In der Sendung “Computer & Kommunikation” beim Deutschlandfunk berichtet Maximilian Schönherr unter dem Titel Freie Fahrt für Filesharer? darüber, wie Abmahnungen gegen Tauschbörsennutzer zustande kommen, wer daran verdient, und welche Auswirkungen das Urteil gegen die Voratsdatenspeicherung haben wird.
Es ist ein sehr guter Beitrag, nur führen Überschrift und Anreißer in die völlig falsche Richtung. Denn zum einen zieht der Autor das Fazit, dass es keine freie Fahrt für Tauschbörsennutzer gibt, zum anderen stellt er klar, dass das Urteil zur Vorratsdatenspeicherung auf Abmahnverfahren überhaupt keine Auswirkungen haben wird. Warum das so ist, sagt er nicht so klar, aber wer’s wissen will, kann sich mein Interview bei jetzt.de durchlesen, da habe ich es erklärt 😉
Es stellt sich mir nur die Frage, warum der Anreißer dann lautet: „Das Urteil zur Vorratsdatenspeicherung erschwert auch Abmahnverfahren“? Da haben entweder die Online-Redakteure den Beitrag nicht angehört, oder es ging mal wieder darum, nach dem Motto „reim dich oder ich schlag dich“ einen aktuellen Anlass zu konstruieren, den es so nicht gibt. Das MP3 gibt’s hier.
In diesem Zusammenhang sei etwas Eigenwerbung erlaubt (die Seite ist nicht kommerziell). Auf http://www.abmahner.org soll eine Community zu diesem Thema entstehen.
Lesenswerte Artikel – 16. March 2010 // Mrz 16, 2010 at 9:00 am
[…] Deutschlandfunk: Freie Fahrt für Filesharer? – Guter Beitrag, seltsamer Teaser […]