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Matthias Spielkamp über Immaterialgüter in der digitalen Welt

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Er so: „Googles U-Boot!“ Ich so: „Journalismus!“ – Eine Antwort auf Christoph Keese

August 26th, 2011 · 10 Comments · In eigener Sache, Internet-Regulierung, Journalismus, Leistungsschutzrecht, Lobbyismus, Verlage

kleines Ratespiel: Wer wird hier von wem wofür bezahlt? Auflösung am Ende des Beitrags

Christoph Keese, Absolvent der Henri-Nannen-Schule, Ex-Chefredakteur der FTD und der Welt am Sonntag, behauptet in seinem Online-Tagebuch presseschauder, ich engagiere mich „schwungvoll“ in der Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht (IGEL).

Offenbar trifft auf Keese zu, was Hans Leyendecker gern in Vorträgen etlichen seiner Kollegen unterstellt: Recherche bedeute für sie, sich von der Sekretärin eine Telefonnummer heraussuchen zu lassen. Aber das muss den Ex-Journalisten Keese auch nicht mehr kümmern, denn er ist jetzt „Außenminister“ der Axel Springer AG, was offiziell Konzerngeschäftsführer Public Relations heißt.

Womöglich glaubt er jedenfalls, dass man es auf der anderen Seite des Schreibtischs mit den Fakten nicht so genau nehmen muss. Ich tue das allerdings, daher möchte ich hier feststellen, dass ich mich nie in der Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht engagiert habe, weder schwungvoll noch schleppend. Ferner beabsichtige ich auch nicht, das zu tun. Sollte Keese einen Beleg für das Gegenteil haben, würde ich ihn gern sehen. Sein Online-Tagebuch-Eintrag wäre der richtige Platz gewesen, ihn zu veröffentlichen.

Die Rede, deren Veröffentlichung Keese veranlasst hat, seinen Text zu verfassen, habe ich im Übrigen am 30. März dieses Jahres gehalten, also vor etwa fünf Monaten. Am selben Tag ist sie im von deutschen Presseverlagen hoch geschätzten Literaturmagazin Perlentaucher erschienen. Da hat wohl Keeses Google-Alert versagt.

Keese fragt: „zahlt ihm (mir, M.S.) Eco Geld für seine Rede gegen ein Leistungsschutzrecht und für kostenlose Snippets?“

Selbstverständlich. Ich bin freiberuflicher Journalist. Ich muss meinen Lebensunterhalt damit bestreiten, für meine Arbeit bezahlt zu werden – in Form von Artikeln, Seminaren, Beratungen oder eben Vorträgen. Problematisch wäre es gewesen, wenn ich mir meinen Vortrag vom Eco nicht hätte bezahlen lassen. Das wäre dann nämlich Aktivismus gewesen. Oder Lobbyismus, wenn mich jemand dafür bezahlt hätte, eine bestimmte Ansicht zu vertreten. So, wie das die Konzerngeschäftsführer Public Affairs dieser Welt tun.

Womit wir bei des Pudels Kern wären. Die Frage, die Keese insinuiert, ist natürlich eine andere: Hält Spielkamp eine Rede gegen das Leistungsschutzrecht, weil Eco ihn dafür bezahlt? Meine Antwort: Nein. Aber warum sollte man mir das glauben?

Ich will es mal so versuchen: Vielleicht hat Keese einfach nur vergessen (oder nie gewusst), was es bedeutet, journalistisch zu arbeiten: Ein Thema kommt auf (sagen mir mal so etwas wie, ähm, „Die Presseverleger fordern ein Leistungsschutzrecht“). Man klemmt sich vor den Rechner und ans Telefon, spricht mit Menschen, die sich damit besser auskennen als man selbst, und am Ende findet man (hoffentlich) heraus, was stimmt. Darüber schreibt man.

Hoppla, werden jetzt vielleicht einige Leser sagen, der Spielkamp glaubt, er kennt die Wahrheit! Nein, glaubt er nicht. Aber im Gegensatz zur He-said-she-said-Berichterstattung der (meisten) Mainstream-Medien hängt er auch nicht der Idee einer falschen Mitte an, die davon ausgeht, dass man zwei Leute fragt, die konträre Ansichten zum selben Thema haben, und dann berichtet, dass die Wahrheit in der Mitte liegt. Sondern dass, wenn man nur lange genug recherchiert, man herausfinden und berichten kann (und muss), wer Recht hat.

