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Offener Brief an Gabor Steingart: Über Verlage, freie Autoren, Urheberrecht und innere Pressefreiheit

März 29th, 2012 · 38 Comments · AGB, angemessene Vergütung, In eigener Sache, Journalismus, Leistungsschutzrecht, Lobbyismus, Verlage

Kürzlich habe ich das erste Mal für das Handelsblatt geschrieben (bzw. den Online-Ableger). Es war eine Entgegnung auf Christoph Keese, der in einem Beitrag geschrieben hatte: „Zugleich aber drückt abnehmender Respekt vor geistigem Eigentum den Umsatz“. Er meint damit (selbstverständlich) den Umsatz der Verlage. Warum das Unsinn ist, habe ich ihm dargelegt.

Heute war ein Brief des Handelsblatt-Chefredakteurs, Gabor Steingart, in der Post (s. unten). Es ist der inzwischen schon klassische Versuch eines Verlags, mir per Total-Buyout alle Rechte an meinem Text zu nehmen. Ich könnte darauf antworten: „Abnehmender Respekt vor geistigem Eigentum drückt meinen Umsatz“. Ich könnte auch all die dreisten Falschdarstellungen und Unverschämtheiten des konkreten Schreibens analysieren, aber dafür habe ich keine Zeit. Das ist auch an vielen anderen Stellen bereits passiert. Ebenso die Darlegung, was das alles mit dem Leistungschutzrecht zu tun hat, das die Presseverlage fordern.

Aber ich habe Steingart ein Fax geschickt, in dem ich ihn auch auf diese Aspekte hinweise, und den Text möchte ich meinen Lesern nicht vorenthalten:

Sehr geehrter Herr Steingart,

haben Sie vielen dank für Ihr Schreiben vom 21. März 2012, mit dem Sie mich darauf hinweisen, dass Sie – Ihrer Ansicht nach – alle ausschließlichen Nutzungsrechte an einem Text erworben haben, den Sie bei mir in Auftrag gegeben haben.

Daher möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass erstens Ihre Behauptung falsch ist, dass „seit jeher“ mit jeder Honorarzahlung alle diese Rechte ausschließlich an Sie abgetreten wurden. Ich gehe sogar so weit zu behaupten, dass das eine dreiste Lüge ist, denn Sie bzw. Ihr Justiziariat (müssten) wissen, dass das nicht so ist. Die Begründung dafür spare ich mir an dieser Stelle; das können Sie sich bei Bedarf sicher von Ihrer Rechtsabteilung erläutern lassen.

Zweitens möchte ich meiner Enttäuschung darüber Ausdruck geben, dass Sie als Chefredakteur mit der Total-Buyout-Politik Ihres Verlags einverstanden sind, was Sie durch Ihre Unterschrift unter dem Schreiben belegen. Es gab Zeiten, in denen sich Chefredakteure als Anwälte ihrer Journalisten verstanden haben, und die sich, wenn es Not tat, auch gegen die Interessen Ihres Verlags gestellt haben, um die Journalisten und den Journalismus zu schützen. Diese Haltung, die auch sehr viel mit der inneren Pressefreiheit zu tun hat, wird nun also nicht einmal mehr behauptet.

Dass dieses Fax genauso gut an die meisten Ihrer Kollegen in anderen Verlagen gehen könnte, von denen ich ähnliche Briefe bekommen habe, macht die Sache nicht besser. Angesichts des Beitrags, den ich für Sie verfasst habe (http://bit.ly/hb-keese), ist in diesem Fall die Ironie allerdings nur schwer erträglich.

Drittens weise ich Sie darauf hin, dass ich Ihre Redakteurin vor Vertragsschluss auf meine AGB hingewiesen habe, so dass diese Geltung erlangt haben, nicht Ihre.

Wenn Sie an Hintergrundinformationen zum Konflikt zwischen Verlagen und Ihren freien Autoren interessiert sind, empfehle ich Ihnen die Lektüre meiner Rede auf dem Publishers’ Forum 2011 „Über Brain Drain in Verlagen“ (http://bit.ly/braindrain-verlage) oder meines Debattenbeitrags auf dem Diskursportal des Deutschlandfunks „Unendliche Geschichte Urheberrecht“ (http://bit.ly/diskurs-urheberrecht).

Der Text dieses Faxes erscheint auch in meinem Weblog.

