Komme gerade vom Medienradio. Hab natürlich wieder vergessen, vorher zu twittern. Sei’s drum. Das MP3 (Vorsicht! 85 MB) ist inzwischen veröffentlicht.
Es war ein interessantes Gespräch mit Jana Wuttke, Philip Banse und Thomas Jaedicke. Es ging auch um Buyout-Verträge, und da fiel mir ein, dass ich mein Total-Buyout-Mashup noch gar nicht veröffentlicht habe, das Jörg Sundermeier und ich am Dienstag bei der Verbrecherversammlung in einer szenischen Lesung vorgetragen haben. Es ist ein Remix der Geschäftsbedingungen der Süddeutschen Zeitung, der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, des Parlaments, des Main-Echos, der Rheinpfalz, von Spiegel Online und des Axel-Springer-Verlags. Et voilà:
Sehr geehrter…,
wir freuen uns, Sie als freien Mitarbeiter des Verlags begrüßen zu dürfen. Wie Sie wissen, wächst das multimediale Informationsbedürfnis der Leser. Deshalb entwickelt der Verlag Publikationsformen für alle modernen Kommunikationstechniken. Dies gehört zum redaktionellen Kerngeschäft und dient dazu, die Bindung zum Leser und die Wettbewerbsposition des Magazins zu stärken.
Bitte geben Sie uns nun formell die Erlaubnis, dass wir Ihre Beiträge für solchen modernen Verbreitungsformen nutzen können. Dies trägt dazu bei, das traditionsstarke Medium Zeitung in eine gute Zukunft zu führen.
Im Hinblick auf die multimediale Nutzung aller Beiträge erlauben wir uns, Sie darauf hinzuweisen, dass seit jeher mit jeder Honorarzahlung die Einräumung und Nutzung des Printmedien-, des Multimedia-, des Datenbank- sowie des Werberechtes zur ausschließlichen, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkten Nutzung an allen bekannten, körperlichen und unkörperlichen Nutzungsarten abgegolten wird.
Zur Ausübung der [folgenden] Nutzungsrechte durch den Verlag bedarf es keiner weiteren Zustimmung des/r Mitarbeiters/in. Eine Verpflichtung zur Nennung des/r Mitarbeiters/in bei Ausübung der Nutzungsrechte und zur Autorennennung besteht nicht. Das Recht auf Zugang zu den Arbeitsergebnissen oder Teilen davon sowie das Recht auf Herausgabe einer Autorenkopie sind ausgeschlossen.
Printmediarecht:
Der Verlag darf das Werk ganz oder in Teilen in körperlicher Form im In- und Ausland in allen Printausgaben der Zeitung sowie für oder in Printmedien aller Art nutzen. Das Nutzungsrecht umfasst dabei insbesondere das Vervielfältigungsrecht, das Verbreitungsrecht, das Vermietungsrecht, das Verleihrecht und das Archivierungsrecht.Bearbeitungsrecht:
Das Werk darf in andere Sprachen übersetzt, bearbeitet (z.B. Layoutänderungen, Endredaktion) und insbesondere auch gekürzt werden.Werberecht:
Der Verlag ist befugt, das Werk zu (eigenen) Werbezwecken abzudrucken, im Rundfunk und Fernsehen zu senden, in Online-Medien zu präsentieren und auf sonstige Weise wiederzugeben.Recht der elektronisch/digitalen Verwertung:
Der Verlag darf das Werk digitalisiert oder nicht digitalisiert erfassen, auf Datenbanken mit anderen Werken und Beiträgen vereinen und kombinieren und auf allen bekannten Speichermedien speichern. Ferner darf das Werk in jeder beliebigen Form, auch interaktiv, auf elektronischem Wege nutzbar gemacht (z.B. e-paper), auf beliebigen Daten-, Bild- oder Tonträgern, beispielsweise CD-ROM, CD und DVD, vervielfältigt und eigenständig vermarktet oder verbreitet werden. Erlaubt ist insbesondere die Nutzung in Online-Diensten (z.B. Tele- und Mediendiensten), Internet, Film, Rundfunk, Video, in und aus Datenbanken, Telekommunikations-, Mobilfunk-, Breitband- und Datennetzen sowie für elektronische Pressespiegel, gleichgültig, mit welcher Technik die Übertragung auf vorhandene mobile und stationäre Endgeräte erfolgt.Datenbankrecht:
Das Werk darf digitalisiert erfasst und auf allen derzeit bekannten Speicher-, Aufzeichnungs- und Wiedergabesystemen unter Einschluss aller optischen, magnetischen, magnetooptischen, holografischen und sonstigen digitalen und analogen Speichermedien gemeinsam mit anderen Materialien gespeichert, bearbeitet, mit einer Retrieval-Software versehen und auf beliebige Datenträger gespeichert werden. Diese Datenträger dürfen in beliebiger Form vervielfältigt werden. Außerdem ist es erlaubt, das Werk im Wege der Datenfernübertragung (download) auf die Rechner Dritter zu übertragen und Ausdrucke von Papierkopien durch diese Endnutzern zu gestatten.Sie räumen uns an jedem Ihrer Beiträge neben dem Recht auf Erstveröffentlichung das ausschließliche zeitliche, räumliche und inhaltlich unbeschränkte Recht ein, den jeweiligen Beitrag auch in sonstigen Publikationen des Verlags zu veröffentlichen, ihn in jede Form wiederzugeben und zu verbreiten sowie Dritten entgeltlich der unentgeltlich einfache Nutzungsrechte daran einzuräumen und/oder die eingeräumten Rechte entgeltlich oder unentgeltlich auf Dritte zu übertragen, und den Dritten zu ermächtigen, diese Nutzungsrechte wiederum weiter zu übertragen, gegebenenfalls auch mit der Maßgabe, abermals Drittverwertungsrechte einräumen zu können usw., insbesondere
das Multimediarecht,
das heißt, das Recht, Ihre Texte oder einzelne Teile davon Dritten im Hörfunk, im Fernsehen, PC, PDA, (z.B. Palm) oder sonstigen Geräten zur Verfügung zu stellen bzw. zu empfangen oder wiederzugeben, unabhängig von der Übertragungstechnik, das heißt insbesondere analoge, digitale oder anderweitige Datenübertragung mit und ohne Zwischenspeicher, drahtlos (z.B. per Funk oder Satellit) oder mittels Kabel oder sonstigen Datenträgern durch individuellen und/oder gesammelten Abruf (insbesondere BTX, Videotext, Online-Dienste, Internet, Intranet, Extranet, LAN, WAN, Abo-Dienste, e-paper, Push-Dienste. Pull-Dienste, WAP-Handy, UMTS, SMS etc.) einschließlich des Rechts zur auch audiovisuellen Speicherung, Herstellung und Nutzung, Verbreitung und/oder Wiedergabe Ihrer Texte oder einzelner Teile davon auf Datenträgern wie Compact-Discs, CD-ROM, CD-I, Minidisk und anderen CD-Versionen, Magento-Optical-Disc, Tonbändern, Tonkassetten, DAT- und DCC-Kassetten, Disketten, Festplatten, Schallplatten, USB-Sticks, Speicherkarten, Speicherchips, Arbeitsspeichern etc. oder einer Kombination solcher Medien.Für Fahndungsfotos und Phantomzeichnungen wird weder Honorar noch Beschaffungshonorar gezahlt.
Der Auftragnehmer stellt die Auftraggeberin von Ansprüchen Dritter frei, wenn und soweit die vertragsgemäße Nutzung des Werkes Schadensersatzansprüche gegen die Auftraggeberin begründet.
Der Auftragnehmer versichert, dass das vereinbarte Zeilenhonorar – insbesondere hinsichtlich der vorstehenden Übertragung der Nutzungsrechte auf die Auftraggeberin – angemessen ist.
Es ist Ihnen ungenommen, Ihre Manuskripte nach der Erstveröffentlichung bei uns anderweitig anbieten und veröffentlichen zu lassen; die dafür nötigen Nutzungsrechte werden wir Ihnen gerne einräumen, soweit dies die Verwertung der vorstehend eingeräumten exklusiven Nutzugsrechte nicht unbillig behindert.
Die vorliegenden Nutzungsbedingungen gelten auch für zukünftige Beiträge.
Indem Sie sich hiermit einverstanden erklären, entledigen Sie sich als freier Autor aber keineswegs umfassend Ihrer Rechte.
Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen und verbleiben mit freundlichen Grüßen.
So sieht sie aus, die Welt des „freien“ Journalismus…
Tweets die Immateriblog.de - Matthias Spielkamp über Immaterialgüter in der digitalen Welt erwähnt -- Topsy.com // Mai 14, 2010 at 11:02 am
[…] Dieser Eintrag wurde auf Twitter von Marco Maas erwähnt. Marco Maas sagte: http://ht.ly/1KYPv @spielkamp mit einem #Total-Buyout-Mashup für #journalisten #pressefreiheit #vertrag […]