Ich beschäftige mich jetzt seit acht Jahren mit dem Thema Urheberrecht und seit mehr als zwei Jahren mit dem Thema Leistungsschutzrecht, und ich bin zur Überzeugung gekommen, dass es eine schlechte Idee ist, Presseverlegern ein Leistungsschutzrecht zuzugestehen. Dafür nehme ich in Anspruch, bessere Argumente zu haben, als Keese und seine Mitstreiter, die im Gegensatz zu mir eigene Interessen verfolgen. Wer das überprüfen möchte, kann z.B. hier nachlesen, oder sich die Podiumsdiskussion ansehen, in der ich mich direkt mit Keese und seinen Argumenten auseinandersetze – und sich dann selbst ein Bild machen (und noch viel ausführlicher hier, für die Junkies).

Kann sein, dass Keese sagt, das sei alles längst veraltet, so wie er gerade auf die Stellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer reagiert hat, über die wir bei iRights.info berichteten. Aber das ist eben auch nur eine seiner Strategien: zu behaupten, die Verleger sind immer schon weiter als ihre Kritiker und haben deren Argumente widerlegt – in Dokumenten, die aber noch vertraulich sind, und die dann in sich zusammenfallen, wenn sie veröffentlicht werden, so dass die Verleger sagen, man sei schon weiter und habe die Argumente der Kritiker widerlegt, aber die Dokumente dazu sind vertraulich…

Keese schließt mit dem Postskriptum: „Ich selbst bin bei der Axel Springer AG beschäftigt. Jeder weiß das. Es ist absolut transparent.“

Abschließend daher ein längerer Auszug aus meinem Artikel Die Lobbyisten der Unfreiheit, in dem ich bereits 2009 für die Message – Internationale Zeitschrift für Journalismus nachgezeichnet habe, wie es um die Transparenz von Keeses Aktivitäten bestellt ist (Disclosure: die Message hat mich dafür bezahlt, diesen Beitrag zu recherchieren und zu schreiben):

Döpfners Interviewaussage war nicht der Beginn dieser Kampagne. Bereits Monate zuvor hatte der Verlag öffentlich und hinter den Kulissen daran gearbeitet, dass das Leistungsschutzrecht seinen Platz auf der öffentlichen Agenda findet.

So lief Anfang April dieses Jahres in den Büros einiger Bundestagsabgeordneter ein Fax der Axel Springer AG ein. Absender war das Büro des »Konzerngeschäftsführers Public Affairs«, Christoph Keese. Der Inhalt: Neun Seiten »Memorandum« unter dem Betreff »Leistungsschutzrecht für Presseverleger«. Der Verfasser: Jan Hegemann, Partner der deutschen Dependance der weltweit tätigen Anwaltskanzlei »Hogan & Hartson Raue L.L.P«. In Deutschland gehört die Firma zu den bekannteren Kanzleien, die sich mit Medienrecht beschäftigen.

Hegemann selbst ist Honorarprofessor an der Freien Universität Berlin; zu seinen Klienten gehören große deutsche Verlage, darunter immer wieder die Axel Springer AG. In dem Papier argumentiert Hegemann, dass der Schutz nicht ausreicht, den Presseverleger durch das Urheberrecht derzeit erhalten. Daher müsse ein neues Recht eingeführt werden, das nicht vom Recht der Autoren abgeleitet ist und den Verlagen ein eigenes Recht an Veröffentlichungen einräumt. Veröffentlicht wurde dieses Gutachten nicht.

