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Matthias Spielkamp über Immaterialgüter in der digitalen Welt

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Warum Urheberrecht?

Juli 8th, 2009 · 3 Comments · Urheberrecht

Diese Frage zu stellen, kommt vielen in der aufgeheizten Diskussion über den „Raub geistigen Eigentums“ (oder: wie verpacke ich zwei unsinnige Gedanken in einen Ausdruck?), der angeblich vornehmlich im Internet stattfindet, nicht mehr in den Sinn. Das ist schlecht, denn darüber wird oft genug vergessen, dass ein staatlich verliehenes Monopol – und nichts anderes ist das Urheberrecht – einer gesellschaftlichen Rechtfertigung bedarf. Und es ist ebeneso schlecht zu vergessen, dass ein Grundgedanke des Urheberrechts der Interessenausgleich zwischen Urhebern, Verwertern und Nutzern ist. Egal, was die feudalistischen Heidelberger Werkherrscher dazu sagen.

Nachdem schon iRights.info-Redakteur Till Kreutzer in seiner Dissertation einen Entwurf zu einer Neuordnung des Urheberrechts vorgelegt hat, folgt nun Gerd Hansen: Warum Urheberrecht? lautet der Titel seiner Dissertation, deren Untertitel die Beschäftigung verspricht mit der „Rechtfertigung des Urheberrechts unter besonderer Berücksichtigung des Nutzerschutzes“. Aus dem Pressetext:

Das Urheberrecht steckt in der Krise: Wir schützen immer mehr, wissen immer weniger warum und werden dabei insbesondere den Interessen kreativ-schöpferischer Werknutzer im digitalen Umfeld immer weniger gerecht. Der Ruf nach rechtstheoretischer Neuorientierung und einer grundlegenden Revision des Urheberrechts ist dementsprechend laut.

Diese Arbeit widmet sich daher den Grundlagen und Gestaltungsoptionen urheberrechtlicher Regulierung im digitalen Zeitalter unter besonderer Berücksichtigung des Nutzerschutzes. Zu diesem Zweck werden schwerpunktmäßig kollektivistisch-utilitaristische Rechtfertigungsansätze untersucht, sodass neben den in Kontinentaleuropa traditionell stärker verbreiteten individualistischen Begründungsansätzen primär ökonomietheoretische, demokratie- und kulturtheoretische Rechtfertigungsbemühungen gewürdigt werden.

Aufbauend auf diesen rechtstheoretischen Überlegungen entwickelt der Verfasser ein eigenes Erklärungsmodell, auf dessen Grundlage sich das Urheberrecht im Allgemeinen und die von ihm propagierte Nutzerschutzdoktrin im Besonderen rechtfertigen lassen. Das Werk schließt mit konkreten materiell-rechtlichen Reformvorschlägen für ein stärker nutzerorientiertes Urheberrecht.

2009, 497 S. Broschiert, 114,- €
ISBN 978-3-8329-4195-6
(In Gemeinschaft mit Stämpfli Verlag)

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3 Comments so far ↓

  • mds

    Einer von vielen Autoren, die glauben, ihr Werk verbreite sich, wenn man es in Offline-Bibliotheken einschliesst und ansonsten nur käuflich zugänglich macht … 🙁

  • Jan Huwald

    > Und es ist ebeneso schlecht zu vergessen, dass ein Grundgedanke des Urheberrechts der Interessenausgleich zwischen Urhebern, Verwertern und Nutzern ist.

    Normativ ist ein, nicht von einem Persönlichkeitsrecht abgeleitetes, Verwertungsrecht kein Ausgleich zwischen Urhebern und Nutzern (und schon gar nicht Verwertern), sondern _ein_ Ansatz das ökonomische Exploitation-Exploration-Dilemma zu lösen: der Versuch durch Beschränkung der Allgemeinheit (exklusive Rechte auf Information), die Schaffung _neuer_ immaterieller Güter anzuregen.

    Die Aussage, dies wäre ein Ausgleich zwischen Urhebern und Nutzer ist lediglich manifestierte Deutung obiger Norm, deren Ursache idR vergessen wird.

    Lediglich die Frage ob der Balance des Ausgleichs zu stellen greift folglich zu kurz. Tatsächlich sollte die Frage, was der Allgemeinheit am besten dient gestellt werden – der Profit der Urheber ist (abgesehen von ihrer Teilhabe an der Allgemeinheit) dabei höchstens Epihpänomen.

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