Antrag auf Akteneinsicht in Filesharing-Fall zurückgewiesen – iRights.info – Urheberrecht in der digitalen Welt
Interessante Entscheidung des Landgerichts München I, das sonst eher für Urteile bekannt ist, die zugunsten der Rechteinhaber ausfallen:
Das Landgericht München I hat Mitte März in einem Filesharing-Fall der Klägerin die Akteneinsicht verweigert. Die Richter entschieden, dass eine IP-Adresse nicht ohne weiteres einen hinreichenden Tatverdacht begründet. Die Nutzerdaten heraus zu geben, würde einen zu schwerwiegenden Eingriff in das Fernmeldegeheimis darstellen.


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