FAZ-Autor als Lobbygutachter

Am 9. April erschien unter der Überschrift »Kopierte Inhalte – Schutzlos ausgeliefert im Internet« in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung ein ausführliches Essay. Der Autor behauptet darin, dass eine Analyse des geltenden Zivil- und Urheberrechts zu der Erkenntnis führe, »dass es an einem durchsetzbaren originären Investitionsschutz für den Presseverleger fehlt. Ein Schutz der Leistungen des Presseverlegers in der digitalisierten Welt muss aber vom Gesetzgeber garantiert werden, da eine Demokratie ohne Presse und Pressevielfalt nicht lebensfähig ist. Dazu bedarf es eines Leistungsschutzrechts der Presseverlage.«

Unter dem Artikel wird der Verfasser vorgestellt: »Professor Dr. Jan Hegemann ist Rechtsanwalt in Berlin. Er lehrt als Honorarprofessor Urheber- und Medienrecht an der Freien Universität.« Kein Wort davon, dass Hegemann deutsche Großverlage vertritt und dass er Autor des Lobby-Gutachtens ist.

Reinhard Müller, Leiter des FAZ-Ressorts, in dem Hegemanns Text erschienen ist, erkennt kein Problem darin: »Jeder Autor hat Interessen oder vertritt welche. Der Versuch, darauf hinzuweisen, wird schnell zum uferlosen Unterfangen, so das denn überhaupt möglich ist: So verschweigen auch renommierte Hochschullehrer gelegentlich ihre bezahlten Gutachtertätigkeiten. Letztlich steht ein Artikel für sich; man muss sich mit seinen Argumenten auseinandersetzen. Und man kann natürlich widersprechen.«

Hegemann selbst ist der Ansicht, dass informierte Leser von Qualitätszeitungen gut einschätzen können, vor welchem Hintergrund derartige Stellungnahmen gedruckt werden: »Wenn die FAZ meine Funktion als Rechtsanwalt nennt, dann weiß jeder kundige Leser der Seite „Staat und Recht“, dass ein Rechtsanwalt Parteiinteressen wahrnimmt. Das fand ich eigentlich ausreichend deutlich.«

[…]

Kein Hinweis auf die Tätigkeit für den Verlag

Bevor ein Gesetzesvorschlag erarbeitet werden kann, muss dem Justizministerium und der interessierten Öffentlichkeit klar sein, dass ein solches Gesetz notwendig ist. Das führt zurück zu Springers Gutachter Hegemann. Am 10. Mai veröffentlichte Die Welt ein Interview mit ihm unter dem Titel »Die wichtigsten zehn Fragen zum Urheberrecht«.

Auf die Frage »Wie sollte das geistige Eigentum künftig geschützt werden?«, antwortete Hegemann: »Die Leistung des Presseverlegers ist nach geltendem Recht unzureichend geschützt. Musiklabels, Sendeunternehmen und Konzertveranstalter gewährt das Urheberrecht eigene Leistungsschutzrechte. Dahinter steht der Gedanke, dass diese Firmen organisatorische, wirtschaftliche und kreative Leistungen erbringen, die für sich genommen schutzwürdig sind.«

Und weiter heißt es: »Die Tätigkeit der Presseverleger steht dem in nichts nach. Es ist deshalb nicht einsichtig, dass das Urheberrecht ihnen Leistungsschutz vorenthält. Ein eigenes Leistungsschutzrecht der Verleger ist gerade wegen der digitalen Vervielfältigungsmöglichkeiten für den Erhalt der Presselandschaft unabdingbar.« Mit den »Leistungen der Presseverleger« ist gemeint, dass sie unter anderem eine Themenauswahl treffen, Beiträge in Auftrag geben, sie redigieren, gestalten, veröffentlichen oder das finanzielle Risiko übernehmen.

Der Autorenhinweis unter dem Text: »Antworten stammen von Professor Jan Hegemann. Er ist Anwalt bei der Kanzlei Hogan & Hartson in Berlin«. Kein Hinweis darauf, dass er als Gutachter für den Springer-Verlag tätig ist, in dem die Welt erscheint.

Konzerngeschäftsführer Keese gesteht ein, dass es angebracht gewesen wäre, hält das Fehlen aber nicht für problematisch: »Das hätte man drunter schreiben können, aber das ist sicher nicht mit bösem Willem geschehen, denn Hegemann ist einer der fünf bis zehn Leute, die man fragt, wenn man etwas zum Urheberrecht wissen will.«

Es müsste wohl heißen: Leute, die Springer fragt, wenn es ums Urheberrecht geht. Hegemann ist zwar ein bekannter Medien- und Presserechtler. Er gehört aber nicht zum Kreis der Juristen, die regelmäßig das Urheberrecht kommentieren. Seine Selbstdarstellung auf den Seiten von Hogan & Hartson Raue verzeichnet eine einzige Publikation zum Thema: »Für ein Leistungsschutzrecht der Presseverleger«, erschienen im August 2009 in AfP, einer Fachzeitschrift für Medien- und Kommunikationsrecht. Darin: die selben Argumente, die er auch schon im Springer-Gutachten ausgearbeitet hat.

