Unter der Überschrift Freiwild oder Artenschutz: Schutz des Urhebers vor Ausbeutung in AGB? hat mein iRights.info-Kollege und Ressortleiter Recht, Dr. Till Kreutzer, untersucht, ob und wie Freiberufler davor geschützt sind, alle Rechte an ihren Werken einem Auftraggeber abtreten zu müssen, dem so genannten Total Buyout:
Viele Freiberufler kennen die Situation: Wenn man einen Artikel schreibt, ein Content-Management-System programmiert oder Grafiken und Prospekte für einen Kunden gestaltet, wird, wenn überhaupt, nur über den Preis verhandelt. Wenn es aber darum geht, wer welche Rechte an den Arbeitsergebnissen bekommt, beruft sich der Kunde auf seine AGB, in denen sich eine weit reichende Buy-out-Klausel findet. Sind Kreative vor einem solchen, meist unfreiwilligen, Selbstausverkauf durch das AGB-Recht geschützt?
Er geht dabei auf die Themen ein, was AGB im rechtlichen Sinn überhaupt sind, welche Grundregeln im Umgang damit gelten und wie sie kontrolliert werden können. Außerdem stellt er die Fragen, ob das neue Urhebervertragsrecht von 2002 etwas an der Situation der Freien geändert hat, und ob die Entscheidung des Landegerichts Berlin zugunsten freier Journalisten gegen die AGB von Springer ein Meilenstein sein könnte.
Das nicht wenig frustrierende Ergebnis der ausführlichen Analyse:
Davon, dass das seit 2002 geltende Urhebervertragsrecht gemeinsam mit dem AGB-Recht einen „lückenlosen Schutz“ bietet, wie es sich der Gesetzgeber in der Gesetzesbegründung auf die Schulter klopfend selbst attestiert, kann nach alledem keine Rede sein.
Warum ich das hier vorwegnehme? Weil es sich hier nicht um einen Krimi handelt, sondern um entscheidend wichtige Informationen für Freiberufler in der so genannten Kreativbranche, vor allem Journalisten. Und weil es nicht allen auf dieses Ergebnis ankommt, sondern die Gründe dafür, die jeder freiberuflich arbeitende Kreative kennen sollte. Dieser Artikel ist für uns (auch ich gehöre dazu) Pflichtlektüre.
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