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	<title>Kommentare zu: Jason Calacanis: Wenn ich Yahoo wäre&#8230; Oder: Wie man Google Konkurrenz macht, ohne nach dem Staat zu schreien</title>
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	<description>Matthias Spielkamp über Immaterialgüter in der digitalen Welt</description>
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		<title>Von: Peter2509</title>
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		<dc:creator>Peter2509</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 23 Nov 2009 21:51:36 +0000</pubDate>
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		<description>Ja wer wird denn gerne auf die Lügenverbreiter und Fälscher verzichten? Ich zum Beispiel. Sollen wir jetzt für die Lügen die zum Irakkrieg führten oder gar für Hitlers Tagebücher bezahlen? Selten so gelacht. Von einem Verbrecher wie Murduch würde ich nicht mal kostenlos was lesen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ja wer wird denn gerne auf die Lügenverbreiter und Fälscher verzichten? Ich zum Beispiel. Sollen wir jetzt für die Lügen die zum Irakkrieg führten oder gar für Hitlers Tagebücher bezahlen? Selten so gelacht. Von einem Verbrecher wie Murduch würde ich nicht mal kostenlos was lesen.</p>
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		<title>Von: Kaffeetrinker</title>
		<link>http://immateriblog.de/journalismus/jason-calacanis-wenn-ich-yahoo-ware-oder-wie-man-google-konkurrenz-macht-ohne-nach-dem-staat-zu-schreien/comment-page-1/#comment-3542</link>
		<dc:creator>Kaffeetrinker</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 16 Nov 2009 01:25:59 +0000</pubDate>
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		<description>Wenn die Verleger geschlossen zu Bing wechseln und gemeinsam Google aussperren, kann es sich dabei um ein kartellrechtwidriges &quot;abgestimmtes Verhalten&quot; handeln - wenn damit der Wettbewerb zwischen Bing und Google gestört wird -, ganz egal ob dies nun formal in einem Vertrag geregelt wird, oder nur durch informelle Absprachen (&quot;Gentlemen&#039;s agreement&quot;). Die EU und das BKartA sind bestimmt schon hellhörig geworden, und das DOJ in den USA vielleicht auch.

Hintergrund: § 1 GWB lautet:

§ 1 Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen
Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und
aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder
Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, sind verboten.

EU-Ebene:

Die Kartellverordnung 1/2003/EG ordnet in Art. an:

 (1) Vereinbarungen, Beschlüsse und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen im Sinne von Artikel 81
Absatz 1 des Vertrags, die nicht die Voraussetzungen des Artikels 81 Absatz 3 des Vertrags erfüllen, sind
verboten, ohne dass dies einer vorherigen Entscheidung bedarf.

Art. 81 Abs. 1 des EG-Vertrages lautet: 

Mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar und verboten sind alle Vereinbarungen zwischen
Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen,
welche den Handel zwischen Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen geeignet sind und eine Verhinderung,
Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs innerhalb des Gemeinsamen Marktes
bezwecken oder bewirken, insbesondere