Zu weiteren Fehlschlüssen Keeses s. auch Sixtus.

Auflösung des Ratespiels: Keese (2.v.l.), Außenminister der Axel Springer AG, wird von der Axel Springer AG dafür bezahlt, das Leistungsschutzrecht gut zu finden. Spielkamp (m.), freier Journalist, wird von der Heinrich-Böll-Stiftung dafür bezahlt, eine Podiumsdiskussion zu moderieren.

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10 Comments so far ↓

  • Christoph Keese

    Lieber Herr Spielkamp,

    danke für Ihre ausführliche Antwort. Dass Sie sich nicht bei IGEL engagieren, ist akzeptiert. Es tauchen allerdings viele Beiträge von Ihnen in der IGEL-Suche auf. Hat die Redaktion die Texte und Videos ohne Ihr Zutun eingebaut und verlinkt?

    Zu Google haben Sie nichts geschrieben. Da Sie als Journalist arbeiten, haben Sie Google nie beraten – trifft das zu?

    Beste Grüße
    Christoph Keese

    • Philippe

      In der Regel weigern sich Leute solhce Tonaufnahmen herauszugeben, wenn es ffcr sie peinlich werden kf6nnte.So ganz nebenbei ist Herr Schultz auch juristisch der Urheber des Interviews und nicht Herr Keese. Es amfcsiert mich, dass gerade der Lobbyist ffcr Schutzrechte selbige ignoriert, falls sie anderen nfctzen.So e4hnlich ist es ja auch mit dem Leistungsschutzrecht. Es hilft Springer und schadet praktisch allen anderen im Lande. Ich denke der Staat sollte lieber die Schwachen (z.B. die Freien) schfctzen. Die eigentlichen Urheber werden seit Jahren auf unwfcrdigste Weise von den Verlagen ausgeplfcndert.

  • Christoph Keese

    PS: Noch eine Nachfrage. Till Kreutzer ist ausweislich des Impressums Verantwortlicher von IGEL. Laut Redakteursliste von iRights.info ist er dort Redakteur und Ressortleiter Recht. Da Sie Gesamtverantwortlicher von iRights.info geführt werden, sind Sie Till Kreutzers Vorgesetzter.

    Hat Ihr Mitarbeiter Kreutzer in seiner Funktion als IGEL-Verantwortlicher Ihre Beiträge zum Leistungsschutzrecht ohne Ihr Wissen auf die IGEL-Webseite gebracht bzw. sie dort verlinkt? Sie selber sagen ja, dass Sie sich bei IGEL nie engagiert haben noch vorhaben, dies jemals zu tun.

  • M. Boettcher

    Lieber „Großinquisitor“ Käse, es wäre Zeit ihren dummerhaften Artikel zu korrigieren oder ihn ins virtuelle Klo zu spülen, statt Antworten auf nebensächliche Fragen einzufordern. Fragt Sie irgendwer was Sie zur BLÖD-Zeitung sagen, wenn die wieder einmal schmierigen Kampagnen Journalismus bertreiben, während Sie gerade einen intellektuellen Furz lassen? Na also.

  • Christian Nienhaus und die große Ignoranz « Stefan Niggemeier

    […] Matthias Spielkamp: Eine Antwort auf Christoph Keese […]

  • Katharina

    Liebe Verleger: Macht doch einfach mal anständigen Journalismus und betrachtet einfach mal die Leser als eure Kunden, statt immer nur eure Partyeinladungen und Anzeigenkunden im Blick zu haben. Solange ihr euch aber als Sprachrohr von Politikern und eure Zeitungen als eine Art erweitertes Werbeprospekt betrachtet, müsst ihr wohl weiter mit dümmlichen Argumenten um einen Minderleistungschutz betteln. Eigentlich brauchen wir euch ja gar nicht mehr, euch Verleger und Verlage. Wozu also noch viel Mühe und Geld darauf verschwenden, euch maßgeschneiderte Gesetze zu verpassen, mit denen ihr euer veraltetes Geschäftsmodell noch ein paar Jahre in die Zukunft retten könnt?

