Je nachdem, welche Zeitung man liest. Am Montag und Dienstag war Verbandstag der Zeitungsverleger, bei dem sich Ministerin Leutheusser-Schnarrenberger entschuldigen ließ und Staatssekretär Stalder schickte. In der Welt heißt es dazu:
Gleichzeitig kündigte Stadler an, dass die Regierung über ein Leistungsschutzrecht für Verleger nachdenke, mit dem das geistige Eigentum der Medienbetriebe im Netz besser geschützt werden solle.
Das verwundert nicht, ist doch Spirngers PR-Chef Christoph „Außenminister“ Keese Ideengeber fürs Leistungsschutzrecht und unermüdlicher Kämpfer dafür – auf Podien und in den Hnterzimmern der Politik. Dass es da derzeit hoch hergeht, glaubt das Handelsblatt zu wissen:
Der BDZV kämpft bereits seit längerem für die Verankerung des Leistungsschutzrechts im Urheberrecht. Hinter den Kulissen wird um eine gesetzliche Regelung hart und kontrovers gerungen, berichteten Branchenvertreter in Essen. Nicht nur die Internetkonzerne laufen dagegen Sturm, sondern auch Wirtschaftsverbände. Insbesondere der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) hält das Leistungsschutz für Online-Inhalte von Printunternehmen für einen falschen Weg. Staatssekretär Stadler sicherte zu, auch bei einer Verschärfung des Urheberrechtes sollte die Verlinkung von Texten erlaubt sein, zudem sollte Zitierfreiheit im Netz erhalten bleiben.
Die Koalition steht unter Druck. Denn die Einführung eines Leistungsschutzrechte für Zeitungs- und Zeitschriftenverlage wurde im Koalitionsvertrag ausdrücklich festgeschrieben.
Immerhin wird es hier als umstritten dargestellt. Noch weniger aussichtsreich sieht es die taz:
Mit ihrem Versuch, ein eigenes Leistungsschutzrecht für die Presse durchzusetzen, treten Deutschlands Zeitungsgewaltige seit Monaten auf der Stelle. […] Die Absicht, ein neues Leistungsschutzrecht einzuführen, stehe weiterhin im Koalitionsvertrag, man sei „aber noch im Prozess der Meinungsbildung“. Es dürfe „aber nicht darum gehen, die Informationsflut des Internets dadurch anzuhalten“. Ein „Verbot der Verlinkung“ und ein „Aus für die Zitierfreiheit“, die kurze Auszüge aus allen geschützten Leistungen quasi vom Urheberrecht befreit, seien mit der Bundesregierung aber nicht zu machen. […]
Berlin spielt auf Zeit – und den Ball wieder ins Lager der Verlage, denen Leutheusser-Schnarrenberger schon im Juni freundlich zugerufen hatte, sie dürften hier keine „finanziellen Wunder“ erwarten und sollten ihre strukturellen Probleme gefälligst lösen. Man werde durch neue Gesetze keinesfalls „Schonräume schaffen für Geschäftsmodelle, deren Zeit abgelaufen ist“, sagte Leutheusser-Schnarrenberger schon vor drei Monaten.
Daran scheint sich nichts geändert zu haben: Noch läuft die Auswertung der „umfassenden Verbändeanhörung“ vom Sommer, sagte Stadler in Essen – und die habe gezeigt, dass es „gewichtige Gegner und gewichtige Argumente“ gebe gegen ein solches neues „Immaterialgüterrecht“. Kurz und gut, „es sei noch keine Entscheidung gefallen“.
Beim BDZV gab man sich ob dieser Abfuhr diplomatisch – doch die Gesichter sprachen Bände: Stadler habe „die gleiche Rede gehalten, die auch die Ministerin gehalten hätte“, hieß es intern im BDZV. Nun komme es darauf an, bei der ganzen Geschichte am Ende nicht mit völlig leeren Händen dazustehen.
Man darf gespannt sein, wer mit seiner Einschätzung recht behalten wird. Schon die Gewichtung des Themas in den verschieden Publikationen spricht allerdings Bände.
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