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Matthias Spielkamp über Immaterialgüter in der digitalen Welt

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AFP-Abmahnungen: eine Gefahr für Blogs?

Mai 28th, 2009 · 7 Comments · digitales Publizieren, DRM, Internet Governance, Internet-Regulierung, Journalismus, Lobbyismus, Publizieren, Urheberrecht, Verlage

Ein Kollege schreibt:

> > AfP mahnt jetzt ab

Interessant.

> > Dazu ne Frage. Ein User läßt den RSS von Google News auf seiner Site einlaufen, ergo auch AFP und dpa-Meldungen. Dann wird er jetzt zur Kasse gebeten?

Wie immer: schwer zu sagen 😉 Zum einen sagt AFP ja selber: „Wir haben es nicht auf Blogger, Lehrer und Professoren abgesehen.“

Nun gut, das können sie sich auch irgendwann anders überlegen. Zum anderen: es gibt Seiten, die Nutzungsbedingungen für ihre RSS-Feeds haben. Dann gilt erstmal das, was da drin steht, etwa dass der Feed zwar für private Zwecke genutzt werden darf, aber nicht veröffentlicht. Was Google dazu sagt, weiß ich nicht; muss man mal nachschauen (habe aber gerade keine Zeit). Außerdem kann der Feed ja auch woanders herkommen (Yahoo News), dann gilt wieder was anderes.

Ob solche Bedingungen vor Gericht bestehen würden, steht auf einem anderen Blatt. Gegen Apple etwa läuft eine Klage des vzbv wegen der AGB für iTunes. In vielen AGB steht ganz schön viel Mist drin, der bei genauer Betrachtung nicht unbedingt astrein ist. Aber wenn man nicht der vzbv ist, will man auch nicht unbedingt gegen Google oder Yahoo oder Springer vor Gericht stehen.

Zum dritten: AFP geht gegen Texte vor, nicht gegen Links. Ist ein RSS-Feed-Snippet ein Text oder ein Link? AP und US-Verlage streiten mit Google über genau diese Frage, denn auch Google News veröffentlicht nur Snippets, keine Texte.

Weiterhin: die Frage, ob z.B. Nachrichten überhaupt urheberrechtlich geschützt sind, ist alles andere als klar. Hört sich überraschend an? Mag sein, aber Tatsachen an sich sind natürlich nicht schützbar (auch wenn das mancher gern anders hätte). Hat eine möglichst faktengetreue und präzise Darstellung einer Tatsache also die Schöpfungshöhe, die erreicht werden muss, damit es sich um ein Werk im Sinne des UrhG handelt? Eher nein. Bei Reportagen und Features, die auch von den Agenturen angeboten werden, ist das wahrscheinlich anders.

Wenn die dpa wirklich gegen die WAZ klagt, wäre das eine sehr spannende Auseinandersetzung. Sieht aber im Moment noch nicht so aus. (Und wenn doch, dann sollten sie sich Berater einkaufen, die nicht so ahnungslos sind wie dpa-Chef Herlyn: „Ich erinnere etwa an Matthias Döpfner, den Vorstandschef des Axel Springer Verlags, der die Idee des Copyrights und des Kopierschutzes auch für das Internet aufgebracht hat.“ Ist klar, bisher gibt es kein Copyright im Internet, und Kopierschutz für Textinhalte ist auch eine Super-Idee…)

UPDATE: Ups, da hatte ich was verpasst. Offenbar hat dpa bereits rechtliche Schritte eingeleitet.

Aber, wie gesagt: der Ausschnitt allein, der durch den eingebundenen RSS-Feed erscheint, ist m.E. kein Werk, und damit nicht geschützt. Ob die berüchtigten Gerichte in Hamburg oder München, die von den Rechteinhabern in solchen Fällen  regelmäßig angerufen werden, das auch so sehen, weiß man natürlich vorher nicht…

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7 Comments so far ↓

  • AFP-Abmahnungen: Eine Gefahr für Blogs? — CARTA

    […] Spielkamp bloggt auf Immateriblog, wo auch dieser Beitrag erschienen […]

  • Gerd Kamp

    Was die Textfragmente von Google News angeht betrifft sollte man IMHO aufgrund des Paperboy/Paperball-Urteils des BGH http://www.jurpc.de/rechtspr/20030274.htm zur Zeit auf der sicheren Seite sein.

