Im Feuilleton der Süddeutschen Zeitung von gestern (11. Oktober) ist ein Interview erschienen, das ich mit Martin Kretschmer geführt habe. Es geht um die Verlängerung der Schutzfrist für Musikaufnahmen, die Musikindustrie und EU-Kommissar McCreevy fordern. Kretschmer, einer der interessantesten Urheberrechtler Europas, ist der Überzeugung, dass die Verlängerung den Künstlern nichts nützen würde, sondern fast ausschließlich den großen Musikfirmen. Da die SZ diesen Artikel nicht auf ihrer Website anbietet, obwohl er doch gerade da Interesse wecken würde, veröffentliche ich das Gespräch hier. Es ist meine Fassung, die aber nur in unwichtigen Details von der veröffentlichten abweicht:
Der Urheberrechtsschutz auf Musikaufnahmen darf nicht verlängert werden, appelliert Martin Kretschmer an EU-Binnenmarktskommissar Charlie McCreevy, der die Schutzdauer von 50 auf 95 Jahre verlängern möchte. Denn profitieren würden davon fast ausschließlich die großen Musikfirmen, nicht die Künstler. Kretschmer ist Professor am Center for Intellectual Property Policy and Management der Universität Bournemouth. Er hat Philosophie, Musik und Jura in Berlin, Wien und London studiert und bei einigen Rundfunk- und Plattenaufnahmen die Bratsche gespielt. Seinen Aufruf an die EU (PDF, 212 KB) haben 50 Urheberrechtsexperten aus ganz Europa unterzeichnet. Kretschmer stützt seine Argumentation auch auf die bisher größte Studie zum Einkommen von Autoren in Deutschland und Großbritannien (PDF, 3 MB), die er mit seinem Kollegen Philip Hardwick erstellt hat.
Herr Kretschmer, sie haben Fragebögen an 25.000 Autoren in Deutschland und Großbritannien verschickt – nicht nur, um herauszufinden, wie viel Geld sie verdienen, sondern vor allem, auf welche Art sie es verdienen. Im Vorwort Ihrer Studie schreiben Sie, dass Urheberrechtspolitik nicht mehr die gleiche bleiben kann wie bisher, wenn man sich die Ergebnisse ansieht. Warum?
Weil die Studie zuverlässig zeigt, dass das Einkommen von Kreativen nicht vom Schutz abhängt, den das Urheberrecht gewährt, sondern in erster Linie von ihren Verträgen mit Verwertern, also Verlagen, Musikfirmen und anderen. Das müssen Sie sich so vorstellen: ein Schriftsteller verhandelt mit einem Verlag. Der Verlag legt einen Vertrag vor, mit dem der Autor die globalen Rechte auf ewig an den Verwerter abtritt, einschließlich Unterlizenzierung, etwa für Ausgaben in anderen Ländern. Je nach Verhandlungsbasis springen noch ein Vorschuss und Tantiemen heraus. Wie viel das ist, hängt von der Reputation und Marktmacht sowohl des Autors als auch des Verwerters ab. Die Rechte sind aber weg, sie landen beim Verwerter. Daran ändert das Urheberrecht nichts; es schützt den Urheber nicht.
Das steht in krassem Gegensatz zu dem, was nicht nur das Bundesjustizministerium sagt, sondern auch Gewerkschaften und Autorenverbände, die ein „starkes“ Urheberrecht fordern. Irren sie alle?
Seit etwa 150 Jahren wird die Debatte über das Urheberrecht von einer Leitidee bestimmt: Ohne Schutz kein Lohn. Autoren, das sind im Sinne des Urheberrechts vor allem Schriftsteller, Musiker und Künstler, könnten nicht überleben, wenn es erlaubt wäre, ihre Werke einfach zu kopieren. Autoren brauchen Rechte, um Einnahmen zu erzielen. Seither benutzen die Verwerter von Rechten, also Verlage, Produzenten und Medienunternehmen, den Topos des armen Künstlers, um Rechte in ihrem Sinne zu gestalten. Das Urheberrecht schützt aber die Verwerter, nicht die Urheber selber. Entscheidend dafür, wie viel Geld ein Autor verdient, ist die Marktstruktur. Es gibt ein Überangebot an Autoren und Künstlern, und es gibt mächtige Verwerter, die Rechte anhäufen. Nur sehr etablierten Autoren und Superstars gelingt es, mit diesen Verwertern ein gutes Honorar auszuhandeln.