Auf gute Zusammenarbeit

Matthias Spielkamp

Hier Steingarts Schreiben:

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38 Comments so far ↓

  • Ansgar Warner

    Na dann Helm ab zum Gebet. Da kann man eigentlich nur die taz-Kriegsreporterin zitieren: „Mit welchem Recht, ihr Arschkrampen, höhlt ihr das Urheberrecht aus und setzt diejenigen, die auf dieses verbürgte Recht bestehen, unter Druck?!“

  • Erbloggtes

    Hochinteressant! Ich frage mich, in welcher Form der Vertrag geschlossen wurde („dass ich Ihre Redakteurin vor Vertragsschluss auf meine AGB hingewiesen habe, so dass diese Geltung erlangt haben, nicht Ihre“), und ob und wie man dabei sicherstellen kann, dass die eigenen AGB gelten und nicht die des Verlags.

    Bei der Gelegenheit habe ich Ihre AGB gelesen und für sehr sinnvoll befunden. Im Satz „Verfälschende oder sinnentstellende Veränderungen von Bildern durch Hinzufügen oder Weglassen nicht gestattet.“ fehlt allerdings ein „sind“. Und im vorletzten Absatz fehlt ein Doppelpunkt nach „Hinweis“.

    Ich finde es richtig, dass Sie sich nicht auf angebliche Selbstverständlichkeiten der Verlagsbranche einlassen und hoffe, dass Sie sich das auch wirtschaftlich erlauben können.

  • Wolfgang Tischer

    Vielen Dank, Matthias, dass Du das Schreiben von Herrn Schulz-Isenbeck und Herrn Steingart hier gescannt bereitstellst.

    Es ist ein Dokument und Mahnmal der Arroganz!

    Es zeigt auf der einen Seite, für wie dumm die beiden Herren ihre Autoren halten. Es könnte aber auf der anderen Seite auch ein Beleg dafür sein, für wie dumm sich manche Autoren in der Tat verkaufen (lassen).

    Mit welcher fast süffisant zu nennenden großartigen Satzgeste festgehalten wird, dass das Urheberrecht beim Autor verbleibe! Nach deutschem Recht kann das Urheberrecht gar nicht abgetreten werden, selbst wenn man es wollte – und ich bin mir sicher, dass sich das Handelsblatt sofort auch das Urheberrecht übertragen lassen würde, wäre es rechtlich möglich. Das dass nicht geht, wissen die Herren. Dass sie diese Selbstverständlichkeit großartig erwähnen, als würde dies auf der Großzügigkeit der Redaktion und nicht auf dem Gesetz fußen, ist dreist.

    Ich befürchte aber, dass es Kollegen gibt, die das tatsächlich als großzügige Geste des Verlages sehen. Donnerwetter, die achten meine Urheberrechte!

    Dass dann aber dem Urheber en passant mit einem Holzknüppel die Beine weggeschlagen werden, in dem er »seit jeher« angeblich dem Total-Buy-Out der Nutzungsrechte zugestimmt habe, ist unverfroren.

    Dass man dann noch, nachdem man alles Wesentliche (nämlich alle Nutzungsrechte) vom Autor per Einmalzahlung bekommen haben will, behauptet, der Autor und sein Text stünden nun unter dem Schutz der starken Marke Handelsblatt, ist die Krönung der augenwischenden Unverfrorenheit.

    Ich erlebe das Gleiche bei Buchautoren, die sich mit Verlagen und Verwertern auf einer Seite sehen: Solche Schreiben werden von vielen Urhebern als Beleg gesehen, dass die Verlage eben nicht die Bösen sind, sondern voll auf Seiten der Urheber stehen.

    Denn das steht ja da schwarz auf weiß: Die vom lieben Handelsblatt nehmen mir nicht die Urheberrechte weg, sondern ich stehe sogar unter dem zusätzlichen Schutz des Handelsblattes!

    Wo keine Bauern, da keine Bauernfänger. Ein Lehnsherr hätte das Schreiben nicht besser formulieren können.

    • Granado

      Vom Urheberpersönlichkeitsrecht ist nur die Rede, also dem Schutz vor Entstellungen, ggf. auch für gewandelte Überzeugungen.

  • Christian

    Viel Erfolg damit! Es gibt Grenzen deren Überschreitung man sich nicht gefallen lassen darf.

  • Hanno di Rosa

    Die unglückliche Verwechslung von Urheber-mit Leistungsschutzrecht, ist für mich die Basis des ganzen Problems. Da werden fast täglich auf allen politischen Ebenen Fehler gemacht und Leistungsschutz Inhaber fälschlich als Urheber bezeichnet, oder diese bezeichnen sich selber zu Unrecht so.

