der elektronischen Leseplätze im (sehr wahrscheinlichen) Fall der Berufung bewerten werden.  Mehr…

Zusammenfassung bei Archivalia.

Brewster Kahle spricht sich deutlich gegen das Google Book Settlement aus. Mit guten Gründen, wie ich finde.

Das Deutschlandradio Kultur hat einen Beitrag mit dem Titel Wissen und Eigentum – Vom ewigen Wandel des Urheberrechts von Guido Graf veröffentlicht. Es ist eine seltsame Erfahrung zu lesen, was ich vermeintlich auf bestimmte Fragen geantwortet habe, diese Fragen mir aber anders und in einem anderen Zusammenhang gestellt wurden. Ich habe nämlich dem literaturcafe.de-Macher Wolfgang Tischer ein Interview gegeben (mp3, 20 Min., 9,3 MB), nicht Guido Graf vom Deutschlandradio. Und das war auch schon Anfang April, bei der re:publica. Seitdem bin ich ja auch schlauer geworden, habe mit Reuß und Vittorio Klostermann über den “Heidelberger Appell” debattiert, es ist mehr bekannt über das Google-Settlement usw. usf. Nun wird das ganze so verkauft, als hätte ich aktuell Stellung dazu bezogen.

In Texten war das, was Graf hier gemacht hat, ja schon immer möglich: andere zu zitieren. Und solange nichts aus dem Zusammenhang gerissen und in einen falschen gestellt wird (wie es mir beim Tagesspiegel auch schon pasiert ist – man beachte den Kommentar), will ich mich auch gar nicht gleich beklagen (mit den oben genannten Einschränkungen).

Dennoch habe ich den Eindruck, dass bei einem Radiobeitrag wie diesem bei den Hörern der Eindruck entsteht, ich sei direkt dazu befragt worden. Es gibt ihn leider nicht zum Nachhören (warum nicht?), daher kann man sich dieses Eindrucks nicht vergewissern.

Und noch etwas: fällt das ganze noch unter die Zitatschranke? Es geht mir dabei gar nicht um meine Rechte. Aber Wolfgang Tischer vom literaturcafe.de hat sich die nicht unerhebliche Arbeit gemacht, mich zu interviewen. Nun wird das Interview für einen anderen Beitrag ausgeschlachtet. Ist er gefragt worden?

Die Podcastisierung des Radios. Ich muss offenbar noch ein wenig darüber nachdenken, um mir darüber klar zu werden, was ich davon halte.

Update (21. Mai): Wolfgang Tischer schreibt, dass Graf ihn gefragt hat, ob er einen “kleinen Ausschnitt” verwenden darf, wogegen Wolfgang natürlich nichts einzuwenden hatte. “Klein” ist halt relativ…

Update (21. Mai): Habe gerade mit Guido Graf telefoniert, der sich wegen des Beitrags bei mir gemeldet hatte. Er hat mir glaubhaft erläutert, dass es verschiedene Gründe gab (u.a. abgesprungene Gesprächspartner), die dazu geführt haben, dass er sehr viel mehr Inhalt aus dem Tischer-Interview übernommen hat als ursprünglich geplant, und um Entschuldigung gebeten. Das finde ich anständig, aber auf der Entschuldigung hätte ich gar nicht bestanden. Denn Graf und ich sind uns einig, dass es prinzipiell begrüßenswert ist, in Zeiten der Verfügbarkeit von Audio-Inhalten die Möglichkeit zu haben, derartige  Aussagen zu verwenden. Nur muss dann eben ein Weg gefunden werden, vorher zu klären, ob alle Beteiligten einverstanden sind. Das sei in diesem Fall aus Zeitgründen nicht möglich gewesen, was er sehr bedauere. Ich freue mich, dass Graf damit so offen umgeht, und die Sache ist damit für mich im Guten beigelegt.

Die (OA-) Zeitschrift Libreas hat ihre 14. Ausgabe (Frühjahr 2009) unter den Titel Open Access und Geisteswissenschaften gestellt. Darin auch ein Audio-Interview mit Dr. Eric Steinhauer, dem stellvertretenden Direktor der Universitätsbibliothek Magdeburg, zu Open Access in Hochschule und Hochschulrecht. Das Interview ist vollstädnig transkribiert. Toller Service!

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