    Keine Ahnung ob und wenn ja wie sich das ganze ändern würde sollten sich die Verlage mit ihren Leistungsschutzrechtbemühungen durchsetzen.

    Was Fotos angeht, so sieht die Lage auf Basis eines Ureils des LG Hamburg anders aus, das Google die Verwendung von Thumbnails von dpa-Bildern in Google News untersagt.

    http://www.suchmaschinen-und-recht.de/urteile/Landgericht-Hamburg-20030905.html

  • ? Relations › Commented on Immateriblog.de - Matthias Spielkamp über Immaterialgüter in der digitalen Welt

    […] Kommentar auf Immateriblog.de – Matthias Spielkamp über Immaterialgüter in der digitalen Welt zum Post “AFP-Abmahnungen: eine Gefahr für Blogs?“: Was die Textfragmente von Google […]

  • Frank Layer

    Also wie es scheint geht afp auch unberechtigterweise gegen externe Redakteuere vor. Wir haben nunmehr mehrere Pressemitteilungen vorliegen, die definitiv nicht von afp stammen, mit einer Versicherung von Eidesstatt, dass diese selbst von den Redakteuren verfasst wurden. Und dennoch macht afp seine Ansprüche daran geltend. Also am besten genau prüfen ob afp überhaupt Rechte daran hat und danach volle Kanne gegen afp wehren.

  • Oldware

    Seit Februar 2008 betreibe ich ein Webportal(Blog) mit verschiedenen kostenlosen Content für meine User, unter anderem auch ein Nachrichtenblog. Die eingestellten News waren von unterschiedlichen Onlineanbietern. Die News wurden jeweils mit einem Quellhinweis und einem Link versehen. Die Originalnews hatten niemals (bis heute) keinerlei Hinweis auf irgend einen Copyright einer Presseagentur. Meine Webseite diente mir lediglich als Hobby bzw. Beschäftigungstherapie (bin leider seit Anfang 2008 Krebskrank.
    Im April 2009 erhielt ich Post von AFP über einen Anwalt aus Hamburg. Hierin wird mir Urheberrechtsverletzungen in 19 Fällen (alle aus Mai 2008 !) vorgeworfen. Man verlangt Schadensersatz von insgesamt Euro 7200,00. Gleichzeitig macht man mir den Vorschlag im selben Schreiben einen Lizenzvertrag mit AFP zu schliessen um obige Kosten deutlich reduzieren zu können.
    Mein Anwalt reagierte sofort mit dem Hinweis das auf meiner Webseite nicht ersichtlich ist, das irgend welche Rechte der AFP tangiert wurden und erbat weitere Informationen welche Rechte beansprucht werden und hier über Nachweise zu erbringen. Dieses Schreiben wurde nie beantwortet. Vor zwei Wochen erhielt ich (nicht mein Anwalt) ein Schreiben des Anwalts aus Hamburg mit folgendem Hinweis “Wir nehmen Bezug auf unsere Abmahnung an Sie, auf die Sie leider nicht reagiert haben. Wir geben Ihnen hiermit Gelegenheit innerhalb einer Woche die verlangte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben und Schadensersatzansprüche und Kosten zu begleichen. Sollte die Gesamtsumme sowie die Unterlassungserklärung hier nicht eingehen wird meine Mandantin Klage erheben”.
    Das Schreiben kam wärend meines Urlaubs hier an und ich konnte nicht sofort reagieren. Ich hatte dieses dann sofort an meinen Anwalt weiter geleitet, reagieren konnte dieser aber auch nicht mehr, weil er einen Tag später auch Post aus Hamburg erhielt mit folgendem Text “anliegendes Schreiben ist versehentlich direkt an Ihren Mandanten verschickt worden. Dies war sicherlich keine Absicht. Da keine Reaktion erfolgte ist heute Klage erhoben worden”.

  • Jochen Hoff

    Ich bin mit knapp 4.000 Euronen auch dabei, aber ich habe bereits zurückgeschlagen und fordere für die Bearbeitung 5.000 Euronen die an die Rote Hilfe gehen sollen:

    http://duckhome.de/tb/archives/9108-Vermutliche-Noetigung-und-Erpressung-durch-AFP-und-ksp.Rechtsanwaelte.html