  • ibif

    Wo der Staat mit seinem Monopol das Schützen anfängt, da hilft er dem Recht auf die Beine.
    Nochmal.
    Wo der Staat mit seinem Monopol das Schützen anfängt, da bekommt das Recht Beine.
    Auch nicht.
    Wo der Staat mit seinem Monopol das Schützen anfängt, da macht er dem Recht Beine.
    Und schon ist es weg.

  • Gast

    Man fragt sich, was das unverschämte Fax soll. Die Erklärung, mit der die Nutzungsrechte übertragen werden, sollte doch mit diesem noch von ihm zu unterschreibenden Formblatt überhaupt erst abgegeben werden.

    Deshalb ist es natürlich richtig, dass Herr Spielkamp bisher noch nichts abgetreten hat. Es ist aber auch irrelevant – das war garantiert das letzte Mal, dass sich diese Frage für ihn stellt.

  • Matthias Spielkamp

    @erbloggtes: Der Vertrag kommt zustande, wenn Redaktion und Autor vereinbaren, dass ein Text gewünscht ist und geliefert wird. Das kann sogar mündlich geschehen; auch dann ist es ein Vertrag, wobei die Beweislage im Zweifel natürlich schwieriger ist als bei einer schriftlichen Vereinbarung.

    Wie AGB wirksam zur Kenntnis gegeben werden, hängt von den konkreten Umständen ab und ist im Einzelfall durchaus umstritten. Jedenfalls gelten sie niemals, wenn sie erst nach Vertragsschluss (oder sogar Lieferung) zur Kenntnis gegeben werden.

  • Matthias Spielkamp

    @Gast: Sie kennen das ja sicher: https://www.youtube.com/watch?v=rq68A07CDcM Jedenfalls kann ich mir nicht vorstellen, dass ich der erste bin, der Sie darauf hinweist.

  • Glanzlichter 90: Drehbücher, Hunde und die kaputte Wissenschaft « … Kaffee bei mir?

    […] Spielkamp Offener Brief an Gabor Steingart: Über Verlage, freie Autoren, Urheberrecht und innere Pressefreihe… Ein weiterer Akt im Total Buy Out-Theater. Thomas Stadler […]

  • Volker König » Blog Archiv » Urheberrecht III

    […] Spielkamp hat sich sehr lesenswert zu diesem Thema mit dem Handelsblatt überworfen und zeigt, warum freie Journalisten unzufrieden sind. Rechtsanwalt Thomas Stadler bringt es auf den […]

  • Aufgelesen … Nr. 22/2012 | Post von Horn

    […] M E D I E N: Das ZDF baut um. Ulrike Simon (Frankfurter Rundschau) beschreibt die Baustelle. Matthias Spielkamp (Immateriblog.de) schrieb kürzlich erstmals einen Artikel für das Handelsblatt. Und erhielt von dessen […]

  • Stephan Dörner

    Hallo zusammen!

    Zwei Anmerkungen dazu:

    1. Handelt es sich meiner Kenntnis nach nicht um AGB, die hier abgeschlossen wurden – das sind nur solche Verträge, die massenhaft abgeschlossen werden wie bei Portalen.
    2. Sind Vertragsbestandteile natürlich nicht wirksam, wenn sie in einer E-Mail-Signatur auftauchen. Wer liest die schon? Insofern haben Sie, Herr Spielkamp, die Redakteurin auch nicht auf Ihre AGB hingewiesen, die – wie gesagt – ohnehin keine AGB sind, weil es sich nicht um massenhaft abgeschlossene Verträge, sondern einen individuellen Vertrag handelt.

  • Matthias Spielkamp

    @Stephan Dörner: Freiwild oder Artenschutz: Ausbeutung durch AGB – http://irights.info/index.php?q=node/761&Kategorie=andere%20texte

  • Linksammlung Urheberrecht

    […] “Offener Brief an Gabor Steingart” (29.3.2012, Matthias Spielkamp, immateriblog.de) […]

  • Tom

    …mich undert in diesem Zusammenhang, dass H. Schulz-Isenbeck noch als Geschäftsführer unterschreibt und das auf Geschäftspapier, dass namentlich Fr. Dölz und Dr. Stollarz als Geschäftsführer ausweist.
    Meines Wissens nach ist H. Schulz-Isenbeck seit Oktober 2011 bei Ringier.
    Petitesse oder Fauxpas – für ein Wirtschaftsblatt und seine Leitung blamabel.