Was bedeutet das für den „durchschnittlichen“ Autoren?
Dass das mittlere Jahreseinkommen eines professionellen Schriftstellers in Deutschland bei etwa 12.000 Euro liegt, in Großbritannien, dessen Urheberrecht angeblich weniger autorenfreundlich ist, um etwa die Hälfte höher. Aber selbst dort haben vier Fünftel der Schriftsteller einen zweiten Job, der oft mit künstlerischer Tätigkeit wenig zu tun hat.
Könnte denn der Gesetzgeber etwas tun, damit die Einnahmen der Künstler unabhängiger von der Verhandlungsmacht der Verwerter werden?
Ich halte es für einen viel versprechenden Weg, Einnahmen aus so genannten Zweitvergütungssystemen zu überdenken, etwa eine Kultur-Flatrate für spezifische Online-Nutzungen analog zur Vergütung für Privatkopien. Da werden Abgaben gezahlt, etwa auf CD-Rohlinge oder MP3-Geräte, die die Urheber dafür entschädigen sollen, dass ihre Werke für private Zwecke kopiert werden. Das müsste transparenter reguliert werden, als das bisher der Fall ist. Weder Öffentlichkeit noch Künstler verstehen, wie diese Abgaben abgerechnet und verteilt werden. Zum anderen sind sozialsichernde Systeme sehr wichtig, wie die Künstlersozialversicherung. Die haben aber mit dem Urheberrecht gar nichts zu tun.
Derzeit fordert die Musikindustrie, dass die Schutzfrist für Tonträger von 50 auf 95 Jahren verlängert wird, weil das den Musikern höhere Einnahmen beschere. Bei EU-Binnenmarktskommissar Charlie McCreevy trifft sie damit auf offene Ohren. Er sagt, dass davon in erster Linie unbekannte Künstler profitieren werden, etwa Studiomusiker, die davon ihren Ruhestandsverdienst aufbessern könnten. Hat er Recht?
Nein. Wenn eine Schutzfrist übertragbar ist, dann profitieren davon in erster Linie die Verwerter, nicht die Musiker, weil die Verwerter dann ja diesen verlängerten Schutz genießen. Wenn man Rechte direkt übertragen kann, landen sie dort, wo die Verhandlungsmacht sitzt. Wir haben in einem Kurzgutachten, unterschrieben von 50 führenden europäischen Wissenschaftlern, dargelegt, dass die Top 10 Prozent der Musiker etwa 80 Prozent der Gesamteinnahmen erzielen. Ein typischer Musiker verdient weniger als 250 Euro im Jahr aus seinen Verwertungsrechten.
Das ist mehr als nichts. Warum sollten die Musiker dieses Geld nicht bekommen?
Die Frage ist: Woher kommen die erwarteten Mehreinnahmen, die sich für den typischen Musiker auf wenige Euro beschränken werden, für die Plattenfirmen jedoch auf Millionen? Entweder aus Lizenzgebühren, etwa der Rundfunkanstalten. Die sollen laut europäischer Kommission aber nicht steigen. Das bedeutet, derselbe Topf an Geld wird an mehr Berechtigte länger verteilt. Die Musiker haben nur die Illusion, sie würden mehr bekommen. Wer hat mit 70 Jahren, wenn die Schutzfirst eines 20-jährigen Musikers abläuft, noch eine Lebenserwartung von 45 Jahren? Das heißt aber auch, dass die nächste Generation, also auch die, die jetzt schon arbeiten, weniger bekommt, weil der Topf nicht größer wird. Die aufführenden Künstler haben überhaupt nichts davon; es würden wieder nur diejenigen profitieren, die jetzt schon Rechte haben: Hochverdiener und deren Erben. Auf Kosten der Jungen, was wieder gegen das Innovationsprinzip verstößt. Da ist etwas grundfaul.
