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Suuuper: die Wirtschaft als „natürlicher Partner“ der Justiz (sagt die GVU)

Februar 4th, 2009 · No Comments · Datenschutz, Datensicherheit, Internet Governance, Internet-Regulierung, Lobbyismus, Urheberrecht, Wirtschaft

Wenn da mal nicht der Bock zum Gärtner gemacht wird:

Liebe Medienpartner,

bereits vergangene Woche fanden die 3. Berliner Sicherheitstage statt. Im Rahmen dieser Diskussionsrunde sprach sich die GVU für öffentliche-private Partnerschaften zur Etablierung von Kompetenzzentren für Internetkriminalität bei den Strafverfolgungsbehörden aus.

Das scheibt die GVU, die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V., in einer Pressemitteilung. Und weiter:

Fehlende Mittel, zu wenig Mitarbeiter, zu viele unterschiedliche Aufgabenbereiche beklagten unisono die Teilnehmer der 3. Berliner Sicherheitsgespräche aus Polizei, Staatsanwaltschaft, Politik und Wirtschaft am 26. Januar. Bei Online-Straftaten seien zunehmende Reaktionsunfähigkeit des Rechtsstaats und reine Kriminalitätsverwaltung die Folgen, lautete die erschreckende Bilanz aus den Reihen der Strafverfolgungsbehörden. „Eine wirksame Bekämpfung der Internetkriminalität erfordert die Schaffung von Kompetenzzentren bei Polizei und Justiz sowie die feste Verankerung von Internet-Fachwissen in der dortigen Aus- und Weiterbildung“, resümiert daher auch Dr. Matthias Leonardy, Vorstandsvorsitzender der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU), die Diskussionsrunde zum Thema Der virtuelle Tatort. Nur so könne die quantitative und qualitative Überlastung der Dienststellen bei Internetfällen aufgefangen werden, führt Leonardy weiter aus. Dafür erachtet der GVU-Geschäftsführer die Wirtschaft als natürlichen und notwendigen Partner und schlägt eine Public Private Partnership gegen Internetkriminalität vor.

Wieso werde ich immer ganz furchtbar misstrauisch, wenn es ein „Public-Private-Partnership“ bei der Strafverfolgung geben soll (ohnehin schon eine sehr zweifelhafte Einrichtung), und der „private“ Parter ganz eindeutige Interessen vertritt, die nicht immer (nur) darin bestehen, das geltende Recht durchzusetzen?

Dass dabei nicht immer alles mit rechten Dingen zugeht, ist bekannt und dokumentiert. Nun kann es immer mal vorkommen, dass Fehler passieren, wobei die GVU schon zu oft Mist gebaut hat, um noch daran zu glauben, dass das alles nur Unachtsamkeiten sind. Viel wichtiger ist aber, dass das Prinzip, eine private Interessenvetretung zu einem Gutachter in Strafverfahren zu machen, natürlich eine Aushöhlung des Rechtsstaats bedeutet. Das hat auch das Langericht Kiel erkannt. Wollen wir hoffen, dass es Justizministerium und Strafverfolgungsbehörden auch so sehen.

(Und von dem unsäglichen Bilogismus-Ideologie-Dummgeschwätz der Mitteilung will ich gar nicht erst anfangen…)

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