a) die unmittelbare oder mittelbare Festsetzung der An- oder Verkaufspreise oder sonstiger Geschäftsbedingungen;
b) die Einschränkung oder Kontrolle der Erzeugung, des Absatzes, der technischen Entwicklung oder
der Investitionen;
c) die Aufteilung der Märkte oder Versorgungsquellen;
d) die Anwendung unterschiedlicher Bedingungen bei gleichwertigen Leistungen gegenüber Handelspartnern,
wodurch diese im Wettbewerb benachteiligt werden;
e) die an den Abschluss von Verträgen geknüpfte Bedingung, dass die Vertragspartner zusätzliche
Leistungen annehmen, die weder sachlich noch nach Handelsbrauch in Beziehung zum Vertragsgegenstand
stehen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn die Verleger geschlossen zu Bing wechseln und gemeinsam Google aussperren, kann es sich dabei um ein kartellrechtwidriges &#8220;abgestimmtes Verhalten&#8221; handeln &#8211; wenn damit der Wettbewerb zwischen Bing und Google gestört wird -, ganz egal ob dies nun formal in einem Vertrag geregelt wird, oder nur durch informelle Absprachen (&#8221;Gentlemen&#8217;s agreement&#8221;). Die EU und das BKartA sind bestimmt schon hellhörig geworden, und das DOJ in den USA vielleicht auch.</p>
<p>Hintergrund: § 1 GWB lautet:</p>
<p>§ 1 Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen<br />
Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und<br />
aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder<br />
Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, sind verboten.</p>
<p>EU-Ebene:</p>
<p>Die Kartellverordnung 1/2003/EG ordnet in Art. an:</p>
<p> (1) Vereinbarungen, Beschlüsse und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen im Sinne von Artikel 81<br />
Absatz 1 des Vertrags, die nicht die Voraussetzungen des Artikels 81 Absatz 3 des Vertrags erfüllen, sind<br />
verboten, ohne dass dies einer vorherigen Entscheidung bedarf.</p>
<p>Art. 81 Abs. 1 des EG-Vertrages lautet: </p>
<p>Mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar und verboten sind alle Vereinbarungen zwischen<br />
Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen,<br />
welche den Handel zwischen Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen geeignet sind und eine Verhinderung,<br />
Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs innerhalb des Gemeinsamen Marktes<br />
bezwecken oder bewirken, insbesondere</p>
<p>a) die unmittelbare oder mittelbare Festsetzung der An- oder Verkaufspreise oder sonstiger Geschäftsbedingungen;<br />
b) die Einschränkung oder Kontrolle der Erzeugung, des Absatzes, der technischen Entwicklung oder<br />
der Investitionen;<br />
c) die Aufteilung der Märkte oder Versorgungsquellen;<br />
d) die Anwendung unterschiedlicher Bedingungen bei gleichwertigen Leistungen gegenüber Handelspartnern,<br />
wodurch diese im Wettbewerb benachteiligt werden;<br />
e) die an den Abschluss von Verträgen geknüpfte Bedingung, dass die Vertragspartner zusätzliche<br />
Leistungen annehmen, die weder sachlich noch nach Handelsbrauch in Beziehung zum Vertragsgegenstand<br />
stehen.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Von: Stadler</title>
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		<dc:creator>Stadler</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 15 Nov 2009 16:58:36 +0000</pubDate>
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		<description>Das wäre vermutlich wettbewerbsrechtlich problematisch, weshalb es eine solche (offene) Absprache kaum geben wird</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Das wäre vermutlich wettbewerbsrechtlich problematisch, weshalb es eine solche (offene) Absprache kaum geben wird</p>
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	<item>
		<title>Von: Alexander</title>
		<link>http://immateriblog.de/journalismus/jason-calacanis-wenn-ich-yahoo-ware-oder-wie-man-google-konkurrenz-macht-ohne-nach-dem-staat-zu-schreien/comment-page-1/#comment-3537</link>
		<dc:creator>Alexander</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 15 Nov 2009 16:27:18 +0000</pubDate>
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		<description>Ja, vielleicht ist das ein Weg, den gegenseitigen Wert einmal zu bestimmen. Sind beispielsweise unter den 73,2 Millionen Treffern zu Barack Obama so wenige qualitativ hochwertige, dass Google nicht ohne die 183.000 von CNN.com, die 630.000 von washingtonpost.com oder die 16.300 von Newsweek.com auskäme? Wenn Google bei diesem Versuch nachgeben würde, könnte sich das Unternehmen darauf einstellen, Unmengen von Anbietern Geld zu zahlen. Das hat bei Twitter geklappt, weil Twitter als reiner Statusmeldung-Dienst selbst Quasi-Monopolist ist. Die Zeitungsverleger sind es nicht, und wer sich an diesem Versuch beteiligt, muss zumindest die Gefahr bedenken, sich selbst aus dem Netz zu katapultieren.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ja, vielleicht ist das ein Weg, den gegenseitigen Wert einmal zu bestimmen. Sind beispielsweise unter den 73,2 Millionen Treffern zu Barack Obama so wenige qualitativ hochwertige, dass Google nicht ohne die 183.000 von CNN.com, die 630.000 von washingtonpost.com oder die 16.300 von Newsweek.com auskäme? Wenn Google bei diesem Versuch nachgeben würde, könnte sich das Unternehmen darauf einstellen, Unmengen von Anbietern Geld zu zahlen. Das hat bei Twitter geklappt, weil Twitter als reiner Statusmeldung-Dienst selbst Quasi-Monopolist ist. Die Zeitungsverleger sind es nicht, und wer sich an diesem Versuch beteiligt, muss zumindest die Gefahr bedenken, sich selbst aus dem Netz zu katapultieren.</p>
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