Die zweite mögliche Quelle von Mehreinahmen sind höhere Preise für Musikaufnahmen. Wenn die Schutzfrist abgelaufen ist, können Aufnahmen billiger angeboten werden. Wird sie verlängert, muss der Konsument diese Subvention der Musikindustrie bezahlen. Die Kommission leugnet das und sagt, dass sie keine höheren Preise erwartet. Auch hier wird mit der empirischen Evidenz geschummelt.
Sie sorgen sich auch um die Vielfalt des Musikangebots.
Ja. Die Verlängerung würde die kulturelle Vielfalt einschränken. Wenn die Schutzfrist abgelaufen ist, gibt es Wiederauflagen, zum Teil als überarbeitete so genannte Re-masters, die in Konkurrenz zur Originalausgabe angelegt sind, meistens jedoch als Neuveröffentlichungen von Aufnahmen, die gar nicht mehr verfügbar in den Archiven schlummerten. Diese Vielfalt würde durch die Verlängerung um 45 Jahre verschoben. Es gibt in Europa eine sehr innovative und reichhaltige Kleinindustrie, die sich auf Wiederveröffentlichungen spezialisiert hat. In den USA gibt es sie nicht, weil dort die Schutzdauer 95 Jahre beträgt. Auf die Schätze der 1950er und 60er Jahre sollten wir nicht noch ein halbes Jahrhundert warten.
Die Labels argumentieren, dass sie die zusätzlichen Einnahmen, die sie durch die Verlängerung bekämen, in junge Künstler investieren würden.
Die Plattenfirmen haben ihre Investitionsentscheidung getroffen in dem Wissen, dass sie einen Investitionsschutz von 50 Jahren genießen. Das ist mehr als in den meisten forschungs- und entwicklungsintensiver Branchen. Wenn Firmen mit 50 Jahren nicht kalkulieren können, wird sich das auch mit 95 Jahren nicht verbessern. Rückwirkende Verlängerung stimuliert in keiner Weise die Neuschaffung, sondern nützt bestehenden Ansprüchen. Das verstößt gegen ein Grundziel des Urheberrechts, zu Schöpfungen anzureizen. Die Entscheidung, etwas zu schaffen, ist ja längst gefallen. Wirtschaftswissenschaftler nennen das einen „Windfall“ – einen Geldfluss, den man unverdient erhält.
Wird die Verlängerung kommen?
Jede unabhängige Studie, die dazu gemacht wurde, spricht sich dagegen aus, etwa renommierte Expertisen des Instituts für Informationsrecht der Universität Amsterdam, die die europäische Kommission sogar selbst in Auftrag gegeben hat, der Cambridge University oder erst jüngst die Stellungsnahme des Münchner Max-Planck-Instituts. Aber Kommissar McCreevy ignoriert diese Ergebnisse. Es kommt jetzt darauf an, die Regierungen der EU-Staaten und die Mitglieder des europäischen Parlaments davon zu überzeugen, dass eine Verlängerung weder im Interesse der europäischen Künstler, noch der europäischen Konsumenten ist.
Kretschmers Vortrag bei der Tagung „Kreative Arbeit und Urheberrecht“ ist als Zusammenfasung im Arbeit2.0-Blog dokumentiert, außerdem als Video zu sehen (mp4-Stream von Archive.org).
Audio & Politik | Martin Kretschmer - Da ist etwas grundfaul | macfidelity // Okt 13, 2008 at 7:20 am
[…] komplette Interview gibt es bei Matthias Spielkamp. Share on Social […]
Musik in Zeitalter seiner digitalen Reproduzierbarkeit « Hose&Dose // Okt 13, 2008 at 10:14 am
[…] Interview mit Martin Kretschmer zur Interessenlage beim Urheberrecht. (via) […]
netzpolitik.org: » Urheberrecht-Schutzfristen: Da ist etwas grundfaul » Politik in der digitalen Gesellschaft // Okt 13, 2008 at 1:31 pm
[…] Zeitung den Artikel nichtonline gebracht hat, wurde er jetzt im Immateriblog veröffentlicht: “Da ist etwas grundfaul” Im Feuilleton der Süddeutschen Zeitung von gestern (11. Oktober) ist ein Interview erschienen, […]
KULTURTECHNO » “Da ist etwas grundfaul” // Okt 13, 2008 at 11:00 pm
[…] einem SZ-Interview, das auf Immatriblog online ist, legt Martin Kretschmer dar, wieso die geplante Verlängerung der Tonträgerschutzfrist […]
immateriblog.de - “Da ist etwas grundfaul” - nicorola musikblog - rock-a-hula baby // Okt 14, 2008 at 8:08 am
[…] immateriblog.de – “Da ist etwas grundfaul” – Interview mit Martin Kretschmer Tags: Interview, Urheberrecht Ähnliche Beiträge25.09.2008 — Interview: City Slang und der Lambchop-Boykott (5)02.09.2008 — Interview: Sound Of Arrows (0)26.08.2008 — Interview: Herrenmagazin (6) Werbung CallAdBoxTracking(259899, 1310662248, 0, 300, 250, ‚B0E0E6‘, ‚FFFFFF‘, ‚000000‘, ‚336699‘, ‚333333‘, ‚0‘, “, true); […]
“Da ist etwas grundfaul” | Artefakte der Zukunft | siebeneinhalb.de // Okt 27, 2008 at 11:23 am
[…] Im Feuilleton der Süddeutschen Zeitung vom 11. Oktober ist ein Interview erschienen, welches Matthias Spielkamp, Herausgeber von Immateriblog.de, mit dem Urheberrechtler Martin Kretschmer geführt hat. Dabei geht es um die Verlängerung der Schutzfrist für Urheberrechte, insbesondere von Musikaufnahmen. Kretschmer ist der Überzeugung, dass die Verlängerung, wie sie die Musikindustrie und EU-Kommissar McCreevy fordern, den Künstlern nichts nützen würde, sondern fast ausschließlich nur den großen Musikfirmen. Da die SZ diesen Artikel nicht auf ihrer Website anbietet, veröffentlichte Spielkamp das sehr lesenswerte Interview (in seiner Originalform) nun in seinem Blog: “Da ist etwas grundfaul”. […]
Immateriblog.de - Matthias Spielkamp über Immaterialgüter in der digitalen Welt // Okt 28, 2008 at 11:21 pm
[…] “Da ist etwas grundfaul” – Interview mit Martin Kretschmer […]
Es wird spannnend / dringend: Neues zur Schutzdauerverlängerung für Musikaufnahmen // Okt 28, 2008 at 11:29 pm
[…] Kretschmer, den ich kürzlich zu den Plänen der EU-Kommission interviewt habe, die Schutzdauer für Musikaufnahmen auf 95 Jahre zu verlängern (von derzeit 50), hat nun eine […]
Immateriblog.de - Matthias Spielkamp über Immaterialgüter in der digitalen Welt // Nov 28, 2008 at 5:14 pm
[…] um die Schutzdauerverlängerung für Musikaufnahmen, die er ablehnt (mein Interview dazu hier). Besonders aufschlussreich: “Several MEP assistants told me that they had received offers […]
Wie geht’s weiter mit der Schutzdauerverlängerung für Musikaufnahmen? // Nov 28, 2008 at 5:22 pm
[…] um die Schutzdauerverlängerung für Musikaufnahmen, die er ablehnt (mein Interview dazu hier). Besonders aufschlussreich: “Several MEP assistants told me that they had received offers […]
Rechtsausschuss des Europaparlaments spricht sich für Verlängerung der Schutzdauer auf Musikwerke aus // Feb 13, 2009 at 4:03 pm
[…] dürfte eine herbe Enttäuschung sein für diejenigen, die stichhaltige empirische Belege dafür vorweisen können, dass diese Schutzdauerverlängerung in erster Linie den großen Musikfirmen und den Superstars […]