In einer guten Kurzanalyse der gerade veröffentlichten Urteilsbegründung des BGH zu Übersetzerhonoraren (PDF, 148 kb) schreibt mediafon, das Informations- und Beratungsangebot von ver.di, das Urteil werde „erhebliche Wirkung in anderen Medienbranchen entfalten“, denn
viele Sätze der Urteilsbegründung lesen sich, als seien sie ausdrücklich für die Total-Buy-out-Verträge geschrieben, die vor allem im Bereich von Zeitungen und Zeitschriften inzwischen fast schon Standard geworden sind: „Grundsätzlich“, so heißt es zum Beispiel, sei „allein ein an der tatsächlichen Nutzung des Werkes orientiertes Absatzhonorar angemessen“. Zwar könnten auch Pauschalhonorare in diesem Sinne angemessen sein, „dies setzt jedoch voraus, dass die Pauschalvergütung – bei objektiver Betrachtung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses – eine angemessene Beteiligung am voraussichtlichen Gesamtertrag der Nutzung gewährleistet.“ Und das ist bei Total-Buy-out-Verträgen so gut wie nie der Fall.
Wie fast jedes Jahr, seit 2002 das so genannte Stärkungsgesetz (die Novellierung des Urhebervertragsrechts) in Kraft getreten ist und damit der Anspruch auf eine angemessene Vergütung Gesetz geworden, haben die Journalistengewerkschaften für diesen Herbst angekündigt, es werde bald eine Einigung über die angemessene Vergütung erzielt sein (s. z.B. hier, letzter Absatz.) Man kann gespannt sein, was nun dabei herauskommt.
Tweets die Immateriblog.de - Matthias Spielkamp ?ber Immaterialg?ter in der digitalen Welt erwähnt -- Topsy.com // Nov 11, 2009 at 7:23 am
[…] Dieser Eintrag wurde auf Twitter von Matthias Spielkamp, Philipp Otto erwähnt. Philipp Otto sagte: RT @spielkamp: mediafon: #BGH rammt Pflöcke gegen #Total_Buy_Out ein: http://bit.ly/3f8Weg #urheberrecht #angemessene_verguetung […]