  • Aktuelles 2. April 2012

    […] Offener Brief an Gabor Steingart: Über Verlage, freie Autoren, Urheberrecht und innere Pressefr… "Viele Verlage wie etwa die NZZ binden schon lange Google-Anzeigen auf ihren Seiten ein (siehe Abbildung) und kassieren speziell ausgehandelte Konditionen für jeden Klick. Hinter vorgehaltener Statistik nehmen Verleger auch zur Kenntnis, dass der böse Feind Google – gerade wegen seiner blitzschnellen Indexierung von News-Inhalten – keinen unerheblichen Einfluss auf die Nutzerzahlen ihrer Sites ausübt. Es gibt sogar Verlage, die schalten selber Google-Anzeigen, um den Traffic und damit die Banner-Einblendungen auf ihren Seiten zu erhöhen; buchen also günstige Google-Werbung, um mehr teurere Bannerwerbung verkaufen zu können." Interessanter Ansatz von Matthias Spielkamp. […]

  • nutella

    ich bin ja, seit ich von einem juristen des verbandes der zeitungsverleger den versuch einer begründung des leistungsschutzrechtes gehört habe, der meinung, dass das LSR nur dazu da ist, das mangelhafte/abwesende vertragsmanagement der verlagsbranche zu kompensieren. dieser beitrag bestärkt mich in meiner ansicht über das vertragsmanagement, wenn schon das handelsblatt es nicht ordentlich hinkriegt…

  • ibif

    Hier geht es gar nicht um Vertragsrecht. Wenn ich jemanden zitiere, so fällt dies unter die Meinungsfreiheit. Punkt. Um.

  • Urheberrecht: Handelsblatt im Schützengraben bei Metronaut.de – Big Berlin Bullshit Blog

    […] Gabor Steingart (re.) mit der Urheberrechtskanone, Foto: CCBYNCSA drakegoodman […]

  • Henning Uhle

    Hallo zusammen,

    Ich bin weder Verleger, Redakteur noch Journalist. Mich hat auch niemand gebeten, für sein Magazin / seine Zeitung zu schreiben. Ich bin privat Blogger.
    Es dürfte sich weithin herumgesprochen haben, in welchem Disput sich Blogger mit Verlagen befinden.

    In unserem Abmahndisput kommt für mich da jetzt die Frage auf: Ist es überhaupt gerechtfertigt, wenn Nachrichtenagenturen / Verlage kleine Blogger wegen Urheberrechtsverletzungen abmahnen? Müssten das da nicht eher die Journalisten machen? Wenn ich aus dem Handelsblatt-Artikel zitiert hätte, hätte mich doch das Handelsblatt gejagt und nicht Herr Spielkamp. Aber das wäre dann ja wider das Gesetz.
    Und nebenbei bemerkt: Zitiert wird immer erkennbar (als Blockquote) und mit Link.
    Jedenfalls habe ich interessiert gelesen.

    Viele Grüße

  • Henning Uhle | Ein Hoch auf das @Handelsblatt – Selbstdemontage leicht gemacht

    […] eigenartige Blüten. Im Frühling ist aber auch alles möglich. Da zwängt das Handelsblatt erst Matthias Spielkamp wegen eines Artikels für das Medienorgan in einen Knebelvertrag, der seine Urheberrechte an seinem […]

  • Das Handelsblatt schwurbelt durch die unreale Welt

    […] Nach all dem verdrehten Unsinn über zwei Seiten wirkt dieser Schluss fast belustigend. Er wird verfasst von einem Urheber, der fast alle Rechte mit seinem Arbeitsvertrag abgegeben hat. Der nicht weiß, an wen seine Texte von der Content Syndication der Verlagsgruppe Handelsblatt verkauft wird, wo sie auftauchen, was damit geschieht. Von diesen zusätzlichen Einnahmen sieht er nur etwas dank der VG Wort. Wäre er nicht mehr fest angestellt, dann ginge es ihm mit dem “Handelsblatt” wie Matthias Spielkamp: Obwohl etwas anderes vereinbart war, soll er nachträglich alle Rechte abgeben – bitte lesen Sie dazu auch Spielkamps offenen Brief an Gabor Steingart. […]

  • Ohne Urheberrecht keine Kunst?

