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Presserat „weitet Angebot auf journalistisch-redaktionelle Onlineangebote aus“

Dezember 4th, 2008 · No Comments · Journalismus

Na, das freut uns ja zu hören: „Mit Beginn des kommenden Jahres können sich auch Leserinnen und  Leser von Telemedien beim Deutschen Presserat über journalistisch-redaktionelle Beiträge beschweren.“

Darauf haben wir alle gewartet. Was das Verständnis des Presserats von diesen „journalistisch-redaktionelle Onlineangeboten“ angeht, auf die der Rat seine Zuständigkeit ausweitet (zur Ausweitung der Bedeutungslosigkeit des Presserats immer wieder gut: Stefan Niggemeiers Blogbeitrag), erfährt man im vorletzten Absatz, in dem, wie im 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag auch, die Rede von der „elektronischen Presse“ ist. Wenn mir doch nur mal jemand erklären könnte, was das ist, diese elektronische Presse. Ist das eine Pressmaschine, die elektronisch gesteuert wird? Es kann sich jedenfalls nicht um jornalistische Online-Angebote handeln. Denn im Internet git es keine Presse.

Aber das dauert wohl noch eine  Generation, bis das durchsickert.

Hier die komplette Pressemeldung des Presserats:Beschwerden über journalistische Online-Beiträge ab 1.1.2009 möglich

Presserat weitet Zuständigkeit aus

Mit Beginn des kommenden Jahres können sich auch Leserinnen und  Leser von Telemedien beim Deutschen Presserat über journalistisch-redaktionelle Beiträge beschweren. Der Presserat weitet damit seine Arbeit auf journalistisch-redaktionelle Onlineangebote aus. Die Zuständigkeit ist nicht an die Zugehörigkeit eines Mediums zu einem der vier Trägerverbände des Presserats (BDZV, VDZ, DJV und dju in ver.di) gebunden. Vielmehr sollen auch die Anbieter von Telemedien mit journalistisch-redaktionellen Inhalten, soweit sie nicht als Rundfunk einzustufen sind, ebenfalls die Möglichkeit erhalten, sich der publizistischen Selbstkontrolle anzuschließen. Voraussetzung dafür ist, dass sie sich zum Pressekodex als Regelwerk für verantwortlichen Journalismus sowie den Grundsätzen zum Redaktionsdatenschutz bekennen und sich der Spruchpraxis des Presserats unterziehen.

„Journalistisch-redaktionelle Online-Beiträge sollten den gleichen Standards gerecht werden, die auch für die gedruckten Veröffentlichungen gelten. Die Ausweitung des Pressekodex auf den Online-Bereich und die Möglichkeit für Leser und User, sich über Publikationen auch aus dem Internet beim Presserat zu beschweren, kann die Glaubwürdigkeit der einzelnen Online-Medien enorm stärken“, sagte der Sprecher des Pressrats, Manfred Protze, auf der gestrigen Sitzung des Plenums.

Eine Expertenkommission hatte im Auftrag von Plenum und Trägerverein des Presserats im Laufe des Jahres 2008 die Verantwortung für Online-Inhalte, notwendige Ergänzungen des Pressekodex, zusätzliche Anforderungen an das Beschwerdeverfahren sowie den Umfang der Selbstverpflichtung der Verlage erörtert und Vorschläge dazu erarbeitet. Das für den Kodex zuständige Plenum hat in seiner gestrigen Sitzung Änderungen verabschiedet, die die Veröffentlichung von Rügen des Presserats gegen Online-Veröffentlichungen betreffen.

Presseverlage, die bereits die Selbstverpflichtungserklärung unterzeichnet haben, erhalten eine erweiterte Fassung verbunden mit dem Aufruf, sich auch der Selbstregulierung im Bereich der elektronischen Presse anzuschließen. Verlage, von denen noch keine Selbstverpflichtungserklärung vorliegt, werden aufgefordert, eine erweiterte Erklärung zu unterschreiben. Hierzu wird der Presserat Anfang 2009 alle Verlage in Deutschland auffordern.

Die Änderungen in Ziffer 16 des Pressekodex sowie in der Beschwerdeordnung und Satzung sind auf der Homepage des Presserats unter www.presserat.de einzusehen.

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