  • Tetsche

    schön geschrieben! Gern gelesen. Keese wär‘ bei Wolf Schneider durchgefallen. Aber mal ehrlich , in Deutschland seit Ihr auch einfach nicht aufmüpfig genug ;-O

  • Heute in den Feuilletons: "Beobachtungszwang ist eine Gnade" | 100 DNÍ

    […] ihm nun in seinem Blog die scharfsinnige Frage, ob Eco ihn für die Rede bezahlt habe. Spielkamps Antwort: “Selbstverständlich. Ich bin freiberuflicher Journalist. Ich muss meinen Lebensunterhalt […]

  • Der Igel und seine Freunde | der presseschauder

    […] Matthias Spielkamp sich schwungvoll engagiert. (Nachtrag 29. August 2011: Matthias Spielkamp hat in seinem Blog und mir gegenüber darauf hingewiesen, dass er sich „nie in der Initiative gegen ein […]

  • Matthias Spielkamp

    Hallo, Herr Keese,
    ja, die Redaktion von IGEL hat meine Beiträge ohne mein Zutun verlinkt. Ein Blick in die Hintergrundinformationen auf der IGEL-Seite hätte genügt, um zu verstehen, warum:

    „Wir bieten mit IGEL eine zentrale Informationsquelle zum Thema Leistungsschutzrecht an. Die an vielen Stellen, vor allem im Netz verstreuten Artikel, Informationen und Materialien sollen hier an einem Ort auffindbar gemacht werden.“

    So, wie Sie meine Beiträge dort finden, sind auch Ihre dort verzeichnet.

    Eingebaut hat die IGEL-Redaktion übrigens keinen einzigen meiner Artikel (nach meiner Kenntnis), obwohl sie es mit denen, die unter einer CC-Lizenz stehen, durchaus hätte tun dürfen. Sie hat sie lediglich referenziert, so wie sie es mit allen Beiträgen zum LSR tut, die sie finden kann – auch mit Ihren.

    Von der Firma Google habe ich nie Geld erhalten. Aber um der völligen Transparenz Genüge zu tun, verrate ich Ihnen, dass ich vom Internet & Gesellschaft Collaboratory, einer Initiative, die von Google finanziert wird, ein Honorar dafür erhalten habe, die Abschlussdiskussion der 3. Initiative zum Urheberrecht zu moderieren.

    iRights.info ist ein hauptsächlich ehrenamtlich betriebenes Projekt. Till Kreutzer und ich haben es gemeinsam mit anderen gegründet. Dass ich als Projektleiter firmiere, bedeutet, dass ich mich bereit erklärt habe, viel Papierkram zu erledigen und als Verantwortlicher auf der Website zu stehen. Ich bin dadurch nicht Herrn Kreutzers Vorgesetzter, er nicht mein Mitarbeiter.

    Till Kreutzer – und andere bei IGEL – haben (wie oben bereits beschrieben) meine Beiträge ohne mein Wissen oder Zutun bei IGEL referenziert, ebenso wie Sie Ihre Artikel dort referenziert haben (ich nehme an, ohne Ihr Zutun). Und so, wie Dutzende von Websites meine Artikel ohne mein Wissen und Zutun referenzieren, manche davon sogar vollständig übernehmen, so sie denn unter einer Lizenz stehen, die das erlaubt. So, wie Sie ebenfalls meine Artikel in Ihrem Blog refenzieren. Es ist eine der fantastischen Möglichkeiten des World Wide Webs, die das erlaubt. Man nennt sie Hyperlink. Und wie der BGH in seiner berühmten (und oft gerühmten) Paperboy-Entscheidung klargestellt hat, darf jeder ohne meine Erlaubnis auf meine Beiträge verlinken. Zumindest so lange, wie es kein Leistungsschutzrecht für Presseverlage gibt. Ob das danach immer noch so gilt, wissen wir nicht, da kein Gesetzentwurf vorliegt.