    […] Das Handelsblatt hatte bekanntermaßen einem Haufen “Künstler” eine Plattform geboten, die sich kritisch zu den Piraten geäußert hatten. Gerade das Handelsblatt kennt sich offensichtlich mit den Rechten von Werkschaffenden ja blendend aus, ist es dort doch offenbar üblich, den Journalisten die für es schreiben buyout-Verträge aufzunötigen. Wäre ich einer der Künstler, würde ich mir gut überlegen, ob ich mich vor einen solchen Karren spannen lasse – und wie glaubwürdig ich dann noch bin. In Anlehnung an den von den Künstlern verwendeten Slogan “Mein Kopf gehört mir” kommentierte Netzjournalist Mario Sixtus das damit, dass gerade beim Handelsblatt wohl eher “Dein Kopf gehört mir” passend wäre. Man lese den Kommentar zu den Handelsblatt-Praktiken bei Mathias Spielkamp. […]

  • Heute in den Feuilletons: "Kluge Ideen sind kein Allgemeingut" | Autobatterie Test

    […] sämtliche Rechte an ihren Texten an die Zeitungen abgetreten hätten. Matthias Spielkamp warf ihm daraufhin “dreiste Lüge” vor. Die Handelsblatt-Aktion wird von Künstlern wie […]

  • Heute in den Feuilletons: "Kluge Ideen sind kein Allgemeingut" | 100 DNÍ

    […] sämtliche Rechte an ihren Texten an die Zeitungen abgetreten hätten. Matthias Spielkamp warf ihm daraufhin “dreiste Lüge” vor. Die Handelsblatt-Aktion wird von Künstlern wie […]

  • Markus

    Also, dass das Ding von Schulz-Isenbeck unterschrieben ist, ist echt der Brüller… hat wahrscheinlich urheberrechtliche Gründe.

  • sven

    Ein interessanter Nebenaspekt bei dem Schreiben des Handelsblatt: Der Geschäftsführer Tobias Schulz-Isenbeck, der das Schreiben vom März 2012 unterschrieben hat, ist seit Sommer 2011 nicht mehr beim Handelsblatt, sondern längst beim Schweizer Ringer Verlag. http://bit.ly/IhNHYO

  • Frodation

    Der Isenbeck hätte als Unterschrift ja auch drei Kreuze machen können

  • "Es fährt ein Zug nach Nirgendwo" - Über den Kampf der Verwertungsindustrie | Logbuch des Isarmatrosen

    […] kein Freund einer Reform des Urheberrechts ist, hat sein von Matthias Spielkamp veröffentlichter Standardbrief an Autoren des Handelsblatts, bewiesen. Würde sich wirklich etwas verändern, könnten Verleger wie Steingart, wohl kaum noch […]

  • Urheber-Recht – aber richtig « … Kaffee bei mir?

    […] sich auch nicht als solche aufspielen. Ebenso wenig sollten sie weiter damit durchkommen, Urhebern Bedingungen zu diktieren, die diesen kein ausreichendes, sicheres Einkommen […]

  • A.Karte

    Ja, Sven 080412, so soans, de oalten Hoandelbloattsleut´;-)

  • Steine aus dem Glashaus | Erdenkliches

    […] die sie freien Journalisten immer häufiger nach dem Friss-oder-stirb-Prinzip vorlegen, leisten sie einen nicht unerheblichen Beitrag dazu, dass kreative Arbeit und geistiges Eigentum […]

  • Christian Krause

    AGBs so in Ordnung? Ich bin kein Jurist, aber:

    „Für Farbdias, die im Risikobereich des Bestellers beschädigt werden oder verloren gehen, beträgt der Schadensersatz pro Dia 500 Euro, es sei denn, der Besteller weist einen geringeren Schaden nach.“

    klingt für mich doch sehr nach dem verbotenen, pauschaliertem Schadenersatz. Der entstandene Schaden ist vom Betroffenen nachzuweisen und dann anhand der tatsächlichen Schadenshöhe zu bemessen.

    • Christian Krause

      Davon abgesehen bin ich bei den Buyout-Verträgen ganz auf Seiten von Herr Spielkamp.

  • Linksammlung Urheberrechtsdebatte #3 « Horst seine Freunde

    […] 14.03.12, Matthias Spielkamp Offener Brief an Gabor Steingart: Über Verlage, freie Autoren, Urheberrecht und innere Pressefreihe… […]

  • Felix Ehring

    Lieber Herr Spielkamp,
    vielen Dank für Ihre Arbeit. Ich als freier Autor schätze das sehr!
    Beste Grüße und Wünsche
    F. Ehring