Eigentlich sollte die Frist, bis zu der Rechteinhaber entscheiden können, ob sie aus dem Google-Programm aussteigen wollen, am 5. Mai auslaufen. Nun hat Google beantragt, die Frist um 60 Tage zu verlängern. Die US-Autoren- und -Verlegerverbände sollen nach Angaben von Alexander Macgillivray, Googles Associate General Counsel for Products and Intellectual Property, ebenfalls die Verlängerung beim Gericht beantragt haben. Welche Auswirkungen das auf den Gerichtstermin Anfang Juni haben könnte, ist mir unklar. Gut ist es in jedem Fall, denn wie schon sieben Autoren vergangene Woche in einem Brief festgestellt haben: “First, two months’ time is insufficient to understand the implications of a settlement of this scope [...] Second, substantial defects in notice of the settlement undermine authors’ ability to assess their rights; and third, more time is required simply to understand the complex terms of